1,910 185 585KB
Pages 168 Page size 595 x 842 pts (A4) Year 2001
Wolfgang Rademacher
Die Macht des Schuldners
Verlag Panthon
Alle Rechte der Verbreitung durch Schriften, Fernsehen, Funk, Film, Video, auf foto- oder computertechnische Weise, sowie durch zukünftige Medien sind vorbehalten. Bei Zuwiderhandlung und missbräuchlicher Verwendung kann Schadenersatz gefordert werden. Alle Angaben wurden mit Sorgfalt ermittelt und überprüft. Sie unterliegen jedoch Veränderungen. Deshalb kann für die Richtigkeit oder Funktionalität keine Gewähr übernommen werden. Die Übertragung der Informationen auf die persönliche Situation sollte deshalb auch unter Risikogesichtspunkten erfolgen; gegebenenfalls empfiehlt es sich, einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder Unternehmensberater hinzuzuziehen. Rademacher, Wolfgang: Die Macht des Schuldners Originalausgabe 2. Auflage: Mai 2000 © 1999 by Wolfgang Rademacher Email: [email protected] INTERNET: http://www.schuldenonline.de Genehmigte Lizenzausgabe für PANTHON Verlag und Service GmbH, Berlin. Vertrieb:
PANTHON Service-Büro Süd, Uhlandstr. 3,75334 Straubenhardt Tel. (07082)948299, Fax (07082)941179
Ich widme dieses Buch Andrea Borrmann. Sie stand mir in meinen schwierigsten Lebenssituationen Liebevoll und unverdrossen bei.
Zu meiner Person Gestatten Sie, dass ich mich Ihnen kurz vorstelle. Ich heiße Wolfgang Rademacher. Ich wurde im Jahre 1949 geboren. Zu jener Zeit war mein Vater Dachdeckermeister. Sechsjährig kam ich in die Volksschule. Mit 14 Jahren begann ich eine Lehre als Elektroinstallateur, die ich nach dreieinhalb Jahren abgeschlossen habe. Nach dem gelungenen Berufsabschluss arbeitete ich fünf Jahre lang als Elektriker oder Betriebselektriker bei verschiedenen Firmen. Nebenher fuhr ich Taxi, um meine finanziellen Verhältnisse etwas aufzubessern. Zur gleichen Zeit brachte mir ein über 70 Jahre alter Mann bei, wie man Radio- und Fernsehgeräte repariert. Im Alter von fast 26 Jahren eröffnete ich zusammen mit einem vermögenden Partner ein Radio- und Fernsehgeschäft. Fünf Jahre später veräußerte ich dieses Geschäft und wandte mich dem Vertrieb von Trapezblech- und Stahlhallen zu. Es folgten diverse andere Unternehmertätigkeiten mit etlichen Firmenbeteiligungen. Ich war geschäftlich permanent auf Achse. In dieser Zeit türmte ich einen riesigen Schuldenberg auf Am Ende war er auf sage und schreibe 3.400.000 DM angewachsen, über drei Millionen Mark. In einem Zeitraum von nur zehn Jahren habe ich diesen Schuldenberg wieder abgetragen, besser gesagt geregelt. Und ich habe dabei zeitweise wie Gott in Frankreich gelebt. Obwohl damals, als die Schuldengröße offenbar wurde, keiner auch nur einen Pfennig auf mich gesetzt hätte, ich selbst am allerwenigsten, habe ich heute ein ausgezeichnetes Auskommen. Ich tätige weiterhin, besser gesagt wieder, lohnende Geschäfte, habe ein prachtvolles Einkommen und führe im übrigen ein beschauliches, gelassenes, glückliches und äußerst zufriedenes Leben. Ein derart gutes Leben, dass ich inzwischen nahezu unbegrenzt Zeit für mich und die wirklich angenehmen Dinge habe. Ich bin rundum zufrieden und will durch die folgenden Zeilen meine gesammelten Erfahrungen weitergeben, damit auch andere das erreichen können, was ich erreicht habe. Ich wünsche Ihnen beim Lesen viel Spaß und Freude. Sollte dieses Buch Ecken und Kanten haben, freuen Sie sich darüber. Es ist wie im richtigen Leben!
Inhaltsverzeichnis Die Präambel - eine feierliche Erklärung ...................................................................................6 Ansichten eines Ex-Schuldners ..................................................................................................8 Was sind Schulden überhaupt?.................................................................................................12 Guten Morgen liebe Sorgen......................................................................................................14 Aber nun wirklich zur Sache! ...................................................................................................15 Die oberste Pflicht: Kommunikation........................................................................................18 Aller Anfang ist schwer ............................................................................................................21 Schuldenmoral ..........................................................................................................................27 Die Macht des Schuldners ........................................................................................................30 Richten Sie sich rechtlich ein ...................................................................................................35 Der Außendienstmitarbeiter .....................................................................................................41 Die „Banker“ ............................................................................................................................45 Ist der Ruf erst ruiniert,.............................................................................................................52 Die eidesstattliche Versicherung ..............................................................................................55 Das „neue“ Insolvenzgesetz .....................................................................................................59 Insolvenzordnung (InsO) ..........................................................................................................61 Kommt Zeit, kommt Rat.........................................................................................................101 Verfahren im Verfahren..........................................................................................................102 Für alles gibt es eine Lösung ..................................................................................................110 Verleihe niemals Geld ............................................................................................................112 Reich durch Vergleich ............................................................................................................115 Der dickste Brocken ...............................................................................................................132 Wechselintermezzo.................................................................................................................151 Kleinvieh macht auch Mist.....................................................................................................159 Der Umgang mit dem Fiskus..................................................................................................164 Die Kunst der Reklamation ....................................................................................................165 Gute Zeiten - schlechte Zeiten................................................................................................167 Schlusswort.............................................................................................................................168
Die Präambel - eine feierliche Erklärung Normalerweise ist eine Präambel die Einleitung oder feierliche Erklärung in der Überschrift einer Urkunde oder eines Staatsvertrages. Eine solche Präambel eignet sich bestens für den Anfang dieses Buches. Ich verspreche Ihnen feierlich: Wenn Sie dieses Buch bis zum Ende gelesen haben und die darin geschilderten Methoden in ähnlicher Art und Weise anwenden, werden Sie mittelfristig in der Lage sein, den Weg zu Ihrer finanziellen Freiheit beschreiten zu können. Dadurch werden Sie selbstverständlich über mehr Geld verfügen und genauso selbstverständlich ein glückliches und erfolgreiches Leben führen können. Sie werden genüsslich registrieren, dass viele Ihrer alltäglichen Geldsorgen ihren Schrecken verlieren. Ihre momentan vielleicht beklemmende Gefühlslage wird sich deutlich bessern und schließlich ganz verschwinden. Die damit häufig verbundenen „Schuldensymptome“ wie Magenschmerzen, Unwohlsein, Depressionen und allgemein ungute Gefühle werden zur Geschichte, nur noch abrufbar als Erfahrungsschatz. Munter, gelassen und heiter werden Sie dann jeden Tag Ihres Lebens genießen können. Wenn Sie das in diesem Buch geschilderte Praxiswissen anwenden, werden Sie feststellen, dass Sie sich viele Sorgen vergeblich machen oder gemacht haben. Sie werden bemerken, dass das, was kommen „könnte“, in den Hintergrund tritt gegenüber dem, was tatsächlich „geschieht“. Glauben Sie mir, Sie können die Entscheidungen über Ihre wirtschaftlichen Herausforderungen, Schwierigkeiten und Probleme in der Tat selber und persönlich treffen. Entscheidungen sind das A und O - eigene Entscheidungen. Wenn Sie diese von anderen Menschen treffen lassen, ob das nun Lebens- oder Geschäftspartner sind, können Sie kaum gewinnen. Das betrifft nicht nur finanzielle Angelegenheiten, sondern auch die vielen kleinen und großen Entscheidungen des täglichen Lebens. Nur wenn Sie alle Entscheidungen selber treffen, führen Sie ein angenehmeres und glücklicheres Leben. Viele meiner finanziellen Probleme sind einzig dadurch entstanden, dass ich anderen Menschen das Entscheiden überlassen habe. Das hat mich eine Menge Geld gekostet. Vielleicht ist dieses Geld aus heutiger Sicht sogar klug angelegt oder wie es der Philosoph Arthur Schopenhauer sinngemäß ausdrückte: „Kein Geld ist besser angelegt, um welches du dich hast prellen lassen, denn dafür hast du unmittelbar Klugheit erhalten!“ Ich selbst war häufig der Verzweiflung nahe und verfluchte Gott und die Welt. Betrachte ich die Vergangenheit, versehen mit all meinen Erfahrungen, kann ich sagen, dass alles im Grunde nur halb so schlimm gewesen ist. Denn ich habe dabei gelernt, wie man das eigene Schicksal zum Guten wendet und selbst die scheinbar verzwickteste Situation vorteilhaft meistert. Diese Erfahrung, dass alles in Wahrheit nur halb so schlimm ist, hat dazu beigetragen, dass ich dieses Buch schrieb. Immer mehr Menschen - viele in meinem direkten Umfeld - hadern mit ihrem Schicksal. Manche sind kurz vor dem Verzweifeln. Diesen möchte ich eine effektive Hilfe geben. Es ist gewissermaßen ein Ausgleich, ein Dankeschön für das glückliche Leben, das ich jetzt führe. Profitieren auch Sie von meinem Erfahrungsschatz. Sie werden in
diesem Buch keine undurchführbaren Theorien oder Geschwafel um den heißen Brei herum zu hören bekommen. Nein, es ist absolut praxisbezogen, aus der Praxis für die Praxis, und schildert ausschließlich Tatsachen und Methoden, die auch Sie anwenden können. Sie werden erfahren, wie man auch bei schwerstem finanziellen Seegang, die Kontrolle behält und die Finanzen sicher in den Griff bekommt. Dies betrifft den richtigen Umgang mit Gerichten oder Rechtsanwälten, aber vor allem auch, wie Sie ohne diese ans Ziel kommen. Es ist eine uralte Weisheit, dass nichts so heiß gegessen wird, wie es gekocht wurde. Dennoch krame ich ihn hervor, denn genau das werden Sie feststellen, nämlich, dass das, was wir für eine unabänderliche Realität halten, in Wahrheit durchaus änderbar und handhabbar ist - ohne schwerwiegende Verbrennungen. Egal, ob Sie durch eigenes Verschulden oder durch irgendwelche andere ungünstige Umstände in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, dieses Buch wird Ihnen garantiert einen Weg für die Lösung dieser Schwierigkeiten zeigen. Absolut sicher ist: Es gibt immer einen Ausweg! Aber selbst wenn Sie bislang noch nie mit größeren finanziellen Problemen zu tun hatten, lesen Sie dieses Buch dennoch. Denn seien Sie versichert, Sie werden dann in Zukunft, selbst unter extremen Bedingungen, auch keine solchen Probleme haben. Ein Schlusswort mag diese feierliche Erklärung abrunden. Denken Sie immer daran, gleichgültig, in welch unangenehmer Situation Sie zur Zeit möglicherweise auch stecken mögen, alles, was von Menschenhand gemacht ist, ist veränderbar - und damit auch Ihre finanzielle Situation! „Verträge sind Menschenwerk. Und Menschenwerk ist veränderbar. Das unterscheidet Menschenwerk von Gotteswerk.“ G. Glogowski
Ansichten eines Ex-Schuldners Damit Sie richtig auf Touren kommen, möchte ich Sie vorab über meine Ansichten betreffs finanzieller Dinge informieren. Ich will erreichen, dass Sie nach der Lektüre und dem Durchforsten dieses Buches anders denken. Hier fängt alles an, im Kopf, und wie Sie dort Ihre finanziellen Möglichkeiten beurteilen. Doch es soll nicht nur die reine Schuldenbewältigung im Mittelpunkt stehen, sondern auch, wie man durch eine bestimmte tägliche Beachtung und Beobachtung der unterschiedlichsten Kleinigkeiten erst gar nicht in Schwierigkeiten kommt. Ich habe in einem langwierigen Schuldenkampf festgestellt, dass es völlig zwecklos ist, vor Schulden oder monetären Verpflichtungen davonzulaufen. Auch ein zeitweises Verstecken hilft nicht. Sie können sich gar nicht vorstellen, wie viele Bücher ich in dieser Zeit gelesen habe. Alle handelten davon, wie man mit oder trotz Schulden einigermaßen gut leben kann. Viele dieser Ratschläge zur Schuldenregulierung können durchaus von Nutzen sein. Aber in all diesen Büchern wurde ein Umstand schmählich vernachlässigt: Das, was derjenige fühlt, der Schulden hat und diese nicht bezahlen kann, ja überhaupt keine Chance sieht, sie jemals auch nur teilweise abstottern zu können. In den meisten dieser Bücher wurde der Sachverhalt so dargestellt, als ob alle Geldgeber, ob privat oder geschäftlich, Abschaum seien. Quasi so, als ob es ein verbrieftes Recht des Schuldners gebe, seine Schulden nicht zu zahlen, bzw. dass die Gläubiger mehr oder weniger gar keinen Anspruch auf Begleichung der Schulden hätten. Das ist natürlich völliger Schwachsinn oder nennen wir es milder eine Verkennung der Realität. Egal, wer die Gläubiger sind, Banken, Sparkassen, Lieferanten, Versandhäuser oder sonstige Unternehmen, jeder, ich wiederhole JEDER dieser Gläubiger hat einen Anspruch und das Recht auf Entlohnung. Die Leistungen wurden ordnungsgemäß erbracht, für Gegenleistungen sollte dasselbe gelten. Unser gesamtes wirtschaftliches System könnte keinen Tag funktionieren, wenn es anders wäre. Diese Erkenntnis, Achtung und Respekt für meine Geldgeber aufzubringen, war einer der wichtigsten Schritte, um wieder finanzielle Freiheit zu erlangen. Dies gilt gleichermaßen für beide Seiten. Auch meine Geldgeber mussten lernen, mir, dem säumigen Schuldner, wieder die gehörige Achtung entgegenzubringen. Nur so war es möglich, dass ich Vereinbarungen treffen konnte, die für beide Seiten tragbar und vor allem für mich auch bezahlbar waren. Es versteht sich wohl von selbst, dass ich bei allen offenen Verbindlichkeiten knallharte Reduzierungen vorgenommen habe. Geteiltes Leid ist halbes Leid! Jedenfalls kann mir bei meinem inzwischen gehörigen Schatz an Lebenserfahrung keiner mehr das Fell bei lebendigem Leib abziehen. Ich lernte in den verschiedenen Phasen der Schuldenvernichtung, wie man rechtliche Schutzmechanismen aufbaut. Das sicherte mir das finanzielle Überleben. Gleichzeitig konnte ich meinen Gläubigern durch einige rechtliche Schritte im Zuge meiner Schuldenregulierung das Heft aus der Hand nehmen. Derjenige, der bei Schulden die Sache selbst in die Hand nimmt und entsprechend aktiv wird, hat immer die besseren Karten. Ich erlebte, dass es im Leben tatsächlich kaum wirkliche Überraschungen gibt. Fast alle Herausforderungen oder schwierige Aufgaben werden mit Vorankündigung serviert - auch die Unannehmlichkeiten. Nachdem ich das realisiert hatte, war ich, bis auf ganz wenige
Ausnahmen, immer in der Lage, auf anstehende „Belästigungen“ lebenstüchtig zu reagieren. Mit jedem kleinen Schritt, mit jeder Enträtselung wurde ich sicherer und habe mit wachsender Gewissheit und auch wachsender Gelassenheit das Geschehen in den Griff bekommen und nach und nach meinen eigenen Vorstellungen entsprechend durchgeführt und bestimmt. Drei Dinge habe ich dazu gebraucht: - Sehr gute Nerven - Eine große Portion Entschlusskraft - Zielstrebigkeit Dazu braucht man nicht studieren, es sind Eigenschaften, die jeder bei sich entdecken kann, wenn er nur will. Auch ich musste sie erst entdecken und anwenden. Mit diesen drei Voraussetzungen habe ich die Lösung meiner Finanzprobleme, ich möchte fast sagen unbekümmert in Angriff genommen. Mit „unbekümmert“ meine ich nicht fahrlässig oder leichtsinnig. Es heißt, die Herausforderungen beherzt selbst in die Hand zu nehmen und Vorhaben entschlossen durchzuziehen. Nicht das war von Bedeutung, was meine Gläubiger, Rechtsanwälte oder andere sogenannte Ratgeber meinten bzw. rieten. Ausschlaggebend war einzig und allen das Erreichen meines Zieles: Schuldenfreiheit. Dass derart ungewöhnliche Vorhaben auch bisweilen höchst ungewöhnliche Maßnahmen erfordern, werden Sie im folgenden noch ausgiebig lesen. In einer Art ständigem Schuldentraining habe ich gelernt, die Ruhe zu bewahren. Mit der Zeit wurde ich dabei immer gelassener. Logischerweise habe ich meine Situation aus einem anderen Blickwinkel gesehen als meine Gläubiger. Wie sagt der Volkmund doch so treffend: „Ein Fisch, der am Haken hängt, betrachtet seine Situation völlig anders, als der Fisch, der diesen Vorgang beobachtet.“ So ist es auch im Verhältnis von Schuldenkarpfen zu Schuldenhai. Als ich damit begann, mich von meinen Schulden zu „trennen“, war das Kind bereits seit langem in den Brunnen gefallen. Die Ursachen kümmerten mich daher nicht. Wichtig war nur noch, den Schaden so kostengünstig wie irgend möglich zu halten. Nicht mehr, aber auch nicht weniger! Ob das funktioniert und wie es funktioniert? Lassen Sie sich überraschen! Als ich einmal einen sehr reichen Zeitgenossen fragte, wie er zu seinem beträchtlichen Vermögen gekommen sei, antwortete er schlicht: „Dadurch, dass ich nichts ausgegeben habe.“ Volkstümlich ausgedrückt also durch Sparen. Natürlich habe ich ihm damals kein Wort geglaubt. Erst nachdem ich selbst über die Jahre viele schmerzliche Erfahrungen gemacht hatte, gelang es mir, ihn richtig zu verstehen. Es ist nicht das Sparen an sich, sondern die damit verbundene Einstellung zum Geld. Ich selbst hatte früher nie eine Einstellung zum Geld. Ich durchlebte einfach die finanziellen Höhen und Tiefen. Manchmal war ich ganz oben, richtig reich, ein andermal ganz unten. Es war wie auf einer Achterbahn. Millionen
befanden sich in meinen Händen und Millionen zerflossen mir zwischen den Händen. Das ging fast fünfundzwanzig Jahre so, bevor der Knoten platzte und ich begriff, was Einstellung zum Geld bedeutet. Natürlich kenne ich Ihre finanzielle Situation nicht. Das macht aber nichts. Viel wichtiger ist, dass Sie selbst Ihre momentane wirtschaftliche Lage genau kennen. Denn nur Sie allein werden nach dem Lesen dieses Buches Ihre wirtschaftliche Situation unweigerlich verbessern. Dieses Buch wird Ihnen die Augen öffnen. Vor allem können Sie dadurch eine Menge Lehrgeld sparen. Das habe nämlich ich für Sie bereits bezahlt. Falls Sie in finanzieller Freiheit leben, werden Sie vieles wiederfinden, was Sie dorthin gebracht hat. Sind Sie erst auf dem Weg dorthin, werden Sie Ihr Ziel unter Anwendung meiner Methoden viel schneller erreichen. Falls Sie aber verschuldet, gar hochverschuldet oder restlos pleite sind, erhalten Sie mit diesem „Handbuch“ eine großartige Anleitung, um aus Ihrer gegenwärtig ungünstigen Situation herauszukommen. Ich mache keine leeren Versprechungen. Bis auf einige wenige Kleinigkeiten habe ich alle hier beschriebenen Situationen und Herausforderungen selbst erlebt. Und ich habe sie selbst abgewickelt und bereinigt. Alle geschilderten Schwierigkeiten habe ich durchgemacht, lange Jahre und bis ins Extrem. Damals höchst beschwerlich und teilweise nervenaufreibend. Allerdings sind mir dadurch die richtigen Verhaltensweisen und Lösungen in Fleisch und Blut übergegangen. Gleichgültig, woher meine finanziellen Probleme rührten, ob sie durch eigenes Verschulden entstanden sind, durch Verschulden oder die „Hilfe“ Dritter, die Regulierung und Beseitigung meines Schuldenberges musste ich, Wolfgang Rademacher, in eigener Person und ganz allein auf mich gestellt bewerkstelligen. Und ich habe es schließlich geschafft. Große Hilfe von anderen bekam ich dabei nicht. Die Essenz meines „Wirkens“ lautet: Jedes Geldproblem muss nicht zwangsläufig mit dem vollen Betrag beglichen werden. Im Nachhinein kann ich sogar sagen, dass ich, wären da nicht einige unvermeidliche Anfangsfehler gewesen, noch viel besser abgeschnitten hätte. Die ersten fünf Jahre meiner Schuldenverwaltung waren von blankem Amateurverhalten geprägt. Zu jener Zeit betrug meine Hauptschuld „nur“ 37.000 DM, verglichen mit später eine nachgerade lächerliche Summe. Dafür habe ich zirka 65.000 DM hingeblättert. Soviel kam durch Zins und Zinseszins, sowie die diversen Gebühren für Rechtsanwälte oder Gerichtskosten zusammen. Jährlich hatte ich in den fünf Jahren also etwa 13.000 DM abzutragen bzw. zusätzlich aufzubringen. Tatsächlich habe ich diese Summe ohne Murren bis auf den letzten Pfennig bezahlt. Brav habe ich geschuftet und meinen Gläubigern nicht nur das geliehene Geld, sondern auch noch einen schönen Batzen obendrein zurückgegeben. Ein Dankeschön gab es dafür nicht. Fünfzehn Jahre später sah es ganz anders aus. Meine geschäftlichen Aktivitäten hatten mir durch Bürgschaften und andere Verpflichtungen einen Schuldenberg von nun 2.400.000 DM gebracht. Dazu kamen noch einmal fast 1.000.000 DM durch Zinsen, Zinseszinsen, Gerichtsund Gerichtsvollziehergebühren sowie Rechtsanwaltshonorare. Insgesamt sollte ich also 3,4 Millionen Mark zurückzahlen, in einem Zeitraum von 10 Jahren. Eine utopische Summe und gleichzeitig ein nicht weniger utopischer Zeitrahmen. Und wieder wurde mir von allen möglichen Seiten gesagt oder vorgeschrieben, wie ich diese Verpflichtungen zu erfüllen hätte. Aber diesmal war ich so frei und habe die Initiative selbst in die Hand genommen. Ich weigerte mich, andere über mich entscheiden zu lassen und habe alle künftigen
Entscheidungen betreffs meiner Verpflichtungen in die eigene Hand genommen und selbst getroffen. Und ich bin damit bestens gefahren. Sehr schnell stellte ich fest, dass derjenige, der die Initiative ergreift, im Vorteil ist. Zumal dann, wenn man seine Entscheidungen radikal und gleichzeitig clever trifft. Im folgenden werden Sie erfahren, wie man finanzielle Angelegenheiten vorteilhaft regelt und diesbezügliche Entscheidungen trifft. Sie werden entdecken, wie man verhindert, dass einen die Gläubiger förmlich ausweiden. Denn unter den Gläubigern gibt es viele, die sich geradezu einen Sport daraus machen, Ihnen nicht nur ans Geld zu gehen, sondern Sie möglichst lange abzunagen. Getreu einem Nikita Chruschtschow zugeschriebenen Zitat: „Wenn du einem das Fell abziehst, dann lasse noch etwas dran, denn dann kannst du es noch mal abziehen.“ Diese Gläubiger haben vor allem eines im Sinn, nämlich Schuldner zu lebenslangen Leibeigenen zu machen, eierlegende Wollmilchsauen, die möglichst noch über den Tod hinaus und ohne Ende Geld abwerfen. Wie Sie das verhindern, den Spieß gar umdrehen, das zeigt Ihnen dieses Buch.
Was sind Schulden überhaupt? Als der Industrielle Stinnes auf dem Totenbett lag, soll er zu seinen Söhnen gesagt haben: „Wenn ich gestorben bin, werdet ihr meine Verbindlichkeiten übernehmen. Nur für euch sind es dann Schulden.“ Was sind Verbindlichkeiten? Erst mal, Verbindlichkeiten sind keine Schulden. Verbindlichkeiten sind im Geschäftsverkehr ganz normal. Jeder, der nicht bar bezahlt, hat Verbindlichkeiten. Sie sind nichts anderes als noch offene Rechnungen, die fristgemäß d.h. zum fälligen und vereinbarten Zeitpunkt beglichen werden. Das macht jeder zuverlässige Geschäftsmann. Besonders bei langjährigen Geschäftsbeziehungen, in denen sich ein gegenseitiges wirtschaftliches oder sogar persönliches Vertrauensverhältnis aufgebaut hat, sind offene Verpflichtungen schon fast so etwas wie sicheres Geld in der Kasse. Schulden hingegen sind überfällige Zahlungen. Also Verbindlichkeiten, die zum Fälligkeitstermin nicht beglichen wurden. Sei es bei Krediten, Lieferungen oder sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Je länger dieser Zustand dauert, desto unangenehmer wird er für beide Seiten. Zumeist läuft die Geschichte in folgenden fünf Phasen ab: 1.
Sie geraten in Zahlungsverzug und kommen Ihren Verpflichtungen nicht nach.
2.
Es folgen ein bis drei Mahnungen, auf die Sie nicht reagiert haben.
3.
Weil Sie nicht reagiert und den Mahnungen nicht widersprochen haben, geht die Sache in die juristische Abwicklung, die mit dem Mahnbescheid beginnt. Der Mahnbescheid ist keine normale Mahnung zwischen Geschäftspartnern, kein Erinnerungsschreiben. Er ist bereits amtlich und wird von offizieller Stelle zugestellt. Bei erneutem Nichtreagieren wird der Vollstreckungsbescheid erlassen. Den Vollstreckungsbescheid kann man nur dadurch verhindern, dass man gegen den Mahnbescheid Einspruch einlegt. Erfolgt dieser Einspruch, kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, die mit einem Vergleich oder einem Urteil endet. Vor Gericht kann es dann „so“ oder „so“ enden.
4.
Wird weiter nicht gezahlt, können über das Gericht kurzfristig Lohn- und Kontenpfändung erwirkt werden. Oder der Gerichtsvollzieher steht hartnäckig in der Tür, um das Hab und Gut des Schuldners mit Hilfe des gerichtlichen Titels zu pfänden. Der berühmte Kuckuck. Dieser Titel umfasst natürlich die gesamte Forderung einschließlich der zumeist hohen juristischen Kosten.
5.
Versteigerung von liebgewonnenen materiellen und persönlichen Dingen. Zumeist zu einem Schandpreis. Natürlich besteht hier die Möglichkeit, durch einen Freund die eigenen Sachen wieder ersteigern zu lassen. Aber das ist keine Ideallösung.
Wodurch entstehen Schulden? Sagen wir es klar und deutlich: durch das Ansammeln von Wohlstandsmüll (Autos, Stereo-Anlagen, Luxusschnickschnack etc.) und durch ein ständiges Leben über den Verhältnissen. Ein Merkmal von Schulden ist, dass sie kontinuierlich über einen längeren Zeitraum aufgebaut werden. Hier kommen häufig finanzielle Reinfälle, das Ausleihen von Geld bei Freunden in Form von Bürgschaften hinzu, eine leichtsinnige Spekulation mit dem Geld anderer Menschen.
Und natürlich sind da die misslungenen Startversuche von Unternehmen oder fehlerhafte Unternehmensführungen. Es gibt massenhaft Unternehmer, die sich katastrophal verkalkulieren und solche, die durch Forderungsausfälle, also andere Unternehmen, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, die eigenen laufenden Kosten nicht mehr tragen können. Auch Unternehmen, die schludrig oder pfuschig gearbeitet haben und dadurch ständig Reklamationen provozieren, weshalb die Kundengelder ausbleiben. Ob das jeweils berechtigt oder unberechtigt ist, sei dahingestellt. Auf jeden Fall führt es am Ende zu Schulden. Dann sind da vielleicht noch aufgelaufene Unterhaltszahlungen für Sprösslinge aus den vormals ach so glücklichen Beziehungen oder andere private Schulden. Oh ja, es gibt wahrhaft viele Möglichkeiten, in die Schuldenspirale zu geraten. Genauso vielfältig gestaltet sich die Tiefe, mit der jemand in Schulden stecken kann. Da sind vielleicht nur die unbezahlten Beträge, mit denen Sie beim Kaufmann in der Kreide stehen. Möglicherweise stecken Sie aber auch bis über die Ohren in Schulden. Im schlimmsten Fall setzt Ihnen bereits jemand das Messer an die Kehle, bildlich gesprochen. Was jedoch fast immer eintritt, ist, dass sich Ihre Seelen- und Gemütslage entsprechend Ihrem Schuldenstand verändert.
Guten Morgen liebe Sorgen Schlafen Sie abends schlecht ein? Müssen Sie Ihre Nerven gar mit Alkohol, Tabletten oder anderen Beruhigungsmitteln zur Ruhe zwingen? Begrüßen Sie nach einer unruhigen, durchschwitzten Nacht allmorgendlich auch zuerst Ihre Sorgen nach dem Motto: „Guten Morgen liebe Sorgen, seid ihr auch schon da!“? Quälen Sie sich problemschwanger aus dem Bett, missmutig, leicht reizbar und vermuten hinter jeder Ecke einen Geier, der auf Sie lauert, um Ihnen das Leben noch schwerer zu machen und noch mehr zu verdrießen? Wenn Ihnen das des öfteren passiert, sollten Sie schleunigst eine Veränderung in Ihrer Gedankenwelt herbeiführen. Denn es sind nicht die Dinge um Sie herum, die wirklich Sorgen bereiten, es ist fast ausschließlich das Urteil, das Sie selbst sich über diese Dinge machen. „Wirst du geplagt von einem äußeren Ding, dann ist es nicht dies, was dich verstört, sondern dein Urteil darüber. Und es steht in deiner Macht, dieses Urteil zu tilgen. Wenn dir aber etwas in deiner Disposition Schmerzen bereitet, wer hindert dich, deine Ansichten zu ändern?“ Das ist eine Lebensweisheit erster Güte. Führen Sie sich diese Weisheit richtig zu Gemüte und handeln Sie danach. Sofort! Sie werden feststellen, dass Ihr Leben augenblicklich angenehmer und zufriedener wird. Viele Male wird in diesem Buch auf diese Weisheit verwiesen oder zurückgegriffen. Ich selbst habe Sie in den unterschiedlichsten Situationen beherzigt und angewandt. Nachdem ich sie begriffen hatte, habe ich aus meinen Sorgen und Problemen reizvolle Aufgaben gemacht. Dadurch wurden sie zu aufregenden Herausforderungen. Wenn etwas von der Sorge zur Herausforderung wird, ändert sich automatisch die Einstellung dazu. Alleine von der Einstellung her habe ich sie dann anders angepackt und schließlich gelöst. Auch die vorher fast unlösbar erscheinenden Sorgen. Das können Sie auch. Was ich konnte, kann jeder. Sie müssen lediglich dazu bereit sein, Ihre ganze Konzentration auf die anstehende Aufgabe zu verwenden. Dass Sie dabei nicht den exakt gleichen Weg wie ich beschreiten werden, versteht sich von selbst. Aber wie ich müssen Sie Ihre Ressourcen, das sind Ihre Gedankenrohstoffe, zum Einsatz bringen, denn auf diese können Sie aufbauen. Verlassen Sie sich nur auf sich selbst. Nur dann können Sie mit dem Ergebnis rückhaltlos zufrieden sein. Dann kann eine Situation noch so verzwickt oder unangenehm sein. „Ein Mensch, der die Überlegenheit des Geistes und die Macht seines eigenen Denkens begriffen hat, wird feststellen, dass alle seine Wege zum Wohlbefinden und Frieden führen werden.“ Diese zweite Weisheit möchte ich Ihnen tunlichst ans Herz legen. Pflanzen Sie sie in Ihren Lebenserfahrungsschatz. Wenn Sie sie anwenden, werden Sie in Zukunft viele glückliche Stunden, Tage, Monate und Jahre erleben. Dann stehen Sie jeden Morgen gelassen auf und freuen sich gar auf die „lieben Sorgen“. Denn jetzt wissen Sie, dass Sie gar keine Probleme haben, sondern nur noch interessante Aufgaben und spannende Herausforderungen.
Aber nun wirklich zur Sache! Vorab, es geht um Ihre Person! Um Ihre Probleme! Es geht nicht um mich. Aber auch nicht um Ihre Mutter, Ihren Vater, Bruder oder sonst wen. Nur Sie, sonst niemand, ist für Ihre momentane Situation verantwortlich. Selbst wenn Sie jetzt hundert Entschuldigungen, Ausflüchte oder Schuldzuweisungen an andere parat haben - es interessiert niemanden. Ihre Gläubiger schon gleich gar nicht. Und nur Sie selbst können Ihre Situation verbessern. Das Schicksal liegt ausschließlich in Ihrer Hand. Auch hier helfen Ausflüchte nicht weiter. Wenn Sie sich auf andere verlassen, sind Sie verlassen. Zuerst müssen Sie sich auf sich selbst konzentrieren. Auf Ihren Willen kommt es an. Mit ihm können Sie Ihr Schicksal bestimmen. Übernehmen Sie für sich, für Ihr Denken und Handeln die Verantwortung und treffen Sie Entscheidungen, damit Sie vom Leben das bekommen, was Sie sich wünschen. Das soll nicht als Aufforderung verstanden werden, die Rechte anderer Menschen zu verletzen. Aber Sie müssen sich freimachen von anderen und erkennen, dass Sie im Mittelpunkt stehen und Ihre eigenen Interessen Vorrang haben. Ich selbst kann im Rückblick und mit Hinsicht auf meine eigenen Schulden wunderschön unterscheiden zwischen der Zeit, in der ich gewissermaßen willenlos war und Entscheidungen hauptsächlich anderen überließ und der Zeit, als ich entdeckte, dass zum Erfolg ausschließlich die Berücksichtigung des eigenen Willens, der eigenen Vorstellungen und Wünsche von Bedeutung war. Die Zeiten meiner Willenlosigkeit waren geprägt durch: -
Verpflichtungen in Höhe von 37.000 DM mit Zahlungen von Zinsen und Zinseszinsen sowie juristischen Kosten. Diese Gesamtsumme belief sich dadurch auf eine Höhe von 65.000 DM.
-
Ich verließ mich auf einen Partner, der mir Geld und Bürgschaften über mehrere hunderttausend Mark zur Verfügung stellte.
-
Bei mehreren Banken habe ich Betrage bis zu 1.500 000 DM geliehen Mit minimalen Sicherheiten.
-
Dadurch entstanden hohe monatliche und vierteljährliche Zinsverpflichtungen.
-
Ich erfuhr, was Zinseszins heißt: die ungünstigste und unnützeste Zahlung.
-
Mit der Zeit hatten sich Lieferantenverpflichtungen in Millionenhöhe aufgebaut.
-
Ich musste eigene Forderungsausfälle über mehrere hunderttausend Mark verkraften.
-
Bei der Schufa und Kreditsicherungsfirmen hatte ich bald einen negativen Eintrag.
-
Ich habe viel Geld an Freunde und Bekannte verliehen. Und es wie selbstverständlich nicht zurückerhalten.
-
Die Zahl von Vergleichsgesprächen, die ich mit Lieferanten führte, ist Legion.
-
Ich war ständig auf der krankhaften Jagd nach Geld.
-
Ich litt unter Magenschmerzen, Depressionen und Angstzuständen.
-
Alkoholprobleme.
-
Mein Schreibtisch war übersäht von unbezahlten Rechnungen, Mahnungen, Mahnund Vollstreckungsbescheiden.
-
Ständig schlug ich mich mit teils langwierigen Verfahren vor Gericht herum und ging bei Rechtsanwälten ein und aus.
Die Liste ließe sich noch lange fortsetzen. So sah mein Leben aus, Tag für Tag. Das änderte sich ziemlich schlagartig als ich anfing, mich selbst in den Mittelpunkt zu stellen und daran ging, meinen eigenen Willen gemäß meinen eigenen Entscheidungen durchzusetzen. Binnen kurzer Zeit habe ich eine Menge gelernt und Erfahrungen gemacht, die ich zuvor nicht für möglich gehalten habe. Nachdem ich anfing, meinen Willen einzusetzen, stellte ich folgende grundlegenden Veränderungen fest: -
Dass es durchaus möglich ist, einen zuvor unüberwindlich scheinenden Schuldenberg restlos abzutragen.
-
Dass es nicht nur leichter ist, ohne Aufregung und Beschwernisse Geld zu verdienen, sondern dass es eben auch machbar ist.
-
Dass man sich dazu kein Geld bei Verwandten oder Freunden borgen muss.
-
Dass für das Abzahlen von Schulden keine Bankkredite vonnöten sind.
-
Dass viele Problem allein durch geschickte Kommunikation gelöst werden können.
-
Dass es immer mindestens zwei Möglichkeiten gibt und man nicht jeden Preis sofort akzeptieren muss.
-
Dass es durchaus geht, sich generell bei Lieferung mit barer Münze bezahlen zu lassen.
-
Dass Richter, Rechtsanwälte und Vollstreckungsbeamte auch nur Menschen sind. Dass sie von meinen Problemen in Wirklichkeit keine Ahnung haben und nur unnützes Geld kosten.
-
Dass man das, was man verspricht, möglichst auch einhalten soll.
-
Dass man negative Finanzauskünfte leicht rückgängig machen kann.
Und natürlich das Wichtigste. Wie man urplötzlich bemerkt, dass sich das Leben und die Lebensumstände ins Positive wenden, wie die Sorgen nach und nach schwinden und Wohlbefinden und Zufriedenheit Einkehr halten. Ein kleiner Tip: Schreiben Sie sich ruhig alles das, was Sie momentan bedrückt, auf. Sicher werden Sie eine respektable Liste zusammenbekommen, die der eben geschilderten nicht unähnlich ist. Später wird es Ihnen großes Vergnügen bereiten, diese Sorgenliste nachzulesen.
Vorerst jedoch können Sie sich daran richtiggehend entlang hangeln und, sobald Sie Ihren eigenen Willen einsetzen, einen Punkt nach dem anderen als erledigt abhaken. Bald wird das geschehen, und Sie werden weitaus optimistischer in die Zukunft blicken. Das ist auch gut so, denn „für den Optimisten ist das Leben kein Problem, sondern bereits die Lösung“.
Die oberste Pflicht: Kommunikation Es ist immer wieder dieselbe Frage, die Menschen mit hohen Schulden stellen: „Was ist eigentlich das Wichtigste, um mit Gläubigern eine bezahlbare Lösung herbeizuführen?“ Ich sage es Ihnen. Die wichtigste Voraussetzung für die Lösung von Schuldenproblemen ist: Reden; Reden; Reden und nochmals Reden! Also das genaue Gegenteil von dem, was die meisten Schuldner tun. Die verstecken sich nämlich, verriegeln Tür und Tor und versuchen ein Bollwerk der Nichterreichbarkeit um sich zu errichten. Der mit allen Wassern der Unternehmensführung gewaschene Direktor eines Unternehmens mit dreistelligem Millionenumsatz hat mir im Zusammenhang mit der Lösung einer finanziellen Führungsaufgabe einmal gesagt: „Das Wichtigste bei der Lösung von Problemen ist, dass miteinander gesprochen wird. Und solange miteinander gesprochen wird, brennt auch nichts an!“ Damals habe ich, bedingt durch meine Unerfahrenheit, den tiefen Sinn dieses Satzes nicht richtig verstanden. Mit wachsenden Erfahrungen wurde mir bewusst, dass er uneingeschränkt gültig ist. Ja sicher, werden Sie jetzt womöglich denken. Wer redet, viel redet, gewinnt Zeit. Das steht doch auch in vielen Büchern zum Thema Schulden. Unter Tips und Tricks wird einem dort mitunter empfohlen, möglichst viel mit den Gläubigern zu reden, weil man sich dadurch zumindest zeitlich den Zahlungsverpflichtungen etwas entziehen kann. Zeitgewinn ist sicher gut; man kann überlegen. Nur, glauben Sie mir, das mit dem Überlegen kenne ich zur Genüge. Meistens heißt es nur, dass man vorerst und vorübergehend etwas Ruhe hat. Probleme werden dadurch nicht gelöst. Auch ich bekomme von Freunden hin und wieder zu hören, dass ich ja nur Zeit gewinnen will und versuche, ein Problem auszusitzen. Nein, mit dem Reden, dem Sprechen miteinander als Lösung von Problemen ist etwas anderes gemeint. Es ist nicht der Zeitgewinn, der weiterhilft, das ist nur ein angenehmer Nebeneffekt. Die Hauptsache ist, dass diese Zeit aktiv genutzt wird. In der Ruhe liegt die Kraft. Ich bemühe hierzu gern das Bild eines Wirbelsturmes. Mag dieser noch so kräftig oder gewaltig sein. Im Zentrum herrscht Ruhe, dort ist immer der stillste Punkt. Betrachtet man sich etwa Fernsehbilder von Tornados, sieht man sofort, mit welcher Kraft das ruhige Zentrum den gewaltigen Sturm steuert. Viele meinen, sie könnten derartige Vergleiche nicht anwenden. Aber es ist immer die Natur, die mit ihren Schauspielen sehr praxisnahe Beispiele vorexerziert. Ob Sie es glauben oder nicht, Sie können Naturgesetze auch auf die Finanzen übertragen. Die Ursache des ganzen Sturmes sind Sie, der Schuldner selbst. Sie haben durch Ihr „Verschulden“ Bewegung in die Atmosphäre gebracht. Der Schuldner ist der Wirbel. Und je mehr Schulden Sie gemacht haben, umso größer wird der Wirbel(sturm). Sofern es Ihnen nicht rechtzeitig gelingt, die offenen Verbindlichkeiten glatt zu bügeln, wodurch der Sturm in sich selbst zusammenbricht bzw. gar nicht zustande kommt. Aber wehe, es kommt durch Ihre Säumnis oder das schlichte Nicht-bezahlen-können Zunder in die Geschichte. Prompt ergeben sich kleine oder große
Aufregungen, die sich, je nach Größe, zu einem veritablen Orkan auswachsen können. Sie wissen schon, was ich meine. Hier gilt: Ruhe bewahren, Ruhe bewahren und nochmals Ruhe bewahren. Indem Sie Ihren eigenen Willen ins Zentrum Ihrer Entscheidungen stellen, begeben Sie sich in die Mitte des Orkans. Sie können Ihn gleichsam steuern und ruhig dem Treiben um Sie herum zuschauen. Egal, in welcher finanziell misslichen Situation Sie sich gerade befinden. Bleiben Sie ruhig und gelassen. Gleichgültig, welcher Rabatz da um Sie herum gemacht wird. Es zahlt sich für Sie in barer Münze aus. Denken Sie an die alte Hausregel: Wer schreit hat Unrecht! Und wer sich ärgert, ärgert sich zumeist nur über sich selbst. Worüber Sie sich auch ärgern, seien es Reklamationen oder ein zu hoher Zahlungsbetrag aus einer Verbindlichkeit, überprüfen Sie zuerst die Angelegenheit, denken Sie in aller Ruhe nach, bevor Sie Wirbel verursachen. Was ist zu tun? Phase 1 Nach einer ruhigen Prüfung der unangenehmen Angelegenheit sollten Sie folgendes bedenken: -
Was kann ich ändern?
-
Was will ich bezahlen?
-
Wie kann auch mein Geschäftspartner mit meinem Entschluss leben?
-
Wie kriege ich die an mich gestellte Herausforderung schnellstens und für alle Seiten zufriedenstellend vom Tisch?
-
Wie und wann kann ich bezahlen?
Bleiben Sie bei all diesen Überlegungen fair, sich selbst als auch Ihren Geschäftspartnern gegenüber. Es zahlt sich in der Zukunft immer aus. Phase 2 Jetzt nehmen Sie den Telefonhörer zur Hand und rufen Ihren Geschäftspartner an: -
Reden Sie mit ihm ruhig über das Problem, sachlich und gelassen.
-
Bringen Sie ihn dazu, das Problem aus Ihrer Sicht zu sehen.
-
Machen Sie einen Lösungsvorschlag. Geht Ihr Gesprächspartner nicht sofort darauf ein, erklären Sie den Vorgang noch einmal und bringen Sie einen leicht abgewandelten Änderungsvorschlag ein.
-
Bieten Sie Zahlungsalternativen an.
Wenn Sie eine für beide Seiten tragbare Lösung finden wollen, werden Sie mit dieser Phase 2 einen für beide Seiten tragbaren Kompromiss erzielen. Kann Ihr Gesprächspartner z.B. aufgrund des großen Geschäftsvolumens nicht sofort entscheiden, geben Sie ihm auf jeden Fall die Gelegenheit, die Sache mit seinem Vorgesetzten abzuklären. Wenn Sie feststellen, dass er dazu nicht in der Lage ist, dann lassen Sie sich sofort mit seinem Vorgesetzten verbinden oder zusammenbringen. Was bei derartigen Gesprächen am Ende herauskommt ist nicht abwägbar. Aber es ist der erste Schritt zu einer praktischen Lösung für alle Herausforderungen, Probleme und Schwierigkeiten. In welcher Höhe auch immer Sie verschuldet sind, wichtig ist, dass Sie nicht passiv bleiben, sondern agieren. Die Initiative muss unbedingt von Ihnen ausgehen. Warum das so ist, werden Sie in den nachfolgenden Kapiteln noch ausführlich erfahren.
Aller Anfang ist schwer Bei meiner ersten Schuldenabwicklung zahlte ich das meiste Lehrgeld. Klar, ich hatte keinen blassen Schimmer, was zu tun ist und wie ich mich in dieser Situation verhalten kann. Zu den Schulden selbst bin ich mehr oder weniger durch ureigenes Verschulden gekommen. Ich war eben noch sehr blauäugig und sah die Welt durch eine rosarote Brille aus Friede, Freude und Eierkuchen. Durch diese Unwissenheit kam es dazu, dass mir die Gläubiger regelrecht das Fell über die Ohren ziehen konnten, was sie auch ausgiebig taten. Und alles das nur, weil ich einer Bekannten freundschaftlich aus der Patsche helfen wollte. Schuldenabbau in Höhe von 35.000 DM Leider ist es so, aber Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Diese bittere Erfahrung musste ich bei meinem ersten Schuldenfall machen. Ich war gerade mal 20 Jahre alt. Die Welt stand mir offen. Um möglichst viel Geld zu verdienen, fuhr ich nebenberuflich in meiner Freizeit noch zusätzlich Taxi. Selbstverständlich kam ich, zuerst über Funk, mit vielen anderen Kollegen in Kontakt. Nach Feierabend traf man sich hin und wieder zu einem Plausch in der einen oder anderen Taxizentrale. Daraus entstanden Freundschaften, und mit der Zeit fuhr ich gleich für mehrere Taxiunternehmen. Und logischerweise hilft man sich unter den Kollegen gegenseitig aus, auch ohne Geld zu fordern. Eines Tages machte sich eine meiner Fahrerkolleginnen im Taxigewerbe selbständig. Sie kaufte ein ortsansässiges Unternehmen auf. Finanziert mit langfristigen Raten, einem Bankkredit und durch Übernahme von Kreditverträgen. Wie es halt manchmal kommt, entstand zwischen der Käuferin und frischgebackenen Taxi-Unternehmerin und dem Verkäufer des Unternehmens ein Techtelmechtel, das mit gemeinsamen Liebesnächten endete. Obwohl beide angeblich glücklich verheiratet waren. Je nun, es steht mir nicht an, darüber zu richten. Was jedoch aus heutiger Sicht weitaus bedenklicher stimmt, ist der Umstand, dass sich hier offensichtlich zwei Seelenverwandte getroffen hatten. Beide hatten keine große Lust zu arbeiten. Wieso auch, als Chefs? Lieber verbrachten sie die Zeit in Discos, Nachtclubs und Bars - bis in den frühen Morgen. Dass es dem Unternehmen durch dieses Verhalten und die fehlende Arbeitsmoral mit der Zeit immer schlechter ging, ist wohl klar. Dann strebte die Tragödie einem vorläufigen Höhepunkt entgegen. Der Verkäufer, jetzt ständiger Begleiter und Bettgenosse der Käuferin, wurde von einem Tag auf den anderen inhaftiert. Seine Geschichte ging sogar kurz durch die Presse. Nach einem Streit in der Disco verfolgte er in bester Wildwestmanier einen anderen Discothekenbesucher mit dem Auto. Als Kampfgenossen hatte er einen Beifahrer, der sich schließlich nicht nur als bösartig sondern sogar schießwütig erwies. Dieser Beifahrer tötete den Fahrer des vorausfahrenden Wagens durch einen Pistolenschuss. Auch die Beifahrerin des Verfolgten wurde schwer verletzt und überlebte nur nach einem langen Krankenhausaufenthalt. Ein paar Tage nach der Inhaftierung des Asphaltcowboys rief mich die Käuferin, seine „Lebensgefährtin“, an und fragte mich, ob ich ihr bei der momentanen Katastrophe und Krise beistehen könne. Da sie jetzt, quasi als alleinstehende, hilflose Frau mit fürchterlichen Problemen zu kämpfen habe.
Und ich half! „Aus Freundschaft!“ Innerhalb von drei Monaten, natürlich ohne vertragliche Absicherung, brachte ich das Unternehmen auf Vordermann und wieder richtig auf Erfolgskurs. Zuerst besorgte ich von einem befreundeten Autohändler drei gleichsam neuwertige Gebrauchtfahrzeuge. Selbstverständlich bürgte ich für die Ratenzahlung und ließ die Versicherungen dieser Fahrzeuge auch noch über meinen Namen laufen. Desweiteren unterschrieb ich auch noch einige kleine Bürgschaften für meine „Partnerin“, weil ihre Banken sonst die Kredite für das angeschlagene Unternehmen gekündigt hätten. Durch einige kleine Werbemaßnahmen, vor allem das Verteilen von Visitenkarten, machte ich überall Werbung. So schaffte ich es, dass der Taxibetrieb nach etwa drei Monaten täglich Umsätze erzielte, die es früher bestenfalls wöchentlich gab. Nebeneffekt: alle finanziellen und wirtschaftlichen Verpflichtungen konnten umgehend erfüllt werden. Das einzige, das mich bald störte, war der Umstand, dass die Inhaberin nach wie vor die Einnahmen in Discotheken und Bars trug und dort zur Feier des Tages und anlässlich der schönen Umsätze verjubelte. Und morgens, wenn ich nicht da war, da ich nach wie vor meinem Beruf als Elektriker nachging, lag die Chefin bis in die Puppen im Bett, verschlief den Vormittag, weshalb viele Taxifahrten nicht erledigt wurden. Nur per Zufall bekam ich das heraus. Ich stellte die Dame sofort zur Rede. Es kam zu einem Grundsatzstreit über Arbeitsauffassung und Arbeitsmoral. Das blieb nicht ohne Folgen. Einige Tage später, genaugenommen ein Tag nach Silvester, meldete meine „Partnerin“ und „Freundin“ das Taxiunternehmen ab. Ohne mir ein Wort zu sagen. Sie löste es gleichsam über Nacht auf und setzte noch einen obendrauf, indem sie zwei der drei Wagen, die ich organisiert und auch finanziert hatte, verkaufte. Das Geld verschwand sogleich in ihrer Tasche. Durch diesen unverfrorenen Akt stellte sie mich unmissverständlich vor vollendete Tatsachen. Meine Gutgläubigkeit, mein freundschaftliches Vertrauen wurde gnadenlos bestraft. Nicht sie, sondern ich befand mich von diesem Tag an in einer äußerst prekären, man könnte fast sagen katastrophalen wirtschaftlichen Lage. Ich war völlig perplex. Ganz unverblümt konfrontierte sie mich mit der neuen Situation - und riss mir damit förmlich den Boden unter den Füßen weg. Nie zuvor habe ich mir derartiges vorgestellt. Es war für mich undenkbar, dass sich „Freunde“ so verhalten könnten. Zum ersten Mal wurde mir klar, dass da ein erheblicher Unterschied zwischen Freund und Freund besteht und dass sich unter der Freundesschar, wenn die Realität hereinbricht, so manch falscher Fuffziger tummeln kann. Da stand ich, begriff die Welt nicht mehr, und hatte nach einem kurzen Überschlag und nachdem ich den ersten Schock verdaut hatte, auf einen Schlag zirka 35.000 DM Schulden! Natürlich hieß mein erster Gedanke „Rache“. Doch ich kam zu spät. Meine vormalige Partnerin tauchte blitzartig unter. Wie ich jetzt erst erfuhr, war ich nicht der einzige, bei dem sie sehr schlechte Karten hatte. Es gab da eine ganze Menge von Gläubigern, die sie verfolgten und jagten. Ich war die folgenden Tage wie in Trance. Nicht mehr Herr meiner Sinne lief ich nur noch neben mir her. An Schlaf war nicht zu denken. Wenn ich dann doch einmal einschlief, wachte
ich nachts nach Alpträumen schweißgebadet auf. Horrorvisionen von meinen Gläubiger wurden mir ein ständiger Begleiter. Meine Gläubiger verlangten von mir natürlich unerbittlich ihren Tribut. Ich sollte meinen eingegangenen Verpflichtungen umgehend nachkommen. Was tat ich? Ich steckte den Kopf in den Sand und spielte toter Mann. Ich tat so, als ob mich die Angelegenheit nichts angehen würde. Allerdings verschlimmerte das die Lage nur. Zu dieser Zeit wohnte ich noch bei meinen Eltern. Ich hatte gewissermaßen die Beine noch unter Vaters Tisch. Mein einziger Beitrag zu den Haushaltskosten bestand in einem kleinen monatlichen Kostgeld. Es wäre maßlos übertrieben, würde ich behaupten, dass ich betreffs meiner Schulden zu wenig unternommen hätte. In Wahrheit habe ich rein gar nichts getan, null. Ich ließ alles nur auf mich zukommen und habe nicht ein einziges Mal reagiert, geschweige denn agiert. Es kam, wie es kommen musste. Zuerst flatterten Zahlungsaufforderungen ins Haus. Was tat ich - genau, nichts. Dann kamen Mahnungen. Wieder keinerlei Reaktion. Die logische Folge: Aus den Mahnungen wurden Mahnbescheide, eine wahre Flut. Auch hier tat ich so, als sei ich der falsche Adressat. Postwendend kamen die Vollstreckungsbescheide. Auch hier Stillschweigen. Tja, und eines Tages klingelte es an der Tür, der Gerichtsvollzieher stand auf der Schwelle meines Elternhauses. Glücklicherweise wurde er von meiner Mutter abgefangen, die ihm erklärte, dass mir in diesem Haushalt nichts gehört. Er schob unverrichteter Dinge wieder ab. Aber dann machte meine Mutter richtig Dampf. Diese Schande! Der Gerichtsvollzieher - in unserem gutbürgerlichen Haus. Unvorstellbar, dass da irgendwo ein Kuckuck klebt und aller Welt verkündet, was das hier für ein dubioser Haushalt ist. Als der Gerichtsvollzieher schließlich immer wieder auftauchte, war das Maß voll. Ich musste mir eine andere Unterkunft suchen, um den Hausfrieden nicht vollständig zu zerstören. Also weitere zusätzliche Kosten. Das Ende vom Lied war, dass der Gerichtsvollzieher nach den vielen ergebnislosen Vollstreckungsversuchen bei mir zu Hause, jetzt bei meinem Arbeitgeber auftauchte. Lohnpfändung war angesagt. Jeden Monat kassierte er fortan meinen Lohn ab. Mir blieb nur ein kümmerlicher Rest, zum Sterben zu viel, zum Leben zu wenig. Wieder ein weiterer Geldverlust. Mein Arbeitgeber hatte mit der Lohnpfändung auch seine Probleme. Bald signalisierte er mir, dass er mit diesem Treiben nicht einverstanden sei. Die Botschaft war unmissverständlich, das Klima hatte sich dramatisch verändert. Mir wurde mehr oder weniger unverblümt nahegelegt, dass ich mir einen anderen Arbeitgeber zu suchen habe. Kurzum, man schmiss mich mit fadenscheinigen Begründungen aus dem Betrieb. Glücklicherweise fand ich recht schnell ein neues Auskommen. Glücklich im doppelten Sinn, denn der Wechsel der Arbeitsstelle brachte mir etwas Ruhe, eine finanzielle Erholung. Meine Gläubiger brauchten nämlich einige Zeit, bevor sie spitz bekamen, wo ich mich jetzt aufhielt. Denn logischerweise hatte ich den Arbeitsplatz klammheimlich gewechselt. Kein Wort an meine Gläubiger.
Allerdings war diese wohltuende Erholungsphase nicht von langer Dauer. Bald hatten sie mich doch lokalisiert. Binnen kurzer Zeit begann das Spiel aufs neue. Ich steckte wieder in denselben finanziellen Schwierigkeiten wie vorher. Fürwahr ein Teufelskreis. Meine finanzielle Freiheit, wenn dieses Wort überhaupt noch angebracht ist, gestaltete sich enger und enger. Was tat ich dagegen? Nichts. Wie gelähmt war ich zu keiner Handlung fähig. Dieser Zustand dauerte immerhin eineinhalb Jahre. So lange brauchte ich, bis ich es einfach nicht mehr aushielt. Ich musste unbedingt etwas unternehmen. Und ich habe etwas unternommen! Ich fing mit ganz zaghaften Versuchen an. Zuerst nahm ich mit einigen Gläubigern schriftlich Kontakt auf. Ich schlug darin eine vorübergehende Stundung der Verbindlichkeiten vor. Meine Hoffnung war, dass damit wenigstens die quälenden Lohnpfändungen ein Ende hätten. Und man glaubt es kaum - meine Überraschung war grenzenlos: Auf alle meine Schreiben und Bittgesuche reagierten sowohl die Gläubiger als auch deren juristische Vertreter höflich, zuvor- und entgegenkommend. Ich konnte es nicht fassen. Alle (!) meine Zahlungsvorschläge, mit den von mir selbst vorgeschlagenen Ratenhöhen, wurden akzeptiert. Offensichtlich war meinen Gläubigern der Spatz in der Hand lieber als die Taube auf dem Dach. Folgendes einfaches Schreiben, das ich meinen Schuldforderern schickte, hat das bewirkt: Adresse Ort, Datum Ihre Forderung vom ... Sehr geehrte Damen und Herren, leider habe ich auf Ihre Forderungen nicht rechtzeitig reagiert und habe es bis zur Lohnpfändung kommen lassen. Dafür bitte ich um Entschuldigung. Unglücklicherweise bin ich nicht durch eigenes Verschulden in diese schwierige finanzielle Lage gekommen. Dazu kommt noch, dass ich durch diesen ungewohnten Zustand in eine schwere seelische Krise geraten bin. Jetzt habe ich mich aber gefangen und bin dabei, meine wirtschaftlichen Verhältnisse in Ordnung zu bringen. Ein weiteres Problem ist außerdem, dass, wenn ich nicht in nächster Zeit bei meinem Arbeitgeber von den Lohnpfändungen herunterkomme, ich entlassen werde und dann arbeitslos bin. Dann kann ich überhaupt nicht mehr zahlen. Ich möchte aber alle meine Verbindlichkeiten erfüllen und bitte Sie deshalb, mir dabei zu helfen. Gewähren Sie mir bitte für Ihre Forderung in Höhe von ... DM eine monatliche Ratenzahlung von ... DM. Die erste Rate zahle ich bis zum ... und die weiteren Raten bis zum 10. des folgenden Monats. Ich verspreche Ihnen, dass ich alles unternehmen werde, um meine Zahlungen pünktlich zu leisten. In der Hoffnung keine Fehlbitte getan zu haben, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Wolfgang Rademacher
Ausnahmslos bekam ich von allen meinen Gläubigern zügig eine positive Nachricht. Sie zeigten in jeder Antwort Verständnis für meine unpässliche Situation. Ich war richtig begeistert, dass dieses System so simpel funktioniert. Alle Gläubiger, ohne Ausnahme, haben die von mir angebotenen kleineren Ratenzahlungen akzeptiert. Heute weiß ich, dass meine damaligen Zahlungsverprechungen im Verhältnis zu meinem Einkommen viel zu hoch angesetzt waren. Tatsächlich war ich zu keinem Zeitpunkt in der Lage, die von mir gemachten Versprechen auch nur annähernd zu erfüllen. Heute biete ich nur noch Ratenzahlungen an, die ich dann auch tatsächlich bezahlen kann, ohne mich dabei krumm legen zu müssen. Immerhin bekam ich durch jene Schreibaktion für einen kurzen Zeitraum wieder etwas Luft. Lange dauerte das allerdings nicht. Schon nach einigen Monaten war ich wieder im alten Kreislauf der Lohnpfändungen gefangen. Unerquickliche Folge war, dass sich meine Gläubiger, nachdem ich mich einmal als unzuverlässig erwiesen hatte, auf keine weiteren Abkommen mehr einließen. Dennoch regelte ich meine finanziellen Verpflichtungen. Ich zwang mich dazu, für lange Zeit auf jegliche Freizeit zu verzichten. Jede freie Sekunde opferte ich für Nebentätigkeiten und steigerte dadurch mein Einkommen rapide. Auch hier lernte ich fürs Leben. Wie leicht und günstig auch nebenberuflich Geld verdient werden kann, können Sie aus meinem Buch „So werden Sie Ihr eigener Arbeitsbeschaffer“ erfahren. Ebenfalls ein praxisorientierter Lebenslehrgang unter dem Motto „aus der Praxis für die Praxis“. Bis auf den letzten Pfennig habe ich meine damalige Schuld beglichen. Über fünf Jahre zog es sich hin. Am Ende kamen insgesamt 65.000 DM zusammen. Eine jährliche Zusatzbelastung von zirka 13.000 DM. Tag und Nacht setzte ich mich ein, um den Schaden in Grenzen zu halten. Ein Fazit aus jener Zeit lautet: Solange man sich in einem beruflich abhängigen Arbeitsverhältnis befindet, sollte man sich bei finanziellen Problemen sofort mit dem Geschäftspartner zusammensetzen. Kommunikation ist alles. Nur so lässt sich eine tragbare und vor allem bezahlbare Lösung vereinbaren. Das einzige Interesse des Gläubigers ist es, irgendwie an sein Geld zu kommen. Und glauben Sie mir, Gläubiger sind nicht blauäugig. Sie wissen, dass es viel wichtiger ist, überhaupt Geld zu kriegen, auf eine möglichst friedliche Weise. Denken Sie bloß nicht, denen macht es Spaß, sich mit Mahnungen, Gerichten und natürlich den säumigen Zahlern herumzuschlagen. Jeder Gläubiger, ich betone JEDER, ist an einer friedlichen, mach- und zahlbaren Lösung interessiert und wird dazu viele Kompromisse eingehen und sehr entgegenkommend sein. Genauso wichtig ist es aber, Zahlungsvereinbarungen anschließend auch einzuhalten. Falls dies einmal nicht geling, müssen Sie unbedingt sofort anrufen und um einen realisierbaren Aufschub bitten. Fechten Sie immer mit offenem Visier. Solange Sie kommunizieren, sind Sie im Vorteil. Was habe ich aus diesem meinem ersten finanziellen Unglück gelernt? Erstens, dass auch nach einem schweren Schlag nach einiger Zeit wieder Licht am Horizont ist. Zweitens, dass der Beginn der Schuldenregulierung besonders schwer ist. Die Situation ist unbekannt, Unkenntnis führt dazu, dass man Lösungswege nicht sieht. Drittens, dass zunehmende
Erfahrung und Erkenntnis, verbunden mit zielstrebigem Handeln, die Geschichte lösbar machen. Die wichtigste Erkenntnis war jedoch, dass man bei der Schuldenbewältigung das Heft selbst in die Hand nehmen muss. Allerdings habe ich damals nicht im Traum daran gedacht, wie groß die „Macht des Schuldners“ wirklich ist. Später habe ich mich mit meinen Gläubigern auf absolute Kleinstbeträge geeinigt. Ich war eben noch Schuldenlehrling, da darf man kein Gesellenstück, geschweige denn meisterhaftes Verhalten erwarten. Ich kam Ihnen nur dringlich ans Herz legen, dass auch Sie den Mut aufbringen, bei jeder Art von Rückschlägen sofort wieder zu versuchen, das Heft des Handelns in die Hand zunehmen. Wenn es nicht sofort funktioniert, seien Sie nicht verdrossen. Das ist normal. Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen. Damit Sie für die Zukunft bestens gerüstet Sind, werde ich Ihnen in den folgenden Beiträgen den Geheimschlüssel für eine erfolgreiche Schuldenabwicklung in die Hand geben.
Schuldenmoral Moral ist ein weites Feld. Ganze Philosophengenerationen haben sich mit diesem Thema herumgeschlagen und sind bis heute auf keinen verbindlichen grünen Zweig gekommen. Die Menschen führen das Wort Moral zwar schnell und gerne im Mund, vor allem dann, wenn sie andere kritisieren, in Wahrheit ist es jedoch so, dass jeder sich die Moral passend zurechtschustert, wenn es um die eigenen Belange geht. Bei geschäftlichen Angelegenheiten bekommen die einen schon dann moralische Bedenken, wenn sie von einem Freund einige hundert Mark geborgt haben und diese nicht pünktlich zurückzahlen können. Andere wiederum gehen in Fragen der Geldmoral über Leichen. Sicher kennen Sie Michael Corleone, den Sohn des Paten (aus dem gleichnamigen Film-Klassiker „Der Pate“). Dieser regelte seine geschäftlichen Angelegenheiten gern anlässlich von Familienfesten. Während der Taufe seines Neffen etwa ließ er missliebige Zeitgenossen gleich reihenweise in die ewigen Jagdgründe schicken. Auch eine Art der Problemlösung, zudem eine sehr endgültige. Moralische Probleme hatte Corleone dabei nicht. Er bog solche „familiären“ Angelegenheiten immer so hin, dass er moralisch gesehen sogar richtig handelte. Nun sind Sie sicher nicht in der Position des Paten. Zudem werden Sie wissen, wie der Pate letztlich endete, im Kugelhagel. Das ist keine Lösung. Sie sollten also tunlichst nicht an derartige Methoden der Schuldenbeseitigung in Form der Gläubigerbeseitigung denken. Aber Sie sehen, dass Moral sehr verschiedenartige Auswüchse haben kann. Und drolliger weise redet sich normalerweise jeder dabei ein, er sei moralisch gesehen im Recht. Wenn wir es auf den Punkt bringen, gibt es traditionell zwei Arten von Schuldnermoral. Die einen grämen sich unendlich, würden ihre Schulden zwar zurückzahlen, wenn es möglich wäre und ziehen sich in ein Schneckenhaus zurück. Sie wollen abtauchen, sich verstecken und am liebsten mit der Sache nichts zu tun haben. Das funktioniert nicht lange. Die Folgen wurden eben beschrieben. Die anderen legen sich krumm, möchten ihre Schulden unter allen Umständen abtragen und prostituieren sich gewissermaßen, um wieder ein reines Gewissen und natürlich ihre Ruhe zu haben. Auch ich habe das getan. Eine dumme Eigenschaft von Schulden ist, dass sie sich nicht von alleine regeln. Aber offensichtlich sind beide Arten der Beurteilung von Schulden nicht besonders ergiebig. Hier liegt der springende Punkt. Viele können sich nicht vorstellen, dass es eine dritte Art der Schuldenmoral gibt. Doch die gibt es tatsächlich. Sie heißt „Handeln“, Sie müssen Ihre Schuldenmoral grundlegend umstellen. Von passiv zu aktiv. Es genügt nicht, sich das nur vorzunehmen. Sie müssen es wirklich tun. Wie das geht? Ich werde es Ihnen sagen. So habe ich es gemacht Bei meiner ersten Schuldenabwicklung habe ich beide beschriebenen Arten des Schuldnerverhaltens durchexerziert. Das machen die allermeisten ähnlich. Zuerst habe ich gar nichts unternommen. Und danach habe ich auf Teufel komm raus rangeklotzt. Meine Freizeit geopfert, dadurch meine Nebeneinnahmen erhöht usw. Tatsächlich bin ich auf diese Weise meine Schulden losgeworden. Aber um welchen Preis? Indem ich rund um die Uhr schuftete habe ich die Schuldenmoral demonstriert, die dem Gläubiger am liebsten ist. Alles bis auf den letzten Pfennig zurückgezahlt. Bravo - sagt der Gläubiger, brav gemacht. Dass dies nur mit unendlichen Kraftanstrengungen zu bewältigen
war, interessiert niemanden. Aber glauben Sie mir, diesen Fehler habe ich kein zweites Mal gemacht. Schuldenfrischlings kleine Schritte zur finanziellen Freiheit Wer Schulden hat, sollte zuerst damit beginnen, keine unnötigen weiteren Schulden mehr zu machen. Sparen, sich einschränken lautet die Lösung, um die sich verselbständigende Schuldenspirale zu kappen. Das war mein erster Schritt. Dann habe ich angefangen, alle Hebel in Bewegung zu setzen, um meine laufenden Verbindlichkeiten regelmäßig zu erfüllen. Dies hat sich über Wochen und Monate erstreckt. Nach anfänglich sehr holperig verlaufenden Gehversuchen funktionierte es immer besser, bis die Geschichte schließlich richtig rund lief. Immerhin erreichte ich so, dass zu meinen bereits bestehenden Schulden keine neuen hinzukamen. Fast zur selben Zeit habe ich mich „rechtlich eingerichtet“, ein Vorgehen, das ich Ihnen dringlich ans Herz lege. Was darunter genau zu verstehen ist, werde ich später noch ausführlich erklären. Gleichzeitig setzte ich mich mit denjenigen Gläubigern in Verbindung, die sich am penetrantesten und hartnäckigsten erwiesen hatten. Dabei spielte es keine Rolle, ob sie über den Gerichtsvollzieher oder durch bedrohliche Mahnschreiben Kontakt mit mir aufgenommen hatten. Klar, ich war nicht auf dem Präsentierteller erreichbar. Aber die besonders aufdringlichen Gläubiger erwischten mich doch immer wieder. Durch einige Umzüge und Wohnungswechsel hatte ich mehrmals meine Spuren verwischt. Aber, wie gesagt, die Gläubiger schlafen nicht. Sie sind sehr findig, wenn es darum geht, an die neuen Adressen ihrer Schuldner zu kommen. Regelmäßig meldeten sie sich nach und nach an meinem jeweiligen neuen Wohnort. Dann trudelten wieder Überraschungen in Form von Mahnungen und Pfändungsbescheiden ein. Die Gläubiger ließen keine Gelegenheit aus, mir das Leben schwer zu machen. Manchmal kam es mir vor, als könnten sie es förmlich riechen, wenn ich wieder eine neue Geldquelle angezapft hatte. Geld stinkt scheinbar doch, zumindest scheint es eine deutliche Duftspur zu hinterlassen. Ich tat das, was getan werden musste. Postwendend, kaum dass der Schuldenkurier meine Wohnung verließ, setzte ich mich mit meinen Gläubigern telefonisch in Verbindung und bat um Aufschub, da ich noch etwas Zeit bräuchte, um meinen Verpflichtungen nachzukommen. Erstaunlicherweise erwiesen sich die Gläubiger mit den geringsten Forderungen generell am hartnäckigsten. Durch diese Offensivstrategie habe ich aus meinen Schulden nach und nach Verpflichtungen gemacht. Bei der ersten telefonischen Kontaktaufnahme mit den Gläubigern verdeutlichte ich ihnen meine angespannte wirtschaftliche Situation. Dabei sparte ich nicht mit dramatischen Schilderungen. Ich erwähnte unverblümt meine riesigen Schulden und bat erst einmal um einen längeren Zahlungsaufschub. Meine Argumentation und Rede war dabei immer ähnlich. Im Moment sei ich leider finanziell nicht in der Lage, weitere Geldmittel für die Belastungen aufzubringen. Schließlich laufen da schon ältere Forderungen. Dort müsste ich eine zugesagte Vereinbarung unbedingt einhalten. Umgehend, sobald ich wieder etwas flüssig bin, würde ich mich unaufgefordert melden.
Je nach Höhe des geforderten Betrags holte ich für den ersten Zahlungstermin einer kleinen Rate mindestens ein halbes Jahr, wenn nicht ein ganzes, heraus. Der Zeitfaktor war für mich besonders wichtig. Zudem wollte ich für meine Gläubiger nicht über die Maßen schuften. Ein bisschen Lebensgenuss sollte doch noch übrigbleiben. Alle „Geldeintreiber“ - ohne Ausnahme (!) - zeigten für meine prekäre wirtschaftliche Lage Verständnis. Nicht genug damit, sie waren darüber hinaus mit meinen Vorschlägen zur Zahlungsaussetzung kurzfristig einverstanden. Natürlich musste ich nach Telefongesprächen oft schriftlich nachhaken bzw. ergänzen, damit die Sachbearbeiter etwas für ihre Akten hatten. Dabei vergaß ich nie zu erwähnen, dass ich mich momentan in verheerenden wirtschaftlichen Verhältnissen befände. Ich brauchte die vereinbarten Termine nicht einmal in meinen Kalender einzutragen. Pünktlich, kurz vor der vereinbarten Zeit meldeten sich meine Gläubiger unaufgefordert bei mir, um nachzufragen, ob ich jetzt mit der Tilgung ihrer Forderungen beginne. Natürlich konnte ich das nicht immer. Ich sah mich „gezwungen“, den Zahlungstermin noch einmal um den gleichen Zeitraum zu verlängern. Hätte mir das früher jemand erzählt, ich hätte es nicht geglaubt, dass Zahlungsvereinbarungen derart simpel aufgeschoben werden können. Wahrscheinlich hätte ich den Geschichtenerfinder sogar laut ausgelacht. Aber es lief tatsächlich so ab. Alles hat ein Ende Aber irgendwann kam dann doch der Tag der Wahrheit, an dem ich Farbe bekennen musste. Was tat ich? Ich vereinbarte einen persönlichen Gesprächstermin, um mit meinen Gläubigern über eine Reduzierung der Forderungen zu verhandeln. Die Rede ist nicht von „Kleinstbeträgen“ bis 1.000 DM. Persönliche Vorsprachen begannen bei mir ab Beträgen von 2.000 DM aufwärts. Auch hier zeigte sich wiederholt, dass es für alles eine Lösung gibt. Wenn Sie die Ruhe bewahren und starke Nerven haben, können Sie mit Gläubigern alles aushandeln. In einem späteren Kapitel ist genau beschrieben, wie Sie dabei argumentieren müssen. Bloß keine Angst, selbst der zähnefletschende Gläubiger kann in ein zahmes Schoßhündchen verwandelt werden, wenn er einsieht, wie schwer es für ihn wird, an sein Geld zu kommen. Er ist dann zufrieden, wenn ihm wenigstens einige Brocken hingeworfen werden. Wichtig ist, dass Sie stur werden und fest Ihren eigenen Willen durchzusetzen versuchen. Nur so werden Sie die nervtötenden Belastungen los. Halten Sie Vereinbarungen ein, aber bleiben Sie dabei flexibel. Sie haben bis zum letzten Pfennig die Möglichkeit, feine, für Sie vorteilhafte Korrekturen vorzunehmen. Wenn Sie so verfahren, werden Sie ständig neues Selbstbewusstsein aufbauen, und das ist unbedingt erforderlich und zugleich Ihr größter Trumpf. Mit diesem Selbstbewusstsein werden Sie jeden Tag fröhlicher und zufriedener werden. Glauben Sie mir, ich weiß, wovon ich rede.
Die Macht des Schuldners Ob Sie es glauben oder nicht, aber der Schuldner ist viel mächtiger als der Schuldenforderer. Sofern Sie mit Ihrer Schuldenregulierung noch nicht konsequent und unter Einsatz Ihres Willens angefangen haben, werden Sie jetzt wahrscheinlich verblüfft sein. Vielleicht stecken Sie momentan auch gerade Ihren Kopf in den Sand, verstecken sich und leben in ständiger Furcht vor Ihren Gläubigern. Sie fragen sich, wo das enden soll und sehen keinen Ausweg. Je nun, ich kenne das nur zu gut, habe ich diese Phase doch selbst durchlebt und durchlitten. Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass Sie, als Schuldner, weitaus mächtiger sind als Ihre Gläubiger. Aus einem einfachen Grund: Die wollen was von Ihnen, womöglich mit aller Gewalt. Es liegt in Ihrer Hand, ob der Gläubiger das bekommt, was ihm offensichtlich das Wichtigste auf der Welt ist: Sein Geld oder mit anderen Worten, seine Existenzgrundlage. In dem Augenblick, in dem Sie Schuldner sind, befinden Sie sich am Hebel der Macht, denn nur Sie bzw. Ihre Zahlungsfähigkeit oder Zahlungsunfähigkeit entscheiden, ob der Gläubiger an sein Lebenselexier kommt. Ich war lange genug Geschäftsmann, ich weiß, wie nervtötend es ist, wenn Außenstände nicht hereinkommen. Ich weiß, wie einem die Lieferanten oder Angestellten im Nacken sitzen. Und oft genug habe ich bei Schuldnern förmlich betteln müssen. Bitte, bitte gebt mir wenigstens einen Abschlag, damit ich, der ich im Recht bin, der ich eigentlich völlig unbescholten bin, meinen eigenen Verpflichtungen nachkommen kann. Am schlimmsten ist es dann, wenn man genau weiß, dass man vom Schuldner, so der nicht freiwillig zahlt, kaum etwas holen kann. Was glauben Sie, wie oft es vorgekommen ist, dass ich erfuhr, dass ein Schuldner just in dem Moment, als ich anfangen wollte, bei ihm ausstehende Gelder einzutreiben, in Konkurs gegangen ist. In Konkurs geht man nur, wenn schon Unmengen von Schulden da sind. Da weiß man gleich, dass praktisch nichts mehr zu holen ist. Und selbst bei den „üblichen“ Forderungen ist es endlos mühsam und ärgerlich, immer wieder Mahnungen zu schreiben und schließlich den Pfad der Juristerei zu beschreiten. Außerdem kostet das auch noch Geld. Zwar stellt man das dem Schuldner ebenfalls in Rechnung, aber was hilft es, wenn der nichts hat oder geschickt so tut, als ob bei ihm nichts zu holen ist. Die Sache ist einfach so, dass man schließlich für jeden angebotenen Strohhalm dankbar ist, der einem vom Schuldner hingehalten wird - und sei er noch so kümmerlich. Das Geld ist im Kopf fast schon abgeschrieben, Hauptsache man bekommt wenigstens einen Teilbetrag zurück und sei es in jahrelangen Miniraten. Alles eine Kopfgeschichte. Stellen Sie sich vor, dass da jemand etwas von Ihnen will. Sie entscheiden, ob er das kriegt. Wohl wissend, dass Sie in diesem Moment Herr über Leben und Tod des anderen sind. Mag seltsam klingen, aber so ist es. Dass es so ist, war mir in meiner ersten Schuldenphase nicht bewusst. Als ich anfing, meine Schuldenregulierung selbst in die Hand zu nehmen und eigenständiger abzuwickeln, dämmerte mir dieser Umstand ganz langsam, aber ich war immer noch zu verbohrt und verhaftet in der Schuldenmoral des leidenden Erfüllungsgehilfen. Ich war zwar kein Sklave des Gläubigers mehr, aber doch noch dessen Fronarbeiter. Die Erkenntnis von der Macht des Schuldners überkam mich zu einem etwas späteren Zeitpunkt wie ein Blitz, als ich mit ansehen durfte, wie einer meiner Gläubiger bei einem persönlichen Gespräch förmlich zusammenbrach und mit Schaum vor dem Mund kollabierte. Er verstand die Welt nicht mehr, und ich verstand in dieser Sekunde, welche Macht ein Schuldner in Händen hält.
Funktionierende Geschäftsbeziehungen Nach Abwicklung meines ersten Schuldenberges war es Zeit für neue Taten. Ich stieg in den Handel mit Metallen ein und spezialisierte mich auf Trapezbleche und was da sonst noch dazugehört. Dabei knüpfte ich viele Geschäftskontakte, Produzenten, Lieferanten, Abnehmer etc. Über Jahre hinweg kaufte ich von einem Geschäftsfreund regelmäßig Trapezbleche und dazugehörige Kantteile. Gleichzeitig war dieser Geschäftsmann, ein sehr wohlhabender älterer Herr, zur Hälfte an meiner Firma beteiligt. Die Finanzierung meines Einkaufsvolumens war zwischen uns klar und verbindlich geregelt. Ich hatte ein Zahlungsziel von 60 Tagen. Da kam es leicht vor, dass offene Eingangsrechnungen bis in eine Höhe von 200.000 DM aufliefen. Diese Summe war gleichzeitig mein Finanzierungslimit. Wenn ich noch mehr Ware benötigte, womit dieses Limit überschritten war, musste ich am Tag der Belieferung einfach die ältesten offenen Rechnungen begleichen. Das System funktionierte problemlos über Jahre. Mein Geschäftspartner verkaufte irgendwann aus Altersgründen seinen Betrieb. Aber auch zum neuen Direktor hatte ich ein sehr vertrauensvolles Verhältnis. Schwierigkeiten gab es erst, als der neue Direktor einen gleichberechtigten Geschäftsführer einsetzte, der, gemäß dem Motto „neue Besen kehren gut“ und vielleicht auch, um zu zeigen, dass mit ihm alles viel besser läuft, meinte, grundlegende Änderungen in das wie geschmiert laufende System bringen zu müssen. Wenn wir uns auf Messen oder im Betrieb trafen, mahnte er mich sogleich mündlich, alle offenstehenden Außenstände kurzfristig auszugleichen. Jedes mal verkündete er, dass von Stund an ein steifer Gegenwind für mich wehe und die Zwingen angezogen würden. Natürlich begab ich mich sofort zum Direktor, schilderte den Sachverhalt und beschwerte mich über seinen Geschäftsführer. Bisher hatte alles reibungslos funktioniert, nie gab es Probleme, wieso jetzt Sand in die Maschinerie streuen? Der Direktor sicherte mir auch zu, dass alles beim Alten bliebe und sagte: „Der (Geschäftsführer) soll sich nicht um ungelegte Eier kümmern. Unsere Vereinbarungen haben weiterhin Gültigkeit.“ So weit, so gut. Weiter wie gehabt. Ein Jahr später warf der Direktor aber die Brocken hin. Er hörte auf. Unter anderem deshalb, weil er den ständigen Ärger mit seinem Geschäftsführer leid war. Der eingebildete und besserwisserische Pfau hatte es geschafft, fast alle langjährigen Kunden zu vergrätzen, indem er alte Geschäftsbeziehungen mit eingefahrenen Abwicklungsmodalitäten in Frage stellte und nach und nach die ganze langjährige Kundschaft vergraulte. Nun könnte man vielleicht annehmen, dass es manchmal ganz gut ist, wenn die festgefahrenen Gleise runderneuert werden, aber leider klappte unter der neuen Federführung fast gar nichts mehr. Seit der allwissende Geschäftsführer das Ruder übernommen hatte, kam es bei mir häufig vor, dass Warenlieferungen falsch adressiert waren, verunglückten oder schlichtweg vergessen wurden. Es fehlten Teile, andere wurden geliefert aber falsch montiert usw.. Kurzum, meine Kunden beschwerten sich natürlich bei mir über unvollständige Lieferungen. Logische Folge: Sie zahlten ihre Rechnungen nicht. Weitere Folge: Ich kam selbst in Zahlungsverzug. Schlussfolgerung: Ich zahlte meine Zulieferer nicht. Die allseits bekannte Schuldenspirale nahm ihren Lauf. Die Erkenntnis meiner Macht
Es war noch kein Vierteljahr ins Land gegangen, seit der Geschäftsführer als Alleinherrscher in Amt und Würden war, da feierten die Chaostage wahre Urstände. Eines Tages klingelte bei mir das Telefon. Wer war dran - der Geschäftsführer. Trotz der inzwischen von mir mehrfach angemahnten mangelhaften Geschäftsabwicklung war er so unverfroren, eine sofortige Begleichung meiner üblichen Rückstände von 200.000 DM einzufordern. Zuerst überging ich dieses Thema einfach. Ich sprach ihn mit sehr ruhiger Stimme auf die ständigen mangelhaften Lieferungen von seiner Seite an. Er wurde sofort zornig und erklärte mir, dass es ihm nur ums Geld gehe. Er sagte, dass er Angst um sein Geld hätte, weil er glaube, dass ich ihn hereinlegen wolle. Eine höchst dubiose Vorstellung, wo diese Vorgehensweise doch über Jahre hinweg zu beiderseitigem Vorteil und immer zuverlässig gehandhabt worden war. Obwohl ich ihm das alles lang und breit erklärte, war er von seinem Trip nicht abzubringen. Irgendwann wurde es mir zu bunt und ich sagte ihm im Scherz und um ihn etwas zu ärgern, dass ich ihn niemals nur mit 200.000 DM hereinlegen würde, sondern wenn schon, dann würde ich gleich noch 100.000 DM drauflegen. Jetzt bekam er fast schon einen Tobsuchtsanfall und schrie: „Das werden Sie bei mir niemals schaffen!“ Dann knallte er den Telefonhörer auf den Apparat. Wie es der Teufel wollte, stiegen meine Verbindlichkeiten tatsächlich bald auf 280.000 DM an. Ursache war jedes mal eine unsachgemäße Lieferung, die meine Kunden prompt mit Nichtbezahlen beantworteten. Und natürlich verweigerte auch ich im Gegenzug die Bezahlung von Rechnungen. Es kam, wie es kommen musste. Zwei Tage vor Weihnachten erhielt ich wieder einen Anruf vom Big Boss. Erstaunlicherweise fragte er diesmal mit keinem Wort nach Geld. Freundlich und verbindlich bat er um einen kurzfristigen persönlichen Gesprächstermin bei mir im Büro. Der erste Arbeitstag im neuen Jahr, exakt der 2. Januar, 8.00 Uhr - ich weiß es noch wie heute - wurde vereinbart. Bereits eine halbe Stunde vorher stand er auf der Matte, erzählte mir meine Sekretärin. Kurz nach acht traf auch ich ein. Mit einem ironischen Lächeln wünschte ich ihm ein glückliches und erfolgreiches neues Jahr. Anschließend führte ich ihn in meine feudal eingerichteten Büroräume. Zunächst durch die untere Etage, dann hinauf in mein Penthouse, die Chefetage. Alles tiptop in englischem Stil eingerichtet - da staunte er Bauklötze. Statt Tapeten zierten dicke Teppiche die Wände. „Das ist hier genauso vornehm wie in der Vorstandsetage der Deutschen Bank“, bemerkte er verwundert. „Alles von Ihrem Geld“, lautete mein treffender Kommentar. Ich beförderte ihn in einen einfachen Sessel. Dann setzte ich mich hinter meinen Schreibtisch auf den Chefsessel. Alles gemäß alter Diktatorenmanier arrangiert. Ich saß deutlich höher, so dass er ständig zu mir aufsehen musste. Allerdings schien ihn das anfänglich nicht sonderlich zu beeindrucken. Er kam flott zur Sache und erklärte mir, dass ich da ein größeres Problem hätte. Seine Forderungen seien inzwischen auf 280.000 DM angewachsen. Ich solle sozusagen augenblicklich einen Scheck über diesen Betrag ausstellen. Meine Gegenfrage lautete voller Ernst: „Wieso habe ich ein Problem?“ Brav, heute möchte ich es fast naiv nennen, antwortete er: „Ja, ich will von Ihnen wissen, wann wir über den Betrag verfügen können.“
Ich entgegnete: „Warum sollte ich ein Problem haben? Ich weiß ja, dass ich das Geld nicht habe. Soviel dazu. Nachdem ich Sie hierüber aufgeklärt habe, haben Sie jetzt sicher das weitaus größere Problem.“ Zugegeben, ich veralberte die Situation ein bisschen. Dabei fixierte ich ihn von meiner hochgelegenen Kanzel-Position herab. Ich hatte das Gefühl, als würde er in seinem tiefliegenden Sitz kleiner und kleiner. Nach meiner Entgegnung pumpte er einige Sekunden wie ein Maikäfer, dann wechselte schlagartig seine Gesichtsfarbe. Sein zuvor hochroter Kopf wurde schneeweiß. Er sackte förmlich in sich zusammen, als hätte ihm jemand den Boden unter den Füßen weggerissen. Nach Luft ringend suchte er verzweifelt nach einer Antwort. Sekunden wurden zu Minuten, bis er schließlich gedemütigt Laut gab: „Sie haben tatsächlich recht. Nicht Sie, Herr Rademacher, sondern ich habe im Moment ein schwerwiegendes Problem.“ Der vormals arrogant wirkende „Geschäftsfreund“ wurde umgänglich und handzahm. Urplötzlich räumte er völlig überraschend sogar Fehlentwicklungen bei seinen Warenlieferungen ein und zeigte genauso unerwartet Verständnis für meine geschäftlichen Probleme, die nicht zuletzt auch aus den unzuverlässigen Lieferungen von seiner Firma erwachsen waren. Ich bat ihn, die Sachlage doch einmal aus meiner Sicht zu betrachten. Schnell wurde ihm klar, dass wirklich nur er ein Problem hatte. Nach dieser Klärung des Sachverhaltes lief unser Gespräch in einer fast kameradschaftlichen Atmosphäre ab. Nach einer dreiviertel Stunde hatten wir eine für mich bezahlbare Einigung getroffen. Dieses Gespräch war für mich die Entdeckung schlechthin. Es markierte den Wendepunkt in einem gesamten Finanz- und Schuldenchaos. Zum aller ersten Mal hatte ich gesehen, miterlebt und durchexerziert, wie ich einen Gläubiger auf eine kecke, freche und unverfrorene Art und Weise gnadenlos in die Knie zwingen konnte. Er hatte keine Macht über mich. Nur ich war Herr der Lage gewesen. Die Position der Stärke beziehen Beim damaligen Schlüsselgespräch stellte ich fest, dass der finanziell „Überlegene“ nicht unbedingt auch gleich die Macht über den Schuldner in Händen hat. Nein, sie liegt vielmehr bei dem, der mit einer intelligenten und cleveren Kommunikation arbeitet. Einzige Voraussetzung: Man muss den Mut aufbringen, dem Widersacher die Stirn zu bieten. Auch Sie müssen lernen, Ihren Willen durchzusetzen. Indem Sie das tun, setzen Sie sich in die stärkere Position. Aus dieser Position der Stärke führen Sie die erfolgreichen Verhandlungen zu einem für Sie tragbaren Ergebnis. Fühlen Sie sich nicht als Unterdrückter, gehen Sie nicht mit eingeklemmtem Schwanz in Verhandlungen. Trumpfen Sie vielmehr selbstbewusst auf. Wenn Sie das nicht tun, werden Sie hundertprozentig vom sogenannten „Stärkeren“ erdrückt. Sie merken schon, wohin der Hase läuft. Es kommt bei derartigen Geschichten nicht auf Körperstärke oder Stärke durch mehr Geldmittel oder moralische Stärke wegen einer Forderungsposition an. Es geht vielmehr ausschließlich um eine geistige Überlegenheit, die aus dem Willen zur „Macht“ resultiert.
Eine andere Frage ist, ob dieser Machtanspruch des Schuldners nun gerecht oder moralisch gut ist. Schließlich steht er eindeutig in der Schuld, im wahrsten Sinne des Wortes, er ist schuldig an der Misere. Aber das spricht meines Erachtens nicht dagegen, die eigene Position klug und erfindungsreich zu vertreten und zu verteidigen. Man macht sich nicht schuldig, wenn man versucht, eine geistige Überlegenheit herzustellen: „Hat der Starke ein Recht, seine Stärke gegen den Schwachen zu gebrauchen? Man könnte auch fragen, ob der Kluge seine Klugheit unterdrücken soll, um der Einfältigkeit willen, ob eine schöne Frau sich verstümmeln soll, um der hässlichen den Kummer zu nehmen; man könnte fragen, wo die Schuld der Klugen und Schönen liege und wo die Verdienste der Einfältigen und Hässlichen. Der Geschlagene ist aber immer im Unrecht!“ Nun mag man über Recht und Unrecht geteilter Meinung sein. Fest steht, dass der Schwache immer zunächst im Nachteil ist. Und sich selbst von vorneherein in den Nachteil zu setzen, kann doch wohl niemand ernsthaft von sich verlangen. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Begebenheit mit einem meiner Geschäftspartner gezeigt habe, dass auch der Schuldner in der Lage ist, seinen Standpunkt gebührend geltend zu machen. Zumal dann, wenn die Gegenseite zu den Zahlungsschwierigkeiten in erheblichem Maße beigetragen hat.
Richten Sie sich rechtlich ein „Sie haben sich sicher rechtlich eingerichtet.“ So lautete der erste Satz eines Sachbearbeiters bei meinem ersten persönlichen Vorgespräch mit meinem größten Gläubiger, einer Schuldenabwicklungsbank. Es ging um die ansehnliche Summe von 1.400.000 DM. „Rechtlich einrichten“, dieser Ausdruck steht schlicht und einfach für: „Sicherung von Hab und Gut.“ Als ich ihn zum ersten Mal hörte, brannte er sich mir unauslöschlich ein und wurde fortan zum stehenden Begriff in meinem Wortschatz. Wollte man das „rechtlich einrichten“ in die Gläubigersprache übersetzen heißt es nicht mehr und nicht weniger als „bei dem ist nichts zu holen“. Ungezählt sind die Gelegenheiten, bei denen ich in Vergleichsgesprächen diese Wortkombination eingesetzt habe. Ich habe dadurch meinen Gläubigern unmissverständlich und drastisch veranschaulicht, dass sie nicht mehr Herr der Lage sind. Und sie haben es immer genauso wie es gemeint war verstanden. Mein erster Schuldenberg, jene 65.000 DM, machte mir noch arg zu schaffen. Ich war rechtlich noch nicht eingerichtet. Und auch mit meiner Schuldenmentalität stimmte noch so einiges nicht. Meine erste richtige Pleite habe ich aber dann ziemlich schadlos überstanden. Eben weil ich mich vorher rechtlich eingerichtet habe. Wie man das macht, erfuhr ich von einem ehemaligen Schulkameraden. Dieser hatte gerade einen fürchterlichen wirtschaftlichen Crash erlitten. Ich hatte ihn zum Mittagessen eingeladen. Ich hatte erwartet, dass er völlig am Boden zerstört ist. Als wir zusammensaßen machte er jedoch eher den Eindruck eines Menschen, der gerade auf dem Weg nach oben durchstartet. Gerade noch restlos pleite, hatte er erstaunlicherweise binnen kurzer Zeit eine riesige Personalvermittlungsgesellschaft mit annähernd 70 Mitarbeitern aus dem Boden gestampft. Wie das? Ich war perplex. Zuerst erzählte er mir, wie es zu seinem Bankrott gekommen war. Er war so töricht, mit seinen Geldsorgen zur Bank zu gehen. Zu diesem Zeitpunkt hatte er auf seinem Bankkonto noch 30.000 DM Guthaben eingelagert. Er wandte sich ratsuchend an den Bankleiter und erklärte diesem, dass er voraussichtlich einen Betrag von mehreren tausend Mark nicht erhalten würde. Verursacht wurde dieser Ausfall durch einen nicht zahlungsfähigen Kunden. Infolge dieses Umstandes drohe ihm ein großer Verlust, wenn nicht gar der Konkurs. Er wollte nur ehrlich sein und hoffte vom Banker einen guten Rat zu erhalten. Was tat der Banker? Er machte sofort die Schotten dicht, mein Schulkamerad kam vorläufig nicht einmal an sein Bankkonto, also sein eigenes Geld, um die nötigsten laufenden Kosten zu begleichen. Dürftige Ausrede der Bank: „da muss noch einiges abgerechnet werden.“ Jetzt war er tatsächlich pleite. Soviel zur Moral mancher Banken. Das schien meinen Schulkameraden aber nicht weiter zu schocken. Vollmundig erklärte er mir, dass er sich schon wieder auf dem Weg nach oben befinde. Das war hochinteressant. Meine eigene wirtschaftliche Situation vor Augen, deren Zustand man bestenfalls als schwebend bezeichnen konnte, verlangte ich Auskunft. Wie konnte er nach einem derart heftigen Absturz so froh in die Zukunft blicken? Er erzählte mir wie folgt eine Art wirtschaftlichen Krimi:
„Zuerst habe ich eine 'neue saubere Glatze' besorgt.“ Das war sein Ausdruck für eine Person, die von den wahren Geschäftsumständen keinen Schimmer hat, die zudem wirtschaftlich unbefleckt und noch nicht negativ in Erscheinung getreten ist. Eben eine Glatze, poliert, sauber und ohne Flecken. „Auf diese Glatze habe ich dann eine neue Firma angemeldet.“ „Über einen Treuhandvertrag bin aber ich der eigentliche Besitzer des Unternehmens“, erzählte er mit von Stolz geschwellter Brust. Ich verstand in diesem Augenblick nur Bahnhof Ich forderte ihn auf, das etwas genauer zu erklären. „Das musst Du so sehen. Da mir meine Gläubiger ständig auf den Fersen sind, weil ich fast 350.000 DM Schulden habe, muss ich irgendwie dafür sorgen, dass ich wirtschaftlich wieder auf die Beine komme. Von den Banken bekomme ich keinen Pfennig mehr. Ich musste mir einfach etwas Neues einfallen lassen. Da habe ich mir eben eine Glatze gesucht. In dieser schicksalhaften Situation fragte ich einen früheren vertrauenswürdigen Mitarbeiter und treuen Kumpan, ob wir zusammen eine Firma gründen. Er würde Geschäftsführer mit einem guten Gehalt werden und ich über einen Treuhandvertrag Besitzer der Firma. Mein Kumpel stimmte nach kurzer Überlegung zu. Daraufhin haben wir bei einem Notar einen Gesellschaftsvertrag für eine GmbH aufsetzen lassen. Mein neuer Geschäftsführer erhielt 74% der Geschäftsanteile an der Firma und meine Frau eine Unternehmensbeteiligung von 26%. Gleichzeitig setzten wir beim Notar einen Treuhandvertrag auf. In diesem Vertrag wurde vereinbart, dass mein Kumpel seine Firmenanteile in Höhe von 74% nur treuhänderisch für mich verwaltet. Ich bin also der Treugeber und er ist der Treuhänder. Selbstverständlich enthält der Vertrag eine Klausel, dass ich jederzeit meine Geschäftsanteile selbst übernehmen kann oder eine andere 'Glatze' einsetzen darf. Das für den Fall, dass mein Kumpel irgendwelche Zicken macht. Ich kann jetzt intern alle Geschäfte führen und nach außen ist dennoch ein finanziell sauberer Anschein gewahrt. Die ersten Kredite haben wir schon in der Tasche. Die neue, saubere 'Glatze' ermöglicht das. So bin ich uneingeschränkter Inhaber der Firma, aber Schuldforderer haben keine Chance, an mich heranzukommen. Um es Gläubigern noch schwerer zu machen, habe ich meinen Treuhandvertrag an eine andere Person abgetreten. Alles ganz legal. Ja, die Gesetze lassen das zu. Ich habe bisweilen den Eindruck, als seien sie extra für Pleitiers wie mich geschaffen worden. Irgendwie fühlt man sich sogar verpflichtet, in einer entsprechend prekären Situation alle legalen Möglichkeiten auszuschöpfen.“ Soweit mein ehemaliger Schulkollege. Das Gesagte musste erst einmal verdaut werden. Teilweise konnte ich mir einfach nicht vorstellen, dass es derart simple Konstrukte gibt, um Gläubigernachstellungen schlagartig ledig zu sein. Allerdings störte mich etwas Grundsätzliches an dieser Geschichte. Mein Schulkamerad hatte eine dritte, unwissende Person in seinen Schlamassel hineingezogen. Ich kam jedoch immer mehr zu der Überzeugung, dass es auch einen eleganteren und pfiffigeren Weg geben müsste. Trotzdem besorgte ich mir nach reiflicher Überlegung einen solchen „Treuhandvertrag“ über einen befreundeten Rechtsanwalt. Tatsächlich, nach mehrmaligem Durchlesen der
Vertragsklauseln erkannte ich, dass alles haargenau mit dem übereinstimmte, was mir mein Schulkamerad eben erst erzählt hatte. Einmal, nach meinem zweiten Crash, nutzte ich dennoch die Einrichtung des Treuhandvertrages und sie funktionierte ausgezeichnet. In der Tat gelang es mir, meinen Rücken von Geldeintreibern freizuhalten - selbst bei aller schwerstem Seegang. Aber ich war mit dieser Konstellation nicht richtig glücklich und suchte nach einer einfacheren und besseren Lösung. Vom schlitzohrigen Milliardär Aristoteles Onassis, seinerzeit einer der reichsten Männer der Welt, ist überliefert, dass er seine Tankerflotte auf sehr clevere Art finanzierte. Viele der Tanker sollen gar nicht ihm, sondern seinen Kreditgebern gehört haben. Als ihn ein Journalist einmal darauf ansprach, antwortete er: „Man muss nicht alles besitzen, um es gewinnbringend nutzen zu können.“ Dieser Spruch, den ich irgendwo in einer Onassis-Biographie gelesen hatte, ging mir permanent durch den Kopf. Nicht besitzen und dennoch Gewinne machen. Das hatte Pfiff. Heute weiß ich, dass dieser Satz absolut stimmig ist. Genau die richtige Philosophie für einen Schuldenspezialisten wie mich. Damals wusste ich nur, dass ich die Geschichte mit dem Treuhandvertrag vielleicht vereinfachen könnte. Ich begann mit kleinen Tricks und Kniffen, es funktionierte. Und ich fand es einfach super. Als erstes widmete ich meine Aufmerksam einer kleinen Formalität. Ich legte dem Gerichtsvollzieher und Gläubigern einen Stolperstein in den Weg. Ein einfacher Handgriff: Ich änderte mein Klingelschild. Bisher prangte dort immer weit leserlich mein Vor- und Nachname. Leichter konnte ich es den gegnerischen Spürhunden ja wirklich nicht machen. Ich wechselte die Wohnung und residierte fortan nicht mehr unter meinem Vor- und Zunamen sondern nur noch „bei...“ (Vor- und Zuname meiner Lebensgefährtin). Vom Klingelschild war meine Existenz als Besitzer von irgend etwas getilgt. Ich war jetzt nur noch Nutzer einer Wohnung. Die gehörte schließlich meiner Lebensgefährten, welche mir, dem Habenichts, gnadenhalber Unterschlupf gewährte. Pfändungen erledigten sich mit einem Schlag. „Herrn Rademacher gehört hier rein gar nichts“ - und der Gerichtsvollzieher musste unverrichteter Dinge abziehen. Dieser primitive Schachzug brachte aber noch andere Vorteile. Nach bekannt werden dieser Adressenkonstellation „bei ...“ wurde ich bei allen Wirtschaftskarteien, Inkassounternehmen und den sogenannten Kreditsicherungsunternehmen wie der Schufa exakt so geführt. Folge: Der vormals so gefürchtete Gerichtsvollzieher wurde durch diesen Winkelzug zum harmlosen Informationsüberbringer degradiert. Seine Aufgabe bestand nur noch darin, mir die schlechten Nachrichten zu überbringen. Mehr nicht. Das Schöne daran war, dass ich durch diesen nunmehr harmlosen Menschen ständig auf dem Laufenden gehalten wurde. Ich wusste jetzt immer, welcher Schuldeintreiber mich durch Pfändungsbescheide an den Galgen bringen wollte. Verstehen Sie den Sinn des Ganzen? Ich hätte nach wie vor eine teuere Stereoanlage besitzen, dicke Havannas rauchen, exklusivste Klamotten tragen und in seidener Bettwäsche schlafen können. Ich hätte richtig Privatbesitz anhäufen können - niemand konnte es mir wegnehmen, weil mir per Anschrift nichts gehörte.
Das hinderte mich jedoch nicht daran, dass ich mich bei jeder schlechten Nachricht umgehend mit meinen Gläubigern in Verbindung setzte, um sofort eine Entschärfung der Situation zu bewirken. Der erste Schritt war getan. In der Folge baute ich wieder geschäftliche Aktivitäten auf und erweiterte diese Schritt für Schritt. Beispielsweise sorgte ich dafür, dass jede Firma, an der ich über einen Treuhandvertrag beteiligt war, ihr Domizil in einer Bürogemeinschaft fand (,‚dem gehört hier nichts, außer die Adresse“). Aus diesen Bürogemeinschaften heraus steuerte ich dann meine Einzelfirmen, die natürlich nicht unter meinem Namen liefen. Dadurch hatte ich es in der Hand, frei über meine Einnahmen verfügen zu können und den Gläubigern das zu geben, was ich nach Bestreiten meiner eigenen laufenden Kosten und meines äußerst angenehmen Lebensunterhaltes noch zur freien Verfügung hatte. Auch Sie sollten unbedingt einen Schutzwall um sich ziehen, sofern Sie mit ähnlichen finanziellen Belastungen zurechtkommen müssen. Dieser Schutzwall ist großteils eine Sache der Improvisation. Setzen Sie Ihre Vorstellungskraft dazu ein. Stellen Sie sich vor, wie Sie einen Schuldner jagen würden und bald werden Ihnen alle möglichen Hindernisse in den Sinn kommen. Am einfachsten ist es, wenn Sie sich vergegenwärtigen, wie Ihre Gläubiger bisher vorgegangen sind. Dann überlegen Sie, wo Sie entsprechende Hürden einbauen können. Es sind zumeist Kleinigkeiten, aber die reichen aus, um der überwiegenden Mehrzahl der Gläubiger hinderliche Prügel zwischen die Beine zu werfen. Dennoch müssen Sie aber ständig bereit sein, auf Ihre Gläubiger zuzugehen und mit ihnen zu kommunizieren. Eine Art Vorwärtsverteidigung, damit Sie Herr der Lage bleiben und signalisieren, dass Ihnen eine Lösung der Angelegenheit am Herzen liegt - natürlich zu Ihren Bedingungen. Aber die Gläubiger müssen glasklar wissen, dass sie mit Ihnen nicht schlittenfahren können und nur durch einen Ihnen gemäßen Abschluss die für sie nervenaufreibende Akte mit Ihren Schulden vom Tisch bekommen. Seien Sie dem Gläubiger immer einen Schritt voraus, um ihm jeglichen Zugriff auf Ihre Vermögenswerte so geschickt wie nur möglich zu verbauen. Das funktioniert unzweifelhaft. Sie brauchen dazu: Gute Nerven, Gelassenheit und die Bereitschaft, in aller Ruhe über die momentane Situation nachzudenken. Letzteres ist besonders wichtig. Lassen Sie sich nie aus der Ruhe bringen, egal wie scharf der Wind auch gerade bläst. An dieser Stelle noch ein kleiner aber wichtiger Hinweis. Beanspruchen Sie bei der Klärung Ihrer Schulden niemals Freunde, Bekannte oder andere unbedarfte Personen. Ziehen Sie niemand Außenstehenden mit hinein. Weder durch private Kredite oder Bürgschaften noch durch andere Handlangerdienste, bei denen diese Personen selbst in finanzielle Schwierigkeiten geraten könnten. Ein Background mit Ihnen gewogenen Personen ist viel zu wichtig, um ihn zu gefährden. Sie brauchen diese Menschen nämlich unter Umständen noch dringend, um Ihnen in bestimmten Situationen den Rücken freizuhalten und das geht nur, wenn Sie sich ganz auf sie verlassen können. Klären Sie Ihre finanziellen Angelegenheiten daher immer in eigener Person und direkt mit Ihren Gläubigern. Wie viele Freundschaften sind schon am Geld zerbrochen. Ich wäre ohne die rückhaltlose Unterstützung von Freunden, die geldlich völlig unbelastet von meinen Problemen waren, nicht so leicht über die Runden gekommen.
Verhaltensmaßregeln bei der rechtlichen Einrichtung Um Schulden in Verpflichtungen umzuwandeln, müssen Sie zuerst dafür sorgen, dass Gläubiger keinen Zugriff auf ihre Vermögenswerte haben. Dazu müssen Sie folgende Vorbereitungen treffen: 1. Sie dürfen offiziell keine persönlichen Vermögenswerte besitzen. Diese befinden sich nach außen hin im Besitz einer nahestehenden Person. Sie können diese materiellen Güter aber uneingeschränkt nutzen. 2. Natürlich können Sie dennoch umfangreiche Vermögenswerte halten. Diese müssen lediglich an vertrauensvolle Personen verpfändet sein, bis zur Grenze ihres Wertes. Das muss unbedingt schriftlich fixiert sein. Begründung für die Verpfändung sind Leistungen, die Ihnen diese Personen erbracht haben. Idealerweise verpfänden Sie Ihr noch unbelastetes Hab und Gut an eine Lebensgefährtin/Lebensgefährten. Der Pfändungsnehmer geht dabei keinerlei Risiko ein. 3. Tip am Rande: Ein bekannter Großindustrieller soll mit seinen Geschäftspartnern häufig durchtriebene Verträge ohne Durchschriften oder Kopien abgeschlossen haben. Die Originale hat er selbst verwahrt. Wenn sich bei seinem Geschäftspartner aus welchen Gründen auch immer grundlegende Verhaltensänderungen zeigten, war er dennoch Chef im Ring. 4. Bauen Sie Sicherungen ein. Beispiel: Die vorgenannte Änderung der Türschildbezeichnung. Ihr Lebenspartner oder Mitbewohner muss in diesem Fall hundertprozentig hinter Ihnen stehen, wenn der Gerichtsvollzieher in der Tür steht und nach dem Wohnungsbesitzer fragt. Ohne wenn und aber. 5. Bürogemeinschaften sind, auch ohne schriftliche Verträge, ein hervorragender Schutzschild gegen die meisten Gläubiger. Steht der Gerichtsvollzieher auf der Matte, wird er gefragt, zu wem er denn möchte. Dann wird ihm erklärt, dass alle Bürogegenstände der Bürogemeinschaft gehören und Sie diese nur benutzen dürfen. Auch hier kommt es darauf an, dass alle Partner ein und dieselbe Sprache sprechen. Sonst kommt Sand ins Getriebe. Warum das so ist, lesen Sie im Kapitel „Der Außendienstmitarbeiter“. 6. Achten Sie darauf, dass kein Girokonto existiert, das auf Ihren Namen läuft. Gerade dort setzen raffinierte Gläubiger gerne an. Und nur zu häufig kommt es vor, dass gerade dann auch noch Geld auf dem Konto ist, womöglich sogar ein größerer Betrag. Der liegt dann abrufbereit da. Dass durch eine derartige Torheit vielleicht ein zusätzliches Finanzproblem auftritt, muss nun wirklich nicht sein. 7. Denken Sie niemals, dass Sie absolut sicher sind. Selbst wenn Sie sich rechtlich noch so pfiffig eingerichtet haben. Die Gläubiger schlafen nicht. Sie passen sich wie ein Chamäleon den veränderten Situationen an. Sie können sich gar nicht vorstellen, an wie viele Informationen ein hartnäckiger Gläubiger heutzutage kommen kann. Wir leben in einer gigantischen Auskunftei. Hüten Sie sich davor, zu glauben, dass Sie für immer und ewig sicher sind.
8. Werden Sie bloß nicht überheblich. Auch dann nicht, wenn die beschriebenen Schritte vortrefflich einschlagen. Es geht hier nicht darum, wie Sie sich besser vor Gläubigern verstecken, sondern eher darum, eine ideale, rechtlich abgesicherte Angriffsposition zu schaffen. Denn eine wirkliche Lösung erreichen Sie nur, wenn Sie sich aus dieser starken Position heraus mit Ihren Gläubigern in Verbindung setzen. Oberstes Gebot ist nach wie vor: Reden, Reden und noch mal Reden. Das Zauberwort heißt „handeln“.
Der Außendienstmitarbeiter Eines Tages war ich auf dem Weg zu einem Kundentermin. Plötzlich klingelte mein Handy. Es meldete sich mein Vetter und Partner aus der von mir genutzten Bürogemeinschaft. „Gerade war dein Außendienstmitarbeiter hier“, begann er das Gespräch. Verdutzt fragte ich „welcher Außendienstmitarbeiter?“ - so etwas hatte ich doch gar nicht. „Na ja, der Gerichtsvollzieher“ antwortete er, während er sich halb tot lachte ob seines tollen Witzes. Obwohl das Auftauchen des Gerichtsvollziehers für mich immer eine todernste Angelegenheit war, war ich von dieser Bezeichnung begeistert. Jahre vorher, bei meiner ersten Begegnung mit dem Vollstreckungsbeamten war das noch ganz anders. Ich wurde richtiggehend überrumpelt, war verunsichert und zutiefst erschrocken. Äußerst unangenehm waren mir die Fragen, die ich über mich und meine Habseligkeiten ergehen lassen musste. Als natürliche Abwehrreaktion wurde ich während dieser Befragung ärgerlich, zum Schluss richtig wütend. Am liebsten hätte ich den Gerichtsvollzieher am Schlafittchen genommen und aus meiner nicht sonderlich üppig eingerichteten eineinhalb Zimmerwohnung hinauskatapultiert. Infolge meines Verhaltens wurde der Disput immer ruppiger, der Gerichtsvollzieher geriet ebenfalls in Rage. Schluss des Ganzen war, dass ich mich der Amtsgewalt unterwarf und meine Unpfändbarkeit auf seinem Protokoll quittierte. Hauptsache ich war den lästigen Zeitgenossen schnellstmöglich wieder los. Wenn Pfändungstitel vorliegen wird man diesen Herrn der Kuckucke nicht eher los, als bis man seine Einstellung zu ihm grundlegend geändert hat. Mit jedem weiteren „Besuch“ wurde ich klüger und flexibler. Das gipfelte darin, dass ich richtig freundlich zu werden begann. Teilweise führte das sogar zu recht angenehmen Plaudereien. Ich stellte mit der Zeit fest, dass Gerichtsvollzieher, gleichgültig ob sie von der Stadt, vom Finanzamt, vom Gericht oder sonst woher kommen, sehr angenehme Menschen sein können. Ausnahmen bestätigen die Regel. Auch hier gilt: „Wie man in den Wald hineinruft, so hallt es zurück.“ Ich gebe gern zu, dass ich auch noch heute beim Gastspiel des Gerichtsvollziehers ein mulmiges Gefühl habe. Vor allem dann, wenn es sich um einen mir bis dahin noch unbekannten Kuckuckskleber handelt. Doch eines steht fest: Er tut nur seine Pflicht und hat überhaupt kein persönliches Interesse an der Angelegenheit. Er hat nicht mehr oder weniger als einen gerichtlichen Auftrag mit einigen juristischen Befugnissen zu erfüllen. Wut an ihm auszulassen, ist das Blödsinnigste, was man überhaupt machen kann. Also: Der Gerichtsvollzieher beißt nicht. Dennoch empfiehlt es sich, gegenüber dem Gerichtsvollzieher einige Verhaltensregeln zu befolgen. Durch die Erfahrung geschult, gehe ich nach folgendem Muster vor: 1. Zuerst begrüße ich ihn freundlich. 2. Dann frage ich höflich, zu wem er denn möchte. Diese Frage, so schwachsinnig sie ist, ist nicht unwichtig. Erstens suggeriere ich ihm wie auch mir dass ich mir keiner Schuld bewusst bin. Außerdem habe ich des öfteren erlebt, dass er gar nicht zu mir wollte. In dem Fall verhalte ich mich natürlich anders. Ich stelle diese Frage, damit ich meine Schutzmechanismen ordnen kann.
a) Will er zu mir, erkläre ich ihm - sofern es sich um einen mir noch nicht bekannten Gerichtsvollzieher handelt - dass ich in diesem Haus nur Gast bin oder lediglich eine Schlafstelle unterhalte - und bitte ihn dann freundlich herein. b) Will er nicht zu mir, sondern etwa zu einem meiner Partner, so verweise ich den Beamten an diesen. Wenn keiner da ist, bitte ich höflich um die Anschrift des Gerichtsvollziehers, damit sich der Schuldenvogel anschließend mit ihm in Verbindung setzen kann. 3. Wenn er zu mir will, bitte ich ihn herein. Dann biete ich ihm (oder ihr) einen Platz und eine Tasse Kaffee an. Das lockert die Atmosphäre gleich auf. Selten habe ich erlebt, dass der Gerichtsvollzieher den Kaffee ablehnte. 4. Danach frage ich, womit ich denn dienen könne bzw. was ich schon wieder „verbrochen“ hätte. Diese Frage ist geschickt. Ich stelle sie, bevor er überhaupt den Mund aufmacht. Denken Sie daran, Sie sollten die Situation beherrschen. Indem Sie Fragen stellen (die Antworten kennen Sie normalerweise ja schon vorher), ziehen Sie das Gespräch an sich. Der Gerichtsvollzieher fühlt sich nicht mehr als Vollstrecker, sondern als Gesprächspartner. Er wird zugänglicher und im selben Atemzug verschwinden meine unangenehmen Gefühle. 5. Nachdem der Beamte sein Anliegen vorgetragen hat und inzwischen auch weiß, dass bei mir nichts zu holen ist, frage ich ihn offen: "Was ist jetzt zu tun?" Erstaunlicherweise helfen die meisten Gerichtsvollzieher jetzt mit, wenn es um die Ausschöpfung der mir zustehenden Rechte geht. a) Wenn es um Geldbeträge bis 2.000 DM ging, vereinbarten wir drei bis vier Raten über einen langen Zeitraum. Oft gab ich dem Gerichtsvollzieher fristbezogene Verrechnungsschecks. Damit hatte er das gute Gefühl, dass ich es ernst meine mit meinen Zusagen. Gleichzeitig nutzte ich den Vorteil, dass die erste Zahlung oft erst nach zwei bis vier Wochen fällig wurde. Häufig schindete ich über fünf Wochen Zeit heraus. b) Allerdings handelte es sich bei mir meistens um weitaus höhere Beträge. Zunächst vereinbarten wir meine Unpfändbarkeit, da es bei mir prinzipiell nichts, aber schon gleich gar nichts zu pfänden gab. Meistens wurden wir zügig einig. Er füllte sein Protokoll aus, das ich anstandslos unterschrieb. Nachdem er seinen Kaffe ausgetrunken hatte, zog er mit dem Gefühl, einem Menschen geholfen zu haben, von dannen. Halten Sie Zusagen strikt ein Egal, was Sie mit dem Gerichtsvollzieher vereinbaren, halten Sie es unbedingt ein. Sollte es etwa vorkommen, dass ein Scheck platzt, rufen Sie den Gerichtsvollzieher sofort an! Entschuldigen Sie sich mit einem triftigen Grund und schicken Sie ihm umgehend einen neuen, jetzt aber gedeckten Scheck. Oder besser noch: Wenn er in einem Umkreis von 50
Kilometer wohnt, bringen Sie ihm Bargeld. Bargeld lacht! Es wird der Beginn einer wunderbaren Freundschaft sein. Sollte es dennoch einmal so weit kommen, dass eine Pfändung unmittelbar bevorsteht, etwa weil Sie versäumt haben, sich rechtlich einzurichten, ist das auch nicht der Weltuntergang. Aber Sie müssen schnell handeln. Bleiben Sie gelassen, auch wenn's schwer fällt. Setzen Sie sich wie der Blitz mit dem Auftraggeber der Pfändung, sprich Ihrem Gläubiger, in Verbindung. Jetzt müssen Sie reden, reden und noch mal reden. Werfen Sie alles in die Waagschale, um Ihren Schuldenforderer dazu zu bringen, dass er den Vollstreckungsbeamten zurückpfeift. Hören Sie nicht auf, auf Ihren Gläubiger einzureden, selbst wenn der am Anfang nicht einlenken will. Dass der erst mal auf stur schaltet, ist verständlich. Schließlich haben Sie seine Nerven lange genug strapaziert. Reicht das Telefongespräch nicht aus, vereinbaren Sie, natürlich nur bei großen Verpflichtungen, einen persönlichen Gesprächstermin. Wenn Ihr Gläubiger das nicht will, setzen Sie sich einfach ins Auto, fahren Sie zu ihm und statten Sie ihm einen ungebetenen Besuch ab. Ich habe das unzählige Male gemacht und regelmäßig endete es mit weiteren Zahlungsaufschüben. Sollten Sie dem Gerichtsvollzieher zugesagt haben, dass Sie sich mit Ihrem Gläubiger in Verbindung setzen, tun Sie es auch unbedingt. Es gibt keine Gründe, keine noch so alberne oder abwegige Entschuldigung, wenn Sie das unterlassen. Der tödlichste Fehler, den Sie machen können, ist der Versuch, den Gerichtsvollzieher hereinzulegen. Sie verderben die Sache damit gründlich. Wenn Sie den Gerichtsvollzieher auf den Arm nehmen, reagiert der sehr ungehalten. Es entstehen meistens zusätzliche Kosten. Und er wird in Zukunft gnadenlos auf der Seite Ihres Gläubigers stehen und versuchen, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um Sie zu schröpfen. Das muss wahrlich nicht sein. Bitte missverstehen Sie mich aber nicht. Wenn ich sage, Sie sollen sich dem Gerichtsvollzieher gegenüber freundlich verhalten, heißt das nicht, dass Sie vertrauensselig werden. Schütten Sie ihm nicht Ihr Herz aus. Zeigen Sie ihm vor allem nicht, wie gewieft Sie in Schuldenangelegenheiten sind. Seien Sie nicht hochmütig. Er darf von Ihren rechtlichen Vorkehrungen nichts wissen. Auch hier kann der bereits erwähnte Pate zitiert werden. Nach einer geschäftlichen Sitzung, in der es um eine unangenehme Angelegenheit ging, gab er seine ganze Weltsicht an seinen Sohn weiter, indem er diesen folgendermaßen zusammenstutzte: „Sage nie, was du denkst!“ Betriebsgeheimnisse funktionieren nur solange gut, wie sie wirklich geheim bleiben. Noch einmal: Treten Sie bescheiden, zurückhaltend und ruhig auf. Bestehen Sie jedoch im selben Atemzug auf Ihre Rechte. Je besser Sie sich vorher über Ihre juristischen Möglichkeiten informiert haben, desto gelassener werden Sie sein. Immer, wenn der Gerichtsvollzieher sein Gastspiel gibt, erkläre ich bescheiden, dass ich in der Welt, in der ich mich befinde, eigentlich nur geduldet bin. Mir gehört nichts, ich habe nichts und ich werde auch in Zukunft wohl nichts Pfändbares haben.
Im Gegenzug darf ich aber alles ausgiebig benutzen! (Das ist allerdings mein Betriebsgeheimis, top secret - ich denke es nur.) Wenn's ungemütlich wird Kommt es doch zum Schlimmsten, weil Sie sich rechtlich noch nicht eingerichtet haben oder weil Sie halt noch ein Frischling im Schuldenmachen sind, stehen Sie einer schwierigen Situation gegenüber. Steht der Gerichtsvollzieher mit einem Durchsuchungsbefehl vor der Tür, muss und wird er alle werthaltigen sichtbaren Utensilien pfänden und sein Pfandsiegel, den berühmten Kuckuck, draufkleben. Über eine Drittschuldner-Klage könnten Sie über ein längeres Gerichtsverfahren den gesamten Pfändungsvorgang zwar wieder rückgängig machen. Aber: Vor Gericht ist es wie auf hoher See. Man ist in Gottes Hand. Was dabei herauskommt ist unwägbar, niemand kann es Ihnen vorher sagen. Der Gerichtsvollzieher kann auch verlangen, dass Sie bei notorischer Nichtzahlung oder Unpfändbarkeit die eidesstattliche Versicherung, den sogenannten Offenbarungseid, ablegen. Doch keine Angst: In meinen Ausführungen zum Thema „Verfahrensfragen“ werden Sie erfahren, welche rechtlichen und zeitlichen Spielräume Ihnen trotzdem noch bleiben. Wir leben schließlich in einem Rechtsstaat und da hat auch der verschuldetste Zeitgenosse umfangreiche Möglichkeiten. Mein Tip: Verhandeln Sie in dieser unerquicklichen Situation sofort mit dem Beamten über eine Ratenzahlung. Wenn's geht, zahlen Sie gleich eine Rate oder spätestens nach einer Woche. Mit etwas Glück geht er darauf ein. Der Gerichtsvollzieher kann nämlich mit Ratenzahlungen von bis zu sechs Monaten einverstanden sein. Die Pfändung wird dadurch allerdings nicht aufgeschoben. Immerhin haben Sie die Sache aber angeleiert. Jetzt können Sie mit Ihren Gläubigern immer noch über kleinere, für Sie bequemere Raten verhandeln. Es ist immer schlecht, wenn es so weit kommt, dass der Gerichtsvollzieher ständig antanzt. Besser ist es, sich schon vorher entsprechend zu schützen. Am besten ist es, wenn Sie Ihre Schulden ohne diesen „Umweg“ aus dem Weg räumen. Das klappt nur direkt mit den Gläubigern. Das ist immer noch der beste und einfachste Weg.
Die „Banker“ Geld ist Vertrauenssache! Geld ist sensibel! Das haben Sie sicher auch schon gehört. Es sind beliebte Banker-Sprüche, gleichsam Embleme oder Leitworte, die den schnöden Mammon auf eine höhere Ebene verlagern. Ob's stimmt - kein Kommentar. Richtig ist jedenfalls, dass für Sie dann, wenn Sie das Vertrauen eines Finanzmenschen gewonnen haben, fast alles möglich ist. Dazu müssen Sie einmal mehr reden, reden, reden und klare Konzepte, was immer das auch ist, vorlegen. Beides exerzierte zum Beispiel der Baulöwe Schneider vor. Er hat damit Milliarden aus den Banken herausgeholt. Auch Sie können dadurch urplötzlich über mehr Geld verfügen, als Ihnen vielleicht lieb ist. Irgendein berühmter Banker hat einmal gesagt: „Ein Banker muss Nerven wie dicke Trosse haben.“ Wie sich das mit der „Sensibilität“ des Geldes verträgt? Ich weiß es nicht. Meine Ansichten über die Herren in Nadelstreifen haben sich im Lauf der Jahre jedenfalls grundlegend geändert. Ein Freund sagte mir zum Thema Banker treffend: „Sie sind wie Gebrauchtwagen. Wenn man sie braucht, fallen sie auseinander.“ Wenn ich „Banker“ sage, meine ich alle Mitarbeiter von Banken, Sparkassen oder anderen Finanzinstituten. Vom Aufsichtsratsvorsitzenden bis hinunter zum Azubi im ersten Lehrjahr. Also alle „Banker“ auf dieser Welt unangesehen der Hautfarbe und des Geschlechts. Was ist der Job eines Bankers? Nein, nicht die Verwaltung Ihres Girokontos oder eine Kreditvergabe. Die einzige Aufgabe eines Bankers besteht darin, soviel Geld wie möglich anzuhäufen. Für die Bank, versteht sich, und mit minimalem Aufwand. Stimmt die Jahresbilanz, und die Bank hat fette Gewinne gemacht, dann stimmt auch die Welt des Bankers. Er hat seine ureigenste Aufgabe erfüllt. Noch gar nicht lange her, dass Deutsche Bank und Dresdner Bank fusionieren wollten. Sinn und Zweck: Synergien. Hinter dem Fremdwort verbirgt sich in diesem Fall nichts anderes als „weg vom normalen Kunden - hin zum großen Geld“. Das tägliche Kundengeschäft ist den Banken ein Dorn im Auge. Jetzt, nachdem man zu den weltweit größten Instituten zählt, widmet man sich dem Investmentgeschäft, also dem Geschäft mit dem großen Geld. Kunden mit einem Kapital unter 200.000 DM sind Peanuts. Kapital unter 1.000.000 ist lediglich geduldet. Was sich hier im Großen abspielt, ist signifikant für den ganzen Bankenbereich. Selbst bei Kleinstbanken geht es nicht um den einzelnen Kunden, mögen sie das in ihrer Werbung auch noch so sehr hinausschreien. Es geht um Geld, ausschließlich um Geld und immer um mehr Geld - das alles in Form von Gewinnen für die Bank. Am liebsten würden die Bankenchefs den gesamten Geldverkehr über Automaten oder Online-Banking abwickeln. Reduzierung der Mitarbeiter bei gleichzeitiger Gewinnsteigerung für die Nadelstreifenträger. Der einzelne Kunde mit seinen persönlichen Problemen ist dabei letztlich nur im Weg. Das fünfte Rad am Wagen. Eigentlich störend, aber teilweise unverzichtbar, nehmen wir ihn halt aus, soweit es geht und schmieren wir ihm im selben Atemzug Honig um den Mund. Sicher, Ziel jeden Unternehmens ist die Gewinnerzielung. Warum sollte es bei Banken anders sein? Doch muss man sich das deutlich vor Augen halten, wenn man mit ihnen verhandelt oder Geschäfte macht. Banken handeln nie im Interesse des Kunden, sondern nur in ihrem eigenen: „Wenn die Sonne scheint, verteilen sie Regenschirme und wenn es regnet, dann sammeln sie sie wieder ein.“ Setzen Sie für „Regenschirm“ zu Beispiel das Wort „Kredit“ ein und Sie kennen das Banken-Grundgesetz.
Man könnte mir vorwerfen, ich sei nach dem von mir selbst angerichteten Schuldenwirrwar verbittert. Meine negative Einstellung gegenüber Banken und Bankern rühre daher. Nein, absolut nein! Ich habe für Banker nichts übrig, aber ich habe auch nichts gegen Banker. So ist es einfach. Ich betrachte Geldinstitute sehr sachlich. Sie sind für mich ein reines Mittel zum Zweck. Heute jedenfalls. Denn bis ich zu dieser sachlichen Einstellung gekommen bin, hat es lange gedauert. Meine Schulden gingen einher mit meinem schlechten Ruf. Das eine hing mit dem anderen zusammen und beide bestärkten sich gegenseitig. Heute genieße ich mein Leben in völliger Unabhängigkeit von Banken. Allerdings musste ich, bis ich so weit war, einige schmerzliche Erfahrungen mit Banken sammeln. Auf zwei unangenehme Umstände traf ich fortlaufend. Sie zogen sich wie ein roter Faden durch meine Bankkontakte: In jeder Bank gibt es Entscheider. Also mehr oder weniger leitende Angestellte, die in gewissen Angelegenheiten das Sagen haben. Wenn Sie in eine Bank hineingehen, wuseln da immer viele Angestellte herum. Ein Kassenknecht etwa ist immer da oder eine Dame, die für die sachgemäße Lagerung von Unterlagen oder das Austeilen von Dauerauftrags-Formularen zuständig ist. Aber wenn ich einen wirklichen Entscheidungsträger brauchte, also jemanden der befugt ist, ein gültiges Ja und Amen auszusprechen, wurde es herb. Der zuständige Sachbearbeiter war gerade in Urlaub, krank oder er befand sich zum Beispiel auf einem Seminar. „Tut uns leid, aber leider ist Ihr zuständiger Sachbearbeiter momentan verhindert“, war eine vielgehörte Auskunft. Danke für diese tolle Dienstleistung. Sie können sich darauf verlassen, dass das gerade dann der Fall war, wenn ich einen dieser Zeitgenossen am dringendsten brauchte. Und glauben Sie bloß nicht, dass dann jemand anderes bereit ist, sich in die „umfangreiche Akte“ einzuarbeiten. Wo kämen wir da hin? Dann natürlich die alte Leier. Wenn Sie dringend, kurzfristig und schnell Geld brauchen, können Sie mit großer Sicherheit davon ausgehen, dass die Banken so beweglich wie Panzerschränke sind. Wenn Sie dagegen ein schönes Guthaben haben, ist es genau andersherum. Plötzlich werden die Banker anbiederisch und versuchen, Ihnen alle nur möglichen Anlagen aufzuschwatzen. Verkehrte Welt, wenn man Banken braucht, hat man's schwierig. Wenn man nicht auf sie angewiesen ist, belästigen sie einen unaufhörlich. Bauernregel: Solange Sie in finanziellen Engpässen stecken und auf Ihre Bank angewiesen sind, sitzen Sie am kürzeren Hebel und die Banken nutzen das gnadenlos aus. Die zur Sommerzeit verteilten Regenschirme werden ohne Wenn und Aber wieder eingesammelt. Das müssen Sie beachten Zeigen Sie gegenüber Ihrem Banker stets ein gesundes Finanzgebaren. Falls Sie hochverschuldet sind, bekommt Ihre Bank sofort Schnupfen. Dieser endet allerdings mit einer Lungenentzündung Ihrerseits. Selbst wenn Sie bei Ihrer Bank gar keine Schulden haben, kann es böse enden. Kriegt die Bank etwas Negatives über Sie und Ihr Finanzgebaren spitz, macht sie normalerweise die Schotten sofort dicht. Der vorher vielleicht üppig sprudelnde Geldhahn wird Ihnen umgehend abgedreht.
Wie oft musste ich mir von Bankern anhören, dass Geldangelegenheiten hoch-sensibel sind. Die Bank darf sich nichts erlauben, was nach außen auch nur den Ruch des Negativen haben könnte. Dieser Ruch des Negativen geht natürlich vom Bankkunden aus. Seien Sie immer darauf vorbereitet, dass Unvorhersehbares geschieht. Mir wurde beispielsweise über Nacht ein neu eingerichtetes Konto mit hohem Guthaben gekündigt, weil der Bank, die damals Kunden unter dem Werbesiegel des Vertrauens köderte, zu Ohren kam, dass ich früher (!) hohe Schulden hatte. Dass ich diesen Schuldenberg bereits restlos abgetragen hatte, interessierte nicht weiter. Ich war verdächtig und damit unerwünschte Person. Erst nachdem ich die Einwände der Bank durch diverse schriftliche Erklärungen und Nachweise widerlegte, „durfte“ ich mein Konto weiterführen. Wer einmal einen negativen Schufa-Eintrag hat, an dem bleibt etwas hängen. Auch wenn die Geschichte längst erledigt ist. Bei jeder x-beliebigen Kontoeinrichtung werden erst einmal umfangreiche Auskünfte über den Antragsteller eingeholt. Ein finanzieller Datenschutz existiert in unserer Republik genauso wenig wie ein Bankgeheimnis! Wenn man die Banken wirklich braucht, lassen sie einen auflaufen Endlich hatte ich mein Geschäftskonto. Ich war sehr quirlig und nutzte es ausgiebig. Bedingt durch Bürgschaften eines potenten Geschäftspartners wurde mir ein Kreditvolumen von bis zu 270.000 DM eingeräumt. Natürlich schöpfte ich das voll aus. Lange Zeit lief das gut, ohne Unregelmäßigkeiten. Meine Geldeingänge waren absolut in Ordnung. Und selbstverständlich verdiente sich die Bank an den hohen monatlichen Zinsen eine goldene Nase. Dann aber gab es in der Bank personelle Veränderungen. Wie es halt so ist, glaubte der neue, blaublütige Direktor, ein Graf sowieso, mit den Muskeln spielen zu müssen. Er wollte mir wohl die tatsächlichen Machtverhältnisse demonstrieren. Ich hatte einen Scheck über eine größere Summe ausgestellt. Da das Konto gerade bis zum vereinbarten Limit in Anspruch genommen war, wurde mir ultimativ befohlen, diesen Scheck zum folgenden Tag, 11.00 Uhr abzudecken, also eine entsprechende Summe einzuzahlen. In aller Herrgottsfrühe machte ich mich zu einem Kunden auf, um für den abzudeckenden Betrag einen Scheck abzuholen. Wie es der Teufel in solchen Augenblicken will, war der Kunde zum vereinbarten Termin prompt nicht da. Ich rief sogleich bei meiner Bank an, da ich den Termin unbedingt einhalten wollte. Dort erreichte ich den Filialleiter, einen Duz-Freund, der mir aber erklärte, dass ihm die Zuständigkeit entzogen worden sei. Er könne leider nichts für mich machen. Zudem sollte ich mich sofort bei seiner Hochwohlgeboren, dem Grafen und Big Boss der Bank, melden. Was ich gleich tat. Dieser gebärdete sich als schreiender Choleriker, tobte sich am Telefon aus und ließ mich überhaupt nicht zu Wort kommen. Weder konnte ich erklären, dass ich gerade dabei sei, das Geld aufzutreiben, noch dass mir sein Verhalten wegen dieses im Geschäftsleben alltäglichen Vorganges gänzlich unverständlich sei. Als er zwischenzeitlich etwas ruhiger wurde, bat ich um eine Fristverlängerung von nur drei Stunden. Das war offensichtlich zu viel für ihn. Was für eine Frechheit, hatte er doch 11.00 gesagt. Gerade als ob die Bank pleite ginge, wenn sie ihr Geld drei Stunden später erhielte. Er fing wieder zu toben an. Das, obwohl er genau wusste, dass ich diesen Termin schon allein aufgrund der räumlichen Entfernung niemals einhalten konnte. Um zu meinem Kunden zu gelangen, war ich nämlich zirka 65 Kilometer übers Land gefahren.
Ich flehte förmlich: „Bitte helfen Sie mir und geben Sie mir eine Frist bis 14 Uhr, damit ich meine Zusage einhalten kann und Sie ihr Geld bekommen.“ Mir schien das sehr vernünftig, für beide Seiten. „Hilf dir selbst, dann hilft dir Gott“, hallte es durchs Telefon zurück und im nächsten Moment schmiss er den Hörer auf die Gabel. Er wollte mich offensichtlich wirklich fertig machen. Fast hätte er das auch geschafft. Aber eben nur fast. Ich entwickelte eine fieberhafte Aktivität. Innerhalb einer guten Stunde, alle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Landstraßen missachtend, schaffte ich es, den Betrag doch noch aufzutreiben. Ein guter Freund lieh mir die Summe für einige Tage. Kurz vor 11 Uhr, gleichsam einige Sekunden vor Zapfenstreich, tauchte ich in der Bank auf und regelte die Affäre. Dass ich das geschafft hatte, erfüllte mich mächtig mit Stolz. Dieses stressige und nervenaufreibende Erlebnis werde ich mein Lebtag nicht vergessen. Der Graf fühlte sich wahrscheinlich pudelwohl, hatte er doch seinen Willen durchgesetzt und seinem Geld-Leibeigenen gezeigt, wo Bartel den Most holt. Er hatte sich gnadenlos ins Recht gesetzt und, obwohl ich damals maßlos wütend war, heute sage ich: Er hatte tatsächlich schlicht und einfach recht! Nicht deshalb, weil er mir keine Fristverlängerung von drei Stunden einräumte. Auch nicht, weil er mit aller Gewalt ein Machtspielchen mit mir treiben wollte. Nein, er hatte recht, weil es „sein“ Geld war und weil ich den Fehler gemacht hatte, mein Konto bis zum Gehtnichtmehr zu überziehen und so zu tun, als wäre das mein eigenes Geld. Sie würden doch auch ärgerlich werden, wenn Ihnen jemand regelmäßig, ohne Vereinbarung, in die Tasche greifen und über Ihr Geld verfügen würde. Etwas anderes blieb mir jedoch noch viel mehr im Gedächtnis haften. Es hat sich förmlich eingebrannt. Die Worte: „Hilf dir selbst, dann hilft dir Gott.“ Aufgrund meiner Erfahrungen kann ich heute sagen, dass dieser „Glaubenssatz“ sogar maßlos untertrieben ist. Für die Zukunft wurde er mir zum wichtigsten Leitfaden. Immer wenn ich ihn befolgt habe, erledigte ich auch die schwierigste Aufgabe. Über Jahre hinweg war ich ein Spielball der Banken bzw. ihrer Sachbearbeiter gewesen. Zigtausend Mark habe ich in dieser Zeit an Zinsen abgedrückt. Und trotzdem, als es darauf ankam, ließ mich die Bank im Regen stehen. Rachegelüste hatte ich nicht. Aber ich wusste jetzt, dass es so nicht weiter geht. Ich musste den Spieß umdrehen und meine Einstellung zur Bank gründlich überdenken. Ob das geht? Aber ja, am langen Ende habe ich dort eine Millionensumme buchstäblich abgegrapscht. Mehr dazu lesen Sie im Kapitel „Der größte Brocken“. Lehre: Erst wenn Sie sich in der Schuldenerholungsphase befinden, sollten Sie wieder ein Konto auf Ihren eigenen Namen eröffnen und führen. Besser ist es, Sie lotsen Ihr Geld über andere Konten, die auf fremde Namen laufen. Während meiner schlimmsten Schuldenphase habe ich beispielsweise ein Unterkonto bei einer GmbH geführt. An dieser GmbH war ich natürlich über Treuhandverträge beteiligt. In der Bank tauchte mein vorbelasteter Namen damit überhaupt nicht auf. Die Geschäfte konnten weiterlaufen.
Achtung Steuerprüfung Plötzlich hatte ich die Steuerprüfung im Haus. Ein ganz normaler Vorgang in der Geschäftswelt. Sorgen machte mir, dass dadurch meine Finanzkonstruktionen ans Licht kommen könnten und das mühsam aufgebaute und reibungslos funktionierende Konstrukt wie ein Kartenhaus zusammenbricht. Warum scherte sich die Steuerprüfung überhaupt um mich? Nicht wegen des grenzenlos ausgeschöpften Girokontos! Wie so oft waren es Querinformationen, welche die Steuerprüfung auf meine Spur brachte. Bei anderen Firmen wurden Belege entdeckt, z.B. Ausgangsrechnungen, die von mir stammten und überprüft werden sollten. Auch ein ganz normaler Vorgang. Aber Steuerprüfung ist Steuerprüfung - immer unangenehm. Am betreffenden Morgen, als mich der Prüfer aufsuchte, litt ich unter gehörigen Magenschmerzen. Wie würde er auf meine „Spezialkonten“ reagieren? Ich hatte keine Ahnung. Zunächst führte der Beamte ein Vorgespräch mit mir, um sich einen groben Überblick über meine Buchhaltung zu verschaffen. Anschließend übernahm ich die Initiative und berichtete ihm die Sachlage mit meinem Girokonto. Er hätte es eh herausgefunden, warum nicht also gleich mit der Tür ins Haus fallen? Ich erklärte ihm, dass ich, gezwungen durch meine schwierige finanzielle Situation und beschäftigt mit dem Abfragen des riesigen Schuldenberges gezwungen war, diesen Kunstgriff zu machen, um mich vor Kontopfändungen durch meine Gläubiger zu schützen. Das schien ihm nichts Neues zu sein. Er sagte: „Dass Sie Ihr Konto, bedingt durch Ihre finanzielle Situation, über einen anderen Namen führen, ist für uns von untergeordneter Bedeutung. Wichtig ist nur, dass Sie die eingenommenen Beträge ordnungsgemäß versteuert haben.“ Dabei grinste er wissend. Ordnungsgemäß versteuert? Kein Problem - damit war ich immer sehr zuverlässig und gründlich. Diesbezüglich habe ich mir nie etwas zuschulden kommen lassen. Mir fiel ein Stein vom Herzen, ich war zutiefst erleichtert. Lehre: Wenn Sie ein wie oben beschriebenes Konto-Konstrukt verwenden, sorgen Sie dafür, dass Sie bei der Wahrung dieser „rechtlichen Einrichtung“ Ihre Einnahmen unbedingt und korrekt versteuern. Wann lohnt es sich überhaupt, Kredite aufzunehmen? Führen Sie Ihre Konten wenn irgend möglich immer im Guthaben. Girokonten kosten bei Inanspruchnahme schon des Dispo-Kredites soviel Zins und Zinseszins, dass Sie nicht nur übermäßig draufzahlen, sondern förmlich ausgenommen werden. Überziehungen über das Kreditlimit hinaus werden zur reinen Abzocke durch die Banken. Ich rede hier natürlich nicht von einigen hundert Mark, sondern von größeren Summen. Und sagen Sie mir bitte nicht, Sie könnten ohne hohe Kredite nicht leben. Ich würde es Ihnen sowieso nicht glauben. Wenn Sie von Ihrer Bank wirklich Kredit benötigen, dann nur für materielle Dinge, die 1.) eine Wertsteigerung garantieren, zum Beispiel Immobilien oder ähnliches,
2.) etwa dem Kauf von Maschinen oder sonstigen Geräten dienen, mit denen Sie anschließend (gesichert durch eine exakte Kalkulation) zusätzliches Geld verdienen können. Auf gar keinen Fall aber dürfen Sie Kredite aufnehmen, um damit bereits vorhandene Schulden zu tilgen. Da zahlen Sie doppelt und dreifach drauf. Gehen Sie besser dorthin zur Klärung, wo Sie die Schulden produziert haben. Stopfen Sie nicht alte Löcher, indem Sie neue schaffen. Der Umgang mit Kreditkündigungen Eines der wichtigsten Themen im Umgang mit Bankern und Banken ist die Kreditkündigung. Mir ist es oftmals passiert, dass meine Kredite, manchmal von heute auf morgen, ohne jede Vorankündigung gekündigt wurden. Hier muss man vor allem Ruhe bewahren. Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Kennt man die Symptome, so weiß man, wann eine Kreditkündigung ansteht. Der Zeitpunkt, an dem unüberbrückbare Differenzen zwischen Ihnen und Ihrem Bank-Sachbearbeiter offensichtlich werden, was diesen wiederum veranlasst, Ihr Girokonto zu kündigen, ist fast sicher vorhersehbar. Zumeist erschließt er sich aus Ihrer eigenen Verhaltensweise. Treiben Sie also etwas Selbsterforschung. Die auffälligsten Anzeichen einer bevorstehenden Kreditkündigung sind: a)
Auf Ihrem Konto häufen sich regelmäßige Unregelmäßigkeiten. Zum Beispiel ständige Kontoüberziehungen oder wiederholte Pfändungen durch Gläubiger.
b)
Sie haben den Sachbearbeiter des öfteren beschwindelt. Zum Beispiel, indem Sie zugesagte Geldeingänge nicht zum vereinbarten Zeitpunkt leisteten. Dazu haben Sie dieses Versäumnis nicht telefonisch angekündigt, um dadurch vielleicht eine Klärung des Sachverhaltes zu bewirken. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie selbst die Ihnen von Ihren eigenen Schuldnern zugesagten Gelder nicht bekommen haben.
c)
Die Bank zieht Information über Ihre Kreditwürdigkeit ein. Diese sind negativ. Dazu zählen Pfändungs- und Vollstreckungsbescheide durch andere Gläubiger. Eidesstattliche Versicherung (Offenbarungseid), Wechsel- oder Scheckproteste. Kreditkündigungen bei anderen Banken.
d)
Ihr laufendes Konto wurde trotz hohen Saldos über Wochen oder Monate nicht mehr bedient. Etwa weil Sie aufgrund des ausgeschöpften Kreditrahmens bei Einzahlungen auf das Konto nicht mehr über diesen Betrag verfügen könnten.
Das sind die Vorzeichen für eine bevorstehende Kontokündigung. Fallen Sie dann nicht aus allen Wolken. Sie hätten es vorhersehen können, ja müssen. Die Nachricht von der Kontokündigung wird Ihnen dann entweder von einem Bankangestellten angedroht oder, und das ist der übliche Weg, Sie erhalten ohne Vorankündigung eine schriftliche Kündigung. Der Inhalt dieser Schreiben ist auf der ganzen Welt bei allen Geldinstituten ähnlich. Als ob alle Banker denselben Lehrgang besucht haben. Aber keine Panik -es ist noch nichts passiert. Das Kind ist noch nicht in den Brunnen gefallen. Denn genaugenommen wechselt nur Ihre Akte in eine andere Abteilung Ihrer Bank, die sogenannte Rechtsabteilung. Was das bedeutet? Andere Leute, andere Lösungsmöglichkeiten!
Jetzt haben Sie es mit Schuldenexperten zu tun. Nicht in dem Sinn, dass dort geschulte Fachleute sitzen, die Sie jetzt sachgerecht fertig machen oder Schlägertrupps loshetzen. Nein, im Gegenteil. Die Fachleute der Rechtsabteilungen kennen sich aus, sie wissen, welche Macht der Schuldner, zumal der, der sich rechtlich eingerichtet hat, in Wirklichkeit hat. Auf einmal treffen Sie auf sehr verständnisvolle Menschen, denen die Stur- und Borniertheit Ihres vormaligen Sachbearbeiters völlig fremd ist. Wie ich mit diesen Abteilungen schlittengefahren bin, erfahren Sie im Kapitel „Kommt Zeit, kommt Rat“.
Ist der Ruf erst ruiniert, Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert. Ein bekanntes Sprichwort. Im Klartext: wenn Sie mit Ihren laufenden finanziellen Verpflichtungen ins Stocken geraten sind, eventuell richtig hochverschuldet sind und mit dem Abtragen Ihrer Schulden nicht mehr Schritt halten, brauchen Sie sich um Ihren Ruf keine Sorgen mehr zu machen. Denn das tun jetzt andere für Sie. Die Gerüchteküche brodelt, das Flämmchen wir zum Flächenbrand. Unbedarfe und unerfahrene Schuldenmacher haben jetzt das Gefühl, dass sich Gott und die Welt gegen sie verschworen haben. Man hat ein schlechtes Gewissen und die Finanzprobleme beherrschen das gesamte Denken. Wie kann ich sie loswerden - null Perspektive. Hinter jedem Strauch wittert man Unbill in Gestalt eines Schuldeneintreibers, ständig Angst vor den Gläubigem. Das berufliche wie private Leben bekommt Risse. Schließlich glaubt man sogar, dass sich alle Menschen gegen einen verschworen haben. Mit nahezu grotesken Wahnvorstellungen geht man zu Bett und wacht am nächsten Morgen mit nicht weniger argen Befürchtungen auf. Tag für Tag geht es so weiter, „die Geister, die ich rief, werde ich nicht mehr los“. Es ist ein Leben wie mit angezogener Handbremse. Folge: Die geistige Flexibilität lässt nach. Lösungen werden dadurch immer unwahrscheinlicher. Das Familienleben kriselt. Die innerfamiliären Spannungen nehmen zu. Die beruflichen Arbeitsleistungen verschlechtern sich rapide. Und so weiter und so fort. Klingelt es bei Ihnen. Kennen Sie das? Geht es offenbar auch anderen so? Dann ist das doch ganz normal. Arbeiten Gehirn und Körper etwa auf genau diese Art und Weise? Bei großen finanziellen Belastungen dreht sich eben alles nur noch um solche Dinge. Vielleicht wäre es das beste, auf einen schnellen Lottogewinn zu spekulieren oder liegt nicht Tante Erna im Sterben. Ha, eine große Erbschaft. Aber leider, leider leben wir nicht im Schlaraffenland. Die gebratenen Hühnchen in Form von Tausendmarkscheinen fliegen uns nicht einfach in den Mund. Greifen wir lieber in die Kiste der philosophischen Lebensweisheiten: Da heißt es: „Die Sorgen sind in der Subsummierung bei allen Menschen gleich!“ Will sagen, hätten Sie nicht diese Sorgen oder Herausforderungen, dann hätten Sie eben andere, vielleicht noch viel größere. Unter dem Strich bleibt es sich gleich. Sehr weise, ob aber hilfreich? Doch denken wir einige Sekunden weiter darüber nach. Der Satz allein sagt nicht viel Hilfreiches. Worauf es einmal mehr ankommt ist sein Sinn. Es geht um die Einstellung, die Einstellung, die Sie gegenüber Ihren Schulden, Ihrer misslichen Situation entwickeln und wie Sie diese betrachten. Als unausweichliches Schicksal oder als momentanes Fakt, ein vorübergehendes Problem, eine Herausforderung, die es kämpferisch zu bewältigen gilt. Wenn Sie die Sache so betrachten, verliert sie ihren Schrecken. Denken Sie daran, Ihre seelische Verfassung ist nur eine geistige Einstellung - mehr nicht! Welche Gedanken entwickeln Sie? Zum Beispiel gegenüber anderen. „Der könnte schlecht von mir denken.“ Oder „hat der es gut, dem geht es viel besser.“ Ein Lieblingsgedanke lautet: „Dem seine Probleme möchte ich haben.“ Seien Sie vorsichtig mit derartigen Gedanken. Vor allem dem letzten. Vielleicht nagt an Ihrem Gegenüber ein Krebsgeschwür. Wer weiß, welche tiefgehenden Probleme er wirklich hat. Da möchten Sie doch nicht wirklich tauschen - oder?
Es ist immer Ihre eigene Einstellung, die Ihnen zu schaffen macht. Nicht die der anderen. Ich litt auch lange Zeit am Geschwätz meiner Umwelt. Familientreffen oder Zusammenkünfte im Freundeskreis waren mir ein Graus. Bis ich meine Einstellung änderte. Das kam aber nicht von selbst oder gar von innen heraus. Es hatte einen äußeren Anlass und ereignete sich genau an dem Tag, als ich meinen ersten Vergleich über den Zeitplan und die Tilgung einer Schuld bei meiner Krankenkasse regelte. Bei meiner Krankenkasse waren Schuldverpflichtungen in Höhe von 2.000 DM aufgelaufen. Zu dieser Zeit hatte ich keine Chance, den Betrag auf einen Schlag per Zahlung aus der Welt zu schaffen. Aber es gelang mir, die Schuld um glatte 60% auf 800 DM zu reduzieren. Zusätzlich vereinbarte ich für diese Zahlung acht Raten in Höhe von je 100 DM. Was habe ich dem Sacharbeiter erzählt? Ich habe nichts beschönigt! Grob habe ich alle meine Schulden umrissen. Mit trauriger Miene habe ich ihm meine aussichtslose Situation bildhaft gemacht. Unverblümt erzählte ich von meinem ständig wachsenden Schuldenberg. Im Verlauf des Gesprächs musste der Sachbearbeiter den Eindruck bekommen, dass meine Schulden durch menschliche Anstrengungen nie mehr getilgt werden können. Der Eindruck war nicht einmal falsch, allerdings war mir das zum damaligen Zeitpunkt nicht klar. Dann bot ich ihm einen Vergleich an: 400 DM für alles. Das nahm er nicht an. Wir einigten uns schließlich auf 800 DM, zahlbar in acht Raten zu 100 DM. Dabei erklärte ich ihm immer wieder, dass er mir mindestens soviel Luft lassen müsse, dass ich unsere Vereinbarung auch einhalten kann. Eine viertel Stunde dauerte die Verhandlung. Dann hatte ich ihn weichgekocht. Sie können sich vorstellen, dass ich den Bürokomplex mit hoch erhobenem Kopf verließ. In diesem Moment wurde mir klar, dass mein ruinierter Ruf das Beste ist, was ich besaß. Das normalerweise starre und wenig flexible System der Kassenverwaltung war daran zerschellt. Es fraß mir fast aus der Hand, um nicht ganz leer auszugehen. Der ruinierte Ruf war mir gleichsam vorausgeeilt und hatte mir alle Wege geebnet. Und apropos Einstellung. Was glauben Sie, wie sich diese wandelt, wenn man am eigenen Leib erfährt, dass man für etwas, das andere monatlich und ohne Abschlag zahlen nur einen Bruchteil aufwenden muss, noch dazu in mundgerechten Miniraten. Es ist falsche Scham, wenn man geheim hält oder nicht zu erzählen wagt, dass man pleite oder bankrott ist. Vor allem in Vergleichsgesprächen, wo sich das nur positiv auswirken kann. Hier gilt fast: Je mehr bankrott, desto besser und desto mehr muss man es hinausposaunen. Entscheidend ist, zuerst die lebenswichtigen Zahlungen zu erfüllen. Erst wenn diese geregelt sind, kommen die anderen Gläubiger an die Reihe. Egal, wie groß die Schlange der Gläubiger ist, es entscheidet nicht die Reihenfolge der Aufstellung und auch nicht die Höhe der Forderungen, sondern ausschließlich der Umstand, ob eine Forderung beglichen werden muss, um weiterhin halbwegs gut über die Runden zu kommen. Inwieweit dabei der Ruf berührt wird, darf keine Rolle spielen. Falls Sie sich Sorgen um Ihren Ruf machen oder meinen, diesen bereits gründlich versaut zu haben, seien Sie bloß nicht deprimiert. Sie sind nicht allein, und diejenigen, die sich am wenigsten um ihren guten Ruf scheren, fahren am besten. Ich habe aufgehört mitzuzählen, so oft war mein guter Ruf schon weg. Es hat mich bald nicht mehr gestört, und ich durfte feststellen, dass es auch meine Umwelt, Gläubiger außer acht gelassen, bald nicht mehr störte. Natürlich habe ich mich hin und wieder geärgert, vor allem dann, wenn ich keinen Kredit
mehr bekam. Aber höchstens einige Minuten - sich ärgern bringt überhaupt nichts. Denn es folgte sogleich ein Ausschauhalten nach neuen, praktikablen Finanzierungsmöglichkeiten. Ich habe dann Waren oder Leistungen über die Gesellschaften, an denen ich beteiligt war, oder über vertraute Personen bezogen. Aber wie gesagt, hier habe ich strengste Zahlungsdisziplin walten lassen. Denn eines dürfte wohl klar sein. Wenn Sie sich die „offizielle“ Existenz schuldenmäßig versaut haben, dürfen Sie die „inoffizielle“ und wirtschaftlich saubere niemals durch Fahrlässigkeiten gefährden. Nehmen Sie die Herausforderung, auch die, die ein sogenannter ruinierter Ruf mit sich bringt, vorbehaltlos an und bringen Sie Ihre finanziellen Angelegenheiten langsam, mitunter unter Umwegen aber immer konsequent, in Ordnung. Dass das nicht von heute auf morgen geschehen kann, liegt in der Natur der Sache. Und keine Angst, wenn ein neues Geschäft aufgrund Ihrer desolaten Bonität nicht gleich im ersten Anflug per Kredit realisiert werden kann. Die Welt bricht deshalb nicht zusammen. Es gibt immer einen Ausweg, eine andere Lösung. Und Sie, ja nur Sie, können die Lösung Ihrer Finanzprobleme herbeiführen. Entweder führen Sie Ihr Leben oder das Leben führt Sie. Dazwischen gibt es nichts. Ihre Geisteshaltung, Ihre Einstellung entscheidet darüber, wer die Zügel in der Hand hält. Handeln Sie, bevor Sie gehandelt werden. Alles ist möglich, wenn Sie die Grenzen, die Sie sich durch Ihr Denken selber setzen, überwinden und auflösen. Glauben Sie an sich, an Ihre Fähigkeiten. Das, zusammen mit der konsequenten Umsetzung in die Tat, sind die Voraussetzungen für jede positive Veränderung. Klar ist: Wenn Sie nicht anfangen, werden Sie niemals fertig! Liefern Sie Resultate - keine Ausreden. Erfolg bedarf keiner Erklärung, Misserfolge suchen immer nach Schuldigen und Ausreden. Beginnen Sie sofort mit Ihrer Schuldenregulierung. Ein ramponierter, gar ruinierter Ruf stellt sich nicht von selbst wieder her. Die Lösung heißt: Wenn nicht jetzt, wann dann?
Die eidesstattliche Versicherung Früher, im Volksmund noch heute, hieß diese Veranstaltung schlicht „Offenbarungseid“. Im Zeitalter der political correctnes wurde alles abgemildert, aber eben nur dem Namen nach. Jemand legt einen Eid darüber ab, er schwört, dass er finanziell fix und fertig ist. Wer diesen Eid abgelegt hat, dessen finanzieller Ruf ist für wahr ruiniert. Glaubt zumindest der einfache Erdenbürger. Gläubiger wiederum sind der Ansicht, mit der eidesstattlichen Versicherung ein einflussreiches Werkzeug gegen ihre Schuldner in Händen zu haben. Viele Schuldner haben derart Angst davor, dass sie alle nur möglichen Schritte unternehmen, um ihm zu entgehen. Neue Finanzlöcher werden aufgerissen, Freunde oder Bekannte angepumpt, nur um sich von dieser Bedrohung freizumachen. Gleichzeitig wird dadurch logischerweise neuer Ärger provoziert. Diesmal mit den hilfsbereiten Personen. Oder glaubt ein Schuldner wirklich ernsthaft, dass er jetzt seine Schulden plötzlich bezahlen kann? Es kommt sogar hin und wieder vor, dass sich Menschen, denen der Offenbarungseid bevorsteht, keinen Ausweg mehr sehen und zu sehr drastischen Fluchtmaßnahmen greifen. Die Zeitungen berichten dann davon, dass Familienvater X zuerst Frau und Kinder umbrachte, bevor er sich selbst entleibte. Ungezählt sind die Tragödien, die sich schon abgespielt haben, nur um dieser Offenbarung zu entgehen. Die eidesstattliche Erklärung ist für viele wie die Teilnahme an der eigenen Beerdigung. Tja, die Sache mit der Einstellung. Denn in Wirklichkeit ist derartiges Verhalten das Blödsinnigste, was man machen kann. Ich bekenne, ich stand mehrere Male unmittelbar vor dem Offenbarungseid und habe mich damit jedes mal auch sehr schwer getan. Und dann war es doch soweit. Ich habe beinahe eine Herzattacke bekommen, als mir beim ersten Mal der Zustellungsbescheid übergeben wurde. Wer zum Offenbarungseid vorgeladen wird, bekommt nicht nur eine einfache Aufforderung oder ein Brieflein. Nein, der Briefträger muss den Bescheid höchstpersönlich, also hochoffiziell zuteilen, mit Unterschrift. Die Bescheide haben die kühle Farbe Blau, weshalb Sie landläufig auch „Blauer Brief“ genannt werden. Darin steht ein Termin, an dem man sich bei einem zuständigen Gerichtsbeamten zu melden hat. Oh, wie war mir damals mulmig. Nachdem ich das Schriftstück gelesen hatte und auf mein Bewusstsein wirken ließ, bin ich wie benebelt, einem angeschlagenen Boxer gleich, durch meine Wohnung getorkelt. Was habe ich mir Gedanken gemacht, wie die Menschen um mich herum jetzt wohl von mir denken. Und erst meine Eltern. Peinlich, peinlich, peinlich. Doch bevor ich jetzt weiter die Heulsuse spiele, eines gleich vorweg: Auch hier wird nicht alles so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Zur Sache. In der Anlage der Zustellungsurkunde befand und befindet sich noch heute ein mehrseitiger Fragebogen, um die vorhandenen Vermögenswerte des Delinquenten festzustellen. Ich, als Geschäftsführer einer GmbH, die in Konkurs gegangen war, musste vor dem Termin diesen Fragebogen mit den Angaben zu bestehenden Vermögensverhältnissen und noch offenen Forderungen der GmbH ausfüllen.
Nachdem ich das erledigt hatte, musste ich vor vielen Jahren den dramatischen aber auch spannenden Weg des Offenbarungseides gehen. Ich hatte mich zum Rechtspfleger mit Sitz im Amtsgericht zu begeben. Dort landete ich in einem völlig verdreckten und verqualmten Wartezimmer. Millionenmal musste hier wohl die „letzte Zigarette“ geraucht worden sein. Wie ein gehetzter Hunde schlich ich umher. Irgendwie schien ich fehl am Platze mit meinem eleganten Nadelstreifenanzug, den ich stolz, allen Widrigkeiten zum Trotz, trug. Ich beobachtete die anderen Personen im Raum, denen ein ähnliches Schicksal wie mir widerfahren sein musste. Alles saßen sie mit finsterer Mine da, die meisten heruntergekommen und in schäbiger Kleidung. Ich wurde das Gefühl nicht los, dass sie auf ihre Hinrichtung warteten. Eine wahrlich elende Veranstaltung. Es dauerte nicht lange und ich hatte begriffen, dass ich mich in einer fürchterlichen Situation befand, und ich sah in Gedanken schon, wie ich obdachlos Mülltonnen nach etwas Essbarem durchsuche. Mir wurde bewusst, welches Kreuz Menschen zu tragen bereit sind, wenn sie sich bis hierher haben treiben lassen. Schon rein äußerlich waren alle der schauerlichen Situation angepasst. Eine Tragödie, obwohl es diese Menschen nach meiner Überzeugung allesamt selbst zu verantworten hatten (mich eingeschlossen), dass sie hier gelandet waren. Überall herrschte die Stimmung, also ob jetzt die Welt unterginge. Nach kurzer Wartezeit wurde ich von diesem erbärmlichen Anblick erlöst. Mein Name wurde aufgerufen. Ich hatte mich zum Rechtspfleger zu begeben. Ich betrat ein schlichtes, sehr spartanisch eingerichtetes Amtszimmer. Der Rechtspfleger begrüßte mich sehr nett und verständnisvoll. Er wusste wohl aus Erfahrung um die mentale Verfassung seiner „Besucher“. Fast freundschaftlich gingen wir den von mir vorbereiteten Fragebogen durch, wobei er einige unwesentliche Änderungen hinzufügte. Anschließend musste ich das Dokument unterschreiben und wurde mit den tröstlichen Worten, dass „alles wieder besser würde“ entlassen. Die Prozedur war vorbei. Ich verließ das Gerichtsgebäude fluchtartig und war wieder einmal um eine tiefgehende Erfahrung reicher. Dieser Vorhof der Hölle bleibt dem Schuldendelinquenten heute erspart. Aus Ersparnis- und Vereinfachungsgründen erledigt diese Prozedur inzwischen der Gerichtsvollzieher bei Ihnen zu Hause. Am Ablauf an sich ändert das nichts. Aber es ist ein Grund mehr, sich mit dem Gerichtsvollzieher gut zu stellen - soweit das angesichts der Situation eben geht. Nach dieser, meiner ersten eidesstattlichen Versicherung, trat ein gewaltiger Wandel in meinem Leben ein. Ich stellte fest, dass meine Gläubiger schlagartig keine Macht mehr hatten. Sie liefen jetzt gegen eine Wand. Jedes mal, wenn ich nun aufgrund von Gerichtstiteln Aufforderungen zum Ablegen des Offenbarungseides bekam, teilte ich dem Gericht mein Aktenzeichen mit, unter dem zu lesen stand, dass ich selbiges bereits erledigt habe. Prompt wurde jeder weitere Termin umgehend abgesetzt. Ein sehr praktisches System. Wochen später „durfte“ ich die eidesstattliche Versicherung auch für meinen privaten Bereich ablegen. Nur sah ich diesmal der Veranstaltung weitaus gelassener entgegen. Ich hatte es mit einer netten Rechtspflegerin zu tun, die mir nach Abgabe des Formulars Mut für die Zukunft zusprach. Ich ließ die Prozedur geradezu lässig über mich ergehen, denn ich hatte erfahren, dass es gar nicht so schlimm ist und dadurch ein neues Bewusstsein der Situation aufgebaut: Ich kannte das Verfahren bereits. Was man kennt, fürchtet man nicht. Des weiteren machte ich meinen Gläubigern einen Strich durch die Rechnung. Diese hatten sich immer
hartnäckiger gezeigt und rückten mir fast schon körperlich auf den Leib. Durch den Offenbarungseid schauten sie jetzt in die Röhre - per Gesetz. Ich hatte den Rücken jetzt wirklich frei und konnte darangehen, mir eine neue und bessere Ausgangsposition zu schaffen. Ich wollte mir eine neue finanzielle Freiheit eröffnen und damit natürlich mir selbst, aber auch den anderen Beteiligten helfen. Nach Ablegen des Offenbarungseides verstanden meine Gläubiger sofort, dass jetzt ein anderer Wind pfeift. Nach all dem Wirbel, den sie vorher veranstalteten, wurden sie jetzt bedachtsam und zahmer. Sie waren jetzt völlig machtlos. Das ist die beste Basis für Kompromisse. Drohgespräche und Drohgebärden wandelten sich plötzlich in verständnisvolle, ja mitfühlende Anteilnahme und lahme Gesten. Natürlich stand dahinter immer noch die Zielsetzung, wenigstens ein paar Mark aus mir herauszuholen. Aber für die nächsten Jahre war ich Herr der Situation. Der Offenbarungseid hatte mir das Heft des Handelns in die Hand gegeben. Mit amtlichem Siegel zu neuen Taten Was spielt sich bei der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung eigentlich ab. Nicht mehr und nicht weniger als dass man quasi öffentlich erklärt, dass man pleite ist. Wo ist das Problem. Wer restlos pleite ist, kann es ruhig zugeben. Es ist schließlich die Wahrheit und nichts als die Wahrheit. Warum verheimlichen, was die Gläubiger bereits wissen oder zumindest ahnen und womöglich schon überall herumplaudern. Selbstverständlich wird die ganze Aktion in das öffentliche Schuldnerverzeichnis aufgenommen und damit für fast jedermann abrufbar. Auf dieses Verzeichnis haben beispielsweise die Auskunfteien Zugriff. Sie übernehmen diese Daten und geben sie auf Anfrage an fast jeden weiter. Eine Kreditaufnahme bei einem Geldinstitut oder anderen Unternehmen ist kaum mehr möglich. Und bei allen Verträgen, wo zuerst eine SchufaAuskunft eingeholt wird, schauen Sie fortan in die Röhre. Ich selbst war aber erstaunt. Denn während der Jahre, in denen ich mit dem Makel der eidesstattlichen Versicherung lebte, habe ich überhaupt keine Kredite gebraucht. Ich habe sie nicht einmal vermisst. Ich war von einer schweren Last befreit, bei mir gab es nichts mehr zu holen. Diese Befreiung drückte sich dahingehend aus, dass ich mich endlich auf neue Aufgaben und Herausforderungen konzentrieren konnte. Die Welt stand wieder offen - frei von allen Nachstellungen. Mein ruinierter finanzieller Ruf ist für mich das beste Startkapital gewesen. Ab diesem Punkt konnte ich aus meinen Schulden sogar richtiges Kapital schlagen. Doch ich möchte noch nicht vorgreifen. Wie das ging, lesen Sie im Kapitel „Reich durch Vergleich“. Heute, geschult und gestählt durch viele Erfahrungen, sorge ich gleich vorneweg dafür, dass ich den Gang zum Amtsgericht gar nicht mehr machen muss. Einige Schutzmechanismen bewirken das. Alle hängen damit zusammen, dass ich selbst die Initiative ergreife. 1. Sobald ich keinen Ausweg sehe, mit dem ich die Zahlung eines eingeforderten Betrages hinauszögern kann, greife ich zum Telefon und setze mich sofort mit dem Gläubiger in Verbindung. Wie gesagt: Reden, reden, reden. Damit schaffe ich es immer, ein bezahlbares Zahlungsziel mit für mich annehmbaren und angenehmen Raten zu vereinbaren.
2. Unterliege ich in einem Zivilprozess, dann lasse ich bereits im Verhandlungsprotokoll die für mich angenehme und mögliche Zahlungsweise aufnehmen. Richter sind weitaus milder und sachlicher als Gläubiger und wirken hier oft als meine Sachwalter. Der Gläubiger traut sich nicht, dem Richter zu widersprechen und nimmt ergeben dessen Vorschläge entgegen. 3. Ist doch ein Versäumnisurteil ergangen, setze ich mich umgehend mit dem Gläubiger oder dessen Anwalt in Verbindung und handle ein mir gefälliges Zahlungsziel mit bezahlbaren Raten aus. Ich kann nur immer wieder betonen: Bleiben Sie Herr im Ring und damit Bestimmer Ihres eigenen Schuldenverfahrens. Agieren Sie. Immer einen Schritt voraus. Setzen Sie sich selbst in einer absolut ausweglos scheinenden Situation beharrlich mit dem Gläubiger oder dessen Vertreter in Verbindung und arbeiten Sie nachhaltig an einem Zahlungskompromiss. Dabei ist völlig zu vernachlässigen, welche Schweinereien oder dummdreiste Verhaltensweise Sie sich mit Ihrer vorigen miserablen Zahlungsmoral gegenüber Ihrem Gläubiger geleistet haben. Der will vor allem Kohle sehen, unabhängig davon, welche persönlichen Ressentiments ihn umtreiben. Logisch, es gibt immer gnadenlose und unerbittliche Schuldforderer. Aber ich habe in langen Jahren festgestellt, dass jeder, ich wiederhole JEDER, mit einer geschickten Kommunikation weichgeklopft werden kann manche sogar richtiggehend windelweich. Selbst wenn sich ein Gläubiger anfänglich störrisch wie ein alter Esel zeigt. Reicht ein Telefonat nicht, müssen eben mehrere herhalten. Meistens, in der Regel schon nach dem dritten Anruf, liegen beim Gläubiger die Nerven blank. Bei mir haben ausnahmslos alle, wenn bisweilen auch widerwillig, selbst dem für sie ungünstigsten Zahlungsplan zugestimmt. Steter Tropfen höhlt jeden Stein. Sollten dennoch alle Stricke reißen, also ein Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung anstehen, können Sie diese durch bestimmte Anträge immer noch über einen längeren Zeitraum hinauszögern. Lesen Sie dazu das Kapitel „Verfahrensfragen“. Wenn Sie clever sind und das Geschehen in die Hand nehmen, brauchen Sie nicht den dornigen Weg des Offenbarungseides zu gehen. Nehmen Sie lieber die breite, gut asphaltierte Schnellstraße der Kommunikation. Es liegt tatsächlich in Ihrer Hand, durch mündliche oder schriftliche Absprachen dafür zu sorgen, dass Ihnen der Gang zum Rechtspfleger erspart bleibt. Jede Lösung, die Sie mit Ihrem Schuldforderer erzielen, ist besser als eine gerichtliche Auseinandersetzung. Nur wenn Sie Ihre Geisteshaltung, Ihre Einstellung ändern, verbessern Sie Ihre Lebensqualität.
Das „neue“ Insolvenzgesetz Wenn Sie die Anregungen aus diesem Buch befolgen, werden Sie in der Lage sein, Ihre Schulden selbst abzuwickeln. Egal, wie hoch Ihre finanziellen „Aufgaben“ auch sind. Am 1. Januar 1999 ist das neue Insolvenzgesetz in Kraft getreten. Die wichtigsten Auszüge nebst zwei sehr interessanten Kommentaren finden Sie im Anschluss an dieses Kapitel. Sollten Sie wirklich nicht in der Lage sein, Ihre Schulden aus eigener Kraft und allein zu regeln, wird dieses Gesetz für Sie vielleicht ein gutes Hilfsmittel sein. Aber eben nur vielleicht. Ich bin der festen Ansicht, dass man sich seine finanzielle Handlungsfreiheit nicht nehmen lassen darf. In der Zeit, als ich, manchmal unter schwierigsten Umständen, meine Schuldenlasten regulierte, traf ich fortlaufend Leute, die sich in einer ähnlichen Situation befanden. Sie schüttelten immer wieder verständnislos den Kopf, wenn wir uns „unter Fachleuten“ über Schuldenregulierung an und für sich unterhielten. Sie drückten ihr Unverständnis darüber aus, dass ich mich solcher Mühsal unterzog, um meine Schulden loszuwerden. „Solche Anstrengungen würde ich nicht machen. Zum Glück gibt es ja bald das neue Insolvenzgesetz, dann habe ich nach sieben Jahren Ruhe.“ Das neue Insolvenzgesetz geisterte und geistert wie ein Flaschengeist durch die Schuldnerszene. Auch ich habe kurze Zeit daran gedacht, diese neue und, wie es allgemein heißt, tolle Möglichkeit des Schuldenabbaus in Anspruch zu nehmen. Allerdings kannte ich damals den Inhalt dieses Gesetzes nur vom Hörensagen. Je mehr ich darüber erfuhr, desto froher war und bin ich, dass ich es nicht in Anspruch genommen habe und meine Schulden lieber auf meine Art regelte. Für mich käme es niemals in Frage, mein Leben und meine finanziellen Spielräume in fremde Hände zu geben. Sieben lange Jahre sollen andere Menschen über mich bestimmen und darüber, was mit meinem schwerverdienten Geld geschieht. Das kann und darf nicht Sinn und Zweck in einer derart miserablen finanziellen Situation sein. Heute bin ich gottfroh, dass ich mein Leben und mein wirtschaftliches wie finanzielles Schicksal selbst in die Hand genommen habe. Ich bin über den Berg, wie aber sieht es bei jenen aus, die sich auf dieses Gesetz verlassen? Sehr viele der Zeitgenossen, die an dieses Gesetz glaubten, schauen inzwischen ziemlich bedeppert aus der Wäsche. Zweierlei sind sie dadurch nämlich immer noch nicht losgeworden: 1. Ihre Schulden. Schuldenregulierung durch Gutdünken Dritter bedeutet keine Lösung, sondern schleichende Armut. 2. Die seelische Belastung bleibt. Nach wie vor kann an jeder Ecke ein Gläubiger lauern. Im Leben regelt sich nichts von selbst. Kein Schuldner darf denken, dass der Gesetzgeber ihm durch das neue Insolvenzrecht einen Freifahrtschein ausgestellt hat und ihn nun machen lässt, was er will.
Das Insolvenzgesetz schützt den Schuldner nicht. Es regelt nur die Schuldabtragung. Aber nicht im Sinne des Schuldners. Was die Vertreter des Rechts können, kann man auch selbst machen. Nein, das ist untertrieben, man kann es selbst viel besser machen. Lesen Sie im folgenden zunächst einmal, welche Anforderungen, Bestimmungen und Vorschriften das neue Insolvenzrecht beinhaltet. Entscheiden Sie dann selbst, ob das ein Ihnen genehmer Weg der Schuldenregulierung ist.
Insolvenzordnung (InsO) Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Erster Teil Allgemeine Vorschriften
§ 1 Ziele des Insolvenzverfahrens Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. Dem redlichen Schuldner wird Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien.
§ 2 Amtsgericht als Insolvenzgericht (1)
Für das Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat, als Insolvenzgericht für den Bezirk dieses Landgerichts ausschließlich zuständig.
(2)
Die Landesregierungen werden ermächtigt, zur sachdienlichen Förderung oder schnelleren Erledigung der Verfahren durch Rechtsverordnung andere oder zusätzliche Amtsgerichte zu Insolvenzgerichten zu bestimmen und die Bezirke der Insolvenzgerichte abweichend festzulegen. Die Landesregierungen können die Ermächtigung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen.
§ 3 Örtliche Zuständigkeit (1)
Örtlich zuständig ist ausschließlich das Insolvenzgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Liegt der Mittelpunkt einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit des Schuldners an einem anderen Ort, so ist ausschließlich das Insolvenzgericht zuständig, in dessen Bezirk dieser Ort liegt.
(2)
Sind mehrere Gerichte zuständig, so schließt das Gericht, bei dem zuerst die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt worden ist, die übrigen aus.
§ 4 Anwendbarkeit der Zivilprozessordnung Für das Insolvenzverfahren gelten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, die Vorschriften der Zivilprozessordnung entsprechend.
§ 5 Verfahrensgrundsätze
(1)
Das Insolvenzgericht hat von Amts wegen alle Umstände zu ermitteln, die für das Insolvenzverfahren von Bedeutung sind. Es kann zu diesem Zweck insbesondere Zeugen und Sachverständige vernehmen.
(2)
Die Entscheidungen des Gerichts können ohne mündliche Verhandlung ergehen.
(3)
Tabellen und Verzeichnisse können maschinell hergestellt und bearbeitet werden.
§ 6 Sofortige Beschwerde (1)
Die Entscheidungen des Insolvenzgerichts unterliegen nur in den Fällen einem Rechtsmittel, in denen dieses Gesetz die sofortige Beschwerde vorsieht.
(2)
Die Beschwerdefrist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Das Insolvenzgericht kann der Beschwerde abhelfen.
(3)
Die Entscheidung des Landgerichts über die Beschwerde wird erst mit der Rechtskraft wirksam. Das Landgericht kann jedoch die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung anordnen.
§ 7 Weitere Beschwerde (1)
Gegen die Entscheidung des Landgerichts lässt das Oberlandesgericht auf Antrag die sofortige weitere Beschwerde zu, wenn diese darauf gestützt wird, dass die Entscheidung auf einer Verletzung des Gesetzes beruht und die Nachprüfung der Entscheidung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung geboten ist. Für den Zulassungsantrag gelten die Vorschriften über die Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde entsprechend, für die Prüfung der Verletzung des Gesetzes die §§ 550, 551, 561 und 563 der Zivilprozessordnung.
(2)
Will das Oberlandesgericht bei der Entscheidung über die weitere Beschwerde in einer Frage aus dem Insolvenzrecht von der auf weitere Beschwerde ergangenen Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts abweichen, so hat es die weitere Beschwerde dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorzulegen. Ist über die Rechtsfrage bereits eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs ergangen, so gilt das gleiche, wenn das Oberlandesgericht von dieser Entscheidung abweichen will. Der Vorlagebeschluss ist zu begründen; ihm ist die Stellungnahme des Beschwerdeführers beizufügen.
(3)
Sind in einem Land mehrere Oberlandesgerichte errichtet, so kann die Entscheidung über die weitere Beschwerde in Insolvenzsachen von den Landesregierungen durch Rechtsverordnung einem der Oberlandesgerichte oder dem Obersten Landesgericht zugewiesen werden, sofern die Zusammenfassung der Rechtspflege in Insolvenzsachen, insbesondere der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, dienlich ist. Die Landesregierungen können die Ermächtigung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen. Absatz 2 bleibt unberührt.
§ 8 Zustellungen (1) Die Zustellungen geschehen von Amts wegen. Sie können durch Aufgabe zur Post erfolgen. Einer Beglaubigung des zuzustellenden Schriftstücks bedarf es nicht. (2) An Personen, deren Aufenthalt unbekannt ist, wird nicht zugestellt. Haben sie einen zur Entgegennahme von Zustellungen berechtigten Vertreter, so wird dem Vertreter zugestellt. (3) Das Insolvenzgericht kann den Insolvenzverwalter beauftragen, die Zustellungen durchzuführen.
§ 9 Öffentliche Bekanntmachung (1)
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt durch Veröffentlichung in dem für amtliche Bekanntmachungen des Gerichts bestimmten Blatt; die Veröffentlichung kann auszugsweise geschehen. Dabei ist der Schuldner genau zu bezeichnen, insbesondere sind seine Anschrift und sein Geschäftszweig anzugeben. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
(2)
Das Insolvenzgericht veranlassen.
(3)
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn dieses Gesetz neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt.
kann
weitere
und
wiederholte
Veröffentlichungen
§ 10 Anhörung des Schuldners (1)
Soweit in diesem Gesetz eine Anhörung des Schuldners vorgeschrieben ist, kann sie unterbleiben, wenn sich der Schuldner im Ausland aufhält und die Anhörung das Verfahren übermäßig verzögern würde oder wenn der Aufenthalt des Schuldners unbekannt ist. In diesem Fall soll ein Vertreter oder Angehöriger des Schuldners gehört werden.
(2)
Ist der Schuldner keine natürliche Person, so gilt Absatz 1 entsprechend für die Anhörung von Personen, die zur Vertretung des Schuldners berechtigt oder an ihm beteiligt sind.
Zweiter Teil Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfasstes Vermögen und Verfahrensbeteiligte.
Erster Abschnitt Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren
§ 11 Zulässigkeit des Insolvenzverfahrens (1)
Ein Insolvenzverfahren kann über das Vermögen jeder natürlichen und jeder juristischen Person eröffnet werden. Der nicht rechtsfähige Verein steht insoweit einer juristischen Person gleich.
(2)
Ein Insolvenzverfahren kann ferner eröffnet werden: 1.
(3)
über das Vermögen einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Partnerreederei, Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung); 2. nach Maßgabe der §§ 315 bis 334 über einen Nachlass, über das Gesamtgut einer fortgesetzten Gütergemeinschaft oder über das Gesamtgut einer Gütergemeinschaft, das von den Ehegatten gemeinschaftlich verwaltet wird. Nach Auflösung einer juristischen Person oder einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zulässig, solange die Verteilung des Vermögens nicht vollzogen ist.
§ 12 Juristische Personen des öffentlichen Rechts Unzulässig ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bundes oder eines Landes; einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht eines Landes untersteht, wenn das Landesrecht dies bestimmt. Hat ein Land nach Absatz 1 Nr. 2 das Insolvenzverfahren über das Vermögen einer juristischen Person für unzulässig erklärt, so können im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung dieser juristischen Person deren Arbeitnehmer von dem Land die Leistungen verlangen, die sie im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach den Vorschriften des Arbeitsförderungsgesetzes über das Insolvenzausfallgeld vom Arbeitsamt und nach den Vorschriften des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom Träger der Insolvenzsicherung beanspruchen könnten.
§ 13 Eröffnungsantrag (1)
Das Insolvenzverfahren wird nur auf Antrag eröffnet. Antragsberechtigt sind die Gläubiger und der Schuldner.
(2)
Der Antrag kann zurückgenommen werden, bis das Insolvenzverfahren eröffnet oder der Antrag rechtskräftig abgewiesen ist.
§ 14 Antrag eines Gläubigers (1)
Der Antrag eines Gläubigers ist zulässig, wenn der Gläubiger ein rechtliches Interesse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat und seine Forderung und den Eröffnungsgrund glaubhaft macht.
(2)
Ist der Antrag zulässig, so hat das Insolvenzgericht den Schuldner zu hören.
§ 15 Antragsrecht bei juristischen Personen u. Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit (1) Zum Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer juristischen Person oder einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit ist außer den Gläubigern jedes Mitglied des Vertretungsorgans, bei einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit oder bei einer Kommanditgesellschaft auf Aktien jeder persönlich haftende Gesellschafter, sowie jeder Abwickler berechtigt. (2) Wird der Antrag nicht von allen Mitgliedern des Vertretungsorgans, allen persönlich haftenden Gesellschaftern oder allen Abwicklern gestellt, so ist er zulässig, wenn der Eröffnungsgrund glaubhaft gemacht wird. Das Insolvenzgericht hat die übrigen Mitglieder des Vertretungsorgans, persönlich haftenden Gesellschafter oder Abwickler zu hören. (3) Ist bei einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person, so gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend für die organschaftlichen Vertreter und die Abwickler der zur Vertretung der Gesellschaft ermächtigten Gesellschafter. Entsprechendes gilt, wenn sich die Verbindung von Gesellschaften in dieser Art fortsetzt.
§ 16 Eröffnungsgrund Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens setzt voraus, dass ein Eröffnungsgrund gegeben ist.
§ 17 Zahlungsunfähigkeit (1) Allgemeiner Eröffnungsgrund ist die Zahlungsunfähigkeit. (2) Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat.
§ 18 Drohende Zahlungsunfähigkeit (1) Beantragt der Schuldner die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, so ist auch die drohende Zahlungsunfähigkeit Eröffnungsgrund. (2) Der Schuldner droht zahlungsunfähig zu werden, wenn er voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen. (3) Wird bei einer juristischen Person oder einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit der Antrag nicht, von allen Mitgliedern des Vertretungsorgans allen persönlich
haftenden Gesellschaftern oder allen Abwicklern gestellt, so ist Absatz 1 nur anzuwenden, wenn der oder die Antragsteller zur Vertretung der juristischen Person oder der Gesellschaft berechtigt sind.
§ 19 Überschuldung (1)
Bei einer juristischen Person ist auch die Überschuldung Eröffnungsgrund.
(2)
Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Bei der Bewertung des Vermögens des Schuldners ist jedoch die Fortführung des Unternehmens zugrunde zu legen, wenn diese nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist.
(3)
Ist bei einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person, so gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend. Dies gilt nicht, wenn zu den persönlichen haftenden Gesellschaftern eine andere Gesellschaft gehört, bei der ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist.
§ 20 Auskunftspflicht im Eröffnungsverfahren Ist der Antrag zulässig, so hat der Schuldner dem Insolvenzgericht die Auskünfte zu erteilen, die zur Entscheidung über den Antrag erforderlich sind. Die §§ 97, 98, 101 Abs. 1 Satz 1, 2, Abs. 2 gelten entsprechend.
§ 21 Anordnung von Sicherungsmaßnahmen (1)
Das Insolvenzgericht hat alle Maßnahmen zu treffen, die erforderlich erscheinen, um bis zur Entscheidung über den Antrag eine den Gläubigern nachteilige Veränderung in der Vermögenslage des Schuldners zu verhüten.
(2)
Das Gericht kann insbesondere
(3)
1.
einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen, für den die §§ 58, 58 bis 66 entsprechend gelten;
2.
dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegen oder anordnen, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind;
3.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner untersagen oder einstweilen einstellen, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Reichen andere Maßnahmen nicht aus, so kann das Gericht den Schuldner zwangsweise vorführen und nach Anhörung in Haft nehmen lassen. Ist der Schuldner keine natürliche Person, so gilt entsprechendes für seine
organschaftlichen Vertreter. Für die Anordnung von Haft gilt § 98 Abs. 3 entsprechend.
§ 22 Rechtsstellung des vorläufigen Insolvenzverwalters (1) Wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, so geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. In diesem Fall hat der vorläufige Insolvenzverwalter: 1.
das Vermögen des Schuldners zu sichern und zu erhalten;
2.
ein Unternehmen, das der Schuldner betreibt, bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortzuführen, soweit nicht das Insolvenzgericht einer Stillegung zustimmt, um eine erhebliche Verminderung des Vermögens zu vermeiden;
3.
zu prüfen, ob das Vermögen des Schuldners die Kosten des Verfahrens decken wird; das Gericht kann ihn zusätzlich beauftragen, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens des Schuldners bestehen.
(2) Wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, ohne dass dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt wird, so bestimmt das Gericht die Pflichten des vorläufigen Insolvenzverwalters. Sie dürfen nicht über die Pflichten nach Absatz 1 Satz 2 hinausgehen. (3) Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume des Schuldners zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Der Schuldner hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in seine Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten. Er hat ihm alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen; die §§ 97, 98, 101 Abs. 1 Satz 1, 2, Abs. 2 gelten entsprechend.
§ 23 Bekanntmachung der Verfügungsbeschränkungen (1) Der Beschluss, durch den eine der in § 21 Abs. 2 Nr. 2 vorgesehenen Verfügungsbeschränkungen angeordnet und ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt wird, ist öffentlich bekannt zu machen. Er ist dem Schuldner, den Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, und dem vorläufigen Insolvenzverwalter besonders zuzustellen. Die Schuldner des Schuldners sind zugleich aufzufordern, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. (2) Ist der Schuldner im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragen, so hat die Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts dem Registergericht eine Ausfertigung des Beschlusses zu übermitteln.
(3) Für die Eintragung der Verfügungsbeschränkung im Grundbuch, im Schiffsregister, im Schiffsbauregister und im Register über Pfandrechte an Luftfahrzeugen gelten die §§ 32, 33 entsprechend.
§ 24 Wirkungen der Verfügungsbeschränkungen (1) Bei einem Verstoß gegen eine der in § 21 Abs. 2 Nr. 2 vorgesehenen Verfügungsbeschränkungen gelten die §§ 81, 82 entsprechend. (2) Ist die Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners auf einen vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen, so gelten für die Aufnahme anhängiger Rechtsstreitigkeiten § 85 Abs. 1 Satz 1 und § 86 entsprechend.
§ 25 Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen (1) Werden die Sicherungsmaßnahmen aufgehoben, so gilt für die Bekanntmachung der Aufhebung einer Verfügungsbeschränkung § 23 entsprechend. (2) Ist die Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners auf einen vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen, so hat dieser vor der Aufhebung seiner Bestellung aus dem von ihm verwalteten Vermögen die entstandenen Kosten zu berichtigen und die von ihm begründeten Verbindlichkeiten zu erfüllen. Gleiches gilt für die Verbindlichkeiten aus einem Dauerschuldverhältnis, soweit der vorläufige Insolvenzverwalter für das von ihm verwaltete Vermögen die Gegenleistung in Anspruch genommen hat.
§ 26 Abweisung mangels Masse (1)
Das Insolvenzgericht weist den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ab, wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Die Abweisung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird.
(2)
Das Gericht hat die Schuldner, bei denen der Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen worden ist, in ein Verzeichnis einzutragen (Schuldnerverzeichnis). Die Vorschriften über das Schuldnerverzeichnis nach der Zivilprozessordnung gelten entsprechend; jedoch beträgt die Löschungsfrist fünf Jahre.
(3)
Wer nach Absatz 1 Satz 2 einen Vorschuss geleistet hat, kann die Erstattung des vorgeschossenen Betrages von jeder Person verlangen, die entgegen den Vorschriften des Gesellschaftsrechts den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens pflichtwidrig und schuldhaft nicht gestellt hat. Ist streitig, ob die Person pflichtwidrig und schuldhaft gehandelt hat, so trifft sie die Beweislast. Der Anspruch verjährt in fünf Jahren.
§ 27 Eröffnungsbeschluss
(1)
Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, so ernennt das Insolvenzgericht einen Insolvenzverwalter. Die §§ 270, 313 Abs. 1 bleiben unberührt.
(2)
Der Eröffnungsbeschluss enthält:
(3)
1.
Firma oder Namen und Vornamen, Geschäftszweig oder Beschäftigung, gewerbliche Niederlassung oder Wohnung des Schuldners;
2.
Namen und Anschrift des Insolvenzverwalters;
3.
die Stunde der Eröffnung.
Ist die Stunde der Eröffnung nicht angegeben, so gilt als Zeitpunkt der Eröffnung die Mittagsstunde des Tages, an dem der Beschluss erlassen worden ist.
§ 28 Aufforderungen an die Gläubiger und die Schuldner (1)
Im Eröffnungsbeschluss sind die Gläubiger aufzufordern, ihre Forderungen innerhalb einer bestimmten Frist unter Beachtung des § 174 beim Insolvenzverwalter anzumeiden. Die Frist ist auf einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen und höchstens drei Monaten festzusetzen.
(2)
Im Eröffnungsbeschluss sind die Gläubiger aufzufordern, dem Verwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden.
(3)
Im Eröffnungsbeschluss sind die Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, aufzufordern, nicht mehr an den Schuldner zu leisten, sondern an den Verwalter.
§ 29 Terminbestimmungen (1)
(2)
Im Eröffnungsbeschluss bestimmt das Insolvenzgericht Termine für: 1.
eine Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Insolvenzverfahrens beschlossen wird (Berichtstermin); der Termin soll nicht über sechs Wochen und darf nicht über drei Monate hinaus angesetzt werden;
2.
eine Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin); der Zeitraum zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem Prüfungstermin soll mindestens eine Woche und höchstens zwei Monate betragen.
Die Termine können verbunden werden.
§ 30 Bekanntmachung des Eröffnungsbeschlusses. Hinweis auf Restschuldbefreiung (1)
Die Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts hat den Eröffnungsbeschluss sofort öffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung ist, unbeschadet des § 9, auszugsweise im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.
(2)
Den Gläubigern und Schuldnern des Schuldners und dem Schuldner selbst ist der Beschluss besonders zuzustellen.
(3)
Ist der Schuldner eine natürliche Person, so soll er bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens darauf hingewiesen werden, dass er nach Maßgabe der §§ 286 bis 303 Restschuldbefreiung erlangen kann.
§ 31 Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister Ist der Schuldner im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragen, so hat die Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts dem Registergericht zu übermitteln: 1.
Im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Ausfertigung des Eröffnungsbeschlusses;
2.
Im Falle der Abweisung des Eröffnungsantrags mangels Masse eine Ausfertigung des abweisenden Beschlusses, wenn der Schuldner eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit ist, die durch die Abweisung mangels Masse aufgelöst wird.
§ 32 Grundbuch (1) Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist in das Grundbuch einzutragen: 1.
bei Grundstücken, als deren Eigentümer der Schuldner eingetragen ist;
2.
bei den für den Schuldner eingetragenen Rechten an Grundstücken und an eingetragenen Rechten, wenn nach der Art des Rechts und den Umständen zu befürchten ist, dass ohne die Eintragung die Insolvenzgläubiger benachteiligt würden.
(2) Soweit dem Insolvenzgericht solche Grundstücke oder Rechte bekannt sind, hat es das Grundbuchamt von Amts wegen um die Eintragung zu ersuchen. Die Eintragung kann auch vom Insolvenzverwalter beim Grundbuchamt beantragt werden. (3) Werden ein Grundstück oder ein Recht, bei denen die Eröffnung des Verfahrens eingetragen worden ist, vom Verwalter freigegeben oder veräußert, so hat das
Insolvenzgericht auf Antrag das Grundbuchamt um Löschung der Eintragung zu ersuchen. Die Löschung kann auch vom Verwalter beim Grundbuchamt beantragt werden.
§ 33 Register für Schiffe und Luftfahrzeuge Für die Eintragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in das Schiffsregister, das Schiffsbauregister und das Register für Pfand-rechte an Luftfahrzeugen gilt § 32 entsprechend. Dabei treten an die Stelle der Grundstücke die in diese Register eingetragenen Schiffe, Schiffsbauwerke und Luftfahrzeuge, an die Stelle des Grundbuchamts das Registergericht.
§ 34 Rechtsmittel (1)
Wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgelehnt, so steht dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 erfolgt, dem Schuldner die sofortige Beschwerde zu.
(2)
Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, so steht dem Schuldner die sofortige Beschwerde zu.
(3)
Sobald eine Entscheidung, die den Eröffnungsbeschluss aufhebt, Rechtskraft erlangt hat, ist die Aufhebung des Verfahrens öffentlich bekannt zu machen § 200 Abs. 2 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. Die Wirkungen der Rechtshandlungen, die vom Insolvenzverwalter oder ihm gegenüber vorgenommen worden sind, werden durch die Aufhebung nicht berührt.
Zweiter Abschnitt Insolvenzmasse. Einteilung der Gläubiger § 35 Begriff der Insolvenzmasse Das Insolvenzverfahren erfasst das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (Insolvenzmasse).
§ 36 Unpfändbare Gegenstände (1)
Gegenstände, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen, gehören nicht zur Insolvenzmasse.
(2)
Zur Insolvenzmasse gehören jedoch 1. die Geschäftsbücher des Schuldners; gesetzliche Pflichten zur Aufbewahrung von Unterlagen bleiben unberührt;
2. die Sachen, die nach § 811 Nr. 4 und 9 der Zivilprozessordnung nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen. 3. Sachen, die zum gewöhnlichen Hausrat gehören und im Haushalt des Schuldners gebraucht werden, gehören nicht zur Insolvenzmasse, wenn ohne weiteres ersichtlich ist, dass durch ihre Verwertung nur ein Erlas erzielt werden würde, der zu dem Wert außer allem Verhältnis steht.
§ 37 Gesamtgut bei Gütergemeinschaft (1) Wird bei dem Güterstand der Gütergemeinschaft das Gesamtgut von einem Ehegatten allein verwaltet und über das Vermögen dieses Ehegatten das Insolvenzverfahren eröffnet, so gehört das Gesamtgut zur Insolvenzmasse. Eine Auseinandersetzung des Gesamtguts findet nicht statt. Durch das Insolvenzverfahren über das Vermögen des anderen Ehegatten wird das Gesamtgut nicht berührt. (2) Verwalten die Ehegatten das Gesamtgut gemeinschaftlich, so wird das Gesamtgut durch das Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Ehegatten nicht berührt. (3) Absatz 1 ist bei der fortgesetzten Gütergemeinschaft mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle des Ehegatten, der das Gesamt-gut allein verwaltet, der überlebende Ehegatte, an die Stelle des anderen Ehegatten die Abkömmlinge treten.
§ 38 Begriff der Insolvenzgläubiger Die Insolvenzmasse dient zur Befriedigung der persönlichen Gläubiger, die einen zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner haben (Insolvenzgläubiger).
§ 39 Nachrangige Insolvenzgläubiger (1) Im Rang nach den übrigen Forderungen der Insolvenzgläubiger werden in folgender Rangfolge, bei gleichem Rang nach dem Verhältnis ihrer Beträge, berichtigt: 1.
die seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens laufenden Zinsen der Forderungen der Insolvenzgläubiger;
2.
die Kosten, die den einzelnen Insolvenzgläubigern durch ihre Teilnahme am Verfahren erwachsen;
3.
Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungsgelder und Zwangsgelder sowie solche Nebenfolgen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die zu einer Geldzahlung verpflichten;
4.
Forderungen auf eine unentgeltliche Leistung des Schuldners;
5.
Forderungen auf Rückgewähr des kapitalersetzenden Darlehens eines Gesellschafters oder gleichgestellte Forderungen.
(2) Forderungen, für die zwischen Gläubiger und Schuldner der Nachrang im Insolvenzverfahren vereinbart worden ist, werden im Zweifel nach den in Absatz 1 bezeichneten Forderungen berichtigt. (3) Die Zinsen der Forderungen nachrangiger Insolvenzgläubiger und die Kosten, die diesen Gläubigern, durch ihre Teilnahme am Verfahren entstehen, haben den gleichen Rang wie die Forderungen dieser Gläubiger.
§ 40 Unterhaltsansprüche Familienrechtliche Unterhaltsansprüche und familienrechtliche Erstattungsansprüche der Mutter eines nicht ehelichen Kindes gegen den Schuldner können im Insolvenzverfahren für die Zeit nach der Eröffnung nur geltend gemacht werden, soweit der Schuldner als Erbe des Verpflichteten haftet. § 100 bleibt unberührt.
§ 41 Nicht fällige Forderungen (1)
Nicht fällige Forderungen gelten als fällig.
(2)
Sind sie unverzinslich, so sind sie mit dem gesetzlichen Zinssatz abzuzinsen. Sie vermindern sich dadurch auf den Betrag der bei Hinzurechnung der gesetzlichen Zinsen für die Zeit von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zur Fälligkeit dem vollen Betrag der Forderung entspricht.
§ 293 Vergütung des Treuhänders (1) Der Treuhänder hat Anspruch auf Vergütung für eine Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand des Treuhänders und dem Umfang seiner Tätigkeit Rechnung zu tragen. (2) Die §§ 64 und 65 gelten entsprechend.
§ 294 Gleichbehandlung der Gläubiger (1)
Zwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger in das Vermögen des Schuldners sind während der Laufzeit der Abtretungserklärung nicht zulässig.
(2)
Jedes Abkommen des Schuldners oder anderer Personen mit einzelnen Insolvenzgläubigern, durch das diesen ein Sondervorteil verschafft wird, ist nichtig.
(3)
Gegen die Forderung auf die Bezüge, die von der Abtretungserklärung erfasst werden, kann der Verpflichtete eine Forderung gegen den Schuldner nur aufrechnen, soweit er bei einer Fortdauer des Insolvenzverfahrens nach §114 Abs. 2 zur Aufrechnung berechtigt wäre.
§ 295 Obliegenheiten des Schuldners Dem Schuldner obliegt es, während der Laufzeit der Abtretungserklärung 1.
eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen;
2.
Vermögen, das er von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zur Hälfte des Wertes an den Treuhänder herauszugeben;
3.
jeden Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder anzuzeigen, keine von der Abtretungserklärung erfassten Bezüge und kein von Nummer 2 erfasstes Vermögen zu verheimlichen und dem Gericht und dem Treuhänder auf Verlangen Auskunft über seine Erwerbstätigkeit oder seine Bemühungen, um eine solche zu erlangen, sowie über seine Bezüge und sein Vermögen zuerteilen;
4.
Zahlungen zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger nur an den Treuhänder zu leisten und keinem Insolvenzgläubiger einen Sondervorteil zu verschaffen.
5.
Soweit der Schuldner eine selbständige Tätigkeit ausübt, obliegt es ihm, die Insolvenzgläubiger durch Zahlungen an den Treuhänder so zu stellen, wie wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre.
§ 296 Verstoß gegen Obliegenheiten (1)
Das Insolvenzgericht versagt die Restschuldbefreiung auf Antrag eines Insolvenzgläubigers, wenn der Schuldner während der Laufzeit der Abtretungserklärung eine seiner Obliegenheiten verletzt und dadurch die Befriedigung der Insolvenzgläubiger beeinträchtigt; dies gilt nicht, wenn den Schuldner kein Verschulden trifft. Der Antrag kann nur binnen eines Jahres nach dem Zeitpunkt gestellt werden, in dem die Obliegenheitsverletzung dem Gläubiger bekannt geworden ist. Er ist nur zulässig, wenn die Voraussetzungen der Sätze 1 und 2 glaubhaft gemacht werden.
(2)
Vor der Entscheidung über den Antrag sind der Treuhänder, der Schuldner und die Insolvenzgläubiger zu hören. Der Schuldner hat über die Erfüllung seiner Obliegenheiten Auskunft zu erteilen und, wenn es der Gläubiger beantragt, die Richtigkeit dieser Auskunft an Eides Statt zu versichern. Gibt er die Auskunft oder die eidesstattliche Versicherung ohne hinreichende Entschuldigung nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist ab oder erscheint er trotz ordnungsgemäßer Ladung ohne hinreichende Entschuldigung nicht zu einem Termin, den das Gericht für die Erteilung der Auskunft oder die eidesstattliche Versicherung anberaumt hat, so ist die Restschuldbefreiung zu versagen.
(3)
Gegen die Entscheidung steht dem Antragsteller und dem Schuldner die sofortige Beschwerde zu. Die Versagung der Restschuldbefreiung ist öffentlich bekannt zu machen.
§ 297 Insolvenzstraftaten (1)
(2)
Das Insolvenzgericht versagt die Restschuldbefreiung auf Antrag eines Insolvenzgläubigers, wenn der Schuldner in dem Zeitraum zwischen Schlusstermin und Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder während der Laufzeit der Abtretungserklärung wegen einer Straftat nach den §§ 283 bis 283c des Strafgesetzbuchs rechtskräftig verurteilt wird. § 296 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 3, gilt entsprechend.
§ 298 Deckung der Mindestvergütung des Treuhänders (1) Das Insolvenzgericht versagt die Restschuldbefreiung auf Antrag des Treuhänders, wenn die an diesen abgeführten Beträge für das vorangegangene Jahr seiner Tätigkeit die Mindestvergütung nicht decken und der Schuldner den fehlenden Betrag nicht einzahlt, obwohl ihn der Treuhänder schriftlich zur Zahlung binnen einer Frist von mindestens zwei Wochen aufgefordert und ihn dabei auf die Möglichkeit der Versagung der Restschuldbefreiung hingewiesen hat. (2) Vor der Entscheidung ist der Schuldner zu hören. Die Versagung unterbleibt, wenn der Schuldner binnen zwei Wochen nach Aufforderung durch das Gericht den fehlenden Betrag einzahlt. (3) § 296 Abs. 3 gilt entsprechend.
§ 299 Vorzeitige Beendigung Wird die Restschuldbefreiung nach § 296, 297 oder 298 versagt, so enden die Laufzeit der Abtretungserklärung, das Amt des Treuhänders und die Beschränkung der Rechte der Gläubiger mit der Rechtskraft der Entscheidung.
§ 300 Entscheidung über die Restschuldbefreiung (1) Ist die Laufzeit der Abtretungserklärung ohne eine vorzeitige Beendigung verstrichen, so entscheidet das Insolvenzgericht nach Anhörung der Insolvenzgläubiger, des Treuhänders und des Schuldners durch Beschluss über die Erteilung der Restschuldbefreiung. (2) Das Insolvenzgericht versagt die Restschuldbefreiung auf Antrag eines Insolvenzgläubigers, wenn die Voraussetzungen des § 296 Abs. 1 oder 2 Satz 3 oder des § 297 vorliegen, oder auf Antrag des Treuhänders, wenn die Voraussetzungen des § 298 vorliegen.
(3) Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen. Wird die Restschuldbefreiung erteilt, so ist die Bekanntmachung, unbeschadet des § 9, auszugsweise im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Gegen den Beschluss steht dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger, der bei der Anhörung nach Absatz 1 die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt hat, die sofortige Beschwerde zu.
§ 301 Wirkung der Restschuldbefreiung (1) Wird die Restschuldbefreiung erteilt, so wirkt sie gegen alle Insolvenzgläubiger. Dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben. (2) Die Rechte der Insolvenzgläubiger gegen Mitschuldner und Bürgen des Schuldners sowie die Rechte dieser Gläubiger aus einer zu ihrer Sicherung eingetragenen Vormerkung oder aus einem Recht, das im Insolvenzverfahren zur abgesonderten Befriedigung berechtigt, werden durch die Restschuldbefreiung nicht berührt. Der Schuldner wird jedoch gegenüber dem Mitschuldner, dem Bürgen oder anderen Rückgriffsberechtigten in gleicher Weise befreit, wie gegenüber den Insolvenzgläubigern. (3) Wird ein Gläubiger befriedigt, obwohl er auf Grund der Restschuldbefreiung keine Befriedigung zu beanspruchen hat, so begründet dies keine Pflicht zur Rückgewähr des Erlangten.
§ 302 Ausgenommene Forderungen Von der Erteilung der Restschuldbefreiung werden nicht berührt: 1.
Verbindlichkeiten das Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung;
2.
Geldstrafen und die diesen in § 39 Abs. 1 Nr. 3 gleichgestellten Verbindlichkeiten des Schuldners.
§ 303 Widerruf der Restschuldbefreiung (1)
Auf Antrag eines Insolvenzgläubigers widerruft das Insolvenzgericht die Erteilung der Restschuldbefreiung, wenn sich nachträglich herausstellt, dass der Schuldner eine seiner Obliegenheiten vorsätzlich verletzt und dadurch die Befriedigung der Insolvenzgläubiger erheblich beeinträchtigt hat.
(2)
Der Antrag des Gläubigers ist nur zulässig, wenn er innerhalb eines Jahres nach der Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gestellt wird und wenn glaubhaft gemacht wird, dass die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen und dass der Gläubiger bis zur Rechtskraft der Entscheidung keine Kenntnis von ihnen hatte.
(3)
Vor der Entscheidung sind der Schuldner und der Treuhänder zu hören. Gegen die Entscheidung steht dem Antragsteller und dem Schuldner die sofortige Beschwerde zu. Die Entscheidung, durch welche die Restschuldbefreiung widerrufen wird, ist öffentlich bekannt zu machen.
Neunter Teil Verbraucherinsolvenzverfahren und sonstige Kleinverfahren Erster Abschnitt Anwendungsbereich § 304 Grundsatz (1)
Ist der Schuldner eine natürliche Person, die keine oder nur eine geringfügige selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, so gelten für das Verfahren die allgemeinen Vorschriften, soweit in diesen Teil nichts anderes bestimmt ist.
(2)
Eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ist insbesondere dann geringfügig im Sinne des Absatzes 1, wenn sie nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.
Zweiter Abschnitt Schuldenbereinigungsplan § 305 Eröffnungsantrag des Schuldners (1) Mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 311) oder unverzüglich nach diesem Antrag hat der Schuldner vorzulegen: 1.
eine Bescheinigung, die von einer geeigneten Person oder Stelle ausgestellt ist und aus der sich ergibt, dass eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Eröffnungsantrag erfolglos versucht worden ist; die Länder können bestimmen, welche Personen oder Stellen als geeignet anzusehen sind;
2.
den Antrag auf Erteilung von Restschuldbefreiung (§ 287) oder die Erklärung, dass Restschuldbefreiung nicht beantragt werden soll;
3.
ein Verzeichnis des vorhandenen Vermögens und des Einkommens (Vermögensverzeichnis), ein Verzeichnis der Gläubiger und ein Verzeichnis der gegen ihn gerichteten Forderungen; den Verzeichnissen ist die Erklärung beizufügen, dass die in diesen enthaltenen Angaben richtig und vollständig sind;
4.
einen Schuldenbereinigungsplan; dieser kann alle Regelungen enthalten, die unter Berücksichtigung der Gläubigerinteressen sowie der Vermögens-, Einkommens- und Familienverhältnisse des Schuldners geeignet sind, zu einer angemessenen Schuldenbereinigung zu führen; in den Plan ist
aufzunehmen, ob und inwieweit Bürgschaften, Pfandrechte und andere Sicherheiten der Gläubiger vom Plan berührt werden sollen. (2) In dem Verzeichnis der Forderungen nach Absatz 1 Nr. 3 kann auch auf beigefügte Forderungsaufstellungen der Gläubiger Bezug genommen worden. Auf Aufforderung des Schuldners sind die Gläubiger verpflichtet, auf ihre Kosten dem Schuldner zur Vorbereitung des Forderungsverzeichnisses eine schriftliche Aufstellung ihrer gegen diesen gerichteten Forderungen zu erteilen; Insbesondere haben sie ihm die Höhe ihrer Forderungen und deren Aufgliederung in Hauptforderung, Zinsen und Kosten anzugeben. Die Aufforderung des Schuldners muss einen Hinweis auf einen bereits bei Gericht eingereichten in naher Zukunft beabsichtigten Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens enthalten. (3) Hat der Schuldner die in Absatz 1 genannten Erklärungen und Unterlagen nicht vollständig abgegeben, so fordert ihn das Insolvenzgericht auf, das Fehlende unverzüglich zu ergänzen. Kommt der Schuldner dieser Aufforderung nicht binnen eines Monats nach, so gilt sein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens als zurückgenommen.
§ 306 Ruhen des Verfahrens (1)
Das Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ruht bis zur Entscheidung über den Schuldenbereinigungsplan. Dieser Zeitraum soll drei Monate nicht überschreiten
(2)
Absatz 1 steht der Anordnung von Sicherungsmaßnahmen nicht entgegen.
(3)
Beantragt ein Gläubiger die Eröffnung des Verfahrens, so hat das Insolvenzgericht vor der Entscheidung über die Eröffnung dem Schuldner Gelegenheit zu geben, ebenfalls einen Antrag zu stellen. Stellt der Schuldner einen Antrag, so gilt Absatz 1 auch für den Antrag des Gläubigers.
§ 307 Zustellung an die Gläubiger (1)
Das Insolvenzgericht stellt den vom Schuldner genannten Gläubigern das Vermögensverzeichnis, das Gläubigerverzeichnis, das Forderungsverzeichnis sowie den Schuldenbereinigungsplan zu und fordert die Gläubiger zugleich auf, binnen einer Notfrist von einem Monat zu den Verzeichnissen und zu dem Schuldenbereinigungsplan Stellung zu nehmen. Zugleich ist jedem Gläubiger mit ausdrücklichem Hinweis auf die Rechtsfolgen des § 308 Abs. 3 Satz 2 Gelegenheit zugeben, binnen der Frist nach Satz 1 die Angaben über seine Forderungen in dem Forderungsverzeichnis zu überprüfen und erforderlichenfalls zu ergänzen. Auf die Zustellung nach Satz 1 ist § 8 Abs. 1 Satz 2, 3 Abs. 2 und 3 nicht anzuwenden.
(2)
Geht binnen der Frist nach Absatz 1 Satz 1 bei Gericht die Stellungnahme eines Gläubigers nicht ein, so gilt dies als Einverständnis mit dem Schuldenbereinigungsplan. Darauf ist in der Aufforderung hinzuweisen.
(3)
Nach Ablauf der Frist nach Absatz 1 Satz 1 ist dem Schuldner Gelegenheit zu geben, den Schuldenbereinigungsplan binnen einer vom Gericht zu bestimmenden Frist zu ändern oder zu ergänzen, wenn dies auf Grund der Stellungnahme eines Gläubigers erforderlich oder zur Förderung einer einverständlichen Schuldenbereinigung sinnvoll erscheint. Die Änderungen oder Ergänzungen sind den Gläubigern zuzustellen, soweit dies erforderlich ist. Absatz 1, Satz 1, 3 und Absatz 2 gelten entsprechend.
§ 308 Annahme des Schuldenbereinigungsplans (1)
Hat kein Gläubiger Einwendungen gegen den Schuldenbereinigungsplan erhoben oder wird die Zustimmung nach § 309 ersetzt, so gilt der Schuldenbereinigungsplan als angenommen; das Insolvenzgericht stellt dies durch Beschluss fest. Der Schuldenbereinigungsplan hat die Wirkung eines Vergleichs im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung. Den Gläubigern und dem Schuldner ist eine Ausfertigung des Schuldenbereinigungsplans und des Beschlusses nach Satz 1 zuzustellen.
(2)
Die Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und auf Erteilung von Restschuldbefreiung gelten als zurückgenommen.
(3)
Soweit Forderungen in dem Verzeichnis des Schuldners nicht enthalten sind und auch nicht nachträglich bei dem Zustandekommen des Schuldenbereinigungsplans berücksichtigt worden sind, können die Gläubiger von dem Schuldner Erfüllung verlangen. Dies gilt nicht, soweit ein Gläubiger die Angaben über seine Forderung in dem Forderungsverzeichnis, das ihm nach § 307 Abs. 1 vom Gericht übersandt worden ist, nicht innerhalb der gesetzten Frist ergänzt hat, obwohl die Forderung vor dem Ablauf der Frist entstanden war; insoweit erlischt die Forderung.
§ 309 Ersetzung der Zustimmung (1)
Hat dem Schuldenbereinigungsplan mehr als die Hälfte der benannten Gläubiger zugestimmt und beträgt die Summe der Ansprüche der zustimmenden Gläubiger mehr als die Hälfte der Summe der Ansprüche der benannten Gläubiger, so ersetzt das Insolvenzgericht auf Antrag eines Gläubigers oder des Schuldners die Einwendungen eines Gläubigers gegen den Schuldenbereinigungsplan durch eine Zustimmung. Dies gilt nicht, wenn 1.
der Gläubiger, der Einwendungen erhoben hat, im Verhältnis zu den übrigen Gläubigern nicht angemessen beteiligt wird oder
2.
dieser Gläubiger durch den Schuldenbereinigungsplan wirtschaftlich schlechter gestellt wird, als er bei Durchführung des Verfahrens über die Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Erteilung von Restschuldbefreiung stünde; hierbei ist im Zweifel zugrunde zu legen, dass die Einkommens-, Vermögens und Familienverhältnisse des Schuldners zum Zeitpunkt des Antrags nach Satz 1 während der gesamten Dauer des Verfahrens maßgeblich bleiben.
(2)
Vor der Entscheidung ist der Gläubiger zu hören. Die Gründe, die gemäß Absatz l Satz 2 einer Ersetzung seiner Einwendungen durch eine Zustimmung entgegenstehen, hat er glaubhaft zu machen. Gegen den Beschluss steht dem Antragsteller und dem Gläubiger, dessen Zustimmung ersetzt wird, die sofortige Beschwerde zu.
(3)
Macht ein Gläubiger Tatsachen glaubhaft, aus denen sich ernsthafte Zweifel ergeben, ob eine vom Schuldner angegebene Forderung besteht oder sich auf einen höheren oder niedrigeren Betrag richtet als angegeben, und hängt vom Ausgang des Streits ab, ob der Gläubiger im Verhältnis zu den übrigen Gläubigem angemessen beteiligt wird (Absatz 1 Satz 2 Nr. 1), so kann die Zustimmung dieses Gläubigers nicht - ersetzt werden.
§ 310 Kosten Die Gläubiger haben gegen den Schuldner keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten, die ihnen im Zusammenhang mit dem Schuldenbereinigungsplan entstehen.
Dritter Abschnitt Vereinfachtes Insolvenzverfahren § 311 Aufnahme des Verfahrens über den Eröffnungsantrag Werden Einwendungen gegen den Schuldenbereinigungsplan erhoben, die nicht gemäß § 309 durch gerichtliche Zustimmung ersetzt werden, so wird das Verfahren über den Eröffnungsantrag von Amts wegen wieder aufgenommen.
§ 312 Allgemeine Verfahrensvereinfachungen (1) Bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird abweichend von § 29 nur der Prüfungstermin bestimmt. (2) Sind die Vermögensverhältnisse des Schuldners überschaubar und die Zahl der Gläubiger oder die Höhe der Verbindlichkeiten gering, so kann das Insolvenzgericht anordnen, dass das Verfahren oder einzelne seiner Teile schriftlich durchgeführt werden. Es kann diese Anordnung jederzeit aufheben oder abändern. (3) Die Vorschriften über den Insolvenzplan (§§ 217 bis 269) und über die Eigenverwaltung 270 bis 285) sind nicht anzuwenden.
§ 313 Treuhänder (1) Die Aufgaben des Insolvenzverwalters werden von dem Treuhänder (§ 292) wahrgenommen. Dieser wird abweichend von § 291 Abs. 2 bereits bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestimmt. Die §§ 56 bis 66 gelten entsprechend.
(2) Zur Anfechtung von Rechtshandlungen nach den §§ 129 bis 147 ist nicht der Treuhänder, sondern jeder Insolvenzgläubiger berechtigt. Aus dem Erlangten sind dem Gläubiger die ihm entstandenen Kosten vorweg zu erstatten. Hat die Gläubigerversammlung den Gläubiger mit der Anfechtung beauftragt, so sind diesem die entstandenen Kosten, soweit sie nicht aus dem Erlangten gedeckt werden können, aus der Insolvenzmasse zu erstatten. (3) Der Treuhänder ist nicht zur Verwertung von Gegenständen berechtigt, an denen Pfandrechte oder andere Absonderungsrechte bestehen. Das Verwaltungsrecht steht dem Gläubiger zu.
§ 314 Vereinfachte Verteilung (1) Auf Antrag des Treuhänders ordnet das Insolvenzgericht an, dass von einer Verwertung der Insolvenzmasse ganz oder teilweise abgesehen wird. In diesem Fall hat es dem Schuldner zusätzlich aufzugeben, binnen einer vom Gericht festgesetzten Frist an den Treuhänder einen Betrag zu zahlen, der dem Wert der Masse entspricht, die an die Insolvenzgläubiger zu verteilen wäre. Von der Anordnung soll abgesehen werden, wenn die Verwertung der Insolvenzmasse insbesondere im Interesse der Gläubiger geboten erscheint. (2) Vor der Entscheidung sind die Insolvenzgläubiger zu hören. (3) Die Entscheidung über einen Antrag des Schuldners auf Erteilung von Restschuldbefreiung (§ 289 bis 291) ist erst nach Ablauf der nach Absatz 1 Satz 2 festgesetzten Frist zu treffen. Das Gericht versagt die Restschuldbefreiung auf Antrag eines Insolvenzgläubigers, wenn der nach Absatz 1 Satz 2 zu zahlende Betrag auch nach Ablauf einer weiteren Frist von zwei Wochen, die das Gericht unter Hinweis auf die Möglichkeit der Versagung der Restschuldbefreiung gesetzt hat, nicht gezahlt ist. Vor der Entscheidung ist der Schuldner zu hören.
Zehnter Teil Besondere Arten des Insolvenzverfahrens Erster Abschnitt Nachlassinsolvenzverfahren § 315 Örtliche Zuständigkeit Für das Insolvenzverfahren über einen Nachlass ist ausschließlich das Insolvenzgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Erblasser zur Zeit seines Todes seinen allgemeinen Gerichtsstand hatte. Lag der Mittelpunkt einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit des Erblassers an einem anderen Ort, so ist ausschließlich das Insolvenzgericht zuständig, in dessen Bezirk dieser Ort liegt.
§ 316 Zulässigkeit der Eröffnung
(1) Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Erbe die Erbschaft noch nicht angenommen hat oder dass er für die Nachlassverbindlichkeiten unbeschränkt haftet. (2) Sind mehrere Erben vorhanden, so ist die Eröffnung des Verfahrens auch nach der Teilung des Nachlasses zulässig. (3) Über einen Erbteil findet ein Insolvenzverfahren nicht statt.
§ 317 Antragsberechtigte (1) Zum Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über einen Nachlass ist jeder Erbe, der Nachlassverwalter sowie ein anderer Nachlasspfleger, ein Testamentsvollstrecker, dem die Verwaltung des Nachlasses zusteht, und jeder Nachlassgläubiger berechtigt. (2) Wird der Antrag nicht von allen Erben gestellt, so ist er zulässig, wenn der Eröffnungsgrund glaubhaft gemacht wird. Das Insolvenzgericht hat die übrigen Erben zu hören. (3) Steht die Verwaltung des Nachlasses einem Testamentsvollstrecker zu, so ist, wenn der Erbe die Eröffnung beantragt, der Testamentsvollstrecker berechtigt, den Antrag zu stellen, den Erben zu hören.
§ 318 Antragsrecht beim Gesamtgut (1) Gehört der Nachlass zum Gesamtgut einer Gütergemeinschaft, so kann sowohl der Ehegatte, der Erbe ist, als auch der Ehegatte, der nicht Erbe ist, aber das Gesamtgut allein oder mit seinem Ehegatten gemeinschaftlich verwaltet, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über den Nachlass beantragen. Die Zustimmung des anderen Ehegatten ist nicht erforderlich. Die Ehegatten behalten das Antragsrecht, wenn die Gütergemeinschaft endet. (2) Wird der Antrag nicht vor beiden Ehegatten gestellt, so ist er zulässig, wenn der Eröffnungsgrund glaubhaft gemacht wird. Das Insolvenzgericht hat den anderen Ehegatten zu hören.
§ 319 Antragsfrist Der Antrag eines Nachlassgläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist unzulässig, wenn seit der Annahme der Erbschaft zwei Jahre verstrichen sind.
§ 320 Eröffnungsgründe Gründe für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über einen Nachlass sind die Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung. Beantragt der Erbe, der Nachlassverwalter oder
ein anderer Nachlasspfleger oder Testamentsvollstrecker die Eröffnung des Verfahrens, so ist auch die drohende Zahlungsunfähigkeit Eröffnungsgrund.
§ 321 Zwangsvollstreckung nach Erbfall Maßnahmen der Zwangsvollstreckung in den Nachlass, die nach dem Eintritt des Erbfalls erfolgt sind, gewähren kein Recht zur abgesonderten Befriedigung.
§ 322 Anfechtbare Rechtshandlungen des Erben Hat der Erbe vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aus dem Nachlass Pflichtteilsansprüche, Vermächtnisse oder Auflagen erfüllt, so ist diese Rechtshandlung in gleicher Weise anfechtbar wie eine unentgeltliche Leistung des Erben.
§ 323 Aufwendungen des Erben Dem Erben steht wegen der Aufwendungen, die ihm nach den §§ 1978, 1979 des Bürgerlichen Gesetzbuchs aus dem Nachlass zu ersetzen sind, ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu.
§ 324 Masseverbindlichkeiten (1) Masseverbindlichkeiten Verbindlichkeiten:
sind
außer
den
in
den
§§
54,
55
bezeichneten
1. die Aufwendungen, die dem Erben nach den §§ 1978, 1979 des Bürgerlichen Gesetzbuchs aus dem Nachlass zu ersetzen sind; 2. die Kosten der Beerdigung des Erblassers; 3. die im Falle der Todeserklärung des Erblassers dem Nachlass zur Last fallenden Kosten des Verfahrens; 4. die Kosten der Eröffnung einer Verfügung des Erblassers von Todes wegen, der gerichtlichen Sicherung des Nachlasses, einer Nachlasspflegschaft, des Aufgebots der Nachlassgläubiger und der Inventarerrichtung; 5. die Verbindlichkeiten aus den von einem Nachlasspfleger oder einem Testamentsvollstrecker vorgenommenen Rechtsgeschäften; 6. die Verbindlichkeiten, die für den Erben gegenüber einem Nachlasspfleger, einem Testamentsvollstrecker oder einem Erben, der die Erbschaft ausgeschlagen hat, aus der Geschäftsführung dieser Personen entstanden sind, soweit die Nachlassgläubiger verpflichtet wären, wenn die bezeichneten Personen die Geschäfte für sie zu besorgen gehabt hätten.
(2) Im Falle der Masseunzulänglichkeit haben die in Absatz 1 bezeichneten Verbindlichkeiten den Rang des § 209 Abs. 1 Nr. 3.
§ 325 Nachlassverbindlichkeiten Im Insolvenzverfahren über einen Nachlass können nur die Nachlassverbindlichkeiten geltend gemacht werden.
§ 326 Ansprüche des Erben (1) Der Erbe kann die ihm gegen den Erblasser zustehenden Ansprüche geltend machen. (2) Hat der Erbe eine Nachlassverbindlichkeit erfüllt, so tritt er, soweit nicht die Erfüllung nach § 1979 des Bürgerlichen Gesetzbuchs als für Rechnung des Nachlasses erfolgt gilt, an die Stelle des Gläubigers, es sei denn, dass er für die Nachlassverbindlichkeiten unbeschränkt haftet. (3) Haftet der Erbe einem einzelnen Gläubiger gegenüber unbeschränkt, so kann er dessen Forderung für den Fall geltend machen, dass der Gläubiger sie nicht geltend macht.
§ 327 Nachrangige Verbindlichkeiten (1) Im Rang nach den in § 39 bezeichneten Verbindlichkeiten und in folgender Rangfolge, bei gleichem Rang nach dem Verhältnis ihrer Beträge, werden erfüllt: 1. die Verbindlichkeiten gegenüber Pflichtteilsberechtigten; 2. die Verbindlichkeiten aus den vom Erblasser angeordneten Vermächtnissen und Auflagen; 3. die Verbindlichkeiten gegenüber Ersatzberechtigten. (2) Ein Vermächtnis, durch welches das Recht des Bedachten auf den Pflichtteil nach § 2307 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausgeschlossen wird, steht, soweit es den Pflichtteil nicht übersteigt, im Rang den Pflichtteilsrechten gleich. Hat der Erblasser durch Verfügung von Todes wegen angeordnet, dass ein Vermächtnis oder eine Auflage vor einem anderen Vermächtnis oder einer anderen Auflage erfüllt werden soll, so hat das Vermächtnis oder die Auflage den Vorrang. (3) Eine Verbindlichkeit, deren Gläubiger im Wege des Aufgebotsverfahrens ausgeschlossen ist oder nach § 1974 des Bürgerlichen Gesetzbuchs einem ausgeschlossenen Gläubiger gleichsteht, wird erst nach den in § 39 bezeichneten Verbindlichkeiten und, soweit sie zu den in Absatz 1 bezeichneten Verbindlichkeiten gehört, erst nach den Verbindlichkeiten erfüllt, mit denen sie ohne die Beschränkung gleichen Rang hätte. Im übrigen wird durch die Beschränkungen an der Rangordnung nichts geändert.
§ 328 Zurückgewährte Gegenstände (1) Was infolge der Anfechtung einer vom Erblasser oder ihm gegenüber vorgenommenen Rechtshandlung zur Insolvenzmasse zurückgewährt wird, darf nicht zur Erfüllung der in § 327 Abs. 1 bezeichneten Verbindlichkeiten verwendet werden. (2) Was der Erbe auf Grund der §§ 1978 bis 1980 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Masse zu ersetzen hat, kann von den Gläubigern, die im Wege des Aufgebotsverfahrens ausgeschlossen sind oder nach § 1974 des Bürgerlichen Gesetzbuchs einem ausgeschlossenen Gläubiger gleichstehen, nur insoweit beansprucht werden, als der Erbe auch nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung ersatzpflichtig wäre.
§ 329 Nacherbfolge Die §§ 323, 324 Abs. 1 Nr. 1 und § 326 Abs. 2, 3 gelten für den Vorerben auch nach dem Eintritt der Nacherbfolge.
§ 330 Erbschaftskauf (1) Hat der Erbe die Erbschaft verkauft, so tritt für das Insolvenzverfahren der Käufer an seine Stelle. (2) Der Erbe ist wegen einer Nachlassverbindlichkeit, die im Verhältnis zwischen ihm und dem Käufer diesem zur Last fällt, wie ein Nachlassgläubiger zum Antrag auf Eröffnung des Verfahrens berechtigt. Das gleiche Recht steht ihm auch wegen einer anderen Nachlassverbindlichkeit zu, es sei denn, dass er unbeschränkt haftet oder dass eine Nachlassverwaltung angeordnet ist. Die §§ 323, 324 Abs. 1 Nr. 1 und § 326 gelten für den Erben auch nach dem Verkauf der Erbschaft. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für den Fall, dass jemand eine durch Vertrag erworbene Erbschaft verkauft oder sich in sonstiger Weise zur Veräußerung einer ihm angefallenen oder anderweitig von ihm erworbenen Erbschaft verpflichtet hat.
§ 331 Gleichzeitige Insolvenz des Erben (1) Im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Erben gelten, wenn auch über den Nachlass das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder wenn eine Nachlassverwaltung angeordnet ist, die §§ 52, 190, 192, 198, 237 Abs. 1 Satz 2 entsprechend für Nachlassgläubiger, denen gegenüber der Erbe unbeschränkt haftet. (2) Gleiches gilt, wenn ein Ehegatte der Erbe ist und der Nachlass zum Gesamtgut gehört, das vom anderen Ehegatten allein verwaltet wird, auch im Insolvenzverfahren über das Vermögen des anderen Ehegatten und, wenn das Gesamtgut von den Ehegatten gemeinschaftlich verwaltet wird, auch im Insolvenzverfahren über das Gesamtgut und im Insolvenzverfahren über das sonstige Vermögen des Ehegatten, der nicht Erbe ist.
Zweiter Abschnitt Insolvenzverfahren über das Gesamtgut einer fortgesetzten Gütergemeinschaft § 332 Verweisung auf das Nachlassinsolvenzverfahren (1) Im Falle der fortgesetzten Gütergemeinschaft gelten die §§ 315 bis 331 entsprechend für das Insolvenzverfahren über das Gesamt-gut. (2) Insolvenzgläubiger sind nur die Gläubiger, deren Forderungen schon zur Zeit des Eintritts der fortgesetzten Gütergemeinschaft als Gesamtgutsverbindlichkeiten bestanden. (3) Die anteilsberechtigten Abkömmlinge sind nicht berechtigt, die Eröffnung des Verfahrens zu beantragen. Sie sind jedoch vom Insolvenzgericht zu einem Eröffnungsantrag zu hören.
Dritter Abschnitt Insolvenzverfahren Gütergemeinschaft
über
das
gemeinschaftlich
verwaltete
Gesamtgut
einer
§ 333 Antragsrecht. Eröffnungsgründe (1) Zum Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Gesamtgut einer Gütergemeinschaft, das von den Ehegatten gemeinschaftlich verwaltet wird, ist jeder Gläubiger berechtigt, der die Erfüllung einer Verbindlichkeit aus dem Gesamtgut verlangen kann. (2) Antragsberechtigt ist auch jeder Ehegatte. Wird der Antrag nicht von beiden Ehegatten gestellt, so ist er zulässig, wenn die Zahlungsunfähigkeit des Gesamtguts glaubhaft gemacht wird; das Insolvenzgericht hat den anderen Ehegatten zu hören. Wird der Antrag von beiden Ehegatten gestellt, so ist auch die drohende Zahlungsunfähigkeit Eröffnungsgrund.
§ 334 Persönliche Haftung der Ehegatten (1) Die persönliche Haftung der Ehegatten für die Verbindlichkeiten, deren Erfüllung aus dem Gesamtgut verlangt werden kann, kann während der Dauer des Insolvenzverfahrens nur vom Insolvenzverwalter oder vom Sachwalter geltend gemacht werden. (2) Im Falle eines Insolvenzplans gilt für die persönliche Haftung der Ehegatten § 227 Abs. 1 entsprechend.
Elfter Teil Inkrafttreten § 335 Verweisung auf das Einführungsgesetz
Dieses Gesetz tritt an dem Tage in Kraft, der durch das Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung bestimmt wird.
Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung (EGInso) Vom 5. Oktober 1994 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Erster Teil Neufassung des Anfechtungsgesetzes Artikel 1 Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens (Anfechtungsgesetz-AnfG)
§ 1 Grundsatz (1) Rechtshandlungen eines Schuldners, die seine Gläubiger benachteiligen, können außerhalb des Insolvenzverfahrens nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen angefochten werden. (2) Eine Unterlassung steht einer Rechtshandlung gleich.
§ 2 Anfechtungsberechtigte Zur Anfechtung ist jeder Gläubiger berechtigt, der einen vollstreckbaren Schuldtitel erlangt hat und dessen Forderung fällig ist, wenn die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners nicht zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers geführt hat oder wenn anzunehmen ist, dass sie nicht dazu führen würde.
§ 3 Vorsätzliche Benachteiligung (1) Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die der Schuldner in den letzten zehn Jahren vor der Anfechtung mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, vorgenommen hat, wenn der andere Teil zur Zeit der Handlung den Vorsatz des Schuldners kannte. Diese Kenntnis wird vermutet, wenn der andere Teil wusste, dass die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners drohte und dass die Handlung die Gläubiger benachteiligte. (2) Anfechtbar ist ein vom Schuldner mit einer nahestehenden Person (§ 138 der Insolvenzordnung) geschlossener entgeltlicher Vertrag, durch den seine Gläubiger unmittelbar benachteiligt werden. Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn der Vertrag früher als zwei Jahre vor der Anfechtung geschlossen worden ist oder wenn dem anderen Teil zur Zeit des Vertragsschlusses ein Vorsatz des Schuldners, die Gläubiger zu benachteiligen, nicht bekannt war.
§ 4 Unentgeltliche Leistung (1) Anfechtbar ist eine unentgeltliche Leistung des Schuldners, es sei denn, sie ist früher als vier Jahre vor der Anfechtung vorgenommen worden. (2) Richtet sich die Leistung auf ein gebräuchliches Gelegenheitsgeschenk geringen Werts, so ist sie nicht anfechtbar.
§ 5 Rechtshandlungen des Erben Hat der Erbe aus dem Nachlass Pflichtteilsansprüche, Vermächtnisse oder Auflagen erfüllt, so kann ein Nachlassgläubiger, der im Insolvenzverfahren über den Nachlass dem Empfänger der Leistung im Rang vorgehen oder gleichstehen würde, die Leistung in gleicher Weise anfechten wie eine unentgeltliche Leistung des Erben.
§ 6 Kapitalersetzende Darlehen Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die für die Forderung eines Gesellschafters auf Rückgewähr eines kapitalersetzenden Darlehens oder für eine gleichgestellte Forderung 1. Sicherung gewährt hat, wenn die Handlung in den letzten zehn Jahren vor der Anfechtung vorgenommen worden ist; 2. Befriedigung gewährt hat, wenn die Handlung im letzten Jahr vor der Anfechtung vorgenommen worden ist.
Artikel 103 Anwendung des bisherigen Rechts Auf Konkurs-, Vergleichs- und Gesamtvollstreckungsverfahren, die vor dem 1. Januar 1999 beantragt worden sind, und deren Wirkungen sind weiter die bisherigen gesetzlichen Vorschriften anzuwenden. Gleiches gilt für Anschlusskonkursverfahren, bei denen der dem Verfahren vorausgehende Vergleichsantrag vor dem 1. Januar 1999 gestellt worden ist.
Artikel 104 Anwendung des neuen Rechts In einem Insolvenzverfahren, das nach dem 31. Dezember 1998 beantragt wird, gelten die Insolvenzordnung und dieses Gesetz auch für Rechtsverhältnisse und Rechte, die vor dem 1. Januar 1999 begründet worden sind.
Artikel 105 Finanztermingeschäfte
(1) War für Finanzdienstungen, die einen Markt- oder Börsenpreis haben, eine bestimmte Zeit oder eine bestimmte Frist vereinbart und tritt die Zeit oder der Ablauf der Frist erst nach der Eröffnung eines Konkursverfahrens ein, so kann nicht die Erfüllung verlangt, sondern nur eine Forderung wegen der Nichterfüllung geltend gemacht werden. Als Finanzleistungen gelten insbesondere 1.
die Lieferung von Edelmetallen,
2.
die Lieferung von Wertpapieren oder vergleichbaren Rechten, soweit nicht der Erwerb einer Beteiligung an einem Unternehmen zur Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen beabsichtigt ist,
3.
Geldleistungen, die in ausländischer Rechnungseinheit zu erbringen sind,
4.
Geldleistungen, deren Höhe unmittelbar oder mittelbar durch den Kurs einer ausländischen Währung oder einer Rechnungseinheit, durch den Zinssatz von Forderungen oder durch den Preis anderer Güter oder Leistungen bestimmt wird,
5.
Optionen und andere Rechte auf Lieferungen oder Geldleistungen im Sinne der Nummern 1 bis 4.
Währung
oder
in
einer
Sind Geschäfte über Finanzleistungen- in einem Rahmenvertrag zusammengefasst, für den vereinbart ist, dass er bei Vertragsverletzungen nur einheitlich beendet werden kann, so gilt die Gesamtheit dieser Geschäfte als ein gegenseitiger Vertrag. (2) Die Forderung wegen der Nichterfüllung richtet sich auf den Unterschied zwischen dem vereinbarten Preis und dem Markt- oder Börsenpreis, der am zweiten Werktag nach der Eröffnung des Verfahrens am Erfüllungsort für einen Vertrag mit der vereinbarten Erfüllungszeit maßgeblich ist. Der andere Teil kann eine solche Forderung nur als Konkursgläubiger geltend machen. (3) Die in den Absätzen 1 und 2 für den Fall der Eröffnung eines Konkursverfahrens getroffenen Regelungen gelten entsprechend für den Fall der Eröffnung eines Vergleichs- oder Gesamtvollstreckungsverfahrens.
Artikel 106 Insolenzanfechtung Die Vorschriften der Insolvenzordnung über die Anfechtung von Rechtshandlungen sind auf die vor dem 1. Januar 1999 vorgenommenen Rechtshandlungen nur anzuwenden, soweit diese nicht nach dem bisherigen Recht der Anfechtung entzogen oder in geringerem Umfang unterworfen sind.
Artikel 107 Restschuldbefreiung
War der Schuldner bereits vor dem 1. Januar 1997 zahlungsunfähig, so verkürzt sich die Laufzeit der Abtretung nach § 287 Abs. 2 Satz 1 der Insolvenzordnung von sieben auf fünf Jahre, die Dauer der Wirksamkeit von Verfügungen nach § 11 Abs. 1 der Insolvenzordnung von drei auf zwei Jahre.
Artikel 108 Fortbestand der Vollstreckungsbeschränkung (1)
Bei der Zwangsvollstreckung gegen einen Schuldner, über dessen Vermögen ein Gesamtvollstreckungsverfahren durchgeführt worden ist, ist auch nach dem 31. Dezember 1998 die Vollstreckungsbeschränkung des § 18 Abs. 2 Satz 3 der Gesamtvollstreckungsordnung zu beachten.
(2)
Wird über das Vermögen eines solchen Schuldners nach den Vorschriften der Insolvenzordnung ein Insolvenzverfahren eröffnet, so sind die Forderungen, die der Vollstreckungsbeschränkung unterliegen, im Rang nach den in § 39 Abs. 1 der Insolvenzordnung bezeichneten Förderungen zu berichtigen.
Artikel 109 Schuldverschreibungen Soweit den Inhabern von Schuldverschreibungen, die vor dem 11. Januar 1963 von anderen Kreditinstituten als Hypothekenbanken ausgegeben worden sind, nach Vorschriften des Landesrechts in Verbindung mit § 17 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zur Konkursordnung ein Vorrecht bei der Befriedigung aus Hypotheken, Reallasten oder Darlehen des Kreditinstituts zusteht, ist dieses Vorrecht auch in künftigen Insolvenzverfahren zu beachten.
Artikel 110 Inkrafttreten (1)
Die Insolvenzordnung und dieses Gesetz treten, soweit nichts anderes bestimmt ist, am 1. Januar 1999 in Kraft.
(2)
§ 2 Abs. 2 und § 7 Abs. 3 der Insolvenzordnung sowie die Ermächtigung der Länder in § 305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung treten am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleiches gilt für § 65 der Insolvenzordnung und für§21 Abs. 2 Nr.1, § 73 Abs. 2, § 274 Abs. 1, § 293 Abs. 2 und § 313 der Insolvenzordnung, soweit sie § 65 der Insolvenzordnung für entsprechend anwendbar erklären.
(3)
Artikel 2 Nr. 9 dieses Gesetzes, soweit darin die Aufhebung von § 2 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Auflösung und Löschung von Gesellschaften und Genossenschaften angeordnet wird, Artikel 22, Artikel 24 Nr. 2, Artikel 32 Nr. 3, Artikel 48 Nr. 4, Artikel 54 Nr. 4 und Artikel 85 Nr. 1 und 2 Buchstabe e, Artikel 87 Nr. 8 Buchstabe d und Artikel 105 dieses Gesetzes treten am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Veröffentlich durch das AnwBI. 10/98
Die Insolvenzverwaltung Ein wachsender Markt für Rechtsanwälte?
Prof. Dr. Harald Ehlers, Altenholz, Fachhochschule Kiel Für das Gros der jungen Juristen bleibt Karriere ein Fremdwort. Sie sind sogar vom sozialen Abstieg bedroht. Nach Angaben der Fachvermittlungsdienste der Arbeitsämter werden zur Zeit auf eine offene Stelle 50 Bewerber gezählt, 1995 waren es noch 29. Und die Zahl der Absolventen mit 1. und 2. Staatsprüfung nimmt zu. Sie hat sich von 1985 bis 1995 von 11288 auf 22033 fast verdoppelt. Arbeitslos wurden 1996 6478 Juristen gemeldet. Und mehr als Dreiviertel der Absolventen müssen derzeit mangels Alternativen eine Zulassung als Rechtsanwalt beantragen, obwohl der Markt mit über 85000 Rechtsanwälten (ausgehend von rund 47000 in 1985, Steigerung in 1996 und 1997 um jeweils ca. 8 %) gesättigt scheint. In drei Jahren erwartet man die Zahl von 100000 Rechtsanwälten. Darum sollten die Entwicklungen im neuen Insolvenzrecht nicht verpasst werden. Die neue Insolvenzordnung tritt am 1.1.1999 in Kraft. Sie wird die bisherige westdeutsche Vergleichsund Konkursordnung sowie die ostdeutsche Gesamtvollstreckungsordnung vollständig ersetzen. Hauptziel dieser Reform ist es, eine gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger zu sichern- und im Interesse der Erhaltung von Arbeitsplätzen und volkswirtschaftlichen Substanzwerten die Unternehmenssanierung zu erleichtern. Weit entfernt von jeder Zerschlagungsgefahr wird übergangslos und auf kostengünstige Weise ein Verfahren angeboten, das eine echte Atempause gewährt, zu mutigen Managemententscheidungen anregt und neues Geld ermöglicht. Insbesondere ein Gesundschrumpfen ist realisierbar. 1 Wesentliche Schlagworte sind: Vorverlegung der Verfahrenseröffnung bei drohender Zahlungsunfähigkeit, Möglichkeit der Eigenverwaltung, absoluter Verwertungsstopp, Rückschlagsperre, Verfahrenserleichterungen bei Personalkosteneinsparungen, zeitweilige unentgeltliche Nutzung der zur Verfügung gestellten Wirtschaftsgüter, Minderung der Verwertungserlöse der Absonderungsberechtigten zu Gunsten der Insolvenzmasse durch die Feststellungs- und Verwertungspauschalen, Erweiterung der Anfechtungsmöglichkeiten, erleichterte Durchsetzung konsensfähiger Insolvenzpläne ohne Mindestquoten.2 Die Zahl der Insolvenzverwaltungen wird bedingt durch die allgemeinen wirtschaftlichen Veränderungen und durch gezielte Neuerungen der Insolvenzordnung (u.a. Verfahrenseröffnung bereits bei Deckung der Verfahrenskosten, frühzeitiger Insolvenzantrag bei drohender Zahlungsunfähigkeit, Verwertungsbeitrag der Absonderungsberechtigten, Verschärfung des Anfechtungsrechts, geringerer Schutz der Arbeitnehmer) auf das Dreifache steigen.3 Der Justizminister des Landes Rheinland-Pfalz geht zumindest von einer Verdoppelung aus.4
1
Vgl. H. Ehlers/l. Drieling, Unternehmenssanierung nach neuem Insolvenzrecht - Eine Einführung mit Modellfall-, München 1998. 2 Vgl. H. Ehlers, Insolvenzverwaltung und Steuerberatung, in NWB Fach 30S. 1115. 3 Vgl. BT-Drucks. 12/2443 5. 80. 4 Vgl. in ZIP-aktuell Nr. 88 in 1998, Heft 16.
Dieses Betätigungsfeld wird bereits heute zu 75 % von den Juristen besetzt. Sie erfüllen in der Regel die Voraussetzungen des § 56 Abs. 1 InsO. Danach ist eine für den jeweiligen Einzelfall geeignete, insbesondere geschäftskundige und von den Gläubigern und dem Schuldner unabhängige natürliche Person zu bestellen. Das ist gegeben, sofern der Rechtsanwalt nicht bereits vorher selber oder ein Sozietätsmitglied oder ein Partner für den Insolvenzschuldner, dessen Gesellschafter, gesetzliche Vertreter oder deren nahe Angehörige oder in dieser Sache für einen Gläubiger tätig waren und soweit eine hinreichende praktische Erfahrung hinsichtlich der vielfältigen Aufgaben eines Insolvenzverwalters vorhanden ist. Der Insolvenzverwalter hat die Insolvenzmasse festzustellen, zu verwalten und gegebenenfalls zu verwerten und an die Insolvenzgläubiger zu verteilen. U.a. hat er also ihnen gegenüber Zahlungsverpflichtungen, Verwertungen und Zwangsvollstreckungen zurückzuweisen, um ein Auseinanderreißen des Betriebsvermögens zu verhindern, i. d. R. neue Liquidität durch Verflüssigungs- und möglichst günstige Außenfinanzierung zu beschaffen, personal-wirtschaftliche und sonstige betriebswirtschaftliche Sanierungsmaßnahmen zur Kosteneinsparung durchzuführen, schwebende Verträge und Dauerschuldverhältnisse massegünstig abzuwickeln, Ansprüche der Gläubiger auf Leistungen und Sicherheiten, aber auch Ansprüche der Masse, Anfechtungsmöglichkeiten und Aufrechnungen zu prüfen, über Fortführung oder Stillegung zu entscheiden und im Falle der Fortführung einen Insolvenzplan auszuarbeiten und durchzubringen. Daneben hat er die insolvenz-, steuer- und handelsrechtlichen Rechnungslegungspflichten zu erledigen und Gläubigerversammlung, Gläubigerausschuss, Betriebsrat, Träger der Sozialversicherungen und evtl. den Pensionssicherungsverein mindestens im gesetzlichen Umfang zu beteiligen.5 Der Insolvenzverwalter benötigt also neben dem speziellen Wissen über das geltende Insolvenzrecht weitere Kenntnisse und Fähigkeiten aus verschiedenen Gebieten der Betriebswirtschaftslehre (Rechnungswesen, Kostenrechnung, Steuer- und Bilanzsteuerrecht und natürlich Unternehmenssanierung) und des Rechts (Kreditsicherungs-, Arbeits-, Haftungs-, Gesellschafts- und Subventionsrecht). Das Idealbild ist ein Manager mit Rechtsstudium und Steuerberaterfähigkeiten, der außerdem noch diplomatisches Geschick besitzt und über eine diesbezügliche personelle und sachliche Ausstattung verfügt.6 Allerdings darf er sich im Einzelfall auch kompetenter externer Mitarbeiter bedienen. Diese reizvolle und interessante Tätigkeit wird angemessen vergütet, wenn auch die Beschlüsse des Amtsgerichts Halle-Saalekreis von 19937 und des Amtsgerichts Amberg in Sachen Maxhütte8 u. E. irreführend sind. In diesem Verfahren hat das Amtsgericht allein die Vergütung des vorläufigen Konkursverwalters auf 3.269.200,- DM festgesetzt, wogegen einige Gläubiger und der Konkursverwalter, der allerdings nicht mit dem vorläufigen Konkursverwalter identisch war, Rechtsmittel eingelegt hatten. Vom Amtsgericht Halle-Saalekreis wurde für eine fünftägige Sequestration unter Zugrundelegung eines 17-fachen Regelsatzes eine Vergütung von 12.719.553,- DM festgesetzt. Nach der am 24.8.1998 im BGBI. 1 S. 2205 verkündeten und am 1.1.1998 in Kraft tretenden Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) soll Berechnungsgrundlage die Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens sein mit möglichen Zuschlägen u. a. für aufwendige Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten sowie arbeitsrechtlichen Fragen, wegen Fortführung des Unternehmens und wegen Aufstellung
5
Vgl. dazu H. Ehlersll. Drieling, aaO Vgl. H. Ehlers, aaO 5. 1157. 7 In ZIP 1993, 1743. 8 In ZIP 1987, 1418. 6
eines Insolvenzplans und mit einem typischen Abschlag u. a. wegen der Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters. Beispiel: Insolvenzmasse Regelvergütung Zuschlag 4x; Abschlag lx Vergütung
1.000.000 75.500 226.500 302.000
10.000.000 165.500 496.500 662.000
Hinzugerechnet werden - und das ist völlig neu - für den Fall der Verwertung von mit Ausund Absonderungsrechten belasteten Gegenständen eine gesonderte, allerdings durch die Grenze der Hälfte des Betrags der Feststellungskostenbeiträge als Höchstbetrag gedeckelte Vergütung. Und es werden Auslagen, Umsatzsteuer und Tätigkeiten, die ein nicht als Rechtsanwalt zugelassener Verwalter solchen Fachleuten übertragen hätte, gesondert erstattet. Eine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter wird zusätzlich vergütet. Sie beträgt je nach Dauer und zuschlagsfähigen Arbeiten bis zu 25% der Insolvenzverwaltervergütung. Zu beachten ist allerdings, dass bei Masseunzulänglichkeit die Verwaltervergütung nicht staatlich abgesichert ist. Die Arbeit des Insolvenzverwalters führt zu Einkünften aus selbständiger Arbeit gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 3. 9 Zu beachten hat aber der Rechtsanwalt, dass er nicht die Grenze zur Gewerblichkeit überschreitet, weil er regelmäßig zu viele qualifizierte Mitarbeiter oder externe Subunternehmen beschäftigt und weil er sich hauptsächlich mit der Sanierung notleidender Unternehmen befasst. 10 Er müsste dann zumindest für eine Trennung dieser gewerblichen von denen aus seiner sonstigen freiberuflichen Tätigkeit sorgen11, um nicht mit seinen gesamten Erträgen gewerbesteuerpflichtig zu werden und das Recht der Umsatzbesteuerung nach vereinnahmten Entgelten (vergl. § 16 Abs. 1 i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 3 UStG) zu verlieren. Dem stünde nur der eventuelle Vorteil der Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte auf 47 % (vergl. § 32 c EStG) gegenüber. Der Zugang zum Amt läuft über die zuständigen Amts-Insolvenzgerichte. Dort gibt es aktuell mehr oder weniger geschlossene Listen mit eingeführten Insolvenzverwaltern. Sie ermöglichen es, für das jeweilige Verfahren den in persönlicher und fachlicher Hinsicht am besten geeigneten Verwalter zu bestimmen. Mal ist die Kanzleiausstattung, mal die Erfahrung, mal die Ortsnähe entscheidend. Mal geht es um die Sanierung zur Rettung von Arbeitsplätzen, mal geht es um die bestmögliche Zerschlagung zur Erlangung hoher Verteilungsmasse, mal geht es darum, schadensersatzpflichtige Geschäftsführer, Gesellschafter oder Sanierungsberater in Anspruch zu nehmen, mal geht es hauptsächlich um die Aufarbeitung des Rechnungswesens. Die Gerichte unterliegen bei der Bestimmung des Insolvenzverwalters einer Amtshaftung bei schuldhaft schlechter Auswahl 134 GG, § 839 BGB. Eine Anhörungspflicht bei dieser Entscheidung gibt es nicht. Sie ist auch nicht gerichtlich überprüfbar. Um in eine Liste zu kommen, ist eine Bewerbung nötig. Das Verfahren selbst ist rechtlich nicht geordnet. Es empfiehlt sich allerdings eine schriftliche Bewerbung, in der die persönliche Qualifikation und die personelle und sachliche Ausstattung umfassend dargestellt wird. Neueinsteiger sollten auf Zusatzqualifikationen (z. B. Fachanwalt für Arbeits- oder Steuerrecht), den Nachweis spezieller Erfahrungen in Kreditsicherungs- Arbeits-, Haftungs-, 9
Vgl. W. Schick, der Konkursverwalter -berufsrechtliche und steuerrechtliche Aspekte, in NJW 1991, 1328. Vgl. BFH in DStR 1994, 1844. 11 Vgl. BFH in DStR 1997, 1201; 1994, 1887. 10
Gesellschafts-, oder Subventionsrecht und auf bereits praktizierte Zusammenarbeit mit Insolvenzverwaltern, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder Kreditinstituten hinweisen. Der Besuch einschlägiger Seminare und Fortbildungsveranstaltungen sollte belegt werden. Wird man in den Kreis der bei Gericht tätigen Insolvenzverwalter aufgenommen, so wird man nicht damit rechnen können, sofort mit lukrativen oder schwierigen Fällen betraut zu werden, vielmehr wird man erst eine Testphase durchlaufen, in der man mit kleinen Insolvenzen betraut wird.12 In Amerika sind Insolvenzverwaltungen ein Geschäft, das die amerikanischen Rechtsanwälte in der Vergangenheit nur widerwillig und am Rande betrieben, seit der Insolvenzrechtsreform von 1978 zu einem Haupterwerbszweig der großen Kanzleien geworden. Denn während früher in der Regel Pleitefirmen mit zerrütteten Finanzen verwaltet wurden, handelt es sich jetzt um Unternehmen, die im Zeitpunkt drohender Zahlungsunfähigkeit mit Hilfe der Möglichkeiten des Chapter 11 saniert werden sollen. Ihre Zahl stieg in den ersten sieben Jahren von rund 10.000 auf 25.000. Spektakulär waren die Verfahren von Continental Airlines, der Warenhauskette Macy's, der Verkehrsgesellschaft Greyhound Lines, der Investmentfirma Drexel, Burnham, Lambert und dem Computerkonzern Wang Laborities. Dieses Verfahren nach Chapter 11 ist Modell für das neue deutsche Unternehmensinsolvenzrecht.
12
Vgl. W. Schick, aaO in NJW 1991, 1328.
Veröffentlicht durch das AnwBl. 12/98 Haftpflichtfragen Rechtsanwältin Antje Jungk Allianz Versicherungs-AG München
Die neue Insolvenzordnung Die Kenntnis des geltenden Rechts gehört bekanntlich zu den wesentlichen Pflichten des Rechtsanwalts. Auch noch so abseitige Vorschriften muss er jedenfalls bei Bearbeitung eines Mandats auffinden. So ist es auch erforderlich, dass sich der Anwalt mit neuen Gesetzen vertraut macht; dies zumal, wenn es sich um ein so wichtiges Gesetz wie die neue Insolvenzordnung handelt, die am 1.1.99 endgültig in Kraft tritt. Die InsO löst die KO, VerglQ und die GesO ab. Im Gegensatz zu anderen Gesetzesneufassungen formuliert sie jedoch nicht nur Bewährtes neu und übernimmt Richterrecht ins geschriebene Recht, sondern die InsO legt ein ganz neues Konzept der Bewältigung des Insolvenzproblems zugrunde.
1. Überblick über das neue Konzept Die Insolvenzordnung wurde konzipiert im Hinblick auf eine bessere Befriedigung der Gläubiger. Die Ziele sind in § 1 Ins0 formuliert: Die Befriedigung der Gläubiger soll „gemeinschaftlich“ erfolgen, der Erhalt des Unternehmens wird, soweit möglich, angestrebt, und dem redlichen Schuldner wird Gelegenheit gegeben, sich nach einer Wartezeit von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien. Dieses Konzept führt im wesentlichen zu den folgenden strukturellen Änderungen.
a)
Gleichbehandlung der Gläubiger
Die Unterteilung der Gläubiger in verschiedene Kategorien, nämlich in Massegläubiger und Konkursgläubiger wie in der KO, ist praktisch entfallen. Alle Gläubiger sind nun grundsätzlich gleichrangig und erhalten im Falle der Liquidation eine jeweils gleiche Quote. Hierdurch dürfte der Anreiz für die Antragstellung für Insolvenzgläubiger erheblich gestiegen sein, da, im Gegensatz zu früher, eine zumindest anteilige Befriedigung zu erwarten ist.
b)
Sanierung statt Liquidation
Ein völlig neues und insbesondere wesentlich flexibleres Instrumentarium gibt es nun für die weitere Entwicklung des Schuldnerunternehmens: Mittels eines Insolvenzplans (§ 217 ff. InsO) kann eine Sanierung des Unternehmens unter Beteiligung der Gläubiger versucht werden. Der Vorteil gegenüber den bisherigen Vorgaben besteht darin, dass die Sanierungsfähigkeit erst nach Stellen des Insolvenzantrags geprüft wird und demzufolge besser beurteilt werden kann, dass aber andererseits keine bestimmt Quote, wie zuvor beim Vergleich, gewährleistet sein muss. Die Kontrolle obliegt dabei dem Insolvenzgericht.
c)
Restschuldbefreiung
Neu ist schließlich auch das Institut der „Restschuldbefreiung“ für natürliche Personen. Um diesen eine Motivation zu geben, ihre finanziellen Angelegenheiten zu bereinigen und damit einen schuldenfreien Neuanfang zu schaffen, gibt es nun die Möglichkeit der Restschuldbefreiung (§ 286 ff. InsO). Voraussetzung ist allerdings, dass sich der Schuldner „redlich“ verhält und ihm weder im Vorfeld (z.B. durch Kreditschwindel und Konkursstraftaten) noch während des Insolvenzverfahrens durch fehlende „Mithilfe“ bei der Schuldenbereinigung ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Nach einer siebenjährigen „Wohlverhaltensperiode“ wird der Schuldner dann im Grundsatz von allen Restforderungen der Insolvenzgläubiger frei.
2. Tätigkeitsfelder und Haftung der Anwälte Der Beschäftigung mit der neuen InsO wird sich vermutlich kaum ein Rechtsanwalt entziehen können: Nicht nur diejenigen, die mit der Insolvenzverwaltung einen wachsenden Markt entdeckt haben, müssen sich mit den neuen Regelungen auseinandersetzen; jeder Mandant ist ja vielmehr ein potentieller Insolvenzschuldner oder -gläubiger.
a) Insolvenzverwaltung Die Insolvenzverwaltung gehört zwar nicht zu den berufstypischen Tätigkeiten des Rechtsanwalts; als „geschäftskundige und von Gläubigern und Schuldnern unabhängige natürliche Person“ (§ 56 Abs. 1 InsO) ist er aber in besonderem Maße geeignet. Mit dem neuen Konzept ist der Aufgabenbereich des Insolvenzverwalters vielfältig geworden. Neben der ordnungsgemäßen Abwicklung und Verteilung kommt nun die Ausarbeitung eines Insolvenzplans in Betracht. Die Haftungsgefahr wird sich hierdurch grundsätzlich vergrößern. Da der Insolvenzverwalter gemäß § 60 InsO allen Beteiligten für schuldhafte Pflichtverletzungen einzustehen hat, wird er sich insbesondere bei der Entscheidung, ob saniert oder liquidiert wird, sowie bei der Erstellung und Durchführung eines Insolvenzplans häufig mit schwierigen Abwägungsfragen konfrontiert sehen. Die neue Haftungsnorm des § 60 InsO legt dabei ausdrücklich den schon von der Rechtsprechung zu § 82 KO entwickelten Verschuldensmaßstab zugrunde, nämlich die „Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Insolvenzverwalters“. Inwieweit hier den besonderen Schwierigkeiten durch fehlende Kenntnis des Betriebes und seiner Besonderheiten und der ungünstigen finanziellen Situation Rechnung getragen wird, wird sich erst zeigen müssen. Im Grundsatz wird man jedoch auf die Rechtsprechung zur Konkursverwalterhaftung zurückgreifen können (vgl. hierzu Borgmann, Haftpflichtfragen AnwBl. 87, 328). Günstiger für den Insolvenzverwalter stellt sich die neue Verjährungsregelung dar: Die von der Rechtsprechung entwickelte analoge Anwendung der dreijährigen Verjährungsfrist des § 852 BGB ist nun in § 62 InsO ausdrücklich normiert. Neu ist, dass die Verjährung spätestens drei Jahre nach Aufhebung oder Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens eintritt, insofern also eine Anlehnung an § 51 b 1 Alternative BRAO.
b)
Rechtsberater des Schuldners
Für einen ständigen Rechtsberater kann die Neuregelung des Insolvenzverfahrens ebenfalls zu einer Erweiterung seines Aufgabenbereichs führen: Nicht nur bei der Beratung über den richtigen Zeitpunkt zum Stellen des Insolvenzantrags (s. dazu unter 3.a), sondern insbesondere auch im Fall der nun möglichen Eigenverwaltung durch den Schuldner gemäss §§ 270 ff. InsO kommen auf den Rechtsberater diffizile Rechtsfragen zu.
c)
Gläubigervertreter
Insbesondere bei der Beitreibung von Forderungen gegen den Schuldner werden sich viele Rechtsanwälte mit den Vorschriften der Insolvenzordnung auseinandersetzen müssen. Bei der Frage, ob sinnvoller weise Insolvenzantrag zu stellen ist, ist nun zu berücksichtigen, dass es keine vorrangige Befriedigung mehr gibt. Während dies für frühere Massegläubiger ungünstig ist, haben nun alle Gläubiger die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner haben, als Insolvenzgläubiger gleiche Rechte (§ 38 InsO). Neu sind auch die Regelungen des Anfechtungsrechts (§ 29 ff.), die zu Gunsten der Gläubiger verschärft worden sind (dazu näher unter 3.d).
3. Einige ausgewählte Problemkreise a)
Insolvenzantrag
Der richtige Zeitpunkt zum Stellen des Insolvenzantrags stellte schon von jeher eine Gradwanderung dar: Der Zwiespalt zwischen Sanierungshoffnung und womöglich strafrechtlich relevantem Verschleppen des Konkursantrags machen die Beratung zu dieser Frage nicht eben einfach. Zu den bisherigen Antragsgründen der Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung ist nun ein neuer Grund hinzugetreten: Gemäß § 18 berechtigt auch bereits die drohende Zahlungsunfähigkeit den Schuldner zur Antragstellung. Im Hinblick auf die nun flexibleren Möglichkeiten im Insolvenzverfahren mag dies Motivation zu einer frühzeitigeren Antragstellung sein, bei der sich auch der beratende Anwalt auf der sichereren Seite sähe.
b)
Masseunzulänglichkeit
Eine völlige Neusystematisierung bringt die Insolvenzordnung in Bezug auf die Voraussetzungen für eine Einstellung des Verfahrens „mangels Masse“ und die Behandlung einer zur Befriedigung aller Gläubiger nicht ausreichenden Masse. Im Gegensatz zur früheren Regelung der §§ 57 ff. KO reicht es nun aus, wenn die Verfahrenskosten gedeckt sind (§ 26 Abs. 1 S. 1, 54 InsO). Die Verfahrenseröffnung kann sogar dadurch herbeigeführt werden, dass ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird (§ 26 Abs. 1 S. 2). Die Rechtsfolgen einer Unterdeckung hinsichtlich der sonstigen Masseverbindlichkeiten wird in § 208 geregelt: Es besteht dann zunächst nur eine Anzeigepflicht des Verwalters. Anschließend erfolgt eine (gleichmäßige) Verteilung auf alle Masseverbindlichkeiten. Besonderheit dabei ist, dass auch bei Masseunzulänglichkeit die Durchführung eines Insolvenzplans grundsätzlich im Rahmen der Verwaltungs- und Verwertungspflicht des Verwalters gemäß § 208 Abs. 3 möglich ist. Haftungsrechtlich ist die Masseunzulänglichkeit für den Insolvenzverwalter nicht ungefährlich. Gemäß § 61 haftet der Insolvenzverwalter für
Nichterfüllung von Masseverbindlichkeiten auf Schadensersatz, wenn er erkennen konnte, dass die Masse voraussichtlich nicht zur Erfüllung ausreicht. Über die Erkennbarkeit wird sich im Einzelfall trefflich streiten lassen.
c) Aus- und Absonderungsrechte Die Rechtsfolgen in Bezug auf Sicherheiten bei Insolvenz des Schuldners sind im Grundsatz gleich geblieben. Dingliche Rechte führen zu Aus- bzw. Absonderungsrechten und damit grundsätzlich zur vollen Befriedigung dieser Gläubiger. Aussonderungsberechtigte gelten weiterhin nicht als Insolvenzgläubiger (§ 47 InsO). Bei der Ersatzaussonderung im Fall der unberechtigten Veräußerung kann der Gläubiger nun allerdings die Gegenleistung auch dann verlangen, wenn diese vor Eröffnung des Verfahrens zum Schuldnervermögen gelangt (§ 48 InsO). Die Stellung der Absonderungsberechtigten ist hingegen geschwächt worden: Nach §§ 50, 166 obliegt die Verwertung beweglicher Gegenstände, an denen ein Absonderungsrecht besteht, grundsätzlich nicht mehr dem Gläubiger, sondern dem Verwalter. Dieser hat lediglich eine Mitteilungspflicht (§ 168).
d) Anfechtung Zugunsten einer besseren Befriedigung der Gläubiger ist das Anfechtungsrecht verschärft worden, d. h., schädigende Vermögensverschiebungen sollen weitgehend rückgängig gemacht werden können. Da sich der Anwendungsbereich deutlich erweitert hat, insbesondere auch die Fristen geändert haben, ist eine intensive Beschäftigung mit den §§ 129ff. InsO jedem Gläubigervertreter dringend anzuraten. Die Anfechtungsfristen werden nach der Ins0 einheitlich vom Eröffnungsantrag an bemessen. Erheblich erweitert wurde die Absichtsanfechtung gemäß § 31 Nr. 2 KO: Nunmehr können benachteiligende entgeltliche Verträge nicht nur mit Ehegatten, sondern auch mit sonstigen nahestehenden Personen angefochten werden. Die Frist hierfür beträgt nicht mehr nur ein, sondern zwei Jahre (§ 134 InsO). Unentgeltliche Leistungen werden nun vier Jahre lang zurückverfolgt. Bei vorsätzlichen Benachteiligungen (§ 133 InsO) sowie bei Sicherungen kapitalersetzender Gesellschafterdarlehen (§ 135) ist die Frist von 30 auf 10 Jahre verkürzt worden. Entsprechend wurden die Vorschriften des Anfechtungsgesetzes geändert. Der Anfechtungsanspruch selbst verjährt nun nach § 146 InsO erst zwei Jahre nach Verfahrenseröffnung (zuvor nur ein Jahr gemäß § 41 KO).
e) Arbeitsrecht Erhebliche Änderungen haben sich schließlich auch im Arbeitsrecht ergeben. Die entsprechenden Vorschriften (§ 113, 123 f. InsO) haben durch das BeschFG bereits seit 1.10.96 Geltung in den alten Bundesländern erlangt und sollten daher zum Repertoire jeden Arbeitsrechtlers gehören. Da die allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften im Hinblick auf die angestrebte Sanierung des Schuldnerunternehmens nur bedingt praktikabel sind, sind insbesondere im Hinblick auf das Kündigungsschutzrecht Änderungen erforderlich gewesen. Grundsätzlich gilt dabei § 613 a BGB im Insolvenzfall fort, die Insolvenz bietet auch
grundsätzlich keinen Grund für eine betriebs-bedingte oder außerordentliche Kündigung. Die Kündigung kann jedoch einfacher und verfahrensmäßig schneller erfolgen. Insbesondere beträgt die Kündigungsfrist nur noch höchstens drei Monate (§ 113 Abs. 1 InsO). Ob allerdings hierdurch auch tarifvertragliche Kündigungsfristen verkürzt werden können, ist fraglich. Das ArbG Limburg (BB 98, 220) hält den Tarifvertrag weiterhin für vorrangig, das LAG Hamm (ZIP 98, 161) nicht. Das ArbG Stuttgart (ZIP 97, 2013) hat die Frage dem BVerfG vorgelegt. Zu beachten ist weiter, dass eine Dreiwochenfrist für die Kündigung immer gilt, also insbesondere auch bei Nichtanwendbarkeit des KSchG (§ 113 Abs. 2 InsO). Ansonsten bietet die InsO umfassende Regelungen über Betriebsänderungen, Sozialplan, Interessenausgleich usw., die hier nicht näher erläutert werden sollen. Literatur zu Einzelfragen ist bereits ausreichend vorhanden. Bereits die wenigen hier angeschnittenen Problemkreise machen deutlich, dass die nähere Beschäftigung mit der Insolvenzordnung dringend anzuraten ist. Die hierzu bereits veröffentlichte Literatur bietet Gelegenheit zur Einarbeitung (vgl. z.B. den Überblick von Edelmann, AnwBl 98, 489 mit zahlreichen weiteren Hinweisen). Die mögliche Insolvenz des Vertragspartners ist leider ein Faktor, der zunehmend ins Kalkül gezogen werden muss. Somit ist die Insolvenzordnung nicht ein Spezialgesetz, dessen nähere Kenntnis den als Insolvenzverwaltern tätigen Anwälten überlassen werden mag, sondern sie muss als absolutes Pflichtfach angesehen werden. Unkenntnis der neuen Regelungen wird mit Sicherheit keine Gnade vor den Gerichten im Anwaltshaftungsprozess finden.
Haben Sie den Paragraphendschungel durchforstet? Sind Sie gar begeistert? Wenn Sie Ihr Leben nicht selbst meistern wollen, dann auf in dieses Gesetzeslabyrinth. Aber vergegenwärtigen Sie sich vorher bitte, was da alles auf Sie zukommt. Ich denke oft an meine Schuldnerkollegen, an ihre große Klappe und ihre Blicke, wenn sie hörten, dass ich meine Schulden selbst regulieren wolle. Meine Warnungen und Ratschläge haben sie in den Wind geschlagen. Zur Zeit stehen sie allesamt im Regen. Sie sind mit ihren Verbindlichkeiten und dem neuen Insolvenzgesetz noch keinen Schritt weitergekommen. Tun Sie mir deshalb leid? Nein. Hochmut kommt vor dem Fall. Und hier heißt der Ernstfall Insolvenzgesetz. Alle haben sie Wunder was erwartet, alle haben sie nach wie vor ihre Schulden. Manche haben tatsächlich geglaubt, ihre Schulden würden sich per Gesetz in Luft auflösen. Wollen Sie ebenfalls diesen Weg beschreiten? Wenn Sie dieses Buch bis hierhin gelesen haben, kann ich es mir nicht ernsthaft vorstellen. Warum eine Schandprozedur über sich ergehen lassen, wo es doch viel einfacher, bequemer und vor allem weitaus kostengünstiger geht?
Kommt Zeit, kommt Rat Oft hatte ich das Gefühl, dass mir die Möglichkeiten einer kreativen Schuldenreduzierung nahezu zuflogen - sofern ich bereit war, nichts zu überstürzen. Nicht dass ich mich etwa auf meine vier Buchstaben setzte und darauf wartete, dass sich in meinem Kopf gleichsam aus dem Nichts die besten Ideen bildeten. Ich habe vielmehr die Ohren gespitzt, die Nase in den Wind gehalten und eifrig Ausschau nach Tips und Ratschlägen gehalten. Überall suchte ich nach Informationen zum Thema erfolgreicher Schuldenabbau. Bücher, Fernsehberichte und viele Gespräche mit einschlägig erfahrenen Menschen. Damit sind sowohl Personen gemeint, die selbst unter einer drückenden Schuldenlast zu leiden hatten, aber auch Juristen, allen voran jene, die ständig mit Schuldnern und Gläubigern zu tun haben. Genauso wandte ich mich an wohlhabende Menschen, um herauszukriegen, wie die es geschafft haben, reich zu werden. Die diversen Gerichtsvollzieher des Finanzamtes, der Stadt oder der Krankenkasse bildeten für mich ebenfalls eine wertvolle Wissensquelle. Interessant waren generell die Gespräche mit sehr wohlhabenden Menschen. Dabei stellte sich allgemein heraus, dass auch diese scheinbar sorgenlosen Großverdiener laufend um ihre finanzielle Unabhängigkeit kämpfen mussten. Aufgrund ihrer bisweilen sehr hohen Auftragsvolumina war ihnen Nervosität, Ungeduld und Sorge um die Bewahrung des Erreichten ein ständiger Begleiter. Aber es war aufschlussreich mit anzusehen, wie sie dennoch entschlossen und zielstrebig arbeiteten. Erfolg nimmt häufig dieselbe Zeit und Mühe in Anspruch wie Altlasten- und Schuldenbewältigung.
Verfahren im Verfahren Häufig war ich meinen finanziellen Belastungen nicht gewachsen. Es war mir schlichtweg unmöglich, Ratenzahlungen zu leisten. Zu Beginn meiner Schuldenkarriere machte ich dann einen Fehler nach dem anderen. Leere Versprechungen meinerseits, Zahlungszusagen, die ich nie und nimmer einhalten konnte, waren an der Tagesordnung. Was versprach ich meinen Gläubigern nicht alles, wohl wissend, dass ich diese Zusagen weder finanziell noch zeitlich jemals einzuhalten in der Lage war. Meistens ging es mir dabei nur darum, Zeit zu gewinnen oder mir lästige Geldeintreiber wenigstens vorübergehend vom Hals zu halten. Kurze Atempausen, denn die Zeit vergeht im Flug. Es kam, wie es kommen musste: Ich geriet in immer größere Schwierigkeiten. Auf nicht eingehaltene Versprechen reagieren die Gläubiger hochallergisch und machen dann mächtig Dampf. Und keiner hat eine meiner Zusagen vergessen, alle konnten sie sich bestens daran erinnern. Da ich meine Versprechen fortlaufend wiederholte, wie bei einer Schallplatte, die hängen geblieben ist, konnte ich mit der Zeit erzählen, was ich wollte - man glaubte mir kein Wort mehr. Lügen haben kurze Beine und die Vergangenheit holte mich schneller ein als mir lieb war. Es ist keine leere Worthülse, wenn ich Ihnen sage: Vermeiden Sie bei Ihrer Schuldenabwicklung falsche oder nicht einhaltbare Versprechungen. Die Zeche zahlen nur Sie. Darüber hinaus werden Sie bald Gefangener Ihrer Lügengespinste sein. Das bleibt nicht ohne Wirkung auf Ihr Denken. Sie werden sich jetzt bei allem in die eigene Tasche lügen, vor allem wenn es darum geht, Ihr Leben wieder aktiv zu gestalten. Sie kommen nicht dadurch aus dem Schuldensumpf heraus, dass Sie sich vorlügen, wie schön es woanders und unter anderen Bedingungen ist. Sie kommen nur dann heraus, wenn Sie erkennen, dass Sie bis zum Hals im Sumpf stecken und konsequent reale Maßnahmen zu Ihrer Rettung ergreifen. Durch Lügen blockieren Sie sich selber. Jedes mal, ohne Ausnahme, sollten Sie, wenn Sie einer Zusage nicht nachkommen können, sofort Kontakt zu Ihrem Gläubiger aufnehmen und diesem den Sachverhalt mitteilen. Nachdem meine Gläubiger festgestellt hatten, dass sie sich auf meine Zusagen verlassen können, sind sie immer, ich betone IMMER, darauf eingegangen, wenn ich Zahlungspausen oder neue Zahlungsvorschläge vorschlug. Vielleicht ist nun das Tischtuch zwischen Ihnen und Ihren Gläubigern bereits unrettbar zerrissen. Mag auch sein, dass Ihnen ein besonders hartnäckiger oder unvernünftiger Gläubiger im Nacken sitzt. Nehmen wir an, dass es, aus welchem Grund auch immer, keine Verständigungsmöglichkeit mehr gibt. Sie stehen unmittelbar vor einem Gerichtsverfahren. Doch Sie wollen noch mal Zeit gewinnen. Das geht. Allerdings mache ich darauf aufmerksam, dass Sie die nun folgenden Tips Geld kosten werden. Nichtsdestotrotz sind sie praktisch und verschaffen Ihnen einen Zahlungsaufschub bis zu zwei Jahren. Wenn bereits ein gerichtliches Verfahren gegen Sie eingeleitet ist, nehmen Sie nicht mit dem Gläubiger, sondern mit dessen Rechtsanwalt Kontakt auf. Der ist quasi fast neutral, zumindest hat er keine persönlichen Vorbehalte oder Vorurteile und kann unter Umstanden in seinem wie im Interesse seines Klienten einen Vergleich herbeiführen. Die Chance, dass selbst der sturste und verbohrteste Gläubiger auf seinen Rechtsanwalt hört, ist groß. Sie setzen sich also mit dem Rechtsanwalt in Verbindung und verhandeln mit dem über ein machbares Zahlungsziel. Natürlich gilt auch hier, dass Sie, falls Sie zu einer Übereinkunft
kommen, diese auch gnadenlos einhalten müssen. Im Erfolgsfall ruht jetzt das anhängige Gerichtsverfahren. Aber Vorsicht. Rechtsanwälte sind bisweilen Schlawiener. Umsonst gibt es nichts. Die meisten Rechtsanwalte werden Ihnen eine Vergleichsgebühr in Rechnung stellen. Lassen Sie sich nicht darauf ein. Ein Versäumnisurteil ist mit allen anfallenden Gebühren, auch den Rechtsanwaltgebühren, meistens bedeutend preiswerter. Das weiß auch der Rechtsanwalt. Ich wurde anfangs häufiger von den Vertretern dieser Zunft über den Tisch gezogen. Derart belehrt habe ich knallhart über die Gebühren verhandelt und meine Vorstellungen auch im außergerichtlichen Verfahren immer durchgesetzt Die Herren haben sich zwar generell gesträubt, aber gegen den Einwand, dass sie im Falle eines Gerichtsverfahrens nur die üblichen Gebühren bekamen und außerdem dadurch viel Arbeit hatten, die sie sich beim Vergleich sparen können, hatten sie nichts ins Feld zu führen Sie sind früher oder später auf meinen Regulierungsvorschlag eingegangen. Kommt es trotzdem zum zivilen Gerichtsverfahren, können Sie noch einmal eine Menge Zeit herausholen. Mehr als Ihrem Gläubiger lieb ist. Gehen Sie folgendermaßen vor 1.
Nehmen Sie unbedingt die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch. Erklären Sie ihm, sofern die Zahlungsforderungen berechtigt sind, warum Sie noch eine Menge Zeit benötigen. Ein guter Anwalt setzt sich dann mit dem Gegner oder dessen juristischen Beistand in Verbindung. Häufig kommt es sogar jetzt noch zu einem Kompromiss. Dieser kann nachteilig für Sie sein. Machen Sie Ihrem Anwalt daher von vorneherein und ganz offen klar, was Ihnen, nur Ihnen, machbar erscheint. Er muss genau wissen, wo das Verhandlungsziel liegt.
2.
Kommt es zu keiner Einigung, bleibt die Angelegenheit weiter strittig. Können Sie die Gerichtskosten nicht bezahlen, stellen Sie über Ihren Anwalt einen PKH-Antrag (Prozesskostenhilfe-Antrag). Füllen Sie diesen Antrag unbedingt wahrheitsgemäß aus. Zunächst werden Sie keine weiteren Gelder aufbringen und bezahlen müssen.
Normalerweise geht jetzt alles seinen Gang. Rechtsanwälte und Richter wollen die Geschichte möglichst schnell vom Tisch haben. Aber das ist nicht in Ihrem Sinn, Sie wollen schließlich vor allem Zeit gewinnen. Ich musste oft Lehrgeld bezahlen, auch durch Fehlleistungen meiner Anwälte. Diese meinten doch glatt, sie müssten die Sache im Sinne des Gesetzes regeln. Sicher ein ehrbares Anliegen - nur eben nicht meines. Ich wollte Zeit gewinnen und nicht verdonnert werden, und sei es noch so günstig. Eine Zeitstrategie sieht logischerweise etwas anders aus als eine Vergleichs- oder Verurteilungsstrategie mit kleinstmöglicher Bestrafung Ich nahm die Sache selbst in die Hand und änderte die Strategie in meinem Sinn. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, beginnt bei mir mit der Klagezustellung durch das Gericht folgender juristischer Ablauf a)
Es ergeht vom Gericht eine Fristsetzung von zwei Wochen, in der man sich gegen die Klage wehren kann
b)
Der Beklagte macht in dieser Zeit eine Klageerwiderung und begründet, warum die Forderung unberechtigt ist
Erhalte ich ein Schreiben vom Gericht, antworte ich sofort unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen 1.
Ich teile dem Gericht am vorletzten Tag der Frist mit, dass ich auf die Klage reagieren werde.
2.
Gleichzeitig begründe ich, warum die Klage nach meiner Meinung unbegründet ist. Bin ich gerade krank oder stehe ich kurz vor einer Urlaubsreise, beantrage ich gleichzeitig eine Fristverlängerung von drei bis vier Wochen. Nach der Rückkehr aus dem Urlaub oder überstandener Krankheit hole ich die gerichtlichen Zustellungen umgehend auf meinem Postamt ab. Meistens wurden mir Fristverlängerungen eingeräumt.
Wenn Sie die juristischen Rituale nicht einhalten, bekommen Sie nach einigen Wochen ohne Gerichtsverhandlung ein Versäumnisurteil zugestellt. Dagegen können Sie zwar Einspruch einlegen, wodurch das Prozedere von vorne beginnt, aber Ihr Gläubiger kann jetzt mit dem vorhandenen Titel bei Ihnen vollstrecken. Haben Sie Punkt 1 und 2 aber erfüllt, setzt das Gericht einen Verhandlungstermin fest, meistens in vier bis fünf Wochen. Es versteht sich von selbst, dass ich alle Gerichtstermine wahrgenommen habe. Es waren so viele, dass ich in der Region bald gerichtsbekannt, wenn nicht gar gerichtsberüchtigt war. Ist die Verhandlung nicht nach meinen Vorstellungen verlaufen, sei es, weil der Richter sehr nervös oder ungehalten wirkte, sei es, weil die Gegenseite uneinsichtig war, habe ich alle rechtlichen Möglichkeiten, die die deutsche Rechtssprechung bietet, ausgeschöpft. Mein Lieblingsmittel, etwas, das immer trefflich wirkt, ist die Ablehnung des Richters wegen Befangenheit. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Richter tatsächlich befangen ist oder nicht. Um einen Befangenheitsantrag zu stellen, reicht mein Gefühl vollkommen aus. Genauso ist es im Gesetz vorgesehen. Wichtig ist nur, dass ein Befangenheitsantrag unverzüglich und sofort in der Gerichtsverhandlung, also bei Eintreten der entsprechenden Situation, gestellt wird. Es bringt nichts, hinterher zu lamentieren. Ich habe dabei Befangenheitsvorwürfe bewusst provoziert. Reden, reden, reden lautet auch hier die Devise. Man muss Richter und Gegenseite geschickt in kleine Wortgefechte verwickeln. Ich habe mit allen mir zur Verfügung stehenden verbalen Mitteln Gegenbehauptungen in die Welt gestellt. Jeder Äußerung der Gegenseite wurde massiv widersprochen. Oft ging es weit über den Verhandlungsgegenstand hinaus. Das hat immer dieselben Folgen. Der Richter wird ungeduldig, greift ein und versucht, mich zu maßregeln. Das ist der Punkt, an dem ich die Besorgnis einer Befangenheit beim Richter äußere. Genau zu diesem Zeitpunkt, gleichgültig ob er am Beginn, in der Mitte oder kurz vor Ende der Verhandlung eintrat, bat ich um eine Verhandlungspause, um meinen Antrag gegen den oder die Richter zu stellen. Noch einmal, das ist wichtig: Der Antrag muss unverzüglich, bei
Eintritt einer entsprechenden Situation, während der Gerichtsverhandlung gestellt werden. Nicht später, sofort in der Verhandlung. Die Reaktionen auf meinen Antrag waren immer ähnlich. Richter und Anwesende glotzen mich konsterniert an. Sie verstanden die Welt nicht mehr. Aber wen juckt's? Ich wusste ja, was ich wollte. In der Verhandlungspause formulierte ich einen sachlichen Ablehnungsantrag. Anschließend versuchten die Richter oft, mich durch lange Gespräche umzustimmen. Sie wollten mich bewegen, den Antrag zurückzuziehen. Sie betonten, dass sie nun wirklich nicht befangen seien und dass ich sicher davon ausgehen könne, dass mein Antrag abschlägig beschieden würde. Alles Schnickschnack! Laut Gesetz geht es nicht darum, ob ein Richter sich befangen fühlt, sondern nur darum, ob ich das Gefühl habe, dass der Richter befangen ist. Punktum. Und ich konnte mich dieses Gefühles einfach nicht erwehren. So in etwa sahen meine simplen Anträge aus: „Hiermit stelle ich einen Ablehnungsantrag, weil der vorsitzende Richter am 'Amts- oder Landgericht' sich der Sache nicht sachlich annimmt. Der Vorsitzende Richter äußerte in einem Wortwechsel, dass es ihn nicht interessiere, welche Ansichten der Beklagte vertrete.“ Nach einer etwa viertelstündigen Pause stiefelte ich wieder in den Gerichtssaal, habe obigen Antrag gestellt und in das Gerichtsprotokoll diktiert. Der Antrag sagt an und für sich nichts aus. Aber das ist unwichtig. Ausschließlich das Gefühl des Beklagten spielt eine Rolle. Damit dieses Vorgehen funktioniert, muss der Antrag, in dem Moment, wo er mündlich gestellt wird, ins Protokoll aufgenommen werden, genauso wie er dort anschließend nach der Ausformulierung und schriftlichen Begründung protokolliert werden muss. Ist das geschehen, kann das Gericht bis zur Klärung des Befangenheitsantrags keine Entscheidung treffen. Was weiter geschieht: 1.
Das Gericht kann kein Urteil fällen! Ein abgelehnter Richter darf in dieser Verfahrensphase nicht mehr über den Fall urteilen.
2.
Es wird ein neues Verfahren eingeleitet, bei dem Richter in übergeordneter Stellung über den Befangenheitsantrag entscheiden.
3.
Wird ein derartiger Antrag z.B. bei Amtsgericht gestellt, erfolgt die Prüfung des Antrags durch Richter des Landgerichts. Dazu werden von allen Verhandlungsbeteiligten Stellungnahmen angefordert.
4.
Der Verfahrensablauf beim Landgericht nimmt normalerweise mindestcns drei Monate in Anspruch. Bis zur Ansetzung eines neuen Gerichtstermins vergehen unter Umständen nochmals Monate. Schreibt man in der Zwischenzeit umfangreiche Begründungen, kann es fast ein halbes Jahr dauern, bis ein neuer Verhandlungstermin festgesetzt wird.
5.
Natürlich kann der Beklagte in der jetzt neu angesetzten Hauptverhandlung wieder von einer Gefühlsanwallung der Befangenheit des Richters übermannt werden. Zu beachten ist dabei, dass man sehr sachlich bleibt, man hat das Gefühl der Befangenheit, aber man bekommt keinen
Gefühlsausbruch. Niemals das Gericht oder die Richter persönlich angreifen. Sie können sicher sein, dass Ihre Befangenheitsanträge fast ausnahmslos und ohne weitere Begründung abgelehnt werden. Aber Sie haben viel Zeit gewonnen und es macht bei Ihrem Prozessgegner mitunter mächtig Eindruck, wenn er auf diese Art und Weise erfährt, dass mit Ihnen nicht gut Kirschen essen ist. Diese Schritte dienen im Grunde nur dazu, Zeit zu gewinnen. Es gilt jedoch zu bedenken, dass „auf Zeit spielen“ immer zusätzliche Kosten verursacht. Nun gehen wir einfach davon aus, dass schließlich doch ein für Sie ungünstiges Urteil ergeht. Dann dauert es immer noch einige Wochen, bis es schriftlich begründet ist und die Voraussetzungen für ein Vollstreckungsverfahren gegeben sind. Dann aber steht unweigerlich der Gerichtsvollzieher vor Ihrer Tür. Wie Sie mit diesem Zeitgenossen zu verfahren haben, wissen Sie bereits. Doch gehen wir noch einen Schritt weiter. Angenommen, der Gerichtsvollzieher musste wieder erfolglos abziehen. Es ist zu keiner Pfändung gekommen oder die Pfändung verlief ohne nennenswerte Ergebnisse. Jetzt stellt Ihr Gläubiger, vielleicht weil er da noch irgendwelche verborgenen Schätze wittert, den Antrag auf die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Wie gerade beschrieben können Sie auch jetzt das Verfahren verschleppen. Aber nehmen Sie, egal wie schwer es fällt, auf jeden Fall den Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wahr. Bei Nichtwahrnehmung kommt es zu einem Haftbefehl. Das ist wirklich nicht nötig. Ist die eidesstattliche Versicherung nicht etwas Endgültiges? Dagegen kann man sich doch wohl kaum wehren. Wie sollte man hier noch viel Zeit herausschinden? Ich selbst habe zuerst auch geglaubt, dass mit der Aufforderung zum Offenbarungseid ein Schlusspunkt gesetzt ist. Aber das ist keineswegs so. Selbst hier lässt sich eine Menge Zeit gewinnen. Es ist halt doch manchmal nützlich, wenn man alles, was einem zugestellt wird, genau durchliest, vor allem das Kleingedruckte. Die Erkenntnis überkam mich, als ich das „Ladungsprotokoll zum Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung“, ich weiß nicht einmal mehr warum, von A bis Z richtig durchstudiert habe. Stand da doch tatsächlich in den rechtlichen Hinweisen folgendes: Sehr geehrte Dame! Sehr geehrter Herr! Auf Antrag der/des unten genannten Gläubigerin/Gläubigers werden Sie zu dem oben genannten Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung geladen. In dem Termin müssen Sie ein Verzeichnis Ihres Vermögens vorlegen und an Eides Statt versichern, dass Sie alle von Ihnen verlangten Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht haben. Die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ein Vordruck für das Vermögensverzeichnis ist beigefügt. Falls Sie zu dem Termin nicht erscheinen oder wenn Sie sich grundlos weigern, die eidesstattliche Versicherung abzugeben, wird auf Antrag der Gläubigerin/des Gläubigers Haftbefehl gegen Sie erlassen.
Haben Sie innerhalb der letzten drei Jahre die eidesstattliche Versicherung schon abgegeben, so teilen Sie dies bitte sofort unter Angabe des Gerichts und der Geschäftsnummer mit. Zum Termin müssen Sie trotzdem erscheinen. Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über den Verbleib einer Sache befreit nicht von der erneuten Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und der Erlass des Haftbefehls werden in das Schuldnerverzeichnis eingetragen, aus dem jeder auf Antrag Auskunft erhält. Die Eintragung kann ferner in den Mitteilungsblättern der Berufsvertretungen (z.B. Industrie- und Handelskammer) veröffentlicht werden. Die Eintragung in dem Schuldnerverzeichnis wird auf Antrag gelöscht, wenn die Befriedigung der Gläubigerin/des Gläubigers nachgewiesen wird oder von Amts wegen, wenn seit dem Ende des Jahres, in dem die eidesstattliche Versicherung abgegeben, die Haft angeordnet oder die sechsmonatige Haftvollstreckung beendet worden ist, drei Jahre verstrichen sind. Das Gericht kann den Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vertagen, wenn Sie im Termin glaubhaft machen, dass Sie die Forderung der Gläubigern/des Gläubigers binnen einer Frist von drei Monaten tilgen werden. Dies können Sie insbesondere durch den Nachweis einer angemessenen Teilzahlung oder durch die Vorlage anderer geeigneter Urkunden glaubhaft machen. Zur Annahme von Zahlungen, zur Bewilligung von Teilzahlungen und zur Stundung ist nur Ihre Gläubigerin/Ihr Gläubiger berechtigt, nicht das Gericht!
Haben sie das Zauberwort gesehen? Richtig! Es lautet „grundlos“. In dem ganzen Sermon gibt es den folgenden, absolut entscheidenden Satz: „Falls Sie zu dem Termin nicht erscheinen oder wenn Sie sich grundlos weigern, die eidesstattliche Versicherung abzugeben, wird auf Antrag der Gläubigerin des Gläubigers Haftbefehl gegen Sie erlassen.“ „Grundlos“ - ein wunderschönes Wort, denn es eröffnet der Phantasie Tür und Tor zu allen nur möglichen Verfahrensmöglichkeiten. Der Ausnutzung aller denkbaren rechtlichen Möglichkeiten ist damit Tür und Tor geöffnet. Garantie für einen weiteren Zeitaufschub. Wie habe ich es gemacht? Pünktlich zum Termin erschien ich bei der zuständigen Rechtspflegerin. Dieser habe ich sogleich und unverblümt mitgeteilt, dass das Gesuch meines Gläubigers auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung meinerseits völlig unbegründet sei. Anfangs wurde die Dame ungehalten, begann gar, sich aufzuregen. Gleichwohl erklärte ich ihr meine Gründe und fragte keck, ob ich hier meine mir rechtlich zustehenden Möglichkeiten nicht wahrnehmen dürfe. Dies brachte sie zur Vernunft. Sie fragte mich, wie ich den Antrag denn begründen wolle und bat mich, dies in ihrem Protokoll zu tun. Was hatte ich dadurch erreicht? 1.
Ich war pünktlich zum angegebenen Termin erschienen.
2.
Die eidesstattliche Versicherung brauchte ich noch nicht zu leisten.
3.
Es konnte keine Eintragung ins Schuldnerverzeichnis erfolgen.
4.
Da ich den Termin wahrgenommen hatte und zudem das Verfahren unter Angabe eines Grundes abgelehnt hatte, konnte natürlich auch kein Haftbefehl ausgestellt werden. Ich hatte die Alternative Offenbarungseid Haftbefehl vorerst elegant umgangen.
Mit einem Schlag, einer kurzen Begründung, hatte ich meine Schuldforderer, die Rechtspflegerin und den rechtlichen Ablauf ganz legal ins Abseits gestellt. Alle Beteiligten der Gegenseite, Richter, Rechtspfleger, Gerichtsvollzieher, sind durch eine derartige Antragsstellung zunächst einmal zur Antragsbearbeitung verdonnert. Egal ob der Antrag nun stichhaltig begründet ist oder nicht. Das verursacht zusätzliche Arbeit. Gleichwohl ist es eine Pflicht, sich mit solchen Anträgen auseinander zusetzen. Gut anderthalb Monate waren gewonnen. Dann erging folgender Bescheid: ... wird der von dem Schuldner im Termin am ... erhobene Widerspruch gegen die Verpflichtung zur Abgabe der Offenbarungsversicherung zurückgewiesen. Gründe: Der Widerspruch wird verworfen, da materiellrechtliche Einwendungen im vorliegenden Zwangsvollstreckungsverfahren nicht geprüft werden können und damit unzulässig sind.
Rechtspflegerin
Mit dem Hinweis: Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist das Rechtsmittel der sofortigen Erinnerung gegeben, die binnen zwei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses beim unterzeichnenden Gericht eingegangen sein muss.
Also mit der „Rechtsmittelbelehrung“ weitere zwei Wochen „Gnadenfrist“. Ich reagierte darauf wie folgt: Ich lieferte drei proppenvoll beschriebene DIN A4 Seiten ab. Gleichzeitig ergänzte ich diese Begründung mit 28 Seiten Anlagen, bestehend aus altem Schriftverkehr aus diesem Verfahren. Hier gilt: Je mehr, desto besser. Wieder anderthalb Monate später kam vom Amtsgericht folgendes Schreiben: In der Zwangsvollstreckungssache .../... wird Ihnen auf Anordnung des Gerichts mitgeteilt, dass der Richter der Beschwerde nicht abgeholfen hat und die Akte zur Entscheidung an das Landgericht abgegeben wurde. Hochachtungsvoll Justizangestellte
Wieder gingen zwei Monate ins Land, bis vom Landgericht ein abschlägiger Beschluss eintrudelte. Leider konnte ich gegen den keinen Widerspruch mehr einlegen. Aber nochmals zwei Monate vergingen, bis ich zur erneuten Abgabe der eidesstattlichen Versicherung aufgefordert wurde. Insgesamt hatte ich also fast sechs Monate lang ein Verfahren im Verfahren durchgezogen. Sechs Monate, immerhin ein halbes Jahr, Zeit gewonnen. Lediglich durch die mir per Gesetz zustehenden juristischen Möglichkeiten. Na ja, sechs Monate, das ist ja ganz nett, aber es macht den Bock auch nicht fett. Sie werden möglicherweise denken, dass es mir also doch nicht viel gebracht hat. Irgendwann ist es eben halt so weit, der Offenbarungseid muss abgelegt werden. Aber halt. Natürlich war ich während dieser Zeit nicht untätig. Ich habe den Termin gewissermaßen platzen lassen. Diese Verfahrensweise funktioniert genauso, wenn der Gerichtsvollzieher, wie heute üblich, den Part der Amtsstelle übernimmt. Es ist gleichgültig, wo Sie Einspruch erheben, ob in einem Amtsgebäude oder bei sich zu Hause. Wichtig ist, dass Sie es tun. Die Formulare und der schöne Satz mit dem „grundlos“ haben sich nicht verändert. Genauso hat sich nicht geändert, dass nach Ihrem Einspruch erst einmal eine Menge Zeit vergeht. Während des folgenden Prüfungsverfahren habe ich mich mit meinem Gläubiger zusammengesetzt und einen außergerichtlichen Vergleich geschlossen. Der Gläubiger sah seine Felle davonschwimmen. An ihm nagte der Zahn der Zeit. Und er kam mir sehr entgegen. Nach diesem Vergleich hat er den Antrag zur „Abgabe der eidesstattlichen Versicherung“ zurückgezogen und zudem keine weiteren Forderungen wegen der Gerichtsund Verfahrenskosten gestellt. Ich bin immer dergestalt verfahren, dass ich mich während des Verfahrensmarathons mit meinen Gläubigern zu einigen versuchte. Für mich sind dabei immer genehme Zahlungsziele und bezahlbare Raten herausgesprungen. Wenn Sie mit Ihren Gläubigern überhaupt nicht klarkommen oder wenn Sie im Moment einfach absolut nicht zahlen können, dann nutzen Sie wenigstens die Ihnen zustehenden Rechtsmittel aus. Zeitgewinn ist wichtig, Sie feiern kleine Siege und machen dadurch Ihre Gegner mürbe. Die Zeit hat auf Gläubiger einen sehr wohltuenden Einfluss. Die wollen nur eines, an Geld kommen und das möglichst bald. Nutzen Sie das aus und spielen Sie mit dem Faktor Zeit, um möglichst vorteilhafte Absprachen bezüglich Ihrer Zahlungen zu treffen.
Für alles gibt es eine Lösung Es gibt immer eine Lösung - gut zu wissen. Sie mag manchmal beschwerlich sein, zumindest aber ist es nicht so, dass sich die Dinge ganz von allein in Wohlgefallen auflösen. Sie haben sich selbst in den Schlamassel gefahren. Dass nur Sie sich daraus auch wieder herausziehen können, dürfte inzwischen klar sein. Aber Sie können sich jetzt eine Menge Lehrgeld sparen. Das habe ich gewissermaßen schon für Sie gezahlt. Und ich erwarte nicht einmal Dank dafür, denn letztlich kann ich nicht mehr tun, als Ihnen die Augen zu öffnen. Die Mittel und Wege müssen Sie selbst noch in Angriff nehmen. Nur durch Lesen werden Sie Ihre Schuldenprobleme definitiv nicht beseitigen. Auf jeden Fall jedoch werden Sie viel billiger aus der Geschichte herauskommen. Ich habe vor allem in der Anfangsphase meiner Verschuldung einen Fehler nach dem anderen gemacht. Das wollte ich Ihnen zeigen, und wie man diese Fehler verhindert oder doch zumindest mildert. Später habe ich, wie Sie noch erfahren werden, meine Schulden weitaus kostengünstiger reguliert. Die daraus gewonnenen Kenntnisse sind für mich das Wertvollste überhaupt. Auch für Sie werden sie, wenn Sie sie ebenfalls zur Anwendung bringen, einen wahren Schatz darstellen. Zu jener Zeit, wollte ich einer „guten“ Bekannten - Sie erinnern sich, die Geschichte mit dem Taxiunternehmen - aus der Patsche helfen. Nicht ahnend, dass sich in jedem noch so kleinen Tümpel ein gieriger Hecht befinden kann. Ich musste feststellen, dass bei Partnerschaften generell höchste Vorsicht geboten ist. Dabei habe ich leidvoll erfahren, wie schnell sich Menschen, wenn es ums Geld geht, ändern können. Vor allem dann, wenn dieses Geld im wenig angenehmen Gewand von Verpflichtungen daherkommt. Doch es ist völlig egal, was andere denken - auch über Geld. Wichtig ist, dass Sie sich über Ihr Denken im Klaren sind und dass Sie Ihren Weg kennen. Wie sagte einer meiner Onkel aus der Vorvaterzeit: Der Kutscher kennt den Weg. Wie recht er doch hatte, nur das ist wichtig. Gesichert ist auch, dass es für alle finanziellen Probleme eine günstige, erschwingliche und vorteilhafte Lösung gibt. Sofern Sie folgende Grundsätze bei der Schuldenregulierung unbedingt beachten: 1.
Leihen Sie sich niemals Geld. Verleihen Sie kein Geld. Beides ist zur Schuldenreduzierung nicht nur nicht nötig, es ist sogar teilweise gefährlich.
2.
Regeln Sie brisante einfachstmöglich.
3.
Reduzieren Sie Schuldenberge mit günstigen Vergleichen.
4.
Verlassen Sie sich nicht auf Banken oder Versicherungen.
5.
Vermeiden Sie tunlichst die Zahlung überflüssiger Zinsen oder Zinseszinsen.
6.
Reklamieren Sie, wo nötig und wo es angebracht ist. Gleichen Sie Zahlungen immer nur dem geleisteten Wert entsprechend aus.
Wechselverbindlichkeiten
schnellst-
und
7.
Vermeiden Sie nutzlose gerichtliche Auseinandersetzungen.
8.
Lassen Sie sich bei Vergleichen mit Versicherungen, Banken, Inkassounternehmen usw. nicht über den Tisch ziehen. Fressen Sie denen nicht aus der Hand, sondern versuchen Sie, sich selbst in den Vorteil zu setzen. Dazu später noch mehr.
Sie brauchen im übrigen keine Angst davor zu haben, sich auch mit den Größen der diversen Wirtschaftsbereiche anzulegen. Die dortigen Sacharbeiter sind ebenfalls nur Menschen. Oft sogar besonders duckmäuserische Zeitgenossen, die unter dem Zepter eines Abteilungsleiters oder anderen Vorgesetzten zittern. Die müssen Erfolge vorweisen, Vergleiche ausarbeiten, damit sie etwas vorlegen können. Sachbearbeiter sind auch zur Problemlösung da. Wenn diese Lösungen darin bestehen, viele Offenbarungseide erzwungen zu haben und am Ende keinen Pfennig anzuschaffen, sieht das ganz schlecht aus. Es ist in der Tat zumeist eine reine Nervensache. Wer zuerst nachgibt, hat verloren. Und die alte Lebensweisheit. Je höher Ihre Schulden sind, ein desto besserer „Kunde“ sind Sie. In dieser Situation sind die Interessen Ihrer Gläubiger vital bedroht. Es geht wirklich um Leben und Tod. Ein mir lieber Kumpan aus alten Tagen sagte einmal: „Wer die Nerven hat, 500.000 DM Schulden zu machen, der hat auch die Nerven diese wieder vorteilhaft abzubauen.“ Damals, als er diese Worte sprach, wusste er gar nicht, wie recht er hatte.
Verleihe niemals Geld Eines Tages, ich war mal wieder arg in der Bedrouille, „heulte“ ich mich bei einem Freund aus. Erzählte von meiner schweren finanziellen Krise und dass ich unbedingt und auf der Stelle 50.000 DM bräuchte, um schon längst fällige Zahlungen leisten zu können. Mein Bankkonto gab nichts mehr her, es war wie so oft bis zum Rand ausgeschöpft. Das alles trug ich elegisch im kleinen Kreis (die Frau meines Freundes war ebenfalls anwesend) vor. Ich hoffte, dass er mir diesen Betrag kurzfristig zur Verfügung stellen würde. Nix war's. Er erklärte mir auf sehr nette Art, dass auch er ständig 50.000 DM benötige, weshalb er mir bedauerlicherweise nicht aus der Klemme helfen könne. Was empfahl er mir? Na was wohl? Ich solle meine Geschäftspartner anrufen, um mit Ihnen eine längerfristige Zahlungsmöglichkeit auszuhandeln. Das kennen wir inzwischen zur Genüge. Glücklicherweise nahm ich seinen Rat an, ohne groß nach dem Wieso und Warum zu fragen. Tatsächlich, ich schaffte die Geschichte mit meinen Lieferanten aus der Welt. Alles wie gehabt. Beim ersten Anruf ein ungutes Gefühl, aber im Nachhinein eine höchst unkomplizierte Angelegenheit. Kurze Zeit darauf saßen wir wieder im traulichen Gespräch zusammen. Wir kamen auf die vorher besprochene Angelegenheit zurück. Dabei sagte er mir, dass ihn seine Frau gedrängt habe, mir das Geld zu leihen. Milde Weiblichkeit - sie wollte mir aus der Klemme helfen. Er aber habe seiner Frau erklärt, dass er mir damit weder einen Gefallen täte, noch mir helfen würde. Vor allem aber sah er unsere Freundschaft gefährdet. Seiner Frau sagte er: „Nach ein paar Tagen hat der Wolfgang das Geld ausgegeben und danach können wir uns nicht mehr so unbeschwert wie jetzt unterhalten. Er wird ein schlechtes Gewissen haben, weil er mir das Geld zum vereinbarten Zeitpunkt mit Sicherheit nicht zurückzahlen kann. Ich spreche noch einmal mit dem Wolfgang, vielleicht finden wir ja eine andere Lösung.“ Dass wir zusammen eine wie mir scheint perfekte Lösung gefunden haben, werden Sie in den folgenden Kapiteln lesen. Er hatte mit seiner Verhaltensweise jedenfalls absolut recht. Was wäre passiert? Ich hätte ihm gegenüber tatsächlich ein sehr schlechtes Gewissen gehabt. Zum vorgesehenen Zeitpunkt war ich wirklich nicht in der Lage, pünktlich die vereinbarte Summe zurückzuzahlen. Zuerst wäre er sein Geld losgewesen, später wäre wahrscheinlich die Freundschaft zerbrochen. Ich hätte meine Probleme zu seinen gemacht. Später, als ein Freund von mir viel Geld leihen wollte, ist mir diese Lehre bestens zupass gekommen. Gehen Sie nach Möglichkeit keine derartigen Vereinbarungen mit Freuden oder guten Bekannten ein. Sie ersparen sich dadurch viel Ärger. Dieser ist meistens vorprogrammiert, und Sie haben neben Ihren finanziellen Schwierigkeiten zusätzlich noch Scherereien im privaten Umfeld am Hals. Machen Sie es lieber wie ich. Mein Grundsatz lautet: „Hast du finanzielle Probleme, gehe dahin, wo du schon einmal Geld abgeholt hast.“ Dort, wo man schon ein- oder mehr mal Geld kassiert hat, lässt es sich viel einfacher verhandeln. Klar, hier stehen auch noch die offenen Forderungen aus. Aber Sie werden im Erfolgsfall nie ein ungutes Gefühl haben. Vetternwirtschaft
Trotz der vielen Schulden residierte ich seinerzeit in einem mit dicken Teppichen „tapezierten“ Penthouse. Meine Verwandten und Freunde waren durchweg der Überzeugung, dass ich nur so im Geld schwimmen würde. Das dachte auch mein Vetter Michael, als er mich anrief und darum bat, ihm kurzfristig 30.000 DM zu leihen. Natürlich hatte ich diesen Betrag nicht. Ich hätte ihn selber gut brauchen können, um Raten abzuzahlen. Das sagte ich ihm aber nicht. Ich ließ mich doch lieber zu einem Mittagessen einladen, um über Lösungswege zu sprechen. Nicht nur, dass er die Verabredung einhielt, nein, er, der sonst die Unzuverlässigkeit in Person war, kam überpünktlich. Das Wasser musste ihm bis zum Hals stehen. Wir dinierten bei der ersten Adresse am Ort. Gerade war der Aperitif serviert, da insistiere er schon ungeduldig auf die besagten 30.000 DM. „Wofür brauchst Du denn das viele Geld?“, fragte ich ihn. Nervös antwortete er: „Um längst fällige Lieferantenrechnungen bezahlen zu können.“ „So, und für wie lange brauchst Du das Geld?“, forschte ich weiter. „Ungefähr für sechs Wochen.“ „Dann brauchst Du das Geld nicht von mir“, grinste ich ihn an. „Wieso denn nicht? Ich habe das Geld doch zur Zeit nicht.“ Irgendwie war er verdutzt und stotterte und ergänzte: „In sechs Wochen ist doch alles erledigt.“ „Und genau deshalb habe ich eine viel praktischere Lösung für Dich, Michael. Und Du hast den Vorteil, dass Du erst in neun Wochen das Geld besorgen musst. Also ganze drei Wochen später.“ Da horchte er auf und war hellwach. „Welche Gegenleistung erhalte ich, wenn ich Dir helfe?“, wollte ich wissen. „Wenn der Tip so klasse ist, beteilige ich Dich zur Hälfte an meiner Firma. Ich suche schon lange nach einem Partner, der sich in derlei Dingen auskennt und schwierige Probleme lösen kann“, antwortete er etwas überstürzt. „Gut, dann sage ich Dir jetzt, was Du tun musst. Gehe zu Deinen Lieferanten und schildere ihnen Dein finanzielles Problem. Sage ihnen, dass Du erst in neun - und nicht schon in sechs Wochen zahlen kannst. Damit sie nicht in finanzielle Schwierigkeiten kämen, würdest Du für ihre Forderungen einen Wechsel unterschreiben, gerade so, wie es in der Großindustrie gang und gäbe ist.“ „Wenn das wirklich funktioniert, ist es für mich die einfachste Lösung“, strahlte er mich an. Just in diesem Moment verschwanden die Sorgenfalten aus seinem Gesicht Er hielt mich für einen großen Geschäftsmann und glaubte mir offensichtlich jedes Wort auf der Stelle. Das Mittagessen verlief feuchtfröhlich und in bester Atmosphäre. Mich hatte die Sache nur einen guten Rat gekostet. Was daraus noch werden könnte, blieb abzuwarten.
In der Tat, drei Tage später rief er mich hellauf begeistert an. Bei allen Lieferanten hatte das mit den Wechseln bestens geklappt. Natürlich wollte er von der zugesagten Beteiligung an seiner Firma in diesem Moment nichts mehr wissen. Als ich das am Rande erwähnte, konnte er sich ums Vertun nicht mehr daran erinnern. Mit einem „machen wir später - und tschüß“ schloss mein Vetter Michael das Telefonat abrupt ab. Grienend legte ich den Hörer auf. „Na warte, Freundchen“‚ dachte ich, „auch Deine Zeit wird kommen“. Sie kam, fast zwangsläufig, und mit ihr mein Vetter. Kurz vor Ablauf der neun Wochen klingelte das Telefon. Michael brauchte wieder die besagten 30.000 DM. Und wieder für sechs Wochen. Was nur beweist, dass ich, hätte ich ihm das Geld geliehen, jetzt gröbere Differenzen im privaten Umfeld gehabt hätte. Aufgeregt meldete er, dass die Wechsel jetzt doch fällig würden. Er könne diese aber nicht bezahlen, weil noch nicht alle seine Forderungen hereingekommen sind. „Was können wir jetzt tun?“, fragte er ungeduldig. Hossa, „wir“, hörte ich da recht? „Zunächst müssen wir uns über die Beteiligung unterhalten!“, tönte es prompt und spöttisch von meiner Seite. „Klar, können wir sofort machen!“, war seine Antwort. Und das haben wir dann auch gemacht. Schon am nächsten Tag habe ich die Beteiligungsverträge aufgesetzt und drei Tage später wurden sie bei einem Notar unterzeichnet. Ich war ohne Arbeit um eine Beteiligung reicher. Noch nicht ganz aus dem Notariat heraus, fragte er, was jetzt zu tun sei. „Gehe zu unseren Lieferanten und erkläre ihnen, dass Du die Wechsel aufgrund fehlender Einnahmen nochmals verlängern musst und diese in spätestens 90 Tagen bezahlen wirst.“ Wie der Blitz befolgte er meinen Rat und regelte die neue Zahlungsvereinbarung mit allen seinen Geschäftspartnern. Einige taten zwar etwas schwierig, aber am Ende waren sie einverstanden. Allen Beteiligten war damit geholfen und ich hatte keinen Pfennig investiert und keinen Pfennig verloren, aber eine Beteiligung gewonnen, die sich später noch als wahre Goldgrube erweisen sollte.
Reich durch Vergleich Das Sprichwort sagt: „Wenn man schon kein Geld hat, muss man wenigstens gute Ideen haben.“ Ich bin gewissermaßen mit Schulden großgeworden. Sie sind mir gute Bekannte. Nein, ich liebe sie nicht, ich konnte mich auch nie an sie gewöhnen. Aber sie waren immer präsent, und ständig habe ich mich mit ihnen herumgeschlagen. Gerade deshalb, weil ich mich fortlaufend mit den Schulden und einer Reduzierung derselben auseinander setzte, gewann ich eine Erfahrung nach der anderen. Ich lernte, dass der menschlichen Phantasie keine Grenzen gesetzt sind, auch nicht in der Praxis. Weil ich nie aufgegeben habe, konnte ich trotz hoher Schulden über viele Jahre hinweg prima leben. Zugegeben, ob ich es jemals schaffen würde, wirklich alle Schulden loszuwerden, was ja mein Endziel war, schien permanent ungewiss. Denn obwohl ich immer wieder Zahlungsaufschube bewirkte, obwohl ich ständig, wenn auch geringe Raten zahlte, obwohl ich also an der Reduzierung meiner Schulden arbeitet, es kamen fortwahrend neue hinzu. Das ist ja der Teufelskreis. Immer wieder musste ich mit kritischen Situationen fertig werden und einen tragbaren und für mich realisierbaren Ausweg finden. Es war eine Politik der kleinen Schritte. Um wirklich am Ende alle Schulden loszusein, musste ich mich zuerst an den vielen kleineren Schuldenhalden abkämpfen und so meine Phantasie schärfen, was dann letztendlich zu einem grandiosen Sieg führte. Aber nach meiner ersten, noch sehr amateurhaften Schuldenphase musste ich noch so einige Scharmützel um manchmal kleinere, manchmal happige Schuldenbrocken ausfechten. Mit jedem Mal lernte ich dazu und mit jedem Mal wurde ich gewitzter. Und konnte Gläubigerdenken und Gläubigerverhalten besser als vorher einschätzen und ausnutzen. Im folgenden lesen Sie nur einige meiner vielen „Schuldenanekdoten“, die aufzeigen, was alles möglich ist und wie sich der normale Schuldner zu richtiggehenden Schuldenprofi mausern kann. Was ist ein Schuldenprofi? Ein Mensch, der beispielsweise eine Schuld von 50.000 DM in Anspruch nimmt, dabei glücklich und zufrieden lebt und am Schluss nur 5.000 DM zurückzahlt. Rechnen Sie einmal die Rendite aus. Da kann keine noch so tolle Aktie oder Anlageform mithalten. Vor etlichen Jahren habe auch ich einmal den Fehler gemacht und aus reiner Gutmütigkeit einem Freund mit einem Kontokorrent aus der Patsche geholfen. Ihm war ein echter Geldhai auf den Fersen, Sie wissen schon, so ein Knochenbrecher. Mein Freund konnte einen Betrag von 30.000 DM nicht termingerecht zurück zahlen. Ich eröffnete bei seiner Hausbank für ihn ein Girokonto auf meinen Namen. Der Sachbearbeiter war ein guter Bekannter, er kannte den Sachverhalt und legte uns keine Steine in den Weg, sondern gewährte über die besagten 30.000 DM einen Kontokorrentkredit. Als Sicherheit hinterlegte ich den Kfz-Brief meines Mercedes 350 SE. Der Betrag sollte nur eine Woche in Anspruch genommen werden, danach sollte das Konto nach Ausgleich wieder aufgelöst werden. Aber es kam ganz anders. Weder wurde das Konto ausgeglichen, noch konnte ich es kündigen. Denn plötzlich waren beide spurlos verschwunden. Mein „Freund“ hatte sich mit dem Geld aus dem Staub gemacht. Der Sachbearbeiter war wegen diverser Unregelmäßigkeiten mit eben diesem „Freund“ rausgeflogen. Erstaunlicherweise hörte ich lange Zeit nichts von der Bank. Einige Jahre ruhte das Konto gleichsam, die Bank meldete sich nicht bei mir. Aber dann kam es hammerhart. Die Bank
kündigte das Konto ohne Vorankündigung und forderte neben den besagten 30.000 DM noch zusätzliche 8.000 DM Zinsen ein. Was tun? Logo, offensiv ans Werk gehen. Sofort nach Eintreffen des Kündigungsschreibens meldete ich mich persönlich in der Rechtsabteilung beim zuständigen Sachbearbeiter und vereinbarte einen persönlichen Gesprächstermin. Natürlich war ich zu der Zeit, wie immer, hoch verschuldet. Das Auto, das damals als Sicherheit herhielt, war längst verschrottet. Pech für die Bank! Ich schilderte dem Sachbearbeiter mit dramatischen Worten den damaligen Vorgang. Das interessierte ihn allerdings nicht die Bohne. Ich hatte den schwarzen Peter gezogen und sollte den Schaden alleine ausbaden. Zudem wusste der Sachbearbeiter auch schon, wie es um meine Kreditwürdigkeit steht. Die Schuldnerauskunft hatte ganze Arbeit geleistet. Wie immer spielte ich erst mal auf Zeit, um möglichst günstige Zahlungsbedingungen herauszuholen. Dem Angestellten der Rechtsabteilung erzählte ich, dass ich gerade dabei sei, mein Leben wieder in Ordnung zu bringen. Wieviel Schulden ich wirklich hatte, sagte ich gar nicht, ich zählte einfach fünf Bankinstitute, die mir gerade einfielen, als potentielle Gläubiger auf. Dann kam ich zum Punkt und sagte: „Ein Jahr müssten wir die Tilgung noch aussetzen. Dann können wir über eine Ratenzahlung sprechen.“ Ich hörte wie er schluckte: „Können Sie denn nicht wenigstens etwas Geld monatlich zahlen?“ „Wie viel denn?“ klopfte ich ab. „So fünfzig Mark“, war seine doch etwas phantasielose Antwort. „Möchten Sie die Wahrheit hören oder ist es Ihnen lieber, wenn ich Sie an der Nase herumführe?“ fragte ich dreist. „Sagen Sie mir bitte die Wahrheit“, gab er zurück. „Keinen Pfennig kann ich zur Zeit locker machen und das bestimmt auch nicht vor einem Jahr!“, setzte ich frech obendrauf. Und es geschah, was ich gewohnt bin. Er sagte: „Gut, dann treffen wir uns im nächsten Jahr wieder.“ Freundlich beendete er das Gespräch. Das Jahr verging wie im Flug, der Banker meldete sich von selbst. Dass ich nach wie vor keine Lust zum Zahlen hatte, versteht sich wohl von selbst. Zudem war meine Kreditwürdigkeit wie gehabt in einem miserablen Zustand. Ich teilte ihm mit, dass ich auf keinen Fall bereit wäre, für den Mist anderer gerade zustehen. Jedoch, um die Angelegenheit ein für allemal aus der Welt zu schaffen, sei ich bereit, mich mit ihm auf die Zahlung eines kleinen Vergleichbetrages zu einigen. Er schreckte zurück und bemerkte bestimmt, dass der Forderungsbetrag durch weiter hinzugekommene Zinsen mittlerweile um mehrere tausend Mark angewachsen war. Ich sagte nur, dass ich schlichtweg nicht willig wäre, seinen Palast, das moderne Bankgebäude, mitzufinanzieren. Basta. Ich stellte ihn vor die Alternative. Entweder wir einigen uns mit einem vernünftigen und für mich realisierbaren Vergleich, oder es gibt vorerst überhaupt nichts. „An welchen Betrag denken Sie denn“, fragte er mich. „Höchstens 4.000 DM in zehn Raten“, ich zockte hoch. Mein Miniangebot ließ ihn zurückzucken. Nachdem er sich gefangen hatte,
sagte er, dass er diesen Vorschlag mit dem Vorstand der Bank abklären würde. Wir beendeten das Gespräch. Acht Tage später hatte ich einen Brief von der Bank im Briefkasten. Man bot mir darin folgenden Vergleichsvorschlag an: 1.
Zahlung von 8.000 DM innerhalb von sechs Wochen. oder
2.
Zahlung von 12.000 DM in zwölf Monatsraten. oder
3.
Zahlung von 15.000 DM in 24 Monatsraten.
Alternativ bot man mir an, dass ich die 8.000 DM auch in zwei Raten bezahlen könne. Also 4.000 DM in sechs Wochen und die restlichen 4.000 DM in weiteren vier Wochen. Glücklicherweise war ich gerade nicht ganz blank. Ich wählte die Variante mit den 8.000 DM. In zwei Raten selbstverständlich. Damit holte ich noch mal 14 Tage heraus. Ich war froh, endlich hatte ich diesen Brocken vom Hals. Man lasse es sich auf der Zunge zergehen. Meine Gesamtschuld belief sich auf zirka 38.000 DM. Diese brauchte ich nicht zu bezahlen. Bezahlt habe ich insgesamt 8.000 DM, also nur 18,2 %‚ sagenhafte 81,8 % weniger. Minimallösungen führen zum Ziel Nicht viel später, ich hatte den Vergleich kaum bezahlt, rückte mir eine andere Bank, diesmal die ortsansässige Sparkasse, auf den Leib. Auf dem Anrufbeantworter meiner Lebensgefährtin befand sich eine Nachricht vom Leiter der Rechtsabteilung mit der Bitte um Rückruf. Mann, hatten die lange gebraucht, um meine Adresse ausfindig zu machen. In dieser Sparkasse hatte ich seit Jahren einen alten Kredit laufen. Angefangen hatte es einmal mit etwa 30.000 DM. In der Zwischenzeit waren auf diesem Konto über 70.000 DM Schulden aufgelaufen. Auch hier wollte ich es mit einem für mich günstigen Vergleich versuchen. Aber diesmal geriet ich scheinbar an den Falschen. Der Sachbearbeiter, dem ich mein Vergleichsangebot unterbreiten wollte, hatte offensichtlich über irgendwelche dunklen Kanäle von meiner Vorliebe für Minivergleiche gehört. Er lehnte jede Vergleichsmöglichkeit kategorisch ab. Mit ihm seien solche branchenunüblichen Vergleiche nicht zu machen. Sofort änderte ich meine Strategie. Ich bot ihm eine monatliche Zahlung von absolut lächerlichen 100 DM an. Ein Betrag, der noch nicht einmal die monatlichen Zinsen abdecken würde. Und wieder erzählte ich die traurige Mär, meine Schuldengeschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart. Die Überlegung war dabei, dass ich die Raten eine zeitlang zahle, bis ein anderer Mitarbeiter für andere Lösungswege zur Verfügung steht. Tapfer zahlte ich drei Monate lang jeweils 100 DM. Dann stellte ich die Zahlung ein. Geschlagene zwei Jahre dauerte es dann, bis sich die Bank bei mir meldete. Diesmal nicht
jener unkooperative Sachbearbeiter, sondern der Chef der Rechtsabteilung höchstpersönlich. Wiederum wurde ich über den Anrufbeantworter meiner Lebensgefährtin um einen Rückruf gebeten. „Warum haben Sie die Zahlung eingestellt?“, lautete seine erste Frage nach der Begrüßung. Der Mann kam gleich zur Sache. „Weil keiner von Ihren Herren mehr angerufen hat“, konterte ich. Er lachte sich halbtot. In lockerer Atmosphäre vereinbarten wir ein persönliches Gespräch in seiner Abteilung. In dieser Unterredung erläuterte er mir, dass er eine längere Krankheit gehabt hätte und dass meine Akte deshalb nicht weiter bearbeitet worden sei. Im Folgenden hörte ich mir erst mal seine umfangreiche Krankengeschichte an. Als er diese beendet hatte, war ich mit dem Jammern dran. Einmal mehr erzählte ich meine Schuldengeschichte mit allen nötigen Effekten. Nachdem er mir genauso geduldig zugehört hat, wie ich ihm, fragte er mich, was ich beruflich denn mache. Das Trauerspiel erreichte seinen Höhepunkt. Ich machte ihm deutlich, dass ich kurz davor stünde, mir die Kugel zu geben. Er nickte verständnisvoll und fragte, wie er mir helfen könne. Ich entgegnete, dass ich um des lieben Friedens willen wohl bereit wäre, einen kleineren Betrag zu zahlen - „um die Angelegenheit ein für allemal aus der Welt zu schaffen“. „An welchen Betrag haben Sie denn gedacht“, fragte er, wohl wissend, dass meine Schulden bei dieser Bank mittlerweile knapp über 89.000 DM betrugen. „15.000 Mark“, lautete meine knappe Antwort. Jetzt war er doch etwas erschrocken. „Das kriege ich bei unserem Vorstand nicht durch.“ „Dann wollen wir beide es mal versuchen“, nagelte ich ihn fest. Erfreulicherweise war er einverstanden, es bei seinem Vorstand wenigstens zu probieren. Wir verabredeten einen neuen Gesprächstermin, sobald der Bankvorstand seine Entscheidung getroffen hätte. Nach vier Wochen, es war im August, wurde ich ungeduldig. Weil ich nichts von ihm gehört hatte, rief ich einfach selbst an. „Was hat der Vorstand gesagt“, kam ich gleich zur Sache. „Ich wollte Sie schon anrufen, habe aber leider noch keine Zeit dafür gefunden“, entschuldigte er sich. „Der Vorstand ist einverstanden. Wann bringen Sie den Betrag herüber?“, fragte er freundlich. Darauf ich: „Doch nicht auf einmal?“ „Wieso nicht auf einmal?“, hallte es aus dem Telefonhörer. „Weil ich den Betrag aufgrund von anderen Zahlungsbelastungen nicht auf einmal bezahlen kann.“ „Wie wollen Sie denn bezahlen?“, reagierte er etwas ärgerlich. „In vier Raten“, antwortete ich beruhigend. „Wie hoch sollen denn die Raten sein?“, fragte er gespannt. „3.500 DM soll die erste Rate sein.“ „Und wann wollen Sie mit der Ratenzahlung beginnen?“ „Am 31. März (also fast 7 Monate später) nächsten Jahres und dann jedes halbe Jahr die nächste Rate, weil ich noch andere hohe Verpflichtungen ausgleichen muss. Und ich will mein Versprechen, das ich Ihnen gegeben habe, unbedingt einhalten“, sagte ich standhaft. „Das muss ich aber mit dem Vorstand abklären“, tönte es zurück. Wir beendeten das Gespräch. Drei Tage später traf die frohe Botschaft ein. Er rief mich an und informierte mich über den positiven Bescheid des Vorstandes. Wir hatten uns geeinigt, und ich gratulierte ihm zu seinem Erfolg. Ich hatte wirklich das Gefühl, dass er sich freute, die unangenehme Akte endlich vom Tisch zu haben.
Letzter offizieller Verwaltungsakt war, dass ich mit einem überholten, fünf Jahre alten Einkommenssteuerbescheid bei der Bank antanzte, um meine miserablen Einkommensverhältnisse zu belegen. Danach wurde der Vergleich schriftlich bestätigt. Das war aber noch nicht alles. Ehe ich es mich versah, war der bewusste 31. März da. Gerade hatte ich mir einen neuen Benz der S-Klasse zugelegt. Per Leasing über eine Firma, an der ich beteiligt war. Dazu musste ich 5.750 DM anzahlen. Ungefähr die Summe, die jetzt fällig gewesen wäre. Ich stand bei meinem Sachbearbeiter im Wort. Außerdem wollte ich den für mich so günstigen Vergleich nicht durch Nichtzahlen gefährden. Kurzerhand rief ich meinen Ansprechpartner an und erklärte ihm, dass ich aufgrund einiger unvorhersehbarer Ereignisse für das erste halbe Jahr nur monatliche Raten bezahlen könnte. Ich würde auch sofort damit beginnen. Vom Vorstand wurde auch diese Vorgehensweise genehmigt. Es blieb allerdings bei der Auflage, dass die zweite Rate im vollen Umfang in einem halben Jahr ausgeglichen werden müsse. Ich war hoch erfreut. Ich hatte zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen und einmal mehr eine praktikable Lösung gefunden. Alle Raten zahlte ich pünktlich, zuerst monatlich 500 DM. Danach zwei Raten zu 3.500 DM. Bei der letzten Rate wählte ich wieder den monatlichen Rhythmus. Da ich vorher so regelmäßig gezahlt habe, wurde mir das genehmigt. Allerdings durfte ich „zur Strafe“ bei der letzten Rate noch zusätzlich 1.000 DM berappen. Was ich auch tat. In einem Zeitraum von zwei Jahren und einem Monat war dieser Schuldenberg abgetragen. Wieder konnte ich mit der Zunge schnalzen. Meine Gesamtschuld belief sich auf zirka 81.000 DM. Diese brauchte ich nicht zu bezahlen. Bezahlt habe ich insgesamt 15.000 DM, also nur 18,5%, sagenhafte 81,5% weniger. Das gleiche Prinzip Bei einer anderen Bank habe ich nach dem gleichen Prinzip eine Forderung von 38.000 DM auf 4.000 DM in zehn mundgerechten Monatsraten reduziert. Hier brauchte ich zirka 34.000 DM nicht zu bezahlen. Bezahlt habe ich insgesamt 4.000 DM, also nur 11,5%, sagenhafte 88,5% weniger. Festzuhalten ist: Je weniger man zu sein scheint und je schrecklicher man seine Probleme darstellt, desto entgegenkommender sind die Vergleichspartner. Sagen Sie offen, welchen Betrag Sie anbieten wollen. Man glaubt es kaum. Meistens wird das Angebot angenommen. Wenn nicht, nehmen Sie sich ein Beispiel an meiner Flexibilität und ändern Sie sofort Ihre Zahlungsstrategie. Was heute nicht klappt, gelingt umso sicherer, wenn einige Zeit vergangen ist. Wenn Sie Ihren Vergleichspartner so weit haben, dass er ihnen Zahlungsbedingungen anbietet, die zwanzig oder dreißig Prozent des Schuldenbetrags nicht übersteigen, sollten Sie zuschlagen und annehmen. Wichtig ist, dem Vergleichspartner klar zu benennen, wann Sie mit den Ratenzahlungen beginnen. Kommen Sie zunächst mit dem Vergleichsangebot nicht zurecht, sollten Sie sofort
ein Übergangsangebot offerieren. Hierbei müssen die Zahlungen so klein ausfallen, dass damit nicht einmal die neu entstehenden Zinsen gedeckt sind. Nach einiger Zeit verhandeln Sie einfach neu. Und ziehen Sie im Hinterkopf bereits geleistete Mini-Zahlungen ruhig zu Ihren Gunsten ab. Wenn ein Vergleich abgeschlossen ist, muss eines gelten: Ein Mann, ein Wort. Zahlen Sie, auch wenn es schmerzlich ist. Nur so kommen Sie von Ihren Schulden herunter. Drehen Sie den Spieß um: Nachrechnen, Zeit gewinnen, reagieren, agieren Bei der Festlegung eines endgültigen Schuldenbetrages sind die Gläubiger oft ganz schön phantasievoll. Vor allem dann, wenn inzwischen viel Zeit verstrichen ist. Man kennt das. Da sind einige tausend Mark aufgelaufen, okay. Nach einigem Hin und Her soll eine Forderung beglichen werden, die mit der ursprünglichen Summe gar nichts mehr zu tun hat. Mahngebühren, Anwaltsgeschichten, Zinsen, ein Rattenschwanz an zusätzlichen Kosten. Banken sind besonders einfallsreich. Da wird noch umgebucht, rechtsverfolgt, gutgeschrieben, verglichen, ein Scheck rückgebucht usw., und alles kostet Geld, das der Schuldner zusätzlich aufzubringen hat. Dabei können sich die ursprünglichen Beträge gewaltig auswachsen. Allgemein wird angenommen oder einfach vorausgesetzt, dass dieses Vorgehen seine Richtigkeit hat. Erst recht, wenn es von einer „offiziellen“ Institution wie der Bank durchgeführt wird. Doch ist das wirklich berechtigt? Ich habe es häufig erlebt, dass ungeheuerlich hohe aber nicht berechtigte Beträge gefordert wurden. Ob diese durch Unwissenheit oder Unverfrorenheit entstanden sind, sei dahingestellt. Jedenfalls waren die Abrechnungen schlicht falsch. Otto Normalschuldner merkt das meistens nicht, er zahlt brav jede Forderung - und schwächt sich dadurch. Dabei lässt sich gerade durch eine genaue Analyse von Abrechnungen und den daraus folgenden Reklamationen sehr viel Geld sparen. Bisweilen sind falsche oder zu phantasievolle Abrechnungen richtig nützlich. Denn man kann mit ihnen beim Gläubiger für mächtigen Wirbel sorgen, was die eigene Position stärkt und den Gläubiger schnell dahin bringt, zu überlegen, ob sich der ganze Aufwand überhaupt noch lohnt oder ob es nicht besser ist, die Sache möglichst schnell vom Tisch zu kriegen. Beispielhaft möchte zu diesem Thema ich meine Begegnung mit einem Filialleiter einer Sparkasse erzählen. Es handelte sich gewissermaßen um eine Altschuld, die noch aus den achtziger Jahren stammte. Aus ihr resultierte eine Negativ-Meldung bei der Schufa: „Sparkasse ...: Konto in Abwicklung. Rückstand nach Zwangsmaßnamen DM 24.214, Datum und Kontonummer.“ Diese Meldung wurde automatisch alle drei Jahre von der Rechtsabteilung der Sparkasse aktualisiert und blockierte mich vielerorts. Immer, wenn eine Schufa-Auskunft eingeholt wurde, bekam ich Schwierigkeiten, sogar bei der Anmeldung eines Handys. Höchst ärgerlich. Das wurmte mich einerseits gewaltig, andererseits hatte ich genug mit der Tilgung anderer Verpflichtungen zu tun, weshalb ich die Sache nach dem üblichen Muster zunächst „ruhen“ ließ. Irgendwann, im zweiten Drittel der neunziger Jahre, erging von der Sparkasse folgende Zahlungsauforderung an mich: A - vormals Girokonto - Ihre Verbindlichkeiten in unserem Hause Sehr geehrter Herr Rademacher,
sicherlich ist Ihnen bekannt, dass wir aus der o. g. Geschäftsverbindung noch eine Forderung in Höhe von DM 24.214,65 (zuzüglich Zinsen und Kosten) gegen Sie haben. Wir bitten Sie, sich bezüglich der Begleichung Ihrer Verbindlichkeiten bis zum 9. September 1997 mit uns in Verbindung zu setzen. Bei entsprechenden Rückzahlungsvorschlägen sind wir ggf. bereit, auf Teile unserer Forderung, insbesondere Zinsen und Kosten, zu verzichten. Vorsorglich weisen wir darauf bin, dass Einzahlungen unter Angabe des Verwendungszwecks 'A .... W. Rademacher“ auf das Konto Nr. (BLZ .....) in unserem Hause zu leisten sind. Mit freundlichen Grüßen - Rechtsabteilung-
Wie immer, wenn sich ein Gläubiger bei mir meldet, reagierte ich augenblicklich. Ich griff zum Telefon und rief den zuständigen Sachbearbeiter an, um die Angelegenheit abzutasten. Diesmal führte das Gespräch zu nichts. Der Sachbearbeiter forderte mich unwirsch auf, schriftlich auf das Schreiben der Sparkasse zu antworten. Nun gut, des Menschen Wille ist sein Himmelreich; ich retournierte aus Kostengründen per Fax: Adresse: Per Telefax . . . . A .... - vormals Girokonto Ihr Schreiben vom 25. August 1997 - Vergleichsmöglichkeit Sehr geehrter Herr ....., in der 37. Kalenderwoche bitte ich um ein persönliches Gespräch in Ihrem Hause. Gleichzeitig bitte ich vorab um Übersendung einer Aufstellung, wie sich der Betrag von 24.214,65 DM zusammensetzt. Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter der o.g. Telefonnummer natürlich jederzeit gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Eine sehr nichtssagende Auskunft. Gespannt wartete ich auf die Antwort. Fünf Tage vergingen, folgender Brief lag auf meinem Schreibtisch: A .... - vormals Girokonto - Ihre Verbindlichkeiten in unserem Hause Sehr geehrter Herr Rademacher, auf Ihr Telefax vom 27. August 1997 nehmen wir Bezug.
Aufgrund urlaubs- bzw. krankheitsbedingter Abwesenheit der zuständigen Sachbearbeiter ist es uns nicht möglich, Ihnen einen Termin für ein persönliches Gespräch in unserem Hause zu geben. Wir möchten Sie bitten, uns Ihren Vergleichsvorschlag schriftlich zu unterbreiten: Bitte haben Sie Verständnis dafür. Anbei übersenden wir Ihnen einen Kontoauszug aus dem Jahre 1990, aus welchem Sie ersehen können, dass sich der damalige Schuldsaldo bereits auf DM 22.463,42 belief. Für das Jahr 1991 müssen Sie dann noch entsprechend Zinsen hinzurechnen. Da von Ihnen keinerlei Einzahlungen geleistet wurden, wurde das Girokonto Ende 1991 in der eigentlichen Form aufgelöst und auf ein internes Konto umgebucht, daher auch die Bezeichnung „A....“. Zinsen und Kosten konnten daher so niedrig wie möglich gehalten werden. Wir hoffen, Ihnen hiermit gedient zu haben und bitten um Ihre Rückäußerung bis Ende September 1997. Mit freundlichen Grüßen
Hatte der Sachbearbeiter den Inhalt meines Schreibens etwa nicht verstanden? Was sollte ich mit einem altertümlichen Kontoauszug aus dem Jahr 1990. Sieben Jahre! Hatte der Sachbearbeiter mich nicht für voll genommen. Glaubte der, er könne mit mir Hugoles treiben und mir einen Schabernack spielen? Noch am selben Tag rief ich in der Sparkasse an und verlangte den Chef. Diesem sagte ich, dass das so ja wohl nicht geht und erklärte ihm, was ich und wohl jeder halbwegs ernstzunehmende Mensch unter einer Abrechnung versteht. Er musste mir rückhaltlos zustimmen. Nach diesem Gespräch faxte ich der Rechtsabteilung der Sparkasse folgendes Schreiben zu: per Telefax ......Ihr Schreiben vom 01. September 1997 A ..... - vormals Girokonto ..... Rücksprache mit Herrn .....
Sehr geehrte Frau .....‚ sehr geehrter Herr ....., nach telefonischer Rücksprache mit Herrn .....‚ aus der Niederlassung in .....‚ vom heutigen Tage wurde vereinbart, dass eine vollständige Abrechnung per 31. Oktober 1987 bis zum 31. Dezember 1990 erfolgen soll. Ohne die aufgearbeiteten Zahlen, in denen die von Ihnen getätigten Verrechnungen (erfolgt aus Festgeld- und Autoverkäufen) berücksichtigt sind, kann ich zu Ihren Forderungen leider keine Stellung nehmen. Herr ..... sicherte mir diese vorgenannten Punkte telefonisch zu und will mit der Rechtsabteilung zusammen, nach Übersendung der Unterlagen, einen Termin für den Abschluss der Angelegenheit Anfang Oktober 1997 vereinbaren. Gleichzeitig weise ich daraufhin, das Ihr Schreiben vom 01. September 1997 mit dem beigelegten überalterten Kontoauszug für eine Gesprächsgrundlage absolut nicht ausreicht, um in konkrete Verhandlungen treten zu können. Ich bitte um kurzfristige Bearbeitung Mit freundlichen Grüßen
Einer meiner Lieblingstricks. Sorge für ungemütliche Beschäftigungsmaßnahmen, damit der Gegenüber zunächst mit den sogenannten Führungsaufgaben ven- und betraut wird. Vier Tage später kam die gewünschte Antwort von der Sparkasse Girokonto A Sehr geehrter Herr Rademacher, auf Ihr Telefax vom 2.9.1997 nehmen wir Bezug. Vereinbarungsgemäß wird Herr ..... die weitere Bearbeitung übernehmen. Nach Rückkehr aus seinem Urlaub in der 39. Kalenderwoche wird Herr ..... sich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen; zu einem Gesprächstermin steht die Rechtsabteilung dann ebenfalls zur Verfügung. Bis dahin werden wir stillhalten. Wir hoffen, Ihnen damit gedient zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen
Da hatte ich einem Filialleiter eine fast unlösbare Aufgabe aufgehalst. Entgegen der landläufigen Meinung sind korrekte Abrechnungen gerade im Computerzeitalter kaum mehr möglich. Ich will schließlich keine Endsumme oder irgendwelche nicht nachvollziehbaren Querrechungen. Ich will jeden Punkt sehen, nachrechnen und nachvollziehen können und natürlich begründet haben. Wie es sich gehört. In unserer ach so schnelllebigen Zeit findet kein Sachbearbeiter die Zeit, eine Aufgabe, die volle Konzentration nebst einer dazugehörigen, korrekten Abrechnung verlangt, zu erfüllen. Die Sache mit der pingeligen Auflistung ist fast schon ein Geheimtip. Ich selbst wurde damit einmal „hereingelegt“. Mein Freund, der bereits mehrfach erwähnte Multimillionär, ließ es mich am eigenen Leib spüren. Als ich ihm eine Rechnung präsentierte, verlangte er von mir, eine exakte Aufstellung über alle Positionen zu erstellen. Es ging um einen höheren Betrag, also machte ich mir die Mühe. Stolz präsentierte ich einige Tage später eine mehrseitige Aufstellung. Anschließend führten wir ein persönliches Abrechnungsgespräch. Es endete damit, dass meine in stundenlanger, mühevoller Arbeit erstellte Liste in wenigen Minuten gänzlich zerpflückt war. Sie wurde von ihm förmlich auseinandergenommen. Die endgültige Abrechnung verschob sich dadurch um Monate. Am Ende wurde sie mit einem deutlich geringeren Betrag beglichen. Lernfähig setzte ich dieses Wissen sogleich selber ein. Sie können sich nicht vorstellen, wie viele meiner Gläubiger ich dadurch fast um den Verstand gebracht habe. Die solchermaßen analysierten Forderungen reduzierten sich jedes mal sehr beträchtlich. Doch zurück zur Sparkassen-Abrechnung. Nach einem Monat fragte ich höflich nach, wie denn der Stand der Dinge sei. Ich wurde um einen weiteren Monat vertröstet. Ja, ich weiß, das ist eine schwere, zeitraubende und mühseliges Führungsaufgabe, genau das richtige für einen sowieso schon überlasteten Sachbearbeiter. Wieder einen Monat später dasselbe Spiel. Danach ließ ich etwas Zeit ins Land gehen.
Inzwischen dauerte das Spiel fast ein Jahr. Die Sparkasse kam einfach nicht in die Schuhe. Aber jetzt war es an mir, mich aufzuregen. Die Sparkasse hatte mich bei der Schufa wieder als „Schuldenverbrecher“ gemeldet. Ich war erbost. Da möchte man die Geschichte unbedingt aus der Welt schaffen, wartet nur darauf, dass die Sparkasse ihren Verpflichtungen nachkommt und was macht die, sie wirft einem Knüppel zwischen die Beine. Anlass genug, um sehr sauer zu reagieren. Ich rief den „Verein“ an und machte den Leiter für seine Untätigkeit zur Schnecke. Dieser gelobte sogleich Besserung und versprach verlegen, dass er sich jetzt unverzüglich um die Angelegenheit kümmere. Nach einem Jahr! In der Tat, zwei Tage später erhielt ich einen persönlichen Gesprächstermin. Die Sache schien nun endlich anzulaufen. Pünktlich erschien ich zum Termin mit dem vielbeschäftigten Finanzjongleur. Zunächst durchleuchteten wir die vergangenen 10 (!) Jahre. Dann kamen wir zum eigentlichen Thema. Er zauberte eine Geldbewegungsliste hervor. Am Ende dieser Liste prangte tatsächlich der Betrag von 24.214,65 DM. Ich war beeindruckt. Jahrelang konnte diese Liste nicht erstellt werden. Jetzt klappte es innerhalb einiger Tage. Aber ich nahm die Liste nicht einfach entgegen, um jetzt zu kapitulieren. Nein, eingehendes Studium war angesagt. Ganz nebenbei erklärte mir der Banker, dass die Liste von einem Kollegen aus der Rechtsabteilung zu Papier gebracht worden ist. Er selber hätte leider noch keine Zeit gefunden, die Abrechnung genau unter die Lupe zu nehmen. Genauso beiläufig sagte er, dass der Betrag durch Zinsen und Zinseszinsen sich inzwischen auf 37.850 DM erhöht hätte. Grundlage für die Zinsberechnung waren für ihn die jährlichen Zinsen auf den Saldo von 24.214,65 DM. Vom neuen Betrag (Saldo + Zinsen = neuer Betrag) dann wieder, als ob das selbstverständlich sei. So kam schwuppdiwupp, eh man sich versah, die respektable Endsumme von 37.850 DM zusammen. Ich kniff die Lippen zusammen, um mir das Lachen zu verkneifen, und dachte bei mir, dass der „Experte“ wohl meint, ich hätte ein Brett vor dem Kopf, auf dem steht „ich bin doof'. Langsam erhob ich mein Haupt, fixierte den „Experten“ über den Brillenrand und sagte ziemlich lässig: „Diese Zinsrechnung entspricht wohl nicht ganz den gesetzlichen Vorschriften.“ Warum? Das Konto war bereits vor zehn Jahren von Seiten der Sparkasse gekündigt worden. Wenn ein Konto gekündigt ist, darf der Gläubiger Zinsen immer nur auf den Grundsaldo berechnen. Zinseszinsen fallen dann unter den Tisch. Das macht einen Batzen aus, im vorliegenden Fall eine ganze Menge. Mein Gegenüber erschrak sichtlich. Wie sich herausstellte, hatte er die Abrechnung noch gar nicht überprüfen lassen. „Das brauchen Sie auch nicht“, trieb ich ihn weiter in die Defensive. „Nicht einmal die Sparkasse hat das Recht, Gesetze zu brechen.“ Nun suchte er nach Ausreden. Er redete sich richtig in Rage. Dieweil schaute ich mir die Abrechnung noch mal an und entdeckte einen weiteren, für die Sparkasse fatalen Rechenfehler. „Hier stimmt etwas nicht“, unterbrach ich seinen Redeschwall. „Was stimmt nicht?“ Darauf ich: „Hier ist irrtümlicherweise ein Betrag von 4.395,01 DM auf der falschen Seite gebucht.“ Er stutzte, wurde nervös und zitterig. Dann begriff er den unverzeihlichen Fehler und bestätigte, dass ich recht habe und dass der Kollege hier wohl gewaltigen Mist gebaut hatte.
Ich war von mir selbst beeindruckt. In Sekundenschnelle, nach mehrmaligem Hinschauen, entpuppte sich die Sparkassenabrechnung schon fast als Fälschung. Die Sache mit den Zinseszinsen hätte mich über 8.000 DM gekostet. Und dann noch eine glatte Fehlbuchung. Na super. Das musste ich zu meinen Gunsten ausnutzen. Ich widersprach auf der Stelle allen von der Sparkasse vorgenommenen Zins- und Zinseszinsberechnungen, erhob schwere Anklage wegen des Buchungsfehlers. Mit anderen Worten: Ich ging gnadenlos in die Offensive und drehte den Spieß um. Da winkte doch ein guter Vergleich. Also machte ich nach einigen Beschimpfungen folgendes Angebot: „Ich bin bereit, 3.000 DM zu bezahlen, um die auch für die Sparkasse inzwischen höchst unangenehme Angelegenheit aus der Welt zu schaffen“, bot ich an. Mein Gegenüber war perplex. „Das muss ich mit dem Vorstand und der Rechtsabteilung abstimmen“, echote es zurück, das kam mir doch irgendwie altbekannt vor. Wir beendeten das Gespräch. Ein paar Tage später erhielt ich folgendes Schreiben: Girokonto ..... – A .... Sehr geehrter Herr Rademacher, auf die in der letzten Zeit mit Ihnen geführten Telefongespräche nehmen wir Bezug. Die Rechtsabteilung der Sparkasse hat zusammen mit der kontoführenden Stelle, der Niederlassung .....‚ eine Neuberechnung unserer Forderungen als Grundlage für den von Ihnen angestrebten Vergleich vorgenommen. Diese Neuberechnung und der Vergleich selbst bedürfen noch der Zustimmung des Vorstandes der Sparkasse. Die Vorlage dieses Konzeptes zur Beschlussfassung durch den Vorstand macht jedoch nur Sinn, wenn Sie sich zuvor mit der nachstehenden Berechnung wie auch mit der Vergleichsquote von 50 % einverstanden erklärt haben. Darüber hinaus müssen Sie sich verpflichten, unseren Anspruch kurzfristig, d. h. innerhalb von 90 Tagen, zu begleichen. Danach werden wir darin unverzüglich eine Berichtigung der SCHUFA-Eintragung veranlassen. Unter Zurückstellung aller banküblichen Berechnungsmodalitäten, insbesondere der Nichtberechnung von Zinsen seit dem 1.7.1987 ergibt sich folgendes: Hauptforderung zum Zeitpunkt der Kündigung am 21.8.1987 Lastschriften 1997: Rückscheckgebühren Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens Darlehensumbuchungen Fahrzeugkosten (Porsche) Summe Übertrag:
DM
97.215,97
DM DM DM DM DM DM
30,00 178,00 6.172,51 404,38 6.784,89 104.000,86
DM
104.000,86
DM DM
35,00 1.981,99
- Seite 2 Übertrag: Lastschriften 1988: Schließfachgebühren Rechtsverfolgungskosten LG
DM
2.016,99
Schließfachgebühren 1990/1991 Zwischensumme:
DM DM DM DM DM
60,00 132,00 192,00 120,00 106.329,85
Gutschriften: Festgeld 1987 div. Sparkonten 1988 Rest als Vergleichsgrundlage:
DM DM DM
83.527,36 10.383,85 12.418,64
Lastschriften 1989: Schließfachgebühren weitere Rechtsverfolgungskosten
Der vorstehende Vergleichsvorschlag, der - wie bereits gesagt - noch der Zustimmung des Vorstands bedarf, ist das äußerste Entgegenkommen, zu welchem wir unter Berücksichtigung aller Umstände in der Lage sind. Bedenken Sie bitte, dass sich der Vergleich selbst auf die Rechtsverfolgungskosten und unseren Aufwand für die Sicherstellung und Instandsetzung des sicherungsübereigneten Pkw Porsche 911 erstreckt. An diesen Vergleichsvorschlag, immer die Genehmigung des Vorstandes der Sparkasse vorausgesetzt, halten wir uns bis zum 25.9.1998 gebunden. Mit freundlichen Grüßen
Na ja, immerhin, sie waren mit der Forderung schon gehörig runtergegangen. Aber das reichte mir noch lange nicht. Die von mir angebotenen 3.000 DM schwirrten mir noch im Kopf herum. Wenigstens wollte ich es versuchen, die Summe noch mal zu drücken, zumindest aber wollte ich bei den Ratenzahlungen noch nachbessern. Aber mein Ansprechpartner schaltete auf stur. Er wich keinen Millimeter von seinen Forderungen ab. Das bestätigte er mir sogar schriftlich: Girokonto ..... – A ..... Sehr geehrter Herr Rademacher, auf die nach unserem Schreiben vom 08.09.1998 mit Ihnen geführten Telefongespräche nehmen wir Bezug. Nach erneuter Beratung der Angelegenheit teilen wir mit, dass es bei den Ausführungen in unserem o.g. Schreiben bleibt. Dieses Angebot ist nicht weiter verhandelbar. Wir erwarten Ihre Zahlungsvorschläge und haben uns eine Frist bis zum 31. Oktober 1998 notiert. Mit freundlichen Grüßen
Aber ich ließ logischerweise nicht locker. Auf einen Schlag einen solchen Betrag zu zahlen, kam einfach nicht in Frage. Wo kommen wir denn da hin? Außerdem gefiel mir die Regelung mit der Schufa-Eintragung überhaupt nicht. Also antwortete ich wie folgt auf das Schreiben der Sparkasse. Ich wandte mich gleich unmittelbar an den Vorstand: Girokonto ..... – A ..... Bitte um ein persönliches Gespräch
Sehr geehrter Herr Direktor, Ich bitte um Ihre Hilfe! Auch mit der Sparkasse der Stadt möchte ich bzgl. Ihrer offenen Forderung einen regelbaren Vergleich herbeiführen. Leider sind meine monatlichen Verpflichtungen aus „Altlasten“ so hoch, dass ich mit dem Vergleichsvorschlag Ihres Mitarbeiters Herrn ..... nicht klarkomme. Auch will ich keine leeren Versprechungen machen, nur um Zeit zu gewinnen. Mit Ihnen, der Sparkasse der Stadt ..... ‚ möchte ich ebenso wie meinen anderen Gläubigern eine bezahlbare Lösung finden. Seit über 10 Jahren bin ich dabei, meine Finanzen zu ordnen. Durch abgeschlossene Vergleiche habe ich noch bis zum Jahr 2002 oder schlimmstenfalls bis 2004 Ratenzahlungen aufzuwenden. Trotz allem möchte ich auch mit der Sparkasse der Stadt ..... ins Reine kommen und deshalb bitte ich jetzt um Ihre Hilfe und um ein persönliches Gespräch mit Ihnen, sehr geehrter Herr ..... in Ihrem Hause in der nächsten Woche, um Nägel mit Köpfen zu machen. In der Hoffnung, keine Fehlbitte getan zu haben, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Zunächst hörte ich längere Zeit nichts mehr von den hohen Herren. Ich wurde wieder aktiv und mahnte per Fax mit dem folgenden Schreiben den angeforderten Gesprächstermin an: per Telefax ….. - ….. Girokonto ….. – A ..... Ihr Schreiben vom 20. Oktober 1998 Sehr geehrter Herr ....., am 20. Oktober 1998 habe ich Ihren sehr geehrten Herrn ….. angeschrieben. Leider habe ich bisher noch keine Antwort erhalten. Da sich unsere Schreiben gekreuzt haben, bitte ich um Verständnis, dass ich noch die Antwort von Herrn ….. abwarten möchte, um dann mit der Sparkasse eine praktikable Einigung zu finden. Bitte fragen Sie bei Herrn ….. nach, ob und wann ich mit einer Antwort oder einem persönlichen Gespräch rechnen kann. Mit freundlichen Grüßen
Bald darauf beliebte man auf mein Mahnschreiben zu reagieren. Die Sekretärin der Vorstandschaft rief mich an und bat um eine Terminvereinbarung mit dem zuständigen Direktor. Je wichtiger der Gast, desto später kommt er. Ich nahm meine akademische Viertelstunde Verspätung, um den Direktor seinen Gedanken - kommt er oder kommt er nicht - zu überlassen. Der Mann war vielbeschäftigt, und jetzt durfte er sich eine geschlagene Stunde mit mir abgeben. Kein Vergnügen für ihn, wie sich herausstellte. Wie immer pendelte ich zwischen Horrorgeschichten über meinen Alltag, Reklamationen gegen die Bank und Vergleichsangeboten. Tatsächlich, wir bekamen die Sache geregelt. Vier Wochen später wurde mir bestätigt:
Girokonto ….. - A ….. hier: Vergleichsvereinbarung Sehr geehrter Herr Rademacher, wir beziehen uns auf das am 17.12.1998 in unserem Hause mit Ihnen geführte Gespräch und bestätigen Ihnen die darin getroffenen Vereinbarungen wie folgt: 1. Auf unsere Restforderung von DM 12.418,64, Ihnen im einzelnen dargelegt mit Schreiben vom 8.9.1998, zahlen Sie einen Vergleichsbetrag von DM 6.500,00. 2. Ihre Zahlung erfolgt in 23 monatlichen Raten in Höhe von DM 270,00 und einer Schlussrate in Höhe von DM 290,00, sodass die o. g. Vergleichssumme innerhalb von 24 Monaten - gerechnet ab dem 1. 1. 1999 - getilgt ist. 3. Sonderzahlungen bzw. Vorauszahlungen auf künftig fällig werdende Raten sind möglich. Kommen Sie mit einem Betrag in Höhe einer Monatsrate für länger als 14 Kalendertage in Verzug, so wird der Vergleich von Anfang an unwirksam. In diesem Falle lebt die ursprüngliche Forderung gemäß unseres Schreiben vom 8.9.1998 - zuzüglich eines Verzugsschadens in Höhe von 7,5 % - wieder auf und ist zur sofortigen Rückzahlung fällig; die geleisteten Zahlungen werden jedoch angerechnet. Wir hoffen, Ihnen hiermit gedient zu haben und sehen der Rate für den Monat Januar 1999 entgegen; Ihre Zahlungen leisten Sie bitte unter Angabe des Verwendungszwecks „A ....“ auf unser Konto Nr. (BLZ .........). Mit freundlichen Grüßen
Nur noch 6.500 DM, in 24 Raten, das war doch schon etwas. Aber ich war noch nicht restlos zufrieden. Ich kartete nach und schrieb: per Telefax ..… - ….. Girokonto ….. - A ….. Ihr Schreiben vom 11. Januar 1999 - Vergleichsangebot Sehr geehrter Herr ….., im Prinzip kann ich den mit Ihnen abgesprochenen Vergleich zustimmen. Jedoch habe ich mit Herrn ….. vereinbart, dass Ihre Schufa-Meldung in meiner Auskunft bei der ersten Zahlung sofort als erledigt gemeldet wird und diese nur erneut gemeldet wird, wenn ich meinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkomme. Ich bitte Sie, mir dieses kurzfristig - es kann auch per Fax sein - zu bestätigen und ich werde den von Ihnen angebotenen Vergleichsvorschlag annehmen und sofort die Zahlungen aufnehmen. Ich bitte um kurzfristigen Bescheid, damit die leidige Angelegenheit aus der Welt geschafft werden kann. Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Eine für mich sehr befriedigende Antwort kam postwendend aus der Rechtsabteilung: Girokonto ….. – A ….. hier Vergleichsvereinbarung Sehr geehrter Herr Rademacher, auf Ihr Telefax vom 12. Januar 1999 nehmen wir bezug. Es ist weder Herrn Direktor noch dem o.g. Sachbearbeiter erinnerlich, dass Ihnen zugesagt worden ist, der SCHUFA unseren Anspruch als erledigt zu melden, bevor die Gesamtzahlung in Höhe von DM 6.800,00 geleistet wurde. Eine solche Zusage kann schon deswegen nicht erfolgt sein, weil eine solche Meldung definitiv wahrheitswidrig wäre und eindeutig gegen unsere Verpflichtungen aus dem mit der SCHUFA geschlossenen Vertrag verstieße. Wir sind aber bereit, der SCHUFA mitzuteilen, dass der Zahlungsrückstand nur noch DM 12.418,64 beträgt (unser Schreiben vom 8.9.98) und im Vergleichswege geregelt wurde, dass dieser Anspruch mit einer ratenweisen Zahlung über insgesamt DM 6.500,00 erledigt sein soll. Eine endgültige Erledigungsmeldung würde - wie bereits gesagt - nach Zahlung der letzten Rate erfolgen. Mit freundlichen Großen
Diesen Vergleich habe ich schließlich angenommen. Nachdem ich die erste Rate gezahlt hatte, teilte die Sparkasse der Schufa mit: SCHUFA - Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung GmbH Wolfgang Friedrich Rademacher, geb. am ….. wohnhaft ….. hier: Nachmeldung zu ….. – A ….. Sehr geehrte Damen und Herren, der gemeldete Zahlungsrückstand von DM 24.214,00 hat sich auf DM 12.418,64 reduziert. Auf der Basis dieser reduzierten Forderung wurde mit dem Schuldner ein Vergleich geschlossen, wonach unser Anspruch mit einer ratenweisen Zahlung über insgesamt DM 6.500,00 erledigt sein soll. Die vereinbarten Monatsraten betragen DM 270,00, die Zahlungen beginnen mit dem Monat Januar 1999. Bei pünktlicher und vollständiger Zahlung ist unser Anspruch somit im Dezember 2000 erledigt; eine diesbezügliche Meldung an Sie wird zu gegebener Zeit erfolgen. Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung. Für Ihre Bemühungen danken wir und verbleiben mit freundlichen Grüßen
Die Abwicklung dieser Begebenheit zog sich seit dem Entstehen dieser Schulden bis zum ersten Anschreiben durch die Bank über sagenhafte 10 Jahre hin. Bis es zum wirklichen Abschluss kam, verging noch einmal über ein Jahr. Viel deutlicher lässt es sich nicht mehr demonstrieren, wie Sie die Abwicklung Ihrer Schulden handhaben können. Richtig ist, dass auch ich einige meiner Vorstellungen nicht durchsetzen konnte. Aber das ist eben eine Eigenschaft von Kompromissen. Irgendwo muss man Abstriche machen. Ich habe es nie so weit kommen lassen, dass die Person auf der anderen Seite des Tisches das Gesicht verlor. Ich habe immer noch ein „besser als nichts“ geboten. Das sollten Sie beherzigen. Wenn Ihr Gegenüber das Gefühl hat, dass ihm ein Abschluss überhaupt nichts mehr bringt, schaltet er womöglich schon aus Trotz oder Eigensinn auf stur. Sobald ich merkte, dass das Ende der Fahnenstange erreicht ist, habe ich meine Forderungen bzw. Angebote sofort heruntergefahren und habe eine neue Strategie eingeschlagen. Gerade bei öffentlichen Einrichtungen wie Banken gilt es zu bedenken, dass die Chance, dass man sich zweimal im Leben trifft, besonders hoch ist. Wenn Sie einmal Kompromisse eingegangen sind, wird man ihnen auch in Zukunft Kompromisse zutrauen. Sie versperren sich nicht alle Türen. Weiter haben Sie gesehen, dass es ausschließlich auf den Vergleichsabschluß ankommt. Die differierenden Vorstellungen über zu zahlende Summen, die während langer Verhandlungsphasen kursieren, sind nicht von Bedeutung. Nur der Abschluss selbst zählt. Je penetranter, penibler und nervenstärker ich meine Vergleichsverhandlungen führte, umso näher bin ich anschließend meinem Wunschergebnis gekommen. Die Zeit ist der entscheidende Faktor bei der Reduzierung hoher Schulden. Jeder noch so uneinsichtige Sachbearbeiter, jeder Filial- oder Abteilungsleiter, selbst die abgehoben erscheinenden Direktoren sind froh, wenn ein ungeliebter und zäher Fall endlich zu den Akten gelegt werden kann. Gewinn bringen diese Fälle sowieso nicht mehr. Sie machen nur noch Arbeit. Und ein Spatz in der Hand ist tausendfach besser als die fette Taube auf dem Dach. Seien Sie, gerade im Umgang mit Banken, nicht übermütig. Fahren Sie dort zu Vergleichsverhandlungen nicht mit dem dicken BMW vor. Eine Rolex am Arm empfiehlt sich genauso wenig wie der Einkaräter am Finger. Sobald die Bank wittert, dass bei Ihnen auch nur eine müde Mark zu holen ist, ist sie die erste, die einem Vergleich nicht zustimmt, sondern sie förmlich auseinander nimmt. Gehen Sie im Büßergewand. Bildlich gesprochen. Als Mensch, der nichts mehr zu verlieren hat, weil er bereits alles verloren hat, der aber bereit ist, sich noch einmal krumm zu legen, um wieder aufrechten Ganges einherschreiten zu können. Verhalten Sie sich im Oberstübchen geschickt. Sie werden nie erreichen, dass man Ihnen etwas schenkt. Leiten Sie Ihre Vergleichsverhandlungen vernünftig und lenken Sie zum rechten Zeitpunkt ein. Es zahlt sich aus, wenn dieses Verfahren auch hier und da ein paar Mark kostet. Auch für Sie gilt das Sprichwort mit dem Spatz und der Taube. Im Grunde liefen alle meine Verhandlungen mit den Gläubigern nach ein und demselben Muster ab. Ihre Aufgabe ist dabei lediglich, den noch zu zahlenden Betrag auf ein für Sie erträgliches Maß, einen möglichst niedrigen Level herunterzuschrauben. Flexibilität ist in derartigen Verhandlungen angesagt. Ein toter Punkt erfordert eine neue Strategie.
Eines müssen Sie sich immer vor Augen halten. Sie werden niemals einen für Sie vorteilhaften Vergleich erzielen, wenn Ihre Schulden nur einige Wochen oder Monate alt sind. Es sei denn, Sie können Ihre Gläubiger, etwa aufgrund schon bestehender hoher Altschulden überzeugen, dass der von Ihnen angebotene Vergleich für alle Ewigkeit das einzige sein wird, was er je von Ihnen kriegen kann. Es mag hin und wieder gelingen, aber das sind rare Ausnahmen. In der frühen Schuldenphase sind Gläubiger von dem Willen beherrscht, unter allen Umständen den ganzen Betrag zu bekommen. Sie unternehmen alles, um ihre Knete zu erhalten. Da lässt sich kaum verhandeln. Der Zahn der Zeit macht aber auch den hartnäckigsten Gläubiger mürbe. Schulden, die möglicherweise Jahre zurückliegen, sind im Geiste abgeschrieben. Wenn einem jetzt doch noch ein Zucken in Form eines wenn auch schändlichen Vergleichs geboten wird, ist das fast unwiderstehlich. Ich empfehle Ihnen, seien Sie einfach nur weise. Gehen Sie nicht mit dem Kopf durch die Wand, lassen Sie sich auf der anderen Seite aber auch nicht ausnehmen. Nur so wird es Ihnen gelingen, einen akzeptablen Schlussstrich zu ziehen.
Der dickste Brocken Mit Schulden ist es eine eigene Sache. Sehr relativ. Der eine denkt an die 5 DM, die er sich gerade von einem Arbeitskollegen geliehen hat, um Zigaretten zu holen. Der nächste erinnert sich an 100 DM, die er kurzfristig zur Überbrückung vor der nächsten Gehaltszahlung brauchte. Dann die tausende Mark, die sich Lieschen Müller von den Großeltern geliehen hat, um den Bau des Eigenheimes voranzutreiben. Schon hier unterscheiden sich die Betrachtungsweisen gründlich. Inwieweit es sich hierbei tatsächlich um Schulden, Verpflichtungen oder Nichtigkeiten handelt, sei dahingestellt. Es gibt nicht nur den rechtlichen Aspekt, sondern auch den persönlichen. Durchaus denkbar, dass einfache Gemüter kurzfristiges Leihen von 5 DM für Zigaretten schon als Schuld ansehen und darunter leiden. Im anderen Extrem gibt es die Immobilien-Schneiders, die bei ihren Schulden auf eine Null mehr oder weniger vor dem Komma nicht achten. Immerhin haben diese Schuldenprofis erkannt, dass es fast das Normalste ist, jedenfalls im Geschäftsleben, dass ein gutlaufendes Unternehmen Schulden hat, ja geradezu haben muss. Auch hier sei es dahingestellt, ob es sich schon um richtige Schulden oder nur Verbindlichkeiten handelt. „Alles fließt“, sagte der antike Grieche. Wo Verbindlichkeiten aufhören und Schulden anfangen, ist oft nicht leicht festzustellen. Bei meinen vielen Schuldenaffären ging es meistens um Beträge zwischen 3.000 DM bis 40.000 DM. Tendenz eher zu letzterem. Und das waren echte Schulden, daran bestand keine Sekunde irgendein Zweifel. Zudem kam es sehr selten vor, dass ich nur an einem Ort Schulden hatte. Ich kämpfte gewissermaßen ständig auf breiter Front mit mehreren Gläubigern auf den verschiedensten Schlachtfeldern. Jedoch könnte man mir vorwerfen, dass ich mit diesen Schuldenbeträgen doch eher zu den kleineren Fischen zähle. Was sind schon 40.000 DM, tönt da der Boutique-Pleitier, und aus der nächsten Ecke stimmt der Immobilien-Bankrotteur in dieses Lied mit ein. Je nun, wie gesagt, es waren nie nur 40.000 DM oder 5.000 DM. An wie vielen Orten ich gleichzeitig mit diesen Summen in Schuld stand, habe ich nie gezählt und werde es auch nie tun. Die Arbeit spare ich mir. Dennoch kann ich mir gut vorstellen, dass einige jetzt sagen, dass meine Tips ja ganz nett sind, aber in ihrem Fall überhaupt nicht verwendbar, weil sich ihre Schuld auf mehrere hunderttausend Mark beläuft. Eine ganz andere Dimension also. Es geht um richtig viel Geld. Da sind die Gläubiger und Banken knochenhart und scheren sich einen Dreck um Vergleiche oder schuldnergenehme Ratenzahlungen. Gemach, gemach. Glauben Sie, ich hätte als Gläubiger ein derart schönes Leben fuhren können, wenn da nicht größere Summen im Spiel wären. Stellvertretend für diese hohe Summen erzähle ich Ihnen gleich die Geschichte, wie ich den dicksten meiner Schuldenbrocken abgewickelt habe. Dabei ging es nicht um einige tausend Mark, nicht um einige hunderttausend Mark, nein, mein dickster Brocken belief sich auf knapp über 2,3 Millionen Mark. Damit habe ich mir unter den „Normalschuldnern“ der Geschäftswelt doch sicher einen akzeptablen Platz erobert, finden Sie nicht? Aber der Reihe nach. Zunächst die sehr interessante, wiewohl äußerst kurze Vorgeschichte.
Einmal mehr befand ich mich in den Klauen einer Bank. Es handelt sich um exakt dieselbe Bank, bei der ich in meiner frühen Schuldenzeit als nicht kreditwürdig galt. Aber das war lange her. Jahre später, genaugenommen sieben Jahre, hatte ich bei dieser Bank ein mir eingeräumtes Kreditvolumen über einen Immobilien- und Firmenkredit von insgesamt 1.500.000 DM restlos ausgeschöpft. Die Sicherung des Kreditvolumens gestaltete sich wie folgt: 1.
Ein Immobilienkredit in Höhe von 750.000 DM durch vier noch nicht fertiggestellte Eigentumswohnungen.
2.
Der Restbetrag war über nicht eingelöste Auftragsbürgschaften meiner Kunden in Höhe von 300.000 DM und einer persönliche Bürgschaft in Höhe von 500.000 DM abgesichert. Hierbei handelte es sich um einen voll ausgeschöpften Kontokorrentkredit.
Warum gab die Bank mir, dem einschlägig Bekannten, diesen Kredit. Vitamin B; ein Freund unterhielt ausgezeichnete Beziehungen zu einem leitenden Angestellten des plötzlich so großzügigen Bankhauses. Seltsamerweise spielte darauf hin mein Vorleben keine Rolle mehr Wie gesagt: Man sieht sich zweimal. Irgendwann begann mein Kredit notleidend zu werden. Unter tätiger Mithilfe der Bank. 1. Der Immobilienkredit war urplötzlich nicht mehr abgesichert, weil dem von mir beauftragten Verkäufer der Eigentumswohnungen die finanziellen Mittel zur Fertigstellung gesperrt wurden. Von derselben Bank, bei der mein Kredit lief. Das Objekt war durch den folgenden Baustillstand und nach einem extrem nasskalten Winter eine Ruine. Das hinderte die Bank natürlich nicht daran, weiterhin auf Zahlung der vierteljährlichen Zinsen in Höhe von 18.000 DM zu bestehen. 2. Eine finanzielle Schieflage entstand, als eine Kundenbürgschaft in Höhe von 220.000 DM platzte, weil der Bauherr sich weigerte zu zahlen. Sofort wurde die Absicherung meines Kontokorrentkredites durch meine Hausbank geprüft. 3. Die Bürgschaften, die zur Absicherung meiner Aufträge dienten, wurden peinlichst geprüft. Diese Bürgschaften waren allesamt durch die Bank selbst ausgearbeitet worden. Ich nahm also an, dass sie korrekt sind. Hätte ich das nicht von Anfang an vorausgesetzt, ich wäre nie auf die Idee gekommen, persönlich hinter einer weiteren Kreditabsicherung zu stehen. Als ich dann gezwungen war, die Bürgschaft einzufordern, wurde mir die Auszahlung bei der bürgschaftsstellenden Bank meines Kunden verweigert. Begründung: Es liegt ein Formfehler vor. Kurzum, die Auszahlung der in diesem Moment lebenswichtigen 220.000 DM wurde nicht getätigt. 4. Natürlich wusch meine Hausbank die Hände in Unschuld. Sie wollte nichts davon wissen, dass sie die Bürgschaft höchst selbst ausgearbeitet hatte. Sie ließ mich einfach sitzen und forderte unverfroren weitere Zinszahlungen.
5. Es kam noch besser. Die Bank hatte offensichtlich noch viel mehr gepfuscht. Sie ging selbst bankrott. An ihre Stelle trat eine Abwicklungsbank. 6. Keine Unterstützung von Seiten der Bank. Folge: Ich musste mein Unternehmen schließen und meldete den fälligen Konkurs an. 7. Ich stand mit einer Bauruine, einem pleitegegangenen Unternehmen und 1.250.000 DM streitiger Verpflichtungen gegenüber einer Auffanggesellschaft da. Die neuen Geschäftspartner interessierten sich, wie es guter Bankenbrauch ist, überhaupt nicht für die Fehlleistungen der Vorgänger. Das zur Vorgeschichte. Wenn es wirklich darauf ankommt, steht man meistens ganz alleingelassen da. 37 Jahre alt musste ich werden, um Schuldenmillionär zu sein. Ich war mehr als pleite. Viele andere Menschen hätten jetzt wahrscheinlich den Schwanz eingeklemmt und sich in die Schuldenisolation begeben. Aber derartiges Verhalten liegt mir nicht. Was konnte ich tun? Handeln stand bei mir immer ganz oben. Also handelte ich. Ich tat – erst mal nichts. Besser gesagt, überhaupt nichts. Ganz bewusst, denn ich hatte zu oft erfahren, wie heilsam die Zeit wirkt. Verstehen Sie mich bitte recht. Es ist ein Unterschied, ob man nichts tut, weil man dazu nicht in der Lage ist oder ob man bewusst nichts tut, um damit etwas zu bewegen. Ich handelte nach dem Fußball-Kaiser-Franz-Motto: „Schaun mer mal.“ Wochenlang machte die andere Seite keinen Mucks. Aus heiterem Himmel meldete sich schließlich ein Sachbearbeiter per Telefon und fragte höflich aber bestimmt, wann ich den offenen Betrag von 1.250.000 DM vorbeibringen würde. Wohl in einem Koffer oder wie? In diesem Fall wäre die Bank gnädig und würde auf die ihr zustehenden Zinsen verzichten. Da kam er bei mir an den rechten. Ich ging gleich zum Gegenangriff über, wohl wissend, dass es sich hier eh nur um Geplänkel handelte. Ich machte dem Herrn aus dem Stegreif eine Rechnung für den mir durch die vorherige Bank entstandenen Schaden auf. Den mir entstandenen Schaden bezifferte ich frank und frei mit 1.500.000 DM und forderte ihn im Gegenzug auf, mir doch kurzfristig einen Scheck in Höhe von 250.000 DM zu schicken. Großzügig, wie ich eben bin, würde ich dann auch meinerseits auf eine Berechnung der Zinsen verzichten. Klar, dass wir keine Einigung erzielten und das halbstündige Telefonat ergebnislos abbrachen. Zunächst war wieder Ruhe im Karton. Kaum zu glauben, satte sechseinhalb Jahre (!) nach diesem Telefonat stand unvermittelt der Gerichtsvollzieher in der Tür und stellte mir die notariellen Urkunden zu, die ich vor über zehn Jahren in dieser Kreditsache unterzeichnet hatte. Dieser urplötzliche Schlag war begründet. In Verträgen, wie ich einen abgeschlossen hatte, ist es Usus, dass eine sofortige Zwangsvollstreckung anberaumt werden kann, wenn der Käufer den Vertrag nicht erfüllt. Aber sechs Jahre später, ohne Vorankündigung, das ist etwas seltsam. Und natürlich fehlt in diesen Verträgen die Klausel bzw. eine Bemerkung, was passiert, wenn die kreditgebende Bank Fehler macht oder ihre Vereinbarungen nicht erfüllt. Nebenbei erwähnt, solche Fehler unterlaufen mir heute nicht mehr. Da werden die Banken schon beim Aufsetzen eines Vertrags in die Pflicht genommen. Aber da stand er, der Gerichtsvollzieher, und stellte mir die entsprechenden Urkunden zu. Das ist noch keine Pfändung. Dann wird sie nur angekündigt. Bevor eine Vollstreckung erfolgen kann, müssen die Urkunden und Vollstreckungsbeschlusse vorschriftsmäßig, d h mit richtiger Anschrift und richtigem Namen, zugestellt werden.
Vierzehn Tage später stand der Gerichtsvollzieher wieder auf der Matte, diesmal mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Ihm schwebte wohl eine Gehaltspfändung vor, hatte ich im letzten Jahr in „meiner“ Firma doch immerhin 231.000 DM verdient. Der Schuss ging jedoch böse daneben. Einerseits hatte ich kein normales Anstellungsverhältnis in dieser Firma, sondern nur einen Beratervertrag auf freiberuflicher Basis. Andererseits war ich in den sechs Jahren nicht untätig geblieben. Vorausschauend hatte ich kein Geld mehr und auch keine ausstehenden Forderungen. Dafür aber wieder eine Menge kleinerer und größerer Schuldenberge. Da war einfach nichts zu holen und die Firma bestätigte der Abwicklungsbank diesen Vorgang. Gemäß uralter Tradition war es nun an mir, die Initiative zu ergreifen. Lange genug war nichts geschehen, höchste Zeit, dass ich die Trommel rührte. Ich rief die zuständige Sachbearbeiterin an und vereinbarte einen persönlichen Termin im Haus der Abwicklungsbank. Eine dicke Unterlagenmappe unter dem Arm marschierte ich vier Wochen später los. Alle Unterlagen wiesen aus, dass ich zur Zeit nicht zahlungsfähig sei. Aufgemerkt, ich „marschierte“, denn die S-Klasse ließ ich wohlweislich einige Ecken vom Verwaltungsgebäude entfernt stehen. Wieder wurden die ollen Kamellen durchgekaut. Leidensgeschichte, Vermögenslosigkeit usw. usw. Eigentümlicherweise wollte der Sachbearbeiter den Teil, in dem es sich um die Geschichte der Vorgängerbank drehte, überhaupt nicht hören. Für ein Nichtbezahlen meinerseits aufgrund dieser Vorfälle brachte er gar kein Verständnis auf. Immerhin bot man mir an, den Betrag in, wie der Sachbearbeiter meinte, sehr kleinen Raten abzustottern. Die Höhe dieses Kleinstbetrages könne er im Moment nicht beziffern, da müsse er erst mit dem Vorstand sprechen. Dieses Spielchen kannte ich zur Genüge. Wieder vergingen einige Wochen, bis mich der Kreditsachbearbeiter wieder anrief. Er forderte mich auf, einen Zahlungsvorschlag zu machen, der aber nicht unter 1.000 DM pro Monat liegen dürfe. Was mich besonders ärgerte, war der Umstand, dass die Bank, trotz der laufenden Vergleichsverhandlungen immer wieder versuchte, bei mir zu vollstrecken. Die sollten mich kennen lernen. Ich ging nach Schema F vor. Erst mal viel Zeit gewinnen. Ich schrieb ein Vergleichsangebot in Form eines Telefaxbriefes: per Telefax ….. / ….. Ihre Forderung aus Kreditgewährung und Bürgschaft Sehr geehrter Herr ….., sehr geehrte Frau ….., bezugnehmend auf das zwischen Ihnen, sehr geehrter Herr ….. und dem Unterzeichner vom Freitag dem 4. Juni 1993 geführte Telefonat, unterbreite ich Ihnen nachfolgenden Vorschlag zur Abtragung Ihrer Forderungen. Wie Ihnen bekannt ist, habe ich monatliche Ratenzahlungen in Höhe von 3.935,51 DM an andere Gläubiger zu leisten. Zusätzlich könnte ich noch ab dem 15.August 1993 für Ihre Bank eine monatliche Rate, jeweils um den 15. des Monats, in Höhe von 500,00 DM aufbringen.
Diese Zahlungshöhe würde ich für ein Jahr fest vereinbaren, und nach einem Jahr würde ich dann mit Ihnen die Ratenhöhe neu vereinbaren. Gleichzeitig bitte ich Sie, die gegen mich laufenden Vollstreckungen aufzuheben, weil ich unter anderem auch bemüht bin, meine Auskünfte wieder „sauber“ zu bekommen, damit ich in den nächsten Jahren wieder Kredite zur Verfügung gestellt bekommen kann, um auch bei Ihnen eine höhere Zahlung leisten zu können. Seite - 2 Aus vorgenanntem Grunde habe ich mich in den letzten Jahren mit etlichen Gläubigern über Vergleiche und/oder Ratenzahlungen, die zum Teil bereits abgeschlossen sind, geeinigt. Ich bitte Sie, sehr geehrter Herr .....‚ sehr geehrte Frau ….. ‚ diesen Vorschlag anzunehmen und den Gerichtsvollzieher mit dem Vollstreckungsauftrag zurückzuziehen. Vorab habe ich, aufgrund unseres Telefongesprächs vom Freitag vergangener Woche, mit dem Gerichtsvollzieher über unsere außergerichtliche Einigung gesprochen, um die von Ihnen beantragte Vollstreckung aufzuheben. Der Gerichtsvollzieher benötigt zusätzlich Ihre telefonische Bestätigung. Er bittet um Ihren Anruf am heutigen Nachmittag zwischen 15.00 und 16.00 Uhr unter der Telefonnummer ..../….. In der Hoffnung, keine Fehlbitte getan zu haben, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Daraufhin meldete sich die Sachbearbeitern der Bank telefonisch und erklärte sich mit meinem Vorschlag nicht einverstanden. Als Folge trafen wir eine Vereinbarung, die ich mir von der Bank schriftlich bestätigen ließ: Ihr Kreditengagement, Konto-Nr ….. Sehr geehrter Herr Rademacher, in der o.g. Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihr Telefaxschreiben vom 07.06.1993 sowie auf das Telefonat vom 07.06.1993 zwischen Ihnen und unserer Mitarbeiterin Schmidt. Wir teilen Ihnen mit, dass wir uns für die Monate Juni und Juli 1993 mit monatlichen Ratenzahlungen von 100,00 DM einverstanden erklären. Ab August 1993 zahlen Sie sodann monatliche Raten von 500,00 DM. Wir sehen den Raten jeweils zum 15. eines Monats entgegen und bitten Sie daher, die erste Rate bis spätestens zum 15. Juni 1993 auf unser Konto Nr. 000.0000.000 (BLZ: 000 000 00) unter Angabe des AZ: ............ zu überweisen. Wir weisen darauf hin, dass Sie im Rahmen dieser Vereinbarung verpflichtet sind, insofern sich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse ändern, sich mit uns umgehend in Verbindung zu setzen und uns entsprechende Unterlagen vorzulegen. Sollte die o.a. Frist jedoch fruchtlos verstreichen, sehen wir uns leider gezwungen, die Zwangsvollstreckung weiter zu betreiben.
Ferner weisen wir darauf hin, dass die Ratenzahlungsbewilligung jederzeit widerruflich ist und keine Stundung beinhaltet. Mit freundlichen Grüßen
Es ging also doch, die Bank auf Minimalraten herunterzuhandeln. Das bei einer Gesamtforderung von sage und schreibe 1.250.000 DM. Ohne Zins- und Zinseszins wohlgemerkt. Die ersten Raten zu 100 DM bezahlte ich pünktlich. Danach sollte sich der monatliche Zahlungsbetrag auf 500 DM erhöhen. Diese Summe jetzt gar über Jahrzehnte zu berappen, fehlte mir doch jegliche Lust. Nach wie vor standen auch noch jene ungeklärten Vorgänge im Raum, das war die seltsame Verhaltensweise der Vorgängerbank. Hier musste ich mit dem Vorstand noch eine Klärung erzielen. Ich rief wiederum bei meiner Sachbearbeitern an und schickte zeitgleich folgenden Brief ab: Konto-Nummer ….. Bitte um Minderung der Ratenzahlung auf 100,00 DM Sehr geehrte Frau ….., bezugnehmend auf das zwischen Ihnen und dem Unterzeichner von Mittwoch dem 8. September 1993 geführte Telefonat, bitte ich Sie, mir bis zum 31. Dezember 1993 weiter eine Ratenhöhe von monatlich 100,00 DM zu erlauben. Zum Dezember 1993 werde ich mich unaufgefordert bei Ihnen melden, um höhere Ratenzahlungen zu vereinbaren. Wie Ihnen bekannt ist, habe ich monatliche Ratenzahlungen in Höhe von 3.935,51 DM an meine Gläubiger sowie zusätzliche Aufwendungen für ‚Altlasten' in Höhe von 1.500 DM. Dazu kommt zur Zeit die schlechte Auftragslage und Zahlungsmoral meiner Kunden. In der Anlage übersende ich Ihnen einen Verrechnungsscheck in Höhe von 200,00 DM auf die Hauptforderung, für die Monate August und September 1993. In der Hoffnung, keine Fehlbitte getan zu haben. Mit freundlichen Grüßen
Das behagte den Damen und Herren scheinbar gar nicht. Umgehend erhielt ich ein Schreiben, in dem sie auf ihrem Standpunkt beharrten und mich zu weiteren Zahlungen aufforderten: Ihr Kreditengagement, Konto-Nr. ….. Sehr geehrter Herr Rademacher, in der o. g. Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihr Schreiben vom 08.09.1993. Wir können Ihrer Bitte, bis Dezember 1993 monatliche Raten von 100,00 DM zu leisten, ohne weiteres nicht nachkommen. Für die Prüfung einer Ratenminderung ist es dringend erforderlich, dass Sie uns Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse durch Übersendung entsprechender Belege vollständig offen legen.
Wir weisen darauf hin, dass Sie bis zum Abschluss einer neuen Ratenzahlungsvereinbarung verpflichtet sind, die monatlichen Raten von 500,00 DM (ab August 1993) gem. Vereinbarung vom 09.06.1993 an uns zu überweisen. Da Sie uns nur einen Scheck über 200,00 DM zur Verfügung gestellt haben, ist noch ein Betrag von 300,00 DM für den Monat August 1993 offen. Für den Monat September 1993 ist noch der gesamte Ratenbetrag von 500,00 DM von Ihnen zu überweisen. Wir sehen den Unterlagen und dem Eingang der Raten für die Monate August und September 1993 bis zum 30. September 1993 entgegen. Sollte die o. a. Frist fruchtlos verstreichen, sehen wir uns bedauerlicherweise gezwungen, die Zwangsvollstreckung gegen Sie erneut einzuleiten. Mit freundlichen Grüßen
Ich verfasste ein neues Schreiben. Nach zwei Wochen sandte ich eine Aufstellung ab, die beweisen sollte, dass ich monatlich schon derart viele Schuldzahlungen zu tätigen habe, dass für die Bank einfach nicht mehr viel drin ist: Kreditengagement Konto-Nr. ….. Sehr geehrte Frau ….., in der o.g. Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom 10. September 1993. Ratenzahlungen höher als 100,00 DM sind meinerseits zur Zeit aus wirtschaftlichen Gründen leider nicht möglich. In der Anlage füge ich Ihnen meine monatlichen Handwerker-Verpflichtungen bei, die aus den alten Verfahren her resultieren. Aus dieser Anlage können Sie ersehen, dass mein monatlicher Aufwand zur Bedienung der eingegangenen Verpflichtungen - 3.925,00 DM - allein bei Handwerkern entstanden ist. Ansonsten habe ich noch weitere Altverpflichtungen in Höhe von 2.500,00 DM zu leisten. Meine Einkünfte decken zur Zeit gerade diese Verpflichtungen. Ich bitte Sie, erst einmal bis Dezember mit der 100,00 DM Ratenzahlung einverstanden zu sein. In der Hoffnung, keine Fehlbitte getan zu haben, mit freundlichen Grüßen
Die genannte Anlage bestand aus einem einseitigen Blatt Papier, auf dem Forderungen, Zinsen und Zahlungsbeträge aufgelistet waren. Ich wusste schon im voraus, dass das nicht viel bringen wird und war dementsprechend auf den folgenden „Dreizeiler“ gefasst: Ihr Kreditengagement, Konto-Nr. ….. Sehr geehrter Herr Rademacher, in der o. g. Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihr Schreiben vom 01.10.1993.
Wir können uns mit Ihrem Vorschlag nicht einverstanden erklären, es verbleibt daher bei unserem Schreiben vom 10.09.1993. Mit freundlichen Grüßen
Muss ich noch erwähnen, dass ich nicht zahlte. Ich stellte mich gleichsam tot. Das hatte zur Folge, dass die Bank zum von mir bereits erwarteten Generalangriff blasen ließ. Bei meinem vermeintlichen Arbeitgeber tauchte wenige Wochen später wieder einmal der Gerichtsvollzieher zur Pfändung auf. Wie gehabt durfte er auch dieses mal ergebnislos und unverrichteter Dinge abdampfen. Über einige kleinere schriftliche Plänkeleien versuchte die Bank, irgendwie an diese Firma heranzukommen. Das erwies sich aber als Sturm im Wasserglas. Das Firmenkonstrukt erwies sich als bombensicher. Die lahmen Angriffe der Bank prallten sogleich ab. Für weitere sieben Monate war Ruhe eingekehrt. Dann flatterte ein neues Schreiben ins Haus. Der Inhalt war nicht sonderlich neu. Aber es hatte sich doch etwas getan. Inzwischen war für meinen Fall ein neuer Sachbearbeiter zuständig. Neuer Sachbearbeiter - neues Glück: Ihr Kreditengagement, Kto.-Nr. ….. Sehr geehrter Herr Rademacher, in der o.a. Angelegenheit stehen uns aus der Geschäftsverbindung mit Ihnen bekanntlich noch Forderungen zu. Nachdem die Angelegenheit inzwischen einige Zeit geruht hat, gehen wir davon aus, dass sich Ihre wirtschaftliche Situation entsprechend entspannt hat und Sie uns geeignete Vorschläge zur Rückführung der vorgenannten Verbindlichkeiten unterbreiten können. Zur Erörterung der Rückführungsmöglichkeiten fordern wir Sie also auf, sich bis spätestens zum 15. Juni 1994 mit unserer Frau in Verbindung zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf sehen wir uns leider gezwungen, erneute Zwangsvollstreckungsmassnahmen gegen Sie in die Wege zu leiten. Wir weisen darauf hin, dass hierdurch Kosten entstehen, die zu Ihren Lasten gehen. Mit freundlichen Grüßen
Ich wurde wieder aktiv. Entgegenkommend wie ich nun eben bin, vereinbarte ich für anderthalb Monate später einen Termin in der Bank, mit dem neuen Sachbearbeiter. Vielleicht erwies sich diese Person als weniger stur und war willens, eine akzeptable und mir bezahlbar scheinende Lösung zu finden. Nach einem einstündigen Gespräch sind wir uns wirklich ein Stück näher gekommen. In diesem, wie ich meine, sehr konstruktiven Gespräch schraubte ich die Forderung der Bank ganz offen auf 100.000 DM herunter. Anfänglich wehrte sich der Sachbearbeiter vehement. Nach seiner Ansicht war der Schuldenberg inzwischen durch Zinsen enorm angestiegen. Es gab noch einiges Hin und Her, was wohl auch Ursache dafür war, dass mich der Sachbearbeiter gründlich missverstanden haben muss: Ihr Kreditengagement, Kto-Nr. ….. Sehr geehrter Herr Rademacher,
in vorbezeichneter Angelegenheit beziehen wir uns auf das mit Ihnen am 01.07.94 geführte persönliche Gespräch. Hierin teilten Sie mit, die hier bestehenden Verbindlichkeiten durch 12 Monatsraten ab 01.01.96 vergleichsweise erledigen zu wollen. Insgesamt soll eine Summe von 100.000,- DM gezahlt werden. Wir weisen darauf hin, dass wir bereit sind, dieses Angebot in unserem Hause zu prüfen. Allerdings können wir auf die Offenlegung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse (Einkommen, Ausgaben, Verbindlichkeiten) nicht verzichten. Wir bitten insofern um Vorlage aussagekräftiger Unterlagen und Unterbreitung eines konkreten Vergleichsangebotes, damit die Angelegenheit hier zur Entscheidung gebracht werden kann. Sollten wir bis zum 23. Oktober 1995 keine Stellungnahme nebst Unterlagen erhalten haben, müssen wir dann davon ausgehen, dass Sie nicht mehr gewillt sind, die Angelegenheit gütlich zu regeln. Mit freundlichen Grüßen
Da war etwas schiefgelaufen. Ein Fehler in der Kommunikation. Die 100.000 DM hatte er gefressen. Aber niemals war die Rede von nur 12 Monatsraten. Hatte ich nicht darauf insistiert, dass bei mir eine Monatsrate minimal ausfallen muss. Ich wartete die mir gesetzte Frist fast ganz ab. Dann handelte ich. Wieso zu Schmidtchen gehen, geh ich doch gleich zum Schmidt. Ich kletterte eine Etage nach oben und ging den Vorstand direkt an. Als willkommenen Vorwand nutzte ich den eben stattgefundenen Sacharbeiter-Wechsel. So geht das nicht, jedes mal ein anderer Ansprechpartner: - z. Hd. des Vorstands Ihr Schreiben vom 14. September 1995 Kreditengagement, Kto.: ….. Sehr geehrter Herr ….., sehr geehrter Herr ….., selbstverständlich bin ich an einer gütlichen außergerichtlichen Regelung mit Ihnen interessiert. Zunächst möchte ich bemerken, dass ich leider immer wieder mit anderen verantwortlichen Sachbearbeitern zu tun habe und der jeweils „neue“ Sachbearbeiter von den Gesprächen des „anderen“ Sachbearbeiters keine Kenntnis hat. Bei dem letzten persönlichem Gespräch in Ihrem Hause wurde mir von Ihren Mitarbeitern eine detaillierte Forderungsaufstellung bzgl. der aufgelaufenen Beträge und der Abwicklung des Objektes „…..“ zugesagt. Erhalten habe ich bisher leider nichts. Um aber mit Ihnen einen Vergleichsabschluss erreichen zu können, benötige ich vorab von Ihnen eine detaillierte Forderungsaufstellung für die bei Ihnen aufgelaufenen Beträge. Nach Erhalt der vorgenannten Unterlagen bitte ich um ein persönliches Gespräch zwischen Ihnen, sehr geehrter Herr ….. bzw. Ihnen, sehr geehrter Herr ….. ‚ und mir, damit die leidige Angelegenheit vom Tisch kommt. Mit freundlichen Grüßen
Nach einem Monat kam die Antwort. Anbei lag die angeforderte Aufstellung: Kreditengagement Wolfgang Rademacher, Konto-Nr. ….. Kreditengagement Rademacher & Fischer GmbH, Konto-Nr. ….. hier:
Ihre Bürgschaftsverpflichtung vom 30.11.1983 in Höhe von nominal 520.000,00 DM. Sehr geehrter Herr Rademacher, in vorbezeichneter Angelegenheit beziehen wir uns auf Ihr an den Vorstand unseres Hauses gerichtetes Schreiben vom 15.10.1995, eingegangen am 24.10.1995, mit dessen Beantwortung vorstandsseitig der Bereich Recht II beauftragt wurde. 1.
Kreditengagement Rademacher & Fischer GmbH
Als Anlage zu diesem Schreiben übersenden wir Ihnen eine Restforderungsberechnung gem. § 367 BGB zur Kenntnis und weiteren Verwendung. In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass der seinerzeit geführte Rechtsstreit Bank ….. gegen Fa. ….. ‚ Düsseldorf, sowohl in I. als auch in II. Instanz durch Klageabweisung und damit zugunsten der Fa. ….. entschieden wurde. Zahlungseingänge der Fa. ….. waren demzufolge auf die dort übernommene Bürgschaft nicht zu erreichen. Aufgrund dessen wurde die Restforderung auch nicht reduziert. 2.
Kreditengagement Wolfgang Rademacher
Des weiteren übersenden wir Ihnen eine Restforderungsberechnung gem. § 367 BGB betreffend das vg. Kreditengagement. Wie Sie diesem entnehmen können, haben wir den Zwangsversteigerungserlös für das Objekt „…..“ mit Valuta 05.04.89 als Gutschrift in der Restforderungsberechnung berücksichtigt. Für weitere Rückfragen sowie für die Abstimmung eines Gesprächstermines in unserem Hause steht Ihnen der Rechtsunterzeichner zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
In der beigefügten Anlage befanden sich zwei Aufstellungen, die mit „Übersicht über die Restforderung, Berechnung nach § 367 BGB“ übertitelt waren. Die eine Aufstellung wies am Ende eine Schuld von 1.287.829,08 DM aus. Die andere Aufstellung sattelte weitere 802.839,50 DM drauf. Zusammengerechnet belief sich meine Schuld damit auf den nicht gerade geringen Betrag von: 2.090.668,58 DM Die Katze war aus dem Sack. Die Bank hatte die Hosen heruntergelassen und endlich einen Betrag präsentiert. Dafür gebührt ihr sogar Lob, denn dieser Vorgang war der erste und bisher einzige, bei dem es eine Bank schaffte, mir eine übersichtliche und in der Sache stimmige Liste zu überreichen. Eigentlich hätte mich nun der Schlag treffen müssen. Eine ultra hohe Schuldsumme Herzflimmern garantiert. Zum Glück war ich in Sachen Schulden inzwischen ziemlich abgehärtet. Mein Schock hielt sich in Grenzen, eher war ich verblüfft, dass ich es diesmal scheinbar mühelos geschafft hatte, einen Schuldenberg anzuhäufen, der in meiner langen Schuldenkarriere seinesgleichen suchte. Eine logische Konsequenz wäre nun gewesen, zusammenzubrechen und sich einzugestehen, dass jetzt ultimativ das Ende der Fahnenstange erreicht ist. Die Schuld war derart hoch, dass eine Abtragung unter normalen Umständen niemals möglich ist. Selbst wenn ich monatlich 5.000 DM an Raten hinlegte, ich wäre dann fast 35 Jahre mit Schuldenbezahlen beschäftigt,
man kann auch sagen, bis an mein Lebensende. Und wahrscheinlich hätten meine Erben noch geflucht. Aber an eine solche Unterwerfung meinerseits war nicht zu denken. Bis ans Ende meiner Tage wäre ich nicht mehr auf die Beine gekommen und hätte ein kümmerliches Dasein als Leibeigener einer Bank führen dürfen. Glauben Sie mir, in unserer Republik gibt es massenhaft Menschen, die genau das tun. Sie haben aufgegeben, mehr noch, sie haben es wahrscheinlich überhaupt nie probiert, die Sache aus der Welt zu schaffen, so aussichtslos sehen sie ihre Situation. Ich hoffe, dass Sie inzwischen wissen, dass ich nicht zu dieser Sorte Mensch zähle. Darüber hinaus hoffe ich, dass Ihnen mittlerweile dämmert, wie ein derartiges Dilemma angepackt wird: nicht resignieren, nicht nachgeben, nicht die Nerven verlieren, sondern reden, verhandeln, Aktionen setzen. Ich wollte den Fall geklärt wissen. Zuerst ließ ich die Angelegenheit sechs Wochen sumpfen. Dann wollte ich einen Gesprächstermin vereinbaren. Was war? „Ihr zuständiger Sachbearbeiter befindet sich im Urlaub. Er meldet sich dann bei Ihnen, sobald er zurück ist.“ Einige Tage darauf wurde ich per Brief aufgefordert, einen Gesprächstermin bis zum 29. Januar 1996 einzuplanen. Ich rief zurück und handelte den 23. Februar 1996, noch mal ein Monat später, aus. Meine Vorbereitung für diesen Termin bestand darin, dass ich eine einseitige Liste anfertigte, in der die gesammelten Fehlleistungen meiner ehemaligen Hausbank aufgelistet waren. Bei diesem Termin war neben dem für mich zuständigen Sachbearbeiter auch eine Anwältin aus der Rechtsabteilung der Bank zugegen. Juristische Schützenhilfe für den geplagten Sachbearbeiter. Nach einer Aufwärmphase mit den üblichen Floskeln kam der Sachbearbeiter zur Sache. „Wie können wir uns einigen?“ Darauf ging ich vorerst gar nicht ein, sondern erwiderte: „Ich habe mal alle Punkte aufgeführt, die zeigen, warum ich der Ansicht bin, dass Sie mir noch Schadensersatz zu leisten haben.“ Ich begann damit, den Spieß umzudrehen. Er ging jedoch nicht darauf ein, sondern hakte nach: „Machen Sie bitte einen Lösungsvorschlag, keiner will den alten Kaffee aufwärmen und niemand kann das noch nachvollziehen.“ Klar, er wollte oder konnte das nicht „nachvollziehen“. Kein Grund für mich, nicht weiter auf den Verfehlungen der Bank zu verharren. Der Ball wurde auf diese Weise einige Male hin und her gespielt. Ich sprach über die Vergangenheit, er blockte ab. Endlich war er des Spielchens überdrüssig und stellte die Frage: „Welche Summe sind Sie bereit zu zahlen, um einen Vergleich zu erzielen?“ Knallhart kam meine Antwort: „50.000 DM.“ Das rüttelte die beiden offensichtlich durch. „Vor über einem Jahr haben Sie doch noch 100.000 DM angeboten. Warum jetzt nur noch 50.000 DM?“, kam es verunsichert zurück. „Erstens, es sind andere, bedeutend schlechtere Zeiten und daher auch andere Beträge! Zweitens bin ich heute noch mehr der Ansicht, dass ich bedingt durch die Fehlleistungen der Bank einen Anspruch auf Schadensersatz habe. Aber ich habe auch kein Interesse, langwierige Prozesse in dieser Angelegenheit zu führen. Wenn es mich auch schmerzt, 50.000 DM würde ich gerade noch hinnehmen können.“ Es wurde sehr still im Raum „Ich konnte den Vorstand eventuell dahin bringen, einer Einigung bei 85 000 DM zuzustimmen.“ Aha, Nachtigall ich hör dir trapsen. Das war dort wohl schon vorab abgesprochen. „Sie haben mich nicht verstanden. 50.000 DM und keinen Pfennig mehr, ist meine Antwort. Ansonsten können Sie Ihrem Vorstand bestellen, dass wir einen langjährigen Prozess durch alle Instanzen führen werden. Für dieses Verfahren würde
ich selbstverständlich Prozesskostenhilfe beantragen. Die Bank wird mit Sicherheit nie Geld sehen. Wie das vor Gericht ausgeht, ist unbestimmt. Das wird Ihnen Ihre Kollegin sicher bestätigen.“ Damit hatte ich anscheinend einen Nerv getroffen. Er sagte „Nein, nein, lassen Sie uns eine Einigung erzielen. Das ist für alle Beteiligten das Beste. Ich werde in den nächsten Tagen mit dem Vorstand sprechen, um eine gemeinsame Basis zu finden.“ Ich erwähnte noch, dass ich mit anderen Altlasten schon genug zu tun hätte und deshalb mit einer Zahlung nicht vor eineinhalb Jahren beginnen könne. Einige Worte zum Ausklang und wir beendeten das Gespräch. Erleichtert und völlig gelöst fuhr ich in mein Büro. Wieder vergingen drei Monate. Dann erhielt ich folgendes Schreiben von der Bank:
Ihr Kreditengagement, Kto-Nr. ….. Sehr geehrter Herr Rademacher, in vorbezeichneter Angelegenheit beziehen wir uns auf das mit Ihnen bereits im Februar d. J. geführte persönliche Gespräch und erinnern an die kurzfristige Hereingabe der Unterlagen über Ihre aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse. Ohne jegliche Unterlagen kann hier keine Stellungnahme zu Ihrem Vergleichsangebot abgegeben werden. Wir haben hier eine Frist zur Erledigung bis zum 17.06.1996 notiert. Für Rückfragen steht Ihnen Herr ….. ‚ Tel. ….. ‚ zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Aus rein taktischen Gründen, zum einen wollte ich noch mehr Zeit gewinnen, zum anderen meine finanziellen Verhältnisse noch nicht offen legen, antwortete ich nicht auf dieses Schreiben. Tatsächlich, es dauerte wiederum fünf Monate, bevor ich angemahnt wurde: Ihr Kreditengagement, Kto.-Nr. ….. Sehr geehrter Herr Rademacher, in der o.a. Angelegenheit stehen uns aus der Geschäftsverbindung mit Ihnen bzw. Ihrer Bürgschaftsverpflichtung bekanntlich noch Forderungen zu. Unter Bezugnahme auf die seit 1994 mit Ihnen geführte Korrespondenz bzw. die persönlichen Gespräche weisen wir nochmals darauf hin, dass wir uns ohne Offenlegung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse durch aussagekräftige Unterlagen nicht in der Lage sehen, eine Entscheidung über eine vergleichsweise Regelung herbeizuführen. Wir bitten daher letztmalig um Einreichung entsprechender Unterlagen über Einkommen/Vermögen und Ausgaben! Verbindlichkeiten und um Unterbreitung eines schriftlichen konkreten Vergleichsangebotes. Nachdem wir Sie bereits mehrfach um Übersendung von Nachweisen gebeten hatten, haben wir nun eine letzte Frist bis zum 09.12.96 notiert. Nach fruchtlosem Ablauf werden wir dann die Zwangsvollstreckung einleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Ich war inzwischen nicht untätig. Alle möglichen Unterlagen, die meine Schuldenlage dramatisch bewiesen, waren gesammelt. Sollte die Bank bekommen, was sie wollte. Ganze 12 Anlagen waren zusammengekommen. Vergleiche mit anderen Finanzinstituten, Einkommenssteuererklärungen, Gerichtsprotokolle usw. Ich heftete den Stapel zusammen und fügte ihn folgendem Brief bei: Kreditengagement, Kto.-Nr.: ….. Ihr Schreiben vom 13. November 1996 Vergleichsvorschlag Sehr geehrter Herr ….., in der Anlage übersende ich Ihnen die gewünschten Unterlagen zur weiteren Bearbeitung. Die Vergleiche mit der Stadtsparkasse und der Volksbank sind durch Bezahlung abgeschlossen. Dasselbe trifft für den gerichtlichen Vergleich zu. Wenn Sie noch weitere von mir erledigte Vergleiche wünschen sollten, werde ich Ihnen diese gerne nachreichen. Die Vergleiche mit den Handwerkern habe ich z.Z. zum Teil ausgesetzt. Bei einigen Gläubigern zahle ich z.Z. eine halbe Rate. Hier sind noch ca. 110.000 DM auszugleichen. Weiter sind noch ca. 50.000 DM zu zahlende Beträge offen. Für 1993 liegt die Einkommenssteuererklärung vom Finanzamt vor. Seite - 2 Die vorläufige Einnahmen-/Überschuss-Rechnung für die Jahre 1994 und 1995 habe ich in der Anlage beigefügt. Diese Unterlagen mit den Steuererklärungen werden in diesem Monat Dezember 1996 noch abgegeben. Meine eigene monatliche Belastung beträgt ca. 2.200 DM. Davon trage ich monatlich 528 DM Unterhaltszahlung. Bei meiner Lebensgefährtin habe ich mir schon Geld geliehen, um meinen Verpflichtungen nachkommen zu können. Die Summe für den von mir angebotenen Vergleich ist Ihnen bekannt. Ich würde, um konkrete Abmachungen treffen zu können, gerne im Januar 1997 mit Ihnen in Ihrem Hause ein persönliches Gespräch führen. Vereinbarungsgemäß behandeln Sie die von mir übersandten Unterlagen streng vertraulich. Sollten Sie noch irgendwelche Rückfragen haben, steht Ihnen der Unterzeichner - gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Und wieder verging ein halbes Jahr, ehe ich das erste einigermaßen konkrete schriftliche Vergleichsangebot der Bank auf dem Tisch hatte: Ihr Kreditengagement Kto.-Nr. ….. Sehr geehrter Herr Rademacher,
in vorbezeichneter Angelegenheit beziehen wir uns auf die mit Ihnen geführten Gespräche hinsichtlich einer vergleichsweisen Regelung der o.g. Kreditengagements. Nachdem sich die Bearbeitung der Engagements in unserem Hause leider etwas verzögert hat, liegt nunmehr eine verbindliche Entscheidung dahingehend vor, dass wir grundsätzlich einer vergleichsweisen Erledigung gegen Zahlung einer Gesamtvergleichssumme in Höhe von 75.000, - DM bis zum 01.07.2003 oder alternativ in Höhe von 84.000,- DM bis zum 01.07.2005 zustimmen würden. Die Einzelheiten und genauen Zahlungsbestimmungen sollten unseres Erachtens in einem weiteren persönlichen Gespräch abgestimmt werden. Zur Terminabsprache bitten wir Sie, sich telefonisch mit Herrn ….. (Tel.: ….. ) in Verbindung zu setzen Mit freundlichen Grüßen
Gute Nerven und eine Menge Ausdauer hatte bewirkt, dass bis zu diesem ersten schriftlichen Vergleichsvorschlag seitens der Bank ein Zeitraum von über vier Jahren vergangen war. Von Anfang 1993 bis Mitte 1997 hatte ich dadurch immer wieder finanzielle Verschnaufpausen und konnte die Zeit zur wirtschaftlichen Erholung nutzen. Nach dem Eingang dieses Schreibens stimmte ich Anfang September 1997 umgehend einen sofortigen Verhandlungstermin ab. Dieses Gespräch würde wichtig sein. Es ging darum, einen endgültigen Abschluss zu erreichen. Ich bereitete mich mit einer stichpunktartigen Liste vor, die noch mal alles enthielt, was ich der Bank vorzuwerfen hatte. Ich werde diese Liste nur knapp aufführen, da sie sehr spezifischen Inhalts ist und wirklich nur meinen Fall betrifft. Es versteht sich von selbst, dass eine solche Liste jeweils anders aussieht. Wenn Sie Vergleichsgespräche mit Ihrer Bank führen, sollten Sie generell eine derartige Liste mitführen und sie zur Grundlage der Diskussion machen, ein unentbehrliches Helferlein, an dem Sie sich entlang hangeln können: -
Zahlungen jeweils zum Ende des Quartals.
-
Beginnend zum 31. März 1999.
-
Zahlungen erfolgen im Voraus.
-
Kann eine Zahlung nicht auf einmal geleistet werden, dann kann durch monatliche Ratenzahlung der Betrag bis zum nächsten Zahlungstermin aufgefüllt werden.
-
Endzahlungspunkt ist der 31. Dezember 2004.
-
Gründe für Nichtzahlung: a.) b.) c.) d.) e.) f.) g.) h.)
Überweisung nicht vertragsgemäß auf das Notaranderkonto. Rückgewährungsansprüche. Anzahlung von 80.000 DM auf diesen Vertrag. Von meiner Seite wurde der Vertrag erfüllt. Beabsichtigter Kauf, weil Geld geflossen ist. 500.000 DM Abtretung an H. ….. . Bank hat ihren Part nicht mehr erfüllt, weil, trotz Finanzierungszusage, nicht weiter finanziert worden ist. Durch das fehlende Geld wurde nicht fertiggestellt.
i.) j.) k.) l.) m.) n.)
Provision und Ertrag von Herrn ….. an die Bank abgetreten. 75 bis z. Teil 90% ohne Außenanlage waren fertiggestellt. Zinsen bedient durch mich. Bank hat Verkäufer hängen lassen. Kreditzinsen durch Verkäufer bedient. Bürgschaft durch den Verkäufer.
Sie sehen selbst, die ganzen ollen Kamellen. Man kann sie gar nicht oft genug wiederkäuen, solange die Angelegenheit nicht zur Gänze ausgeräumt ist. Mein Sachbearbeiter konnte sie auch nicht mehr ertragen. Ihn überkam förmlich das Entsetzen, als ich wieder damit anfing. Schnell wiegelte er ab und bat mich, über die vorgeschlagenen Summen von 75.000 DM oder wahlweise 84.000 DM zu reden. Ich blieb stur und wich keinen Zentimeter von meiner ursprünglichen Verhandlungsposition ab: „50.000 DM in Raten, und das bis zum 31. Dezember 2004. Oder wir fangen von vorne an!“ „Was können wir denn machen, um uns anzunähern?“, fragte mein Verhandlungspartner. „Was meinen Sie mit annähern?“, forschte ich. „Könnten Sie den Abschluss der Zahlungen nicht auf einen früheren Zeitpunkt vorziehen?“, bat er. Da hatte ich eine glänzende Idee, die ich mir als Verhandlungsergebnis wie folgt bestätigen ließ: Kreditengagement Rademacher u. Fischer GmbH, Kto.-Nr. ….. Ihre Bürgschaftsverpflichtung über nom. 520.000,- DM vom 30.11.83 Sehr geehrter Herr Rademacher, unter Bezugnahme auf das mit Ihnen am 03.09.97 geführte persönliche Gespräch und nach Überprüfung der insgesamt eingereichten Unterlagen können wir Ihnen nunmehr verbindlich das nachfolgend dargelegte Vergleichsangebot unterbreiten: 1. Sie leisten auf die zur Zeit bestehenden Verbindlichkeiten in Höhe von 1.084.774,16 DM inkl. Zinsen und Kosten zzgl. 9,25 % Zinsen aus 520.000,- DM aus der durch Sie im Kreditengagement Rademacher & Fischer GmbH übernommenen Bürgschaft beginnend mit dem 31.03.1999 jeweils im voraus vierteljährliche Raten in Höhe von mind. 3.000,- DM zzgl. diverser Sonderzahlungen bis zur Gesamtsumme in Höhe von 75.000,- DM bis spätestens zum 31.12.2004. 2. Der Vergleich gilt ebenfalls als erfüllt, sofern bis spätestens - zum 31.12.2003 eine Gesamtsumme in Höhe von 60.000,- DM oder - zum 31.12.2002 eine Gesamtsumme in Höhe von 50.000,- DM auf unserem Konto eingegangen ist. 3. Die Raten sind fristgemäß, jedoch mit einer Karenzzeit von längstens vier Wochen, zum Beginn des Quartals im voraus erstmals zum 31.03.99 zugunsten unseres Kontos Nr. ….. BLZ (.... Bank) unter Angabe des Verwendungszwecks ‚Rademacher & Fischer, zu überweisen. Seite 2 zum Schreiben an Herrn Rademacher vom 23.09.1997 4. Nach fristgerechtem Eingang der vorgenannten Raten/Beträge unter Berücksichtigung der eingeräumten Karenzzeit verzichten wir auf die Einforderung der dann noch in dieser Angelegenheit offenstehenden Restforderung aus der durch Sie übernommenen Bürgschaft.
5. Sollten Sie mit der Zahlung der Vergleichsraten/des Vergleichsbetrages ganz oder teilweise in Verzug geraten - unter Berücksichtigung der eingeräumten Karenzzeit oder falsche unvollständige Angaben zu Ihrer derzeitigen wirtschaftlichen Situation gemacht haben, die Grundlage dieser Vereinbarung sind, ist der vorstehende Vergleich, insbesondere unser Verzicht auf Geltendmachung des Restbetrages aus der Bürgschaft, hinfällig und die gesamte noch bestehende Restforderung zur sofortigen Rückzahlung fällig. 6. Sie verpflichten sich im übrigen, den Vergleichsabschluss selbst, sowie den Inhalt des Vergleiches absolut vertraulich zu behandeln. Zuwiderhandlungen können eine Schadensersatzpflicht begründen. Sofern dieser Vorschlag Ihre Zustimmung finden sollte, bitten wir um Unterzeichnung der anliegend beigefügten Kopie dieses Schreibens und um Rücksendung bis zum 31. Oktober 1997. Wir denken, auf diesem Wege eine Möglichkeit gefunden zu haben, die Angelegenheit im allseitigen Interesse gütlich abzuwickeln und sehen dem fristgerechten Eingang des Vergleichsbetrages entgegen. Mit freundlichen Grüßen
Mit dem vorgenannten Vergleichsangebot erkläre ich mich einverstanden. (Wolfgang Rademacher) Unmittelbar nach Eintreffen dieses Vergleichsvorschlages rief ich meinen Sachbearbeiter an und erklärte, dass in diesem Vergleich einige Punkte stehen, die nicht abgesprochen sind. Ich könnte nur einem miteinander abgesprochenen Vergleich zustimmen. Er versprach, die nicht vereinbarten Punkte zu streichen und mir dann einen geänderten Vorschlag zuzuschicken. Vier Wochen später war es so weit. Ich erhielt einen, allerdings nur minimal, geänderten Vergleichsvorschlag. Daraufhin nahm ich einen Stift und strich die Punkte, die nicht vereinbart worden waren einfach durch. Danach löschte ich diese Stellen durch Tipp-Ex und fotokopierte die korrigierte Fassung. Diese Fotokopie unterschrieb ich und schickte sie mit nachfolgendem Schreiben zurück. Angelegenheit Rademacher & Fischer GmbH Unser Vergleich vom 25. Oktober 1997 Rücksendung Ihres Vergleichsvorschlags Sehr geehrter Herr ....., in der Anlage übersende ich Ihnen den von mir unterschriebenen Vergleichsvorschlag. Punkt 6 habe ich herauskopiert, weil wir telefonisch vereinbart hatten, dass dieser Punkt komplett gestrichen wird. Aus meiner langjährigen juristischen Erfahrung weiß ich, dass Ihnen mit einer solchen Vereinbarung Tür und Tor in jeglicher Richtung geöffnet sind. Es muss nicht einmal ich eine solche Information unserer Vereinbarung weitergeben, sondern von mir nicht beeinflussbare Umstände könnten eintreten. Akten werden z.B. gestohlen! Heutige vertraute Berater trennen sich von mir. Oder, Oder . . .! Wir sollten jetzt zur Tat schreiten. Uns nicht mit ständigem ‚Nachkarten' irgendwelcher Kinkerlitzchen beschäftigen, sondern die von mir unterschriebene Vergleichsvereinbarung annehmen, damit ich für eine fristgerechte Erledigung sorgen kann. Mit freundlichen Grüßen
- Unterschrift Anlage Unterschriebener Vergleichsvorschlag
Aber das Pokern war noch nicht vorbei. Die Bank änderte zwar den Vergleichsvorschlag gemäß den meisten meiner Vorstellungen, aber er entsprach immer noch nicht exakt den Absprachen. Wieder fehlte eine für mich wichtige Vereinbarung. Ich kartete nach, rief den Sachbearbeiter an und faxte ihm folgende Änderungsforderung zu:
per Telefax ...../ ..... Angelegenheit Rademacher & Fischer GmbH Unser Vergleich vom 05. November 1997 Ergänzung zum Angebotsvergleich Sehr geehrter Herr ....., in unserem Vergleichsvorschlag fehlt folgender Abschnitt, den wir in unserem gemeinsamen Gespräch und gemäß einer Ihnen von mir übergebenen Aktennotiz vereinbart haben: „Kann eine Zahlung nicht auf einmal gezahlt werden, dann kann durch monatliche Ratenzahlung der Betrag bis zum anderen Zahlungstermin aufgefüllt werden.“ Dies bezieht sich natürlich nur auf die Ratenzahlungen. Ich bitte um Ergänzung. Sollten noch irgendwelche Rückfragen bestehen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Und tatsächlich wurde mir ein nochmals veränderter Vergleichsvorschlag zugeschickt. Sehen und vergleichen Sie selbst, wie ich die Angelegenheit vom ersten Entwurf bis zur unterschriftsreifen Version abgespeckt habe: Kreditengagement Rademacher u. Fischer GmbH, Kto.-Nr.: ..... Ihre Bürgschaftsverpflichtung über nom. 520.000,- DM vom 30.11.83 Sehr geehrter Herr Rademacher, unter Bezugnahme auf das mit Ihnen am 03.09.97 geführte persönliche Gespräch und nach Überprüfung der insgesamt eingereichten Unterlagen können wir Ihnen nunmehr verbindlich das nachfolgend dargelegte Vergleichsangebot unterbreiten. 1. Sie leisten auf die zur Zeit bestehenden Verbindlichkeiten in Höhe von 1.084.774,16 DM inkl. Zinsen und Kosten zzgl. 9,25 % Zinsen aus 520.000,- DM seit dem 28.02.97 aus der durch Sie im Kreditengagement Rademacher & Fischer GmbH übernommenen Bürgschaft beginnend mit dem 31.03.1999 jeweils im voraus vierteljährliche Raten in Höhe von mind. 3.000,-DM zzgl. diverser Sonderzahlungen bis zur Gesamtsumme in Höhe von 75.000,- DM bis spätestens zum 31.12.2004.
2. Der Vergleich gilt ebenfalls als erfüllt, sofern bis spätestens zum 31.12.2003 eine Gesamtsumme in Höhe von 6O.000,-DM oder zum 31.12.2002 eine Gesamtsumme in Höhe von 50.000,-DM auf unserem Konto eingegangen ist. 3. Die Raten sind fristgemäß, jedoch mit einer Karenzzeit von längstens vier Wochen, zum Beginn eines jeden Quartals im voraus erstmals zum 31.03.99 zugunsten unseres Kontos Nr. BLZ 000 000 00 (..........-gesellschaft) unter Angabe des Verwendungszwecks Rademacher & Fischer, 000.000.000 zu leisten. Seite 2 zum Schreiben an Herrn Rademacher vom 23.10.1997 4. Kann eine vierteljährlich fällige Zahlung nicht auf einmal geleistet werden, dann ist der Rückstand durch zusätzliche monatliche Zahlungen bis zum nächsten Zahlungstermin auszugleichen. 5. Nach fristgerechtem Eingang der vorgenannten Raten/Beträge unter Berücksichtigung der eingeräumten Karenzzeiten verzichten wir auf die Einforderung der dann noch in dieser Angelegenheit offenstehenden Restforderung aus der durch Sie übernommenen Bürgschaft. 6. Sollten Sie mit der Zahlung der Vergleichsraten/des Vergleichsbetrages ganz oder teilweise in Verzug geraten - unter Berücksichtigung der eingeräumten Karenzzeiten ‚ ist der vorstehende Vergleich, insbesondere unser Verzicht auf Geltendmachung des Restbetrages aus der Bürgschaft, hinfällig und die gesamte noch bestehende Restforderung zur sofortigen Rückzahlung fällig. Sofern dieser Vorschlag Ihre Zustimmung finden sollte, bitten wir um Unterzeichnung der anliegend beigefügten Kopie dieses Schreibens und um Rücksendung bis zum 23. Dezember 1997. Wir denken, auf diesem Wege eine Möglichkeit gefunden zu haben, die Angelegenheit im allseitigen Interesse gütlich abzuwickeln und sehen dem fristgerechten Eingang der Vergleichsraten/des Vergleichsbetrages entgegen. Mit freundlichen Grüßen
So und nicht anders hatte ich mir den Vergleich vorgestellt. Da war aber noch eine Kleinigkeit, die mir nicht ganz gefiel und die daher angepasst werden musste. Ich rief abermals den Sachbearbeiter an, der mir inzwischen völlig genervt die Zustimmung für die schriftliche Änderung gab. Ich änderte und fügte dem Vergleich noch folgende Anlage zu der Änderung bei: Kreditengagement Rademacher & Fischer GmbH Annahme des Vergleichsangebots vom 10. Dezember 1997 Sehr geehrter Herr ....., hiermit übersende ich Ihnen in der Anlage das von mir zum 23. Dezember 1997 unterschriebene Vergleichsangebot. Lediglich habe ich, wie telefonisch mit Ihrem Herrn ..... vereinbart, die beiden Wörter „durch zusätzlich“ mit dem Wort „mit“ auf Seite 2 in Punkt 3 (des Schreibens der Bank) geändert.
Für Ihr großzügiges Entgegenkommen danke ich sehr und wünsche Ihnen und Ihrer Familie ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr. Mit freundlichen Grüßen
Am 23. Dezember 1997, als vorgezogenes privates Weihnachtsgeschenk, habe ich den Vergleich unterschrieben. Ich setzte mich gemütlich bei einem Glas Wein in einen Sessel und rechnete anhand der Aufstellungen der Bank nach, was bei diesem für mich dicksten Brocken bei Anrechnung aller Beträge aus Grundforderungen, Zinsen und Zinseszinsen herausgekommen ist. Die Frage könnte auch lauten: Wieviel Geld habe ich gespart? Meine Berechnung zeigte als Endbetrag meiner Schulden sage und schreibe eine Summe von: 2.362.369,70 DM Selbstverständlich werde ich bis zum 31. Dezember 2002 alle meine eingegangenen Zahlungsverplichtungen gegenüber meinem Vertragspartner erfüllt haben. Daraus resultiert eine Mindestersparnis von: 2.312.369,70 DM Ich musste für diesen Erfolg weder studieren noch irgendwelche schweißtreibende Arbeiten bewältigen. Allein ein paar charakterliche Fähigkeiten reichten aus, dazu die Einstellung, dass nichts unmöglich ist, wenn man es nur anpackt. Und etwas Verhandlungsgeschick, dass man durch Übung schnell gewinnt. Bringen wir es auf den Nenner: Hartnäckigkeit, Nerven, Durchhaltevermögen. Das reicht aus. Mit Wünschen, Träumen und Hirngespinsten gewinnt man keinen Blumentopf, man muss den Stier bei den Hörnern packen. Das Geheimnis einer erfolgreichen Befreiung von Schuldenaltlasten liegt weder im Weglaufen noch im Krummbuckeln, um sie langsam abzustottern. Aktives Handeln und der Wille, sich durchzusetzen entscheiden. „Man kann sich Vergangenes und Zukünftiges wünschen, aber man muss das Gegenwärtige nutzen.“ Francesco Petrarca
Wechselintermezzo Finanzierungen über Wechsel sind in der großen Geschäftswelt gang und gäbe. Sie sind ein Zahlungsmittel, sogar eine ausdrücklich so bezeichnete Zahlungsanweisung in gesetzlich vorgeschriebener Form. Es gibt zwei Arten von Wechseln: die Tratte und den Solawechsel. Die Tratte wird auch als „gezogener Wechsel“ bezeichnet. Sie ist eine Anweisung des Ausstellers an den Bezogenen (das ist der Schuldner), den Betrag, der im Wechsel angegeben ist, an einem bestimmten Tag an den Begünstigten zu zahlen. Der Bezogene (Schuldner) verpflichtet sich durch sein Akzept (das ist die Unterschrift außen am Rande des Wechsels) zur Zahlung. Bei einem Solawechsel verpflichte sich der Aussteller, den Wechselbetrag zum angegebenen Zeitpunkt dem Wechselnehmer (das ist der Inhaber des Wechsels) zu zahlen. Zahlstelle ist üblicherweise die Bank, bei welcher der Aussteller des Wechsels sein Konto hat. Wird das Zahlungsversprechen nicht eingehalten, kann in wenigen Tagen ein Zahlungsbefehl oder ein Urteil im Urkundenprozess erwirkt werden, woraus unverzüglich vollstreckt werden kann. Also unter Umständen eine hochbrisante Verpflichtung ohne die üblichen Zahlungserinnerungen und Mahngeschichten. Bei einem „guten Namen“ ist die Annahme eines Akzeptes (Wechsel) in der Regel kein Problem. Meistens kann der Aussteller den Wechsel bei seiner Bank einreichen und anschließend über das Geld verfügen. Auf beiden Seiten steigt dadurch die Liquidität, und beiden Seiten ist geholfen. Selbst wenn ein Geschäftspartner, der den Wechsel annimmt, keinen so guten Ruf hat, kann dieses Akzept durch die Bank des Ausstellers, sofern wenigstens der über eine gute Bonität verfügt, finanziert werden. Ich habe mich zeitweise dieses Weges bedient und mich dabei bestens finanziert. Es ist daher nicht unwichtig, eine Finanzierung über Wechsel genauer in Augenschein zu nehmen. Beim Unterschreiben von Wechseln ist unbedingt zu beachten, dass die vereinbarten Zahlungsziele ausnahmslos eingehalten werden. Dennoch brauchen Sie keine Magenschmerzen zu bekommen, wenn Sie einmal nicht in der Lage sein sollten, einen Wechsel zu bezahlen. Ähnlich erging es dem Unternehmer Müller: Der Unternehmer Müller wälzte sich nachts im Bett. Er konnte nicht einschlafen. Das ging stundenlang. Das ständige Herumgewälze verhinderte schließlich auch den Schlaf seiner Frau. Irgendwann wurde es ihr zu bunt, sie fragte ihren Mann, was denn da los sei. „Morgen früh wird beim Meier ein Wechsel in Höhe von 20.000 DM fällig und ich kann ihn nicht bezahlen.“ Seine Frau stieg aus dem Bett und verließ wortlos das gemeinsame Schlafzimmer. Nach einer Viertelstunde kehrte sie zurück und legte sich wieder hin. „Was hast Du denn gemacht?“, wollte ihr Mann wissen.
„Du kannst jetzt schlafen. Ich habe den Meier angerufen und gesagt, dass Du den Wechsel morgen nicht bezahlen kannst. Du kannst jetzt ruhig schlafen - aber der Meier wird heut Nacht bestimmt kein Auge zukriegen.“ Was sagt uns diese Anekdote? Häufig hat ein Wechselinhaber mit der Wechselannahme dieselben Zahlungsverpflichtungen wie der Aussteller. Es ist nämlich durchaus üblich, dass ein Wechsel bei der Hausbank refinanziert wird, will sagen, man nimmt darauf einen Kredit auf. Wird der Wechsel vom Schuldner nicht eingelöst, muss der Wechselnehmer dann für den anfallenden Betrag nebst Gebühren und Zinsen gerade stehen. Wenn der Wechsel in die Hose geht, ist das zumeist auch für den Wechselnehmer eine sehr unangenehme Angelegenheit. Eingebürgert hat es sich, dass Wechsel über 90 Tage laufen. Aber keine Panik, wenn diese 90 Tage dann ausgelaufen sind, ohne dass Sie jetzt bezahlen können. Es gibt praktisch keinen Gläubiger, der nicht einer Verlängerung zustimmt. Sie haben also ab Ausstellung bis zur Fälligkeit in Wirklichkeit 180 Tage Zeit, um das nötige Geld aufzubringen. Ich selbst habe noch keinen einzigen Wechsel zum ausgemachten Fälligkeitsdatum beglichen. Jedes mal hat es mit der Fristverlängerung geklappt. Es empfiehlt sich im übrigen immer, sich per Prolongation (Verlängerung der Laufzeit eines Vertragsverhältnisses/Wechsels) eine Option für eine mögliche spätere Zahlung offen zu halten. Hier gilt: Tun Sie das immer schriftlich, niemals mündlich. Dies ist nicht unbedingt gegen Ihren Geschäftspartner gerichtet. Aber er könnte zum Beispiel einen Autounfall haben und anschließend im Koma liegen. Wer weiß? Seine Vertreter oder Nachfolger wüssten dann nichts von Ihrer mündlichen Abmachung. Also immer schriftlich. Eine kleine Katastrophe bahnt sich an Erinnern Sie sich an Michael, meinen Vetter mit den 30.000 DM Schulden und der daraus folgenden Firmenbeteiligung? Ja, inzwischen war ich Teilhaber. Die Geschäfte gingen ganz gut. Ich arbeitete wenig, beobachtete aus der Ferne und sorgte eher für den großen Durchblick falls Probleme auftraten. Aufgeregt rief mich Michael an: Der Scheck einer Werbeagentur in Höhe von 30.000 DM ist geplatzt. Diesmal schienen wir die Gelackmeierten zu sein. Und ich hatte ihm doch so dringlich ans Herz gelegt, dass wir in unserer Firma keine hohen Außenstände mehr zulassen dürften. Jetzt beichtete er mir, dass wieder etwas schiefgelaufen war. „Wie viele offene Forderungen haben wir sonst noch an den Laden“, fragte ich. Kleinlaut kam „noch mal zirka 30 000 DM“ zurück „Also insgesamt handelt es sich um 60.000 DM“, „Ja“, war seine Antwort. „Dann lass Dir von dem Unternehmer noch einen Scheck in Höhe von 30.000 DM geben“, wies ich ihn an. Er düste los und besorgte wirklich noch einen Scheck über 30.000 DM. Natürlich ging dieser genauso in die Hose wie der andere. Glücklicherweise wusste ich, um welche Art von Firma es sich bei dieser Werbeagentur handelte. Es war keine GmbH oder KG sondern eine reinrassige Einzelfirma mit Eintragung ins Handelsregister. Hierdurch war zumindest gesichert, dass der Unternehmer in der
gesamten Höhe des Betrages persönlich, sogar mit seinem Privatvermögen, haften würde. Bei einer GmbH etwa hätte das ganz anders ausgesehen. Ein geplatzter Scheck hat einen großen Vorteil. Es handelt sich dabei um eine Art Urkundenfälschung, man nennt es auch Scheckbetrug. Daher kann relativ schnell ein Urkundenprozess erwirkt werden. Wir hatten jetzt zwei geplatzte „Urkunden“ in der Hand, über insgesamt 60.000 DM. Als nächstes vereinbarte ich kurzfristig einen Termin mit dem Chef der Werbeagentur. In diesem Gespräch erklärte der Agenturbesitzer, dass er spätestens in vier Tagen pleite sei, weil dann ein Wechsel über 100.000 DM fällig würde. Was war mein sofortiger Rat? Genau: er solle den Wechsel einfach verlängern lassen. Seine Geschäftspartner, meinte er, seien harte Typen, die sich niemals zu einer Verlängerung breitschlagen ließen. Ich bedrängte ihn, sagte, dass es jetzt doch sowieso egal wäre und nicht mehr schlimmer für ihn kommen könne, bis er nachgab und zum Telefon griff. Ich leistete ihm Beistand, indem ich daneben saß und beim folgenden Gespräch die Stichworte lieferte. Selbiges Gespräch verlief ungemein zäh. Die Person an der anderen Leitung war tatsächlich sehr schwierig. Immerhin vereinbarten wir einen Treff am folgenden Tag. Ich sicherte zu, dass ich auch da anwesend sein würde, klar, es ging letztlich ja auch um mein Geld. Pünktlich zum vereinbarten Termin trafen wir beim Lieferanten der Werbeagentur ein. Ich wollte eben den Klingelknopf betätigen, als mich der Werbemensch am Arm zurückzog und kleinlaut von sich gab: „Leider habe ich ganz vergessen, Ihnen zu sagen, dass noch zwei Wechsel zu je 100.000 DM hier laufen.“ Vergessen, haha, ich musste grinsen. Mir war jetzt jedenfalls klar, warum seine Gläubiger beim gestrigen Verhandlungsgespräch so wenig entgegenkommend waren. Im Hinterstübchen war ich jedoch auf so etwas gefasst. Ich kannte das nur zu gut. Genauso wie ich die Macht des Schuldners kannte. Insgeheim dachte ich bei mir, dass die Sache dadurch noch einfacher wird. Je höher die Schuld, umso lebensbedrohlicher für den Gläubiger. Außerdem bestätigte sich etwas, das ich bei Schuldnern permanent miterlebte, auch bei mir selbst. Aus einem unerfindlichen Grund tun sie so, als wären ihre Schulden gar nicht so groß. Man reduziert sie im Kopf schnell mal um zwei Drittel - Verdrängung hoch drei. Wieso das so ist, habe ich bis heute nicht herausgefunden. Ich weiß nur eines, nämlich, dass dieses Denken dumm ist. Gerade hohe Schulden sind mitunter das beste Kapital, das ein Schuldner vorweisen kann. Es wäre maßlos übertrieben, würde ich behaupten, dass ich die Situation obercool im Griff zu haben glaubte. Ich war nervös und angespannt. Für mich ging es ja doch um 60.000 DM. Blieben die aus, wäre automatisch die berühmte Schuldenspirale entstanden. Aber es lag klar auf der Hand, dass mein Schuldenspezi, der Werbemensch, die Hosen vor diesem Termin echt voll hatte. Er hing bei allen Seiten am Kanthaken. Reserviert aber freundlich wurden wir von einem veritablen Kommandotrupp empfangen. Anwesend waren der Geschäftsführer des Unternehmens, zwei Teilhaber und dazu ein Rechtsanwalt. Es folgte eine kleine Begrüßungszeremonie, bevor wir in einem Besprechungszimmer mit Ledergarnitur Platz nahmen. Ich setzte mich sogleich auf einen
hohen Holzstuhl, damit ich meine Gegenüber von oben herab fixieren konnte. Der Rechtsanwalt machte es ebenso, er setzte sich direkt neben mich - aha womöglich ein Profi. Zugegeben, das sind Kleinigkeiten, aber ich bin immer peinlichst darauf bedacht, meine Sitzund damit Verhandlungsposition im Vergleich zu anderen zu erhöhen. Dann ging das Geschrei und Gezeter los. Zu dritt fielen sie über den armen Werbetropf her, wechselten sich dabei ab und schimpften was das Zeug hielt, dass er sie jetzt mit Wechseln über 300.000 DM sitzen lassen würde - und er solle sofort bezahlen. Das war die Essenz aus den Schimpftiraden. Eine Situation, die in Gläubiger-Schuldner-Konflikten ständig vorkommt. Das Beschimpungsspektakel währte gute 15 Minuten. Der Schuldner fiel förmlich in sich zusammen, als wurde er gleich implodieren. Ich selbst hatte bis zu diesem Zeitpunkt noch kein einziges Wort von mir gegeben und amüsierte mich eher über diese Schmierenkomödie, die ich selbst schon zigfach miterlebt hatte. Desgleichen der Rechtsanwalt. Er schwieg sich aus und betrachtete die Szenerie. Nach besagter Viertelstunde begann sich das Theater zu wiederholen. Die Argumente waren hinausgeschrieen. Ich unterbrach das Redegewitter, indem ich mich an die drei Herren wandte mit den Worten: „An und für sich müssten Sie sich doch gegenseitig in den Allerwertesten treten. So wie es aussieht, ist nicht der Besitzer der Werbeagentur an dieser Misere schuld, sondern nur Sie selbst, meine Herren.“ Das saß. Allerorten Entgeisterung und ungläubiges Staunen. „Sie, meine Herren, machen Ihren Geldschrank auf und laden den Agenturbesitzer ein, sich nach Herzenslust zu bedienen“ fuhr ich dramatisierend fort. „Ich kann es gar nicht fassen. Hier sind mehrere offene Rechnungen in einer Gesamthöhe von 300.000 DM angelaufen - und überhaupt niemand hat sich darum gekümmert!“ Das sagte ich so, als ob es das Schlimmste von der ganzen Welt wäre. „Haben Sie von Ihrem Geschäftspartner überhaupt schon ein einziges Mal Geld gesehen?“, fuhr ich fort. „Nein, nicht eine Mark“, bestätigten sie im Chor. „Was haben Sie sich bloß dabei gedacht, als Sie sich auf dieses Geschäft einließen? Sie erbringen Leistungen ohne Ende, öffnen fortlaufend Ihren Geldschrank zur freien Bedienung und wundern sich anschließend, wenn jemand diese Leistungen, also Ihr Geldgeschenk, dann tatsächlich in Anspruch nimmt. Was haben Sie sich dabei bloß gedacht?“ Ich bellte diese Frage förmlich in den Raum. Nach einer kurzen sprachlosen Pause sagte der Chef der Firma: „Sie haben leider recht, Herr Rademacher.“ Die Situation war gekippt. Die Herren sahen nicht nur, dass ihnen die Felle davonschwammen, sondern auch, dass ein Gutteil der Schuld bei ihrer eigenen Fahrlässigkeit zu suchen war. Jetzt konnte ich den Retter in der Not mimen. Die Situation ausnutzend, brachte ich die Angelegenheit auf den Punkt: „Es geht nicht darum, dass ich recht habe. Die Frage ist, wie kriegen wir die Kuh vom Eis.“ Der Rechtsanwalt an meiner Seite schwieg noch immer. Er hatte wohl das Gefühl, sich im falschen Film zu befinden. Die Situation war in der Tat sehr verzwickt. Ich schlug den Herren vor, der Werbeagentur ein Vierteljahr Zeit einzuräumen, in dem ich mich persönlich und nach Überprüfung der umfangreichen Unterlagen der Werbeagentur um eine für beide Seiten akzeptable Lösung einsetzen würde. „Wir verlängern den Wechsel für sechs Wochen, also zwei Monate. Dann lassen Sie uns einen genauen Bericht zukommen, damit wir hier im Hause eine Entscheidung
treffen können“, lautete schließlich das letzte Angebot. Ein hinnehmbarer Kompromiss, nach knapp vierzig Minuten beendeten wir das Gespräch. Alle Beteiligten waren für den Moment erleichtert. Mit dieser Übereinkunft konnten alle leben. Auch meinem Schuldenbaron erging es ähnlich. Ich hatte ihm vorübergehend eine riesige Last von den Schultern genommen. An diesem Beispiel wird sehr deutlich, wie wichtig es ist, der anderen Seite zu erklären, dass sie das größere Problem hat. Vielleicht sind Sie (noch) nicht in der Lage, ein derartiges Gespräch zu führen. Ich lernte es auch nicht von heute auf morgen. Daher empfiehlt es sich, eine möglichst versierte dritte Person hinzuzuziehen. Ich habe diese Rolle für Freunde und Geschäftspartner wiederholt gespielt und dadurch auch drängendste Schuldenproblem aus dem Feuer gerissen. Man muss sich nur klar an die Rollen halten. Zuerst halbwegs neutral erscheinen und mit den Wölfen heulen. Auch gegen den eigenen Schützling. Dann die Gesprächsführung nach und nach übernehmen und das Problem langsam in eine bestimmte Richtung verlagern. Und schließlich eine Lösung anbieten und aushandeln. Es ist gar nicht so schwer. Zudem rein geschäftlich, Ihr Freund oder Geschäftspartner muss wissen, dass ein solcher Konflikt nichts mit dem Privatleben zu tun hat. In Verhandlungen sind unbeteiligt scheinende Personen häufig ausschlaggebend. Denken Sie an einen Richter, der neutral urteilen soll. Noch besser ist eine unbeteiligte Person dann, wenn sie zunächst die Gegenseite vertritt und in Kumpanei mit dem Gläubiger macht, um dann langsam umzuschwenken. Nach dem erfolgreichen Gespräch nahmen wir in der Firma eine entscheidende Umstrukturierung vor. Zuerst gründeten wir umgehend eine neue Firma und legten das alte hochverschuldete Werbeunternehmen zur Liquidation auf Dock. Geschäftsführerin der neuen Firma war die Lebensgefährtin des vorigen Werbechefs. Diese Vorsichtsmaßnahme wurde getroffen, um seinen vielen Gläubigern den Wind aus den Segeln zu nehmen. Die Kleinschulden wurden geregelt. Ich selbst war mit 26% an der neuen, unverschuldeten Firma beteiligt, mit einem ausgezeichneten Beraterhonorar. An den Beratervertrag war auch die Abwicklung der Altschulden der vorigen Werbeagentur geknüpft. Ich knöpfte mir alle vorhandenen Unterlagen und Verträge eingehend vor und rüstete mich für die Dinge, die da kommen würden. Flugs waren jene vereinbarten sechs Wochen vorbei, der erste Wechsel wurde unausweichlich fällig. Und - Sie ahnen es - das Geld war natürlich nicht verfügbar. Ich wollte noch eine Verlängerung erzwingen und rief beim Geschäftsführer der wechselstellenden Firma an. Der regte sich gleich fürchterlich auf. „Bis heute haben Sie mir keine Unterlagen zugesandt. Ich werden den Wechsel deshalb unter keinen Umständen verlängern.“ Alle meine Argumente verpufften spurlos. Aber darauf war ich gefasst. Den größten Trumpf hielt ich in der Hinterhand. Ihn hatte ich mir für den Notfall aufgespart. Ich kannte die Unterlagen und Verträge inzwischen bis zum letzten i-Tüpfelchen. Und tatsächlich hatte ich darin einen Pferdefuß gefunden. Das ist das Schöne bei Verträgen. Je mehr Klauseln sie enthalten, desto sicherer findet sich ein Fehler oder wenigstens ein Gummiparagraph, den man im Ernstfall unendlich dehnen kann. „Sie brauchen den Wechsel gar nicht zu verlängern“, hauchte ich ins Telefon. „Wieso, wollen Sie bezahlen?“, kam es verdutzt zurück. Ich konterte: „Wieso bezahlen? Wir lassen den
Wechsel platzen und anschließend können Sie die anderen Akzepte in Höhe von 200.000 DM selbst einlösen.“ Schweigen, langes Schweigen. So bedrohlich, dass ich nach einiger Zeit „hallo!“ ins Telefon rief, wieder nichts, nochmal „hallo! „. Aha, es war doch noch jemand am Apparat. „Wissen Sie irgend etwas, was ich nicht weiß?“ Eine Frage, welche die Ratlosigkeit meines Gesprächpartners illustriert. Ich erwiderte: „Sie haben doch eine schriftliche Vereinbarung mit Herrn .... getroffen, als Sie sich von ihm den ersten Wechsel unterschreiben ließen?“ „Ja, das ist richtig. Die hat unser Rechtsanwalt aufgesetzt.“ „Dann sollten Sie Ihren Anwalt fragen, ob er gut versichert ist, denn das wird er wahrscheinlich sein müssen.“ „Herr Rademacher, ich verstehe kein Wort. Klären Sie mich bitte auf, worum es hier eigentlich geht.“ Er war verständlicherweise etwas von der Rolle. „Im Vertrag steht ausführlich wenn der erste Wechsel nicht eingelost wird, gehen 50% der Werbeagentur in Ihren Besitz über Sie sind dann mit 50% an der Agentur beteiligt? Haben Sie diese Vereinbarung unterschrieben - ja oder nein?“ „Ja“ Gratuliere, dann sind Sie mit 50% an der Firma beteiligt“ Schade, dass ich sein Gesicht nicht sehen konnte. Aber ich hatte noch ein Zuckerl für ihn „Das mit der 50-prozentigen Beteiligung ist aber noch nicht alles. Sie sind dadurch zudem mit 100% an allen Verbindlichkeiten beteiligt. Es handelt sich nämlich um eine Personengesellschaft in Form einer Einzelfirma, nicht um eine GmbH oder ähnliches. Hier haften die Besitzer sogar mit ihrem Privatvermögen.“ Wiederum beredtes Schweigen am anderen Ende der Leitung. Ich fuhr fort: „Also, wenn wir - und das werden wir tatsächlich tun - den ersten Wechsel platzen lassen, dann müssen Sie die beiden anderen einlösen, da es im Moment der Beteiligung Ihrer Firma an der neuen Firma auch Ihre Verbindlichkeiten sind.“ Es wurde offensichtlich immer verwickelter. Nach wie vor Schweigen. Aber ich war noch nicht fertig: „Unseren Gläubigern werden wir umgehend mitteilen, dass wir jetzt einen finanzstarken Partner gefunden haben, der für alle Restschulden, die sich auf über 1,5 Millionen Mark belaufen, zu hundert Prozent einstehen wird.“ Ihm fiel keine bessere Frage ein als: „Aber Sie haben doch auch noch Forderungen. Wie hoch sind die denn?“ Ein Ball, den ich leicht aufnehmen und erbarmungslos zurückspielen konnte: „Darum brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Das ist alles bereits erledigt. Das Geld ist längst gut verteilt, offen ist nicht mehr viel. Morgen, nachdem der Wechsel hochgegangen ist, werden wir alle Gläubiger anschreiben, dass Sie jetzt für alle Forderungen aufkommen.“ „Ich muss das Gespräch jetzt beenden.“, sagte er, „Darf ich gleich zurückrufen?“. Aber natürlich, er benötigte offenbar dringend eine Atempause. Die Aussicht, neben den 300.000 DM noch weiter 1,5 Millionen loszusein, ist sicher alles andere als schön. Vielleicht sah er sich selbst schon auf dem Schuldenschafott - verurteilt und hingerichtet wegen eigener Dummheit. Es dauerte keine Viertelstunde, bis in meinem Büro das Telefon klingelte. Ohne Begrüßung kam er gleich zur Sache: „Darf ich sofort mit einem neuen Wechsel zu Ihnen kommen, um diesen zu verlängern? Ich habe Rücksprache mit meinem Rechtsanwalt gehalten und der hat mir Ihre Ansicht der Sachlage in vollem Umfang bestätigt.“ Keine zwanzig Minuten später stand er mit einem neuen Wechsel auf der Matte, der umgehend von beiden Seiten unterzeichnet wurde. In einem langen, sachlichen Gespräch einigten wir uns auf einen Waffenstillstand. Ich begleitete ihn noch zum Auto, wobei er anerkennenden sagte: „Ich wäre froh, wenn ich Sie auf meiner Seite hätte.“ „Was nicht ist, kann ja noch werden“, verabschiedete ich ihn.
Eine Anmerkung sei mir noch erlaubt. Die Sache endete schließlich in beiderseitigem Interesse. Nachdem wir uns in allen Punkten geeinigt hatten, bekam der Gläubiger eine private Grundstückssicherheit in Höhe seiner Forderungen. Die Wechsel wurden in Raten zurückgezahlt, bis der gesamte Betrag ausgeglichen war. Ende gut, alles gut. Es geht auch anders Welche Lehre lässt sich aus dieser Begebenheit ziehen? Bangemachen gilt nicht! Auch der vorgeblich gefährliche Wechsel kann entschärft werden. Einerseits durch Fristverlängerung. Das klappt vor allem dann, wenn ein Wechsel nicht nur für den Wechselgeber, sondern auch für den Wechselnehmer ein explosives Potential birgt. Will heißen, der eine kann nur bezahlen, wenn der andere bezahlt. Gläubiger haben oft ihre eigenen Gläubiger im Nacken und sind daher vital darauf angewiesen, dass ein Wechsel wirklich in Geld beglichen wird und lassen es nur ungern darauf ankommen, über andere Maßnahmen einen Zeitverlust zu erleiden, der zudem mit einem ungewissen Ausgang behaftet ist. Des weiteren heißt Wechsel lange nicht, dass der Gläubiger sein Geld mit aller Gewalt zum Termin haben will. Hier spielen auch andere Überlegungen mit. Niemand will einen womöglich guten Kunden verlieren, weil der gerade nicht flüssig ist. Auf jeden Fall lohnt es sich, über eine mögliche Fristverlängerung zu verhandeln. Wichtiger sind jedoch die schriftlichen Vereinbarungen, die im Zusammenhang mit einem Wechsel getroffen werden. Wechsel mit mündlichen Vereinbarungen sind tunlichst zu vermeiden. Im Ernstfall kann man sich nicht darauf verlassen, dass sie eingehalten werden. Zudem ist es bei mündlichen Vereinbarungen fast garantiert, dass jeder einen anderen Erinnerungsstand hat. Treffen Sie immer nur schriftliche Vereinbarungen und lesen Sie den Vertrag genau durch. Das gilt für beide Seiten. Schnell hat sich ein Haken eingeschlichen, der auf den ersten Blick nicht relevant erscheint, sich später aber als Fangeisen erweisen kann. Siehe obiges Beispiel. Die Vereinbarungen sollten dergestalt sein, dass sie auch erfüllbar sind, realistisch gesehen erfüllbar. Da darf kein Wunschgebilde im Hintergrund stehen. „Wenn das oder das funktioniert und ich jenes noch durchkriege, dann kann ich auch den Wechsel begleichen.“ Leider stehen solche Theorien gern hinter den Wechseln. Die meisten gehen kläglich in die Hose. Darüber hinaus darf sich ein Wechselvertrag nur auf die eigentliche Sache, die Schuldenbereinigung, beziehen. Irgendwelche Klauseln, und seien sie noch so üblich, die damit nicht unmittelbar in Zusammenhang stehen, können sich höchst fatal auswirken. Da ich heute glücklicherweise keine Schulden mehr habe und Kreditaufnahmen weiträumig aus dem Weg gehe, habe ich auch mit Wechseln nichts mehr zu schaffen. In der Tat war das Wechselgeschäft für mich generell am unangenehmsten. Sie waren eindeutig die Art Schulden, die mir die ärgsten Kopfschmerzen verursachten. Wechsel haben eben Eigenarten, die den Schuldner richtig durchbeuteln und seine sowieso angespannte Gemütslage nachhaltig negativ beeinträchtigen. Hier ruft man Geister, die man wirklich kaum mehr loskriegt. Ohne lebt es sich viel, viel besser. Selbst millionenschwere Unternehmer werden bei Wechselgeschäften leicht nervös.
Daher mein Rat: Lassen Sie von Wechseln die Finger weg! Sollte das bereits zu spät sein, versuchen Sie, die Dinger schnellstmöglich zu bezahlen. Stellen Sie sie in Ihrer Dringlichkeitsliste zur Schuldenreduzierung ganz nach oben.
Kleinvieh macht auch Mist Es ist keine Schande, den Gürtel vorübergehend enger zu schnallen. Vor nicht all zu langer Zeit schaute ich mir im Fernsehen eine Reportage an. Wäre ich ein politischer Mensch, würde ich sagen, dass da einige Alt-Achtundsechsziger oder Mode-Linke mal wieder zeigen wollten, in welchem üblen kapitalistisch-muffigen Ellenbogenstaat wir doch leben. Vorgestellt wurden zwei Haushalte, die unter anderem auch heftig von Schulden geplagt waren. Ein Vier-personen- und ein Single-Haushalt. Ja ja, unser „Sozialstaat“ macht’s einem nicht leicht. Wie geht es denen, die im Dunkeln stehen, doch schlecht. Da war der Vierpersonen-Haushalt. Papa, Mama und zwei minderjährige Mädchen. Natürlich völlig unverschuldet ins Elend geraten. Schulden gemacht, Raten nicht bezahlt, Schulden gemacht um die Schulden zu begleichen und so weiter. Lohnpfändung und Elend. Schließlich hat der Papa den Arbeitsplatz verloren. Die Schulden drückten ihn so sehr, dass er keine Leistung mehr zu bringen imstande war. Außerdem - jetzt kommt's - wozu noch arbeiten, wenn einem sofort die Kohle weggenommen wird. Also Sozialhilfe. Böse, böse Welt und böser, böser Staat, du du du! Einfach ungerecht. Zuerst hilft einem der Staat nicht, die selbstgemachten Schulden zu bezahlen und dann gibt es auch noch so wenig Sozialhilfe. Nun will ich nicht über soviel Selbstmitleid urteilen, auch nicht über das Für und Wider der Sozialhilfe, genauso wenig über diese vielfach vorhandene Schuldnermentalität. Meine Meinung dazu dürfte inzwischen bekannt sein. Bezeichnend und zugleich erschreckend war etwas anderes. Die Reportage zeigte die tristen Lebensumstände dieser Familie. Mit dramatischen Wortuntermalungen wurde das Elend vorgeführt. Familie Vierpersonen-Haushalt wurde beim Einkaufen mit der Kamera begleitet. Ich traute meinen Augen nicht. Zuerst ging's in die Abteilung für Tierbedarf - man fütterte trotz der arg strapazieren Haushaltslage zwei Hunde, eine Katze und einen Hamster durch. Dann ging's ans Philosophieren. Waldi ist anspruchsvoll. Er frisst kein Fleisch der Marke attraktiv&preiswert, sondern nur das aus der Werbung bekannte dreimal teurere Spezialfutter mit Vitamin sowieso für ein glänzendes Fell. Ähnlich beim Hamster; der fühlt sich nur im Exklusiv-Stroh wohl. Auch bei den Kindern war es nicht anders. Cornflakes müssen auf den Frühstückstisch. Aber nicht die aus der neutralen, weißen Verpackung für 1,79 DM, das geht nicht. Es müssen unbedingt die aus der Werbung bekannten sein, die sind schließlich viel bunter und außerdem bekommt man für 3,99 DM ein Drittel weniger Masse. So ging das weiter und weiter. Ja, es ist schon hart, das Leben. Nur wenige Tage später wurde auf einem anderen Sender ein nicht weniger ungerechter Fall deutscher Lebensrealität gebracht. Eine ältere Dame hatte ihre Modeboutique in den Sand gesetzt. Pleite, Schulden plus versuchter Konkursbetrug. Inzwischen ist die Dame im Rentenalter und stottert per Rentenpfändung ihre Schulden ab. Die Miete der stadteigenen Wohnung trägt das Sozialamt. Kommt schon mal vor in unserer Republik. Auch diese Dame wurde von einem Kamerateam einige Tage begleitet. Ich musste doch gehörig staunen. Schon frühmorgens fing es an. Ein Schminktisch, der seinesgleichen sucht. Darauf haufenweise Duftstoffe und andere Beauty-Utensilien, die allesamt auf die bekanntesten französischen Namen hören. Weiter ging's zum Einkaufen. Nicht etwa in den Supermarkt, nein, zum Fachgeschäft mit „Fleisch aus eigener Herstellung“. Die Güte dieses Geschäftes spiegelte sich in den Preisen sowie dem Service wider. Die Dame wurde beim
Namen begrüßt. - aha, eine Stammkundin. 100 Gramm Schwarzwälder Schinken für 4,99 DM, „darf's ein bisschen mehr sein“ - „ja, natürlich“. Und noch ein Schälchen Kartoffelsalat für 2,99 DM. Man ist zu beschäftigt und kommt daher nicht zum Kochen. „Auf Wiedersehen Frau ...‚ beehren Sie uns bald wieder.“ Man gönnt sich ja sonst nichts. Komischerweise kam keiner der Fernsehleute auf die Idee, dieses Verhalten zu hinterfragen Das Einkaufsverhalten war nur symptomatisch für das sonstige Gebahren dieser Vorzeigeschuldner. In den Interviews kam lediglich lobend zur Erwähnung, dass sich diese Menschen ihren Stolz bewahrt haben. Aufrechten Ganges schreiten sie durch die Welt. Sie wissen darum, dass es kein Entrinnen gibt, aber das ist noch lange kein Grund zu darben und auf die „kleinen“ Dinge zu verzichten, die das Leben erst lebenswert machen. Ich weiß natürlich nicht, inwieweit bei diesen Filmaufnahmen Theater gespielt wurde. Keine Ahnung, ob der Familienvater nach der letzten Klappe zur Flasche griff, seine Kinder schlug oder stundenlang vor dem Fernseher komatisierte. Ungewiss, ob die alte Dame, wenn unbeobachtet, mit dem Schicksal hadert und von der guten alten Zeit träumt. Ist mir auch egal. Die gesendeten Verhaltensweisen waren einfach bezeichnend. Bezeichnend für Menschen, die sich damit abgefunden haben, dass sie am Ende sind - Stolz hin, Stolz her. Sie hatten sich im Schuldenloch eingerichtet und werden nie mehr herauskommen. Eines kann ich mit absoluter Gewissheit sagen. Wer seine Schulden loswerden will, darf auf derartig vorgenormte Vorstellungen von Stolz, aufrechtem Gang, Gesichtsverlust nichts geben. Entscheidend sind die Schulden, und die fordern eine andere Sichtweise. Man muss sich dazu durchringen, stolz auf den Schuldenabbau zu sein. Der aufrechte Gang muss daher resultieren, dass man sich schrittweise freischwimmt. Gesichtsverlust erleidet, wer das nicht versucht. Wer wieder auf die Füße kommen will, muss seine Wertvorstellungen in diese Richtung eichen: Momentane Befindlichkeiten dürfen keine Rolle spielen. Nur das Ziel, die Schuldenfreiheit zählt. Dann kann man erhobenen Hauptes daherkommen. Schuldenabbau ist wie alle wichtigen, erstrebenswerten Dinge im Leben: Manchmal muss man katzbuckeln, um sie zu erreichen. Und hinterher kräht kein Hahn danach, wenn man zwischenzeitlich einige Verrenkungen und Diener gemacht hat. Ich selbst ging bei meinem Schuldenabbau oft bis zur Selbstverleugnung. Ich habe mich nicht darum geschert, ob mein Stolz verletzt ist oder jemand hinter vorgehaltener Hand über mich tuschelt. Na und, wichtig war nur, dass ich mir selber jeden Morgen beim Rasieren in die Augen sehen und meinem Spiegelbild bestätigen konnte: „Ja, du bist einen Schritt weiter, prima gemacht - weiter so!“ Es ist viel die Rede vom „Schicksal in die eigene Hand nehmen“ oder „Die eigenen Vorstellungen verwirklichen“, alles wohlbekannte Erfolgszutaten und Voraussetzungen für ein selbstgesteuertes Leben - aber man muss es halt wirklich tun. Leicht fällt das nicht, aber es geht eben nicht anders. Wer ein Ziel erreichen will, muss sich so verhalten, dass dieses Ziel auch erreicht werden kann. Ich will nicht darüber urteilen, inwiefern unser Sozialstaat einem falschen, weil erfolglosen Schuldnergebahren Vorschub leistet. Es interessieren mich auch nicht die gesellschaftlichen Strömungen, die all zu gerne nur den gemeinen Banken oder sonstigen geldgierigen Finanzhaien den Schwarzen Peter zuschieben. Ich weiß nur eines, nämlich dass an jedem Geschäft zwei Parteien beteiligt sind. Warum man in der Öffentlichkeit regelmäßig nur die eine, die Schuldnerseite, als besonders bemitleidenswert herausstellt, ist mir schleierhaft. Aus eigener Erfahrung kenne ich beide Seiten sehr gut und habe oft genug am eigenen Leib miterlebt, was es heißt, Gläubiger zu sein und offenen Forderungen nachzujagen, weil das eigene wirtschaftliche Überleben davon abhängt.
Umdenken und anfangen Während der Zeit, in der ich meinen Schuldenberg abarbeitete, war ich gezwungen, an allen Ecken und Enden Einschränkungen vorzunehmen. Besonders in jener ersten Schuldenphase, als ich mich rechtlich noch nicht eingerichtet hatte. Und obwohl ich später trotz hoher Verschuldung teilweise sehr angenehm gelebt habe, bin ich mir diesbezüglich treu geblieben. Ich habe, zwangsläufig, etwas gelernt, was mir, wenn auch anfänglich sehr beschwerlich, heute gewissermaßen in Fleisch und Blut übergegangen ist: Sparen. Ich habe mühsam die Wahrheit jenes alten Spruchs erfahren, dass man bei reichen Leuten das Sparen am besten lernt. Mein privates Umfeld kann heute davon ein Lied singen. Viele Reiche sind nicht nur deshalb reich, weil sie viel Geld verdienen, sondern vor allem auch deshalb, weil sie wissen, wie man Reichtum genießt, ohne viel Geld auszugeben. Man könnte auch sagen, weil sie wissen, wofür es sich wirklich lohnt, Geld hinzulegen und weil sie die Quellen kennen und ausschöpfen, die ihnen einen hohen Lebensstandard gewähren, für den andere ungleich mehr berappen. Aber sei's drum. Nennen Sie mich einen Geizhals, Pfennigfuchser oder krankhaften Sparhansel. Es ist mir wurst. Sicher ist, dass ich aus dem Schuldenloch niemals herausgekommen wäre, hätte ich nicht angefangen, meine laufenden Ausgaben tiefgreifend zu reduzieren. Natürlich lebte ich nicht wie der Philosoph Diogenes in einem Fass und schlug mich auch nicht mit Hunden um herumliegende Knochen. Mein Lebensunterhalt war gesichert. Das Kleingeld für die notwendigen Annehmlichkeiten war da. Dazu legte ich mich aber manchmal ganz schön krumm. Ich arbeitete zeitweise wirklich fast rund um die Uhr. Einerseits wollte ich meine Schulden reduzieren, andererseits nicht ganz der Welt entsagen. Ob Sie es glauben oder nicht, das erreicht man nur durch knallharte Sparmaßnahmen. Diese waren häufig so simpel, dass Sie vielleicht den Kopf schütteln werden. Manchmal kamen dabei sicher nur Pfennigbeträge heraus. Aber Kleinvieh macht auch Mist - viel Kleinvieh macht viel Mist. Und im Lauf der Jahre kommt ein ansehnlicher Haufen zusammen. Für mich war jeder Pfennig weniger Schulden ein kleiner Erfolg. Und jeder Pfennig, den ich irgendwo abzwackte, stand mir zusätzlich zu ihrer Regulierung zur Verfügung. Ich will nicht von den vielen Arbeitsstunden erzählen, die ich nach Feierabend ableistete. Nicht von den Wochenenden berichten, an denen ich schuftete, während andere sich irgendwo vergnügten. Nein, es geht um ganz persönliche Annehmlichkeiten, auf die ich einige Jahre gezwungenermaßen verzichtete und zum großen Teil noch heute verzichte, wo ich mit einem Lächeln darüber hinweggehen könnte, leichten Herzens, gleichsam aus guter Gewohnheit und weil ich weiß, dass es langfristig was bringt. Eine große Stütze dabei war meine Lebensgefährtin. Dies wäre sicher nicht möglich gewesen, wenn ich aufgrund meiner vielen Schulden die bekannten Minderwertigkeitsgefühle entwickelt hätte, unter denen zwangsläufig das „familiäre“ Leben leidet. Hätte ich mich hängen lassen oder versteckt und damit den Eindruck erweckt, ich würde nicht alles tun, um der Misere zu entrinnen, ich kann mir kaum vorstellen, dass sie es dann lange mit mir ausgehalten hätte. Nur mit ihrer Hilfe war es mir möglich, über einen Zeitraum von annähernd fünf Jahren ein Dach über dem Kopf zu haben, das mich kaum Miete, Strom usw. kostete. Allein diese Ersparnisse summierten sich pro Jahr auf zirka 20.000 DM! Also 100.000 DM in fünf Jahren, die ich für das Abzahlen aufwenden konnte und auch tat. Mag das noch als besonders kluges und sehr egoistisches Verhalten durchgehen, so reichte mir das nicht. Ich konzentrierte mich auch auf Pfennigbeträge. Im privaten Haushalt habe ich beispielsweise alle
Glühbirnen gegen Stromsparlampen ausgetauscht. Überall waren abschaltbare Steckdosenleisten, womit ich Standby-Schaltungen aller Elektrogeräte (Fernseher, Radio, Stereoanlage etc.) unterband. Alte Stromfresser wie Wasch- oder Spülmaschine wurden mittels Ratenzahlung in stromsparende Geräte getauscht. Höchstselbst isolierte ich alle Fenster und Türen, um Heizkosten einzusparen. Gelüftet wurde bei kalter Witterung nur einmal kurz am Morgen. Alles in allem errechnete ich dafür eine jährliche Einsparung von über 1.500 DM. Wieder 6.000 DM in fünf Jahren. Im Geschäft bezahlte ich Rechnungen wenn irgend möglich nur noch mit Skonto. Allein im ersten Jahr holte ich per Skontoziehung 1.500 DM heraus. In den folgenden Jahren wuchs diese Summe beständig an. Skonto ist eine Möglichkeit, die viel zu wenig wahrgenommen wird. Früher habe ich mich kaum darum gekümmert. Seit ich mitbekommen habe, wie viel Geld man damit über's Jahr sparen kann, bin ich ein wahrer Skontofanatiker geworden. Am Jahresende mache ich mir dann den Spaß und rechne nach, wie viel dabei herausgekommen ist. Jedes mal eine hohe fünfstellige Zahl. Willkommenes Geld zur Erfüllung von Luxuswünschen. Bei allen, selbst den kleinsten Einkäufen habe ich Preise verglichen. Ich ging noch weiter und fragte frech nach Preisnachlässen. Der Erfolg gab mir recht. Mit der Zeit wurde ich immer kecker. Bei bestimmten Artikeln (z.B. Klopapier), von denen man übers Jahr sicher eine Menge braucht, wurde ich zum Großabnehmer. Dadurch konnte ich die Kosten umgerechnet häufig über die Hälfte gegenüber dem Supermarktpreis reduzieren. Eine meiner Spezialitäten war die Anforderung von Mustern oder kostenlosen Probepackungen. Alle Anschaffungen tätigte ich generell nur noch dann, wenn dafür auch das nötige Geld parat war. Eine große Ersparnis war die Verlagerung meines Betriebes und Firmensitzes in die Dachetage über meiner Privatwohnung. Nicht nur wegen der Miete. Die musste ich auch hier zahlen. Nein, es waren die sonst täglich anfallenden Kosten, die ich damit einsparte: 1. Ich fuhr nicht mehr täglich 20 Kilometer ins Büro. Nervenaufreibende Staus entfielen. 2. Ich ging vom Frühstückstisch einfach eine Treppe hoch an den Arbeitsplatz. Ich konnte täglich eine Stunde mehr arbeiten bzw. hatte eine Stunde mehr Freizeit, wie man will. 3. Ein Geschäft im Dachgeschoss kostet weit weniger Unterhalt (Miete, Versicherungen etc.) als ein Büro in einer vielbesuchten Einkaufsstraße. 4. Die Fahrzeugkosten schrumpften radikal zusammen. Musste ich vorher mehrmals monatlich tanken, so komme ich heute spielend mit einer Tankfüllung im Monat aus. 5. Auswärtige Geschäftstermine treffe ich nur noch zu Zeiten, in denen ich mit einem reibungslosen Verkehr rechnen kann und zügig ans Ziel komme. 6. Ich versuche, es so einzurichten, dass meine Geschäftspartner zu mir in Büro kommen. 7. Da ich plötzlich nicht mehr auf ein Fahrzeug angewiesen war, tauschte ich meinen großen Wagen vorübergehend gegen einen Kleinwagen.
8. Das wichtigste: Zeitgewinn. Für meine Geschäfte, mich selbst und die strategische Planung meiner Schuldenreduzierung. Und ein Mittagsschläfchen war plötzlich auch drin.
Der Umgang mit dem Fiskus Schenken Sie dem Fiskus keine Mark zuviel. Experten sagen, dass deutsche Arbeitnehmer dem Staat bis zu einer Milliarde Mark Steuern jährlich schenken. Fast die Hälfte der Steuerpflichtigen reicht erst gar keine Steuererklärung ein. In den Steuererklärungen selbst werden viele steuermindernde Umstände vergessen oder vernachlässigt: Fahrtkosten, Ausbildungsfreibetrag, Pflegepauschalen, Spenden, Freistehlungsaufträge usw. Vor einigen Jahren habe ich angefangen, die Steuererklärung meiner Lebensgefährtin zu machen. Gegenüber denen ihres ehemaligen Steuerberaters bekommt sie seither fast den doppelten Betrag erstattet. Ich benutze dazu ein Computerprogramm. Dieses Programm hat den Vorteil, dass es Absetzungsmöglichkeiten selbsterklärend Schritt für Schritt abfragt. Beim Ausfüllen der einzelnen Abfragen erfährt man, was alles abgesetzt werden kann. Die zusätzlich eingebauten steuerlichen Hilfen beschreiben und begründen diese Abschreibungsmöglichkeiten. Eine sehr nützliche und leicht zu bedienende Einrichtung. Von der Einsparung des Steuerberaters ganz zu schweigen. Apropos Steuerberater. Logischerweise versuchte ich, in meinen Steuererklärungen auch Altlasten wie Schuldenabtragungen aus alten Geschäftsverbindungen oder Unternehmensbeteiligungen steuermindernd gelten zu machen. Mein Steuerberater sagte mir allerdings, dass dies nicht funktionieren würde. Trotzdem habe ich aber den Versuch unternommen. Zuerst wurde der Antrag vom Finanzamt abgelehnt. Ich rief natürlich sofort die Sachbearbeitern an, erklärte ihr den Vorgang und beschrieb, warum diese Zahlungen anerkannt werden müssten. Sie prüfte die Sache noch mal. Vier Wochen später bekam ich den schriftlichen Bescheid, dass die Zahlungen steuermindernd anerkannt würden. Die Experten hatten sich getäuscht. Nachbohren, handeln und niemals aufgeben helfen immer weiter. Nichts gegen Experten, ich hole mir ihre fachliche Meinung gerne ein - was ich dann unternehme, bestimme ich dann aber selbst. Man darf sich nicht vorschnell ins Bockshorn jagen lassen, denn am Schluss muss man die Suppe‚ immer in eigener Person auslöffeln. Da sind die Experten plötzlich verschwunden. Darum habe ich mir angewöhnt, meine Steuererklärung selbst zu machen. Mit etwas Übung ist es gar nicht so schwer. Und meine Ausgaben und Einnahmen gegeneinander stellen kann ich auch. Eine umfangreiche Steuerprüfung habe ich mit meinen selbstgemachten Steuererklärungen gänzlich schadlos überstanden. Tausende Mark an Steuerberaterkosten spare ich dadurch jährlich ein.
Die Kunst der Reklamation Ich mag es überhaupt nicht, wenn jemand bei mir reklamiert. Es ist in mehrerer Hinsicht ärgerlich. Ein Kunde ist mit meiner Leistung unzufrieden - ich könnte ihn verlieren. Zeit wird sinnlos verplempert. Und natürlich steckt hinter fast jeder Reklamation die Aufforderung nach einer Kostenminderung. Vollkommen zu Recht. Ich habe vollstes Verständnis dafür, wenn jemand darauf besteht, dass Lieferungen korrekt erfolgen. Wieso für etwas bezahlen, was man nicht oder nicht vollständig erhalten hat. Voller Preis für volle Leistung. Zähneknirschend und zäh verhandelnd ergebe ich mich in mein Schicksal, bessere entweder nach oder verlange weniger Geld. So ist das Leben. Auf der anderen Seite bin ich selbst ein Meister der Reklamation. Gleiches Recht für alle. Bisweilen habe ich das Gefühl, dass gewisse Geschäftsleute unvollständige, schadhafte oder einfach schlechte Lieferungen geradezu einplanen oder wenigstens billigend in Kauf nehmen, weil sie davon ausgehen, dass ein Großteil der Kunden nicht reklamiert. Ich habe festgestellt, dass sich durch hartnäckiges Reklamieren, wenn Lieferungen und Leistungen nicht den Vereinbarungen entsprechen, enorme Kosteneinsparungen bringen kann. Sogar dann, wenn die Fehler so gering sind, dass man sie eigentlich leicht verschmerzen kann. Aber das spielt keine Rolle. Jedes mal bausche ich die Fehler auf, mache sie wichtiger als sie sind und bin damit stets gut gefahren. In der Tat ist es so, dass es kaum etwas gibt, an dem man nach energischem Suchen nicht doch noch etwas auszusetzen hat. Selbst Kleinigkeiten sind wichtig, wenn man es verseht, dem Geschäftspartner zu erklären, dass es einem gerade auf diese Kleinigkeit angekommen ist. Vor einigen Monaten besuchte ich beispielsweise einen dreitägigen Programmier-Lehrgang. Dafür zahlte ich 1.050 DM pro Tag, eine stattliche Summe. Der Lehrgang war sehr interessant und lehrreich. Nur leider stimmte der Service nicht ganz mit den Ankündigungen überein. Fehlende Lehrgangsunterlagen, ein Tag begann mit halbstündiger Verspätung, endete aber pünktlich. Statt in kleinen Arbeitsgruppen zu drei Personen, war ich in einer Gruppe zu vier Personen. Und einige Nebensächlichkeiten mehr. Im Prinzip schadete das niemandem. Vom Lernerfolg her hätte der Kurs nicht besser sein können. Aber Angebot und Leistung stimmten eben nicht überein. Als ich dann die Rechnung über 3.654,- DM incl. MwSt. bekam, beschwerte ich mich umgehend über den Service und die fehlenden Lehrgangsunterlagen. Zuerst schriftlich. Daraufhin wurden mir nachträglich Unterlagen zugeschickt, die allerdings mit dem von mir belegten Lehrgang nichts zu tun hatten. Gleichzeitig wurde mir ein Nachlass von 150 DM auf den Gesamtbetrag angeboten. Lachhaft. Ich regelte die Sache jetzt telefonisch mit dem Geschäftsführer. Mit Erfolg. Meine Reklamation brachte mir am Ende einen Nachlass von 350 DM, aber pro Lehrgangstag. Hartnäckiges Reklamieren zahlt sich eben aus. Ein andermal hatte ich mir zwei Laserdrucker gekauft, die nach Aufstellung nicht die zugesagte Leistung erfüllten. Sie mögen lachen, aber ich stand mit der Stoppuhr neben den Geräten und habe dabei gemessen, dass sie sogar bei Leerseiten, die versprochene Leistung um eine halbe Seite unterschritten. Für den täglichen Arbeitsablauf in meiner Firma wäre das völlig gleichgültig gewesen. Aber darum geht es nicht. Zuvor hatte ich den Kaufbetrag durch Handeln schon von 2.540 DM um 490 DM auf 2.050 DM heruntergehandelt. Nach meiner absolut berechtigten Reklamation erhielt ich noch einmal pro Gerät 200 DM erstattet. Die Einsparung betrug damit insgesamt 1.380 DM. Ich finde, das lässt sich sehen.
So gehe ich bei jeder Lieferung, die auch nur den kleinsten Fehler hat, vor. Gewöhnen auch Sie es sich an, jeden Rechnungsbetrag bei nicht eingehaltenen Leistungen oder trügerischen Versprechen sofort zu reklamieren. Sie reduzieren Ihre Ausgaben dadurch erheblich. Ich nutze das gnadenlos aus. Ihr Geschäftspartner beschwert sich auch, wenn Sie eine Leistung nicht korrekt erbracht haben oder einige Mark zuwenig zahlen. Natürlich gibt es neben den von mir praktizierten Einsparungen noch viele andere. Alle zu beschreiben würde ein eigenes Buch füllen. Es ist nur eine Sache der eigenen Phantasie, und auch Sie werden bald hunderte von Möglichkeiten finden, um die Ausgaben zu verringern, ohne dass Sie das ständige Gefühl haben, auf etwas Lebensnotwendiges verzichten zu müssen. Das Geld, das Sie an der einen Stelle nicht ausgeben, können Sie bei anderen Gelegenheiten vortrefflich einsetzen. Zum Beispiel zur Schuldenreduzierung.
Gute Zeiten - schlechte Zeiten Ich möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich im Zuge meiner Schuldenreduzierung ständig über ausreichend finanzielle Mittel verfügt hätte. Das ist keineswegs der Fall. Es war zeitweise ein Hundeleben, auch wenn es aus meinen Zeilen manchmal anders herausgelesen werden sollte. Da waren viele schlaflose Nächte, in denen mich die Geldsorgen wach hielten. Dumpf brütend verbrachte ich manchen Tag und keine Lösung wollte mir einfallen. Vor allem zu Beginn meiner Schuldenkarriere war ich gezwungen, mit sehr geringen Geldbeträgen zu jonglieren. Aber ich habe mich nie restlos fallen lassen, sondern selbst in den aussichtslosesten Situationen, und deren gab es viele, weitergemacht und meine Probleme angepackt. Nur durch dieses ständige Weitermachen und Handeln ist es mir gelungen, bisweilen kleine aber wenigstens machbare Lösungen zu finden. Irgendwo habe ich immer Arbeit gefunden. Ich war mir auch nie zu schade, Drecksarbeiten zu machen, die sonst niemanden interessierten. Oft bin ich gefragt worden, was ich wohl getan hätte, wenn ich arbeitslos gewesen wäre. Ich kann nur erwidern, dass ich nie arbeitslos war, eben weil ich wirklich jede Arbeit angenommen habe. Doch stellen wir uns ruhig die Frage, was man tun kann, wenn man tatsächlich arbeitslos ist, also wirklich gar nichts machen kann: 1.
Schreiben oder rufen Sie dennoch alle Gläubiger an. Teilen Sie ihnen mit, dass Sie im Moment augrund Ihrer Arbeitslosigkeit nicht zahlen können.
2.
Falls Sie einen Gläubiger in erreichbarer Nähe haben: Fragen Sie ihn, ob Sie bei ihm arbeiten können. Sichern Sie ihm zu, dass ein gewisser Teil Ihres Entgelts regelmäßig in die Schuldentilgung wandert. Finden Sie das lächerlich? Ich nicht. Ihr Gläubiger weiß ganz genau, dass ohne Ihre Bemühungen überhaupt nichts für ihn drin ist. Keine Hemmungen oder falsche Scham. Diese sind absolut unangebracht.
3.
Nehmen Sie alle nur möglichen Arbeiten an. Selbst zu deutlich geringeren Bezügen als Sie vorher hatten.
4.
Niemals aufgeben.
5.
Denken Sie darüber nach, sich selbständig zu machen. Es gibt dazu tausende Möglichkeiten, auch ohne Startkapital eine selbständige Karriere zu starten.
6.
Versuchen Sie, immer mehr als üblich zu arbeiten. Siehe Punkt 4.
Sie können hundertprozentig versichert sein, dass Sie aus dem Schuldenloch nur dann herauskommen, wenn Sie alle Hebel in Bewegung setzen, um zu neuen oder zusätzlichen Einnahmen zu kommen.
Schlusswort Was man kennt, fürchtet man nicht. Eine Lebensweisheit, die auch auf die Schuldenregulierung zutrifft. Wer einmal damit begonnen hat und erste Erfolge erzielt, merkt schnell, dass es gar nicht so problematisch ist. Die Erkenntnis, dass es fast kein Problem gibt, das man durch konsequentes Handeln nicht aus der Welt schaffen kann, ist der Kraftstoff, der Sie weitertreibt. Durch mutige Aktionen erreicht man ein angestrebtes Ziel. Mein Ziel bestand nie darin, einen Schuldenberg anzuhäufen. Das habe ich nie gewollt. Dessen ungeachtet trage ich durch eigenes Verschulden, durch Gutgläubigkeit und Gutmütigkeit die alleinige Verantwortung für meine diversen finanziellen Katastrophen. Ich hätte, wie viele andere, den Kopf in den Sand stecken können, die Pleite in Kauf nehmend. Meine Gläubiger wären dadurch ins Leere gelaufen. Aber das ist nicht nur zu leicht, es hätte mir darüber hinaus mein ganzes Leben versaut. Warum sollte ich mir mein Leben selbst verbauen. Nur indem man die Herausforderungen annimmt, ist es möglich, das zu erreichen, was man landläufig unter einem wirklich schönen, weil angenehmen Leben versteht. Alle Phasen habe ich durchlaufen, zu Tode betrübt und himmelhoch jauchzend. Wie oft war ich kurz davor, die Brocken hinzuschmeißen. Aber ich habe es nicht getan - und ich bin heute froh, dass ich nicht aufgegeben habe. Und ich lernte dabei, dass Kommunikation das A und 0 jeder Schuldenreduzierung ist. Gläubiger sind auch nur Menschen. Und bei alledem habe ich ständig neue Erfahrungen gesammelt und dazugelernt. Aller Anfang ist schwer. Aber wer nicht anfängt, wird niemals fertig. Wenn Sie jetzt nicht anfangen, wann dann? Heute handle ich sofort, wenn eine Herausforderung zu bewältigen ist. Dabei weiß ich, dass Erfolg keinerlei Erklärung bedarf. Nur Misserfolge brauchen Ausreden. Viele Menschen sind Aufschieber aus Gewohnheit und Meister im Erfinden von Ausreden. Diese Haltung zieht Probleme wie ein Magnet an. Halten Sie sich das vor Augen. Dann sind Sie in der Lage, selbst die unangenehmsten und schwersten Aufgaben in Ihrem Leben zu meistern. Niemals aufgeben, niemals mutlos werden, wenn etwas nicht auf Anhieb klappt. Alle großen Herausforderungen sind erst nach der Bewältigung großer Schwierigkeiten und dem Überwinden von Widerständen gelungen. „Alles ist möglich, wenn wir die Grenzen, die wir uns selbst durch unser Denken setzen, überwinden und auflösen. Der Glaube an uns selbst, an unsere Fähigkeiten und der konsequente Schritt des Tuns ist die Voraussetzung für jede positive Änderung unseres Lebens.“ E.A. Rotter